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-   -   echt ein armutszeugnis für unser land (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=159986)

holzi 28.02.2005 21:36

echt ein armutszeugnis für unser land
 
http://kaernten.orf.at/oesterreich.o...el=9&id=369246

stehlen, vergewaltigen, drogenhandel usw. bleibt bei uns eh schon meist "auf bewährung" oder "freispruch mangels beweisen"

...dafür aber 2 jahre haft fürs nicht häuselputzen :eek:

Darmwind 28.02.2005 22:24

ich bin für die todesstrafe. denn mein klo ist meine burg. :cool:

Potassium 28.02.2005 22:55

oida.
wenn man seine eigene tochter ein jahrzent lang vergewaltigt kommt man auch 2 jahre in den knast. dahr sind die 2 jahredoch eindeutig gerechtfertigt oder?

Michi B 28.02.2005 23:03

1. ist er vorbestraft, daraus ergibt sich einfach eine höhere strafe

2. gehört dummheit bestraft *)

3. man kann nicht gegen geltendes recht verstoßen und hoffen, daß einem nix passiert, nur weils viele andere gibt, die viel schlimmeres machen

*) obwohl er vorbestraft ist, könnt er wieder nach haus gehen (bekommt also "nur" eine bedingte strafe), wenn er ein geständnis ablegt, was ihm lt. artikel die richterin sehr ans herz gelegt hat und seine anwältin im zehnminütigen telefonat auch (nehme ich mal an, daß seine anwältin ihn sehr dazu ermuntert haben wird, sonst würd ihr wahrscheinlich die anwaltsbefugnis entzogen werden)

dann sudert er im gericht, wie unfair er doch behandelt wurde und daß die anderen es alle so gut hatten und er ja so arm war, will jedoch nicht sagen: "ja, ich hatte den befehl und habe ihn nicht ausgeführt" was ja auch durch seine aussage offensichtlich ist.

nein; der stellt sich vor die richterin, telefoniert minutenlang und behauptet: "nein, ich hab keinen befehl verweigert" - also tschuldigung, wie deppert kann man sein?

imho hat das nicht nur mit dem bh zu tun, das ist halt so ein typ, der sich nix sagen lassen will (siehe vorstrafe), im privaten leben verliert er seinen job, hier wird er halt dafür bestraft

Potassium 28.02.2005 23:14

HALLOOO??????

checkst du dir verhältnisse nicht????

ok ein schmutziges klo is nicht schön aber eine vergewaltigung ist abartig unmenschlich und durch nichts absolut gar nichts zu rechtfertigen....

Deftones 28.02.2005 23:17

Zitat:

Original geschrieben von Potassium
oida.
wenn man seine eigene tochter ein jahrzent lang vergewaltigt kommt man auch 2 jahre in den knast. dahr sind die 2 jahredoch eindeutig gerechtfertigt oder?

du willst jetzt ned eine vergewaltigung mit kloputzen verweigerung gleich stellen oder ?? sorry aber deine aussage ist echt krank...

CISK 28.02.2005 23:20

@schokopudding - redest du mit dir selber?

joha 28.02.2005 23:23

wenn er bei einem geständnis eine bedingte strafe bekäme, dann wäre es ja gar nichts, denn afaik tritt die bedingte haftstrafe nur in kraft, wenn man das selbe vergehen ein zweites mal begeht, und das wird wohl schwierig werden.

red 2 illusion 28.02.2005 23:28

Zitat:

Original geschrieben von Potassium
HALLOOO??????

checkst du dir verhältnisse nicht????
Ein Verurteilung vor einem Gericht hat nix mit Schuld oder Unschuld zu tun, der hat einfach nur den Prozess verloren, Checkst dus nicht!!!


(Der Beitrag wurde entschärft @red 2 illusion)

CISK 28.02.2005 23:30

wie geht der spruch:

"Ich glaube eher and ie Unschauld einer hure, als an die Gerechtigkeit der österreichsichen Justiz"

_m3 28.02.2005 23:43

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Zitat:

Artikel 10

Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.

Artikel 11

(1) Jeder, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.

