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Frechheit der Polizei !!!!
:mad2: Das verstehe ich nicht ganz.
Mein Sohn fuhr mit dem Auto seines Freundes. Das Auto hatte Kennzeichen, der Zulassungsschein war vorhanden und eine gültige 57a Plakette. Bei einer Kontrolle stellten die Beamten fest, dass die Versicherung nichr bezahlt ist. Die Kennzeichen und der Zulassungsschein wurden eingezogen.Finde ich voll richtig. Aber jetzt kommt es!!!!! Mein Sohn bekam eine Strafverfügung. Sie haben am 16.11.2004, um 21.15 Uhr in ........, Richtung Hammerstraße den PKW der Marke Nissan 100Nx, (Kennzeichen: ..-587.. -Datum der Aufhebung: 29.10.2004) gelenkt, obwohl dieses Kraftfahrzeug a) nicht zum Verkehr zugelassen war und auch keine behördlich bewilligte Probe-oder Überstellungsfahrt durchgeführt wurde und b) die vorgeschriebene Kraftfahrzeug- Haftpflichversicherung nicht bestand. Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschriften nach dem KFG 1967 verletzt. a) § 36 lit.KFG 1967 b) § 36 lit.KFG 1967 Strafe gesamt 200€ oder 100 Stunden Haft. Was ich nicht verstehe, das Auto hatte Kennzeichen und alles sonst in Ordnung. Bei Nachfrage auf der Polizei sagte die Dame:" Wenn sie mit einem fremden Auto fahren mussen sie sich vergewissern das die Versicherung bezahlt ist". Nau voll toll, jetzt müssen wir nach dem nach auch noch den Erlagschein von der Versicherung mitnehmen damit ein anderer mit meinem Auto ohne Problem zu bekommen fahren darf.:mad: Habe das ganze jetzt mal meinem Rechtsschutz übergeben, werde sehen was dabei rauskommt. So, jetzt ist mir leichter. |
€ 2.- / h
:roflmao: wie erklären die das? frag mal :D |
Re: Frechheit der Polizei !!!!
Zitat:
wenn das auto kennzeichen hat, kannst du davon ausgehen, das alles passt. ansonsten hätten ja die behörden geschlampt, was ja nie vorkommt. |
Genau das ist der Punkt den ich nicht verstehe.
Haben das auch gesagt, antwort darauf: So steht es im Gesetz da kan man nichts machen, sie müssen bezahlen. |
beim behördenjuristen vorsprechen.
ansonsten uvs wenn keine haftpflichtvers. besteht, bekommt die behörde den auftrag zum einzug der kennzeichen. |
wer sagt das ich das kennzeichen ebgeben muß weenn ich es abmelde....
kann ja auch sagen , das sie mir gestohlen wurden... abmelden und mit kennzeichen weiterfahren... wenn ich dann das auto einen freund borge ist er selber schuld wenn was nicht passt... da bleibst über.....no chance |
Kontrollierst du jedesmal ob dein Freund die Versicherung bezahlt hat, wenn du dir sein Auto borgst?
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Zitat:
anders darf ich doch gar nicht denken :rolleyes: |
auto abmelden hat mit behörde nix zu tun...
wenn die versicherung schlammpt(schon mal einen freund passiert) dann kann es auch vorkommen das man das auto in guten glauben anmedlet kennzeichen bekommt und trotzdem nicht versichert ist, weil der versicherungsmaxl zu blöd war den akt weiterzuleiten... pech gehabt... |
Re: Frechheit der Polizei !!!!
Zitat:
stand das kennzeichen auf einer blacklist? :D aber verzwickte situation. halt uns auf alle fälle am laufenden was weiter dabei rauskommt. |
wie???
ekis anfrage weiß alles |
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was juristische Fragen betrifft, sind die Leute auf den Polizeiposten leider nur ein Haufen Halbwissende |
wenn ich als polizist einen autofahrer anhalten würde , eine ekis-anfrage durchführen würde, und dabei würde heiaskommen das kein aufrechter versicherungsschutz besteht....fliegen die taferl.....wurscht wer drinn sitzt
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ich würde den fall als "grenzfall" bezeichnen. wenn z.B. pannendreieck fehlt oder die bremsen nicht funktionieren, ist ganz klar der fahrzeuglenker verantwortlich.
als nachweis für den versicherungschutz gilt im ausland die grüne karte, die allerdings auch keine garantie für eine bestehende verisicherung darstellt. vielleicht lässt sich dahingehend etwas machen, dass eine kontrolle ob die versicherung wirklich noch besteht, sehr schwierig sein kann und daher unpraktikabel ist. einem freund kann man außerdem auch vertrauen. ich fürchte, wenn noch nocht geschehen, lässt sich soetwas nur vom VwGH klären :D :( |
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ich fahre auch oft mit einem auto von einen freund oder aucht mit einem firmenfahrzeug.
