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echt ein armutszeugnis für unser land
http://kaernten.orf.at/oesterreich.o...el=9&id=369246
stehlen, vergewaltigen, drogenhandel usw. bleibt bei uns eh schon meist "auf bewährung" oder "freispruch mangels beweisen" ...dafür aber 2 jahre haft fürs nicht häuselputzen :eek: |
ich bin für die todesstrafe. denn mein klo ist meine burg. :cool:
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oida.
wenn man seine eigene tochter ein jahrzent lang vergewaltigt kommt man auch 2 jahre in den knast. dahr sind die 2 jahredoch eindeutig gerechtfertigt oder? |
1. ist er vorbestraft, daraus ergibt sich einfach eine höhere strafe
2. gehört dummheit bestraft *) 3. man kann nicht gegen geltendes recht verstoßen und hoffen, daß einem nix passiert, nur weils viele andere gibt, die viel schlimmeres machen *) obwohl er vorbestraft ist, könnt er wieder nach haus gehen (bekommt also "nur" eine bedingte strafe), wenn er ein geständnis ablegt, was ihm lt. artikel die richterin sehr ans herz gelegt hat und seine anwältin im zehnminütigen telefonat auch (nehme ich mal an, daß seine anwältin ihn sehr dazu ermuntert haben wird, sonst würd ihr wahrscheinlich die anwaltsbefugnis entzogen werden) dann sudert er im gericht, wie unfair er doch behandelt wurde und daß die anderen es alle so gut hatten und er ja so arm war, will jedoch nicht sagen: "ja, ich hatte den befehl und habe ihn nicht ausgeführt" was ja auch durch seine aussage offensichtlich ist. nein; der stellt sich vor die richterin, telefoniert minutenlang und behauptet: "nein, ich hab keinen befehl verweigert" - also tschuldigung, wie deppert kann man sein? imho hat das nicht nur mit dem bh zu tun, das ist halt so ein typ, der sich nix sagen lassen will (siehe vorstrafe), im privaten leben verliert er seinen job, hier wird er halt dafür bestraft |
HALLOOO??????
checkst du dir verhältnisse nicht???? ok ein schmutziges klo is nicht schön aber eine vergewaltigung ist abartig unmenschlich und durch nichts absolut gar nichts zu rechtfertigen.... |
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@schokopudding - redest du mit dir selber?
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wenn er bei einem geständnis eine bedingte strafe bekäme, dann wäre es ja gar nichts, denn afaik tritt die bedingte haftstrafe nur in kraft, wenn man das selbe vergehen ein zweites mal begeht, und das wird wohl schwierig werden.
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(Der Beitrag wurde entschärft @red 2 illusion) |
wie geht der spruch:
"Ich glaube eher and ie Unschauld einer hure, als an die Gerechtigkeit der österreichsichen Justiz" |
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
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Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), der 45 Vertragsstaaten angehören, hat in Österreich Verfassungsrang. |
ich hab bis jetzt beim bh noch nie ein heisl geputzt =)
und werd es auch ned tun |
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Na gut du bist. 3 Empfehlungen wiegen halt schwer....haben will. ;) |
na oida...ein so ein idiot....
jeder der beim BH war weiß das dort nur "Zivilversager" arbeiten, und halt nicht damit fertig werden wenn leute dort sind, die mehr in der birne haben als der ausbilder selbst! :D alle die dabei waren können sicherlich einige situationen aufzählen in der man ungerecht behandelt wurde, aber da bei dem verein ja aufregen fast nix bringt...muss man da einfach durch... :ms: es bleibt einem in so einer situation ja eh nix über..... außerdem im nachhinein lacht man über solche sachen, und denkt sich was das nicht alles für idoten waren (ausbilder)... ich denke mir jedesmal wenn ich nen Soldaten (fix dabei), was für ein beschränkter idiot..... manche erwischen es leiwand beim BH andere wieder um total beschi*** so long.... |
was ich häusln putzt hab, holladrio. und das ganze an der grenze auch nich wenn dann der battaillonsarzt kommt und schaut ob eh nirgends was pickt :)
naja jedenfalls ham wir dann mal soviel desinfektionsmittel verwendet dass allen schwindlig wurde die das WC besucht haben :D |
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Also ich hab diesbezgl. in der Menschenrechtskonvention nichts gefunden.
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Was ehemalige GWD so verzapfen. Es stimmt schon das in dem Fall der Ausbilder sich die Hände nicht schmutzig gemacht hat, meine er hätte Ausbilden können. Aber warum eine Arbeit machen die gar nicht erwünscht wird, warum sich reinhängen wenns die Wukeln eh glauben im Fehrnsehen schon alles gelernt zu haben. Vielmehr gehts aber darum das der Typ sich Später vor Gericht nicht mehr normalisiert hat und wenigstens Reue vortäuschen hätte können. Des Menschen Wille ist sein Himmelreich! |
Am besten kommt man beim BH durch wenn man das Hirn ausschaltet und die Befehle befolgt (hätte selbst fast Probleme bekommen).