(2) Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.
http://www.unhchr.ch/udhr/lang/ger.htm


Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), der 45 Vertragsstaaten angehören, hat in Österreich Verfassungsrang.

chefkoch 28.02.2005 23:53

ich hab bis jetzt beim bh noch nie ein heisl geputzt =)
und werd es auch ned tun

Potassium 01.03.2005 00:40

Zitat:

Original geschrieben von Deftones
du willst jetzt ned eine vergewaltigung mit kloputzen verweigerung gleich stellen oder ?? sorry aber deine aussage ist echt krank...
die eindeutige ironie in diesem beitrag sollte sogar für dich erkennbar sein ;)
Zitat:

Ein Verurteilung vor einem Gericht hat nix mit Schuld oder Unschuld zu tun, der hat einfach nur den Prozess verloren, Checkst dus nicht!!!
also eine verurteilung bedeutet afaik schon dass er schuldig ist...

red 2 illusion 01.03.2005 01:19

Zitat:

Original geschrieben von Potassium

also eine verurteilung bedeutet afaik schon dass er schuldig ist...
Blödsinn, bedeutet nur, dass er verurteilt wurde weil er schuldig ist.....:):ja:

Potassium 01.03.2005 01:59

Zitat:

Original geschrieben von red 2 illusion
Blödsinn, bedeutet nur, dass er verurteilt wurde weil er schuldig ist.....:):ja:
im idealfall.

red 2 illusion 01.03.2005 04:17

.


Na gut du bist.

3 Empfehlungen wiegen halt schwer....haben will. ;)

Sony_Man 01.03.2005 11:31

na oida...ein so ein idiot....

jeder der beim BH war weiß das dort nur "Zivilversager" arbeiten, und halt nicht damit fertig werden wenn leute dort sind, die mehr in der birne haben als der ausbilder selbst! :D

alle die dabei waren können sicherlich einige situationen aufzählen in der man ungerecht behandelt wurde, aber da bei dem verein ja aufregen fast nix bringt...muss man da einfach durch... :ms:

es bleibt einem in so einer situation ja eh nix über.....

außerdem im nachhinein lacht man über solche sachen, und denkt sich was das nicht alles für idoten waren (ausbilder)...

ich denke mir jedesmal wenn ich nen Soldaten (fix dabei), was für ein beschränkter idiot.....

manche erwischen es leiwand beim BH andere wieder um total beschi***

so long....

ThomasL 01.03.2005 13:31

was ich häusln putzt hab, holladrio. und das ganze an der grenze auch nich wenn dann der battaillonsarzt kommt und schaut ob eh nirgends was pickt :)

naja jedenfalls ham wir dann mal soviel desinfektionsmittel verwendet dass allen schwindlig wurde die das WC besucht haben :D

Theoden 01.03.2005 15:25

Zitat:

Original geschrieben von _m3
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
http://www.unhchr.ch/udhr/lang/ger.htm


Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), der 45 Vertragsstaaten angehören, hat in Österreich Verfassungsrang.

Menschenrechte schön und gut, jedoch werden die in selbiger für Präsenzdiener ausgeschlossen. ;)

_m3 01.03.2005 15:47

Also ich hab diesbezgl. in der Menschenrechtskonvention nichts gefunden.

red 2 illusion 01.03.2005 18:46

.


Was ehemalige GWD so verzapfen. Es stimmt schon das in dem Fall der Ausbilder sich die Hände nicht schmutzig gemacht hat, meine er hätte Ausbilden können.
Aber warum eine Arbeit machen die gar nicht erwünscht wird, warum sich reinhängen wenns die Wukeln eh glauben im Fehrnsehen schon alles gelernt zu haben.


Vielmehr gehts aber darum das der Typ sich Später vor Gericht nicht mehr normalisiert hat und wenigstens Reue vortäuschen hätte können.

Des Menschen Wille ist sein Himmelreich!

JetStreamer 01.03.2005 19:12

Am besten kommt man beim BH durch wenn man das Hirn ausschaltet und die Befehle befolgt (hätte selbst fast Probleme bekommen).

FearoftheDark 01.03.2005 23:07

selbst für bewussten totschlag gibts in österreich max. 20 jahre haft.. bitte.. das ist doch gar nichts..
ich bin für die todesstrafe.. solange man eindeutig die schuld des täters beweisen kann, bin ich dafür..

die gilt für: vergewaltiger, mörder




ps: straffreiheit für raser!!! :D

The_Lord_of_Midnight 01.03.2005 23:54

um das jetzt alles genau zu beurteilen, müssten man selbst dabei gewesen sein. da ist mit sicherheit soviel im hintergrund gelaufen, was wir hier nicht beurteilen können. und ein gericht wird sich schon länger damit befasst haben, als ein kurzer eintrag auf kaernten.orf.at.

ich würde sagen: ich maße mir kein urteil an, weder ein positives noch ein negatives.