bis dato habe ich noch nie geschaut ob eine versicherung bezahlt wurde. man lernt nie aus :rolleyes: |
In den Anrainerstaaten Österreichs und den Staaten der EU ist die "Grüne Karte" grundsätzlich nicht erforderlich, weil dort das österreichische Kennzeichen die selbe Wirkung hat.
http://www.zuritel.at/versicherung/auto/faqs.php Interessante Aussage auf der Seite von Zuritel :eek: Wenn um EU Ausland das Kennzeichen als Versicherungsnachweis gilt, sollte dies auch für Österreich zutreffen. Die Aussage von Zuritel ist zwar unverbindlich, würde aber in diese Richtung ansetzen :rolleyes: |
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Die "Frechheit" liegt wohl weniger bei der Polizei, die macht nur ihren Job. Die eigentliche Frechheit ist, dass der Kumpel Deines Sohnes ihm ein Auto borgt ohne ihn zu informieren, dass er ohne Versicherungsschutz fährt - und somit im Falle eines Unfalls auf sämtlichen Kosten sitzen bleibt.
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wenn ich ein fahrzeug anmelde, erhalte ich versicherungsbestätigung, pickerl und kennzeichen...
solange alles in meinem besitz ist, ist die haftpflicht versicherung haftbar. bei wem sie sich später regressiert, steht hier nicht zur debatte. |
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das kann ja auch die behörde sein, die beim kennzeichenentzug säumig war ??? |
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also anstandslos würde ich das nicht zur kenntnis nehmen.
zum beispiel: der freund geht am freitag nachmittag in die bank und zahlt den erlagschein ein. da es nun banktage gibt wird es wohl kaum der versicherung bekannt se4in das bezahlt wurde. wenn ich jetzt am samstag mit dem kfz unterwegs bin und werde kontrolliert besteht laut ekis kein versicherungsschutz obwohl bezahlt wurde.ich müsste also für etwas bezahlen was ich als freund/arbeitnehmer nicht beeinflussen kann fall 2 der gute freund borgt mir sein kfz. bevor ich losfahre geht er noch zur bank und bezahlt im indoor den erlagschein. hätte ich eine verkehrskontrolle würde ekis wieder nicht wissen das bezahlt wurde obwohl ich den stempel am erlagschein habe....im gegenteil wenn ich pech habe und das konto nicht gedeckt ist fasse ich mit viel pech noch beihilfe zur urkundenfälschung aus.... also ich würde mir einen rechtsanwalt nehmen. so einfach geht das glaub ich nicht durch. mir ist nicht bekannt, dass ich mich um die versicherung kümmern muss stell dir einmal vor du arbeitest in einem großen konzern und die drücken dir das firmenauto in die hand und du gehst in die buchhaltung und möchtest den erlagschein sehen... dann kannst gleich weiter ins personalbüro gehen lg.morph |
good old österreichisch: Des is a Witz :mad:
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@der_morpheus1
AFAIK dauert es schon etwas länger ab ablauf der versicherung bis tatsächlich die taferln abgenommen würden ... meistens wurde der fahrzeughalter sogar mehrmals verständigt ... |
@der_morpheus1
außerdem wird net alle 5 minuten etwas ins ekis eingegeben... das läuft turnusmäßig einmal pro tag ab...(glaub ich) dann gibts einen sogenannten kennzeicheneinziehungsakt...der kommt aufs örtlich zuständige wachzimmer. dann kommt die polizei zu dir nach hause und sagt: "taferl her" ins ekis kommts erst wenns bereits einen kz-einziehungsakt gibt... brauchst net glauben wieviele klugscheisser draußen herumrennen.... :rolleyes: |
Bin ja nun kein Versicherungsexperte, lasse mich also gern eines besseren belehren. Aber ich kann mir net vorstellen dass die Versicherung sofort rumzickt nur weil eine Überweisung mal ein paar Tage später kommt. Das E-Werk dreht einem ja auch nicht den Saft ab, nur weil man eine Zahlung mal verspätet leistet. Ich unterstelle also, dass im konkreten Fall schon längere Zeit nicht gezahlt wurde und daher kein Versicherungsschutz bestand. IMO ist daher der Fahrzeugbistzer der Übeltäter, der so unverantwortungslos ist sein Auto herzuborgen ohne auf den fehlenden Versicherungsschutz hinzuweisen. Auf die Polizei bzw