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selbst für bewussten totschlag gibts in österreich max. 20 jahre haft.. bitte.. das ist doch gar nichts..
ich bin für die todesstrafe.. solange man eindeutig die schuld des täters beweisen kann, bin ich dafür.. die gilt für: vergewaltiger, mörder ps: straffreiheit für raser!!! :D |
um das jetzt alles genau zu beurteilen, müssten man selbst dabei gewesen sein. da ist mit sicherheit soviel im hintergrund gelaufen, was wir hier nicht beurteilen können. und ein gericht wird sich schon länger damit befasst haben, als ein kurzer eintrag auf kaernten.orf.at.
ich würde sagen: ich maße mir kein urteil an, weder ein positives noch ein negatives. |
Ich war gegen ende meines wehrdienst ZBV (zum besenschwingen verdammt). Ich hab das System aber durch punktgenau ausführung von Befehlen lächerlich gemacht. Beispiel: der Spiess meinte, er will sich im Boden vom Bad spiegeln können - Fetzen in sen Bodensyphon und 2 cm Wasserspiegel angelegt. Das Geschrei konnte man in der halben Kaserne hören aber Befehl ausgeführt.
:roflmao: Die Aktion hatte übrigens keine Konsequenzen (SamSon etc). |
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"Alles was sich bewegt, gruessen. Alles was sich nicht bewegt, putzen." @alle fleissig diskutierenden: ich trau mich aufgrund des artikels keine grossen diskussionen ueber bundesheer, strafverfolgung etc anzubrechen. in dem artikel ist z.b. keine rede davon, warum der urlaub zum kloputzen degradiert worden ist. etwas, durchaus meinungsbildend sein koennte oder? auch wird nicht erklaert, warum er das klo zum dritten mal putzen musste. ergo: der artikel bietet IMHO keineswegs alle informationen um daraus eine diskussion ueber strafausmass, menschenrechte im olivgruenen trachtenverein etc anzubrechen. vielleicht wuerde es einigen hier helfen, wenn sie etwas mehr ueber die umstaende herausfinden koennten. |
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Wer beim Heer mal einen rüberhängen hat lassen und zum KloPutzen antreten mußte, kann genau beurteilen was da gelaufen ist.:) Du mußt dirs mal Klarmachen, der Typ schaffst wegen einem Scheißhäusel vor Gericht zu kommen. ;) Schätze mal der will im Häfen eine SonderSchulung im KloPutzen ausfassen. Sorry für den Slang, aber so spicht man diese Dinge nun mal in den Kreisen. |
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und von "genau beurteilen" kann deswegen keine rede sein. beispiel: beim waffenzerlegen einen "kameraden" gehabt der im spass die waffe dem nachbarn an den kopf gehalten und durchgezogen hat. wie wuerdest du reagieren? wuerdest ihn zum kloputzen schicken? was wuerd passieren wenn er den befehl verweigern wuerde? |
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Denke du weist nicht was ein Befehl ist und denke ich würd ich dem Fall keinen brauchen. Zu meiner Zeit hatten dann alle Pause und der Bösewicht hatte Sonderschulung, aber ich wurde ja noch richtig ausgebildet;) Zitat:
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Ich hab mir gerade das Heeresstrafgesetz zu Geüte geführt und ich muss schon sagen... die Strafen sind allgemein heftig.
Aber ich denke, ohne so hohe Strafen, lässt sich so ein hierarchisches System ohnehin nicht aufrechterhalten, man denke nur an den 2.WK, wo Befehlsverweigerer (übrigens auf beiden Seiten) auf der Stelle erschossen wurden. Die Authorität eines Vorgesetzten begrüdet sich meiner Erfahrung nach nicht selten in der Angst vor den Konsequenzen einer Befehlsverweigerung. Dennoch halte ich es nicht für angebracht, so eine Befehlsverweigerung der Staatsanwaltschaft zu melden..:rolleyes: |
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Europäische Menschenrechtskonvention StF: BGBl. Nr. 210/1958 IdF: BGBl. III Nr. 179/2002 Artikel 4 - Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit (1) Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden. (2) Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten. (3) Als "Zwangs- oder Pflichtarbeit" im Sinne dieses Artikels gilt nicht: a) jede Arbeit, die normalerweise von einer Person verlangt wird, die unter den von Artikel 5 der vorliegenden Konvention vorgesehenen Bedingungen in Haft gehalten oder bedingt freigelassen worden ist; b) jede Dienstleistung militärischen Charakters, oder im Falle der Verweigerung aus Gewissensgründen in Ländern, wo diese als berechtigt anerkannt ist, eine sonstige an Stelle der militärischen Dienstpflicht tretende Dienstleistung; c) jede Dienstleistung im Falle von Notständen und Katastrophen, die das Leben oder das Wohl der Gemeinschaft bedrohen; d) jede Arbeit oder Dienstleistung, die zu den normalen Bürgerpflichten gehört. Quelle: http://www.ziviforum.com/viewtopic.p...menschenrechte Und in der Verfassung ises sowieso verankert. Alles was ein primäres männliches Geschlechtsorgan hat ist wehrpflichtig. :lol: |
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z.B. -> Beim üben der Ladezustände die Patrone fallen lassen - "Angesagte Übung! Übt 1 ... 2 ... 3 ... ;) Wir mussten lernen "als Gruppe zu agieren" |
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Bin kein Milizsoldat. Ich habe meine 8 Monate "abgesessen" :D
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