Matchless 02.03.2005 00:03

Ich war gegen ende meines wehrdienst ZBV (zum besenschwingen verdammt). Ich hab das System aber durch punktgenau ausführung von Befehlen lächerlich gemacht. Beispiel: der Spiess meinte, er will sich im Boden vom Bad spiegeln können - Fetzen in sen Bodensyphon und 2 cm Wasserspiegel angelegt. Das Geschrei konnte man in der halben Kaserne hören aber Befehl ausgeführt.
:roflmao:
Die Aktion hatte übrigens keine Konsequenzen (SamSon etc).

Who-T 02.03.2005 01:07

Zitat:

Original geschrieben von JetStreamer
Am besten kommt man beim BH durch wenn man das Hirn ausschaltet und die Befehle befolgt (hätte selbst fast Probleme bekommen).
das erinnert mich an die aussage eines freundes:
"Alles was sich bewegt, gruessen.
Alles was sich nicht bewegt, putzen."



@alle fleissig diskutierenden:
ich trau mich aufgrund des artikels keine grossen diskussionen ueber bundesheer, strafverfolgung etc anzubrechen.

in dem artikel ist z.b. keine rede davon, warum der urlaub zum kloputzen degradiert worden ist. etwas, durchaus meinungsbildend sein koennte oder?
auch wird nicht erklaert, warum er das klo zum dritten mal putzen musste.

ergo: der artikel bietet IMHO keineswegs alle informationen um daraus eine diskussion ueber strafausmass, menschenrechte im olivgruenen trachtenverein etc anzubrechen. vielleicht wuerde es einigen hier helfen, wenn sie etwas mehr ueber die umstaende herausfinden koennten.

red 2 illusion 02.03.2005 05:26

Zitat:

Original geschrieben von Who-T

in dem artikel ist z.b. keine rede davon, warum der urlaub zum kloputzen degradiert worden ist. etwas, durchaus meinungsbildend sein koennte oder?
auch wird nicht erklaert, warum er das klo zum dritten mal putzen musste.

ergo: der artikel bietet IMHO keineswegs alle informationen um daraus eine diskussion ueber strafausmass, menschenrechte im olivgruenen trachtenverein etc anzubrechen. vielleicht wuerde es einigen hier helfen, wenn sie etwas mehr ueber die umstaende herausfinden koennten.

Wer beim Heer mal einen rüberhängen hat lassen und zum KloPutzen antreten mußte, kann genau beurteilen was da gelaufen ist.:)

Du mußt dirs mal Klarmachen, der Typ schaffst wegen einem Scheißhäusel vor Gericht zu kommen. ;) Schätze mal der will im Häfen eine SonderSchulung im KloPutzen ausfassen. Sorry für den Slang, aber so spicht man diese Dinge nun mal in den Kreisen.

jayjay 02.03.2005 11:34

Zitat:

Original geschrieben von Theoden
Menschenrechte schön und gut, jedoch werden die in selbiger für Präsenzdiener ausgeschlossen. ;)
drum freu ich mich schon, wenns dem zivildienstgesetz den verfassungsrang nehmen :D

Who-T 03.03.2005 00:28

Zitat:

Original geschrieben von red 2 illusion
Wer beim Heer mal einen rüberhängen hat lassen und zum KloPutzen antreten mußte, kann genau beurteilen was da gelaufen ist.:)

nein. kann ich nicht. ich war selber beim heer und es gibt eine feinere granulierung als das. es gibt leute die permanent aufmucken und dann gibts leute dies nicht tun. dann gibts ausbildner die permanent auf dir herumreiten und dann gibts welche die das nicht tun.
und von "genau beurteilen" kann deswegen keine rede sein.

beispiel: beim waffenzerlegen einen "kameraden" gehabt der im spass die waffe dem nachbarn an den kopf gehalten und durchgezogen hat. wie wuerdest du reagieren? wuerdest ihn zum kloputzen schicken? was wuerd passieren wenn er den befehl verweigern wuerde?

red 2 illusion 03.03.2005 01:24

Zitat:

Original geschrieben von Who-T
was wuerd passieren wenn er den befehl verweigern wuerde?

Denke du weist nicht was ein Befehl ist und denke ich würd ich dem Fall keinen brauchen.
Zu meiner Zeit hatten dann alle Pause und der Bösewicht hatte Sonderschulung, aber ich wurde ja noch richtig ausgebildet;)

Zitat:

wie wuerdest du reagieren?
Auf den Typen gar nicht, alle anderen in Pause schicken.....aber das wär mit Arbeit verbunden und als Ausbilder verdient man glaub ich nichts. Die Richter haben jedenfalls einen gutes Einkommen und machen dann die Arbeit schon.

Mex 04.03.2005 21:41

Ich hab mir gerade das Heeresstrafgesetz zu Geüte geführt und ich muss schon sagen... die Strafen sind allgemein heftig.
Aber ich denke, ohne so hohe Strafen, lässt sich so ein hierarchisches System ohnehin nicht aufrechterhalten, man denke nur an den 2.WK, wo Befehlsverweigerer (übrigens auf beiden Seiten) auf der Stelle erschossen wurden.
Die Authorität eines Vorgesetzten begrüdet sich meiner Erfahrung nach nicht selten in der Angst vor den Konsequenzen einer Befehlsverweigerung.

Dennoch halte ich es nicht für angebracht, so eine Befehlsverweigerung der Staatsanwaltschaft zu melden..:rolleyes:

Theoden 04.03.2005 21:49

Zitat:

Original geschrieben von _m3
Also ich hab diesbezgl. in der Menschenrechtskonvention nichts gefunden.
KONVENTION ZUM SCHUTZE DER MENSCHENRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN
Europäische Menschenrechtskonvention
StF: BGBl. Nr. 210/1958
IdF: BGBl. III Nr. 179/2002

Artikel 4 - Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit

(1) Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten
werden.
(2) Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu
verrichten.
(3) Als "Zwangs- oder Pflichtarbeit" im Sinne dieses Artikels gilt
nicht:

a) jede Arbeit, die normalerweise von einer Person verlangt wird,
die unter den von Artikel 5 der vorliegenden Konvention
vorgesehenen Bedingungen in Haft gehalten oder bedingt
freigelassen worden ist;
b) jede Dienstleistung militärischen Charakters, oder im Falle der
Verweigerung aus Gewissensgründen in Ländern, wo diese als
berechtigt anerkannt ist, eine sonstige an Stelle der
militärischen Dienstpflicht tretende Dienstleistung;

c) jede Dienstleistung im Falle von Notständen und Katastrophen,
die das Leben oder das Wohl der Gemeinschaft bedrohen;
d) jede Arbeit oder Dienstleistung, die zu den normalen
Bürgerpflichten gehört.

Quelle: http://www.ziviforum.com/viewtopic.p...menschenrechte

Und in der Verfassung ises sowieso verankert. Alles was ein primäres männliches Geschlechtsorgan hat ist wehrpflichtig. :lol:

JetStreamer 04.03.2005 22:17

Zitat:

Original geschrieben von red 2 illusion
Denke du weist nicht was ein Befehl ist und denke ich würd ich dem Fall keinen brauchen.
Zu meiner Zeit hatten dann alle Pause und der Bösewicht hatte Sonderschulung, aber ich wurde ja noch richtig ausgebildet;)

Sowas gab es bei uns nicht. Wenn jemand Sch***** gebaut hat, dann wurde die ganze Gruppe bestraft.
z.B. -> Beim üben der Ladezustände die Patrone fallen lassen - "Angesagte Übung! Übt 1 ... 2 ... 3 ... ;)


Wir mussten lernen "als Gruppe zu agieren"

red 2 illusion 04.03.2005 22:58

Zitat:

Original geschrieben von JetStreamer

Wir mussten lernen "als Gruppe zu agieren"
Wie oft hattest schon Milizübung?

Zitat:

halte ich es nicht für angebracht, so eine Befehlsverweigerung der Staatsanwaltschaft zu melden
Vermutlich wars ÜberstungenKondigent erschöpft. Wenn zu viele Überstunden automatisch bezahlt werden steigt wieder die Gefahr von SonderÜbungen. Ich würd mal sagen wer die paar Monate nicht mitspielen kann und wegen einem Scheißhäusel vor Gericht muß, hat sicher mehr Probleme als das.

JetStreamer 05.03.2005 08:48

Bin kein Milizsoldat. Ich habe meine 8 Monate "abgesessen" :D


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 11:22 Uhr.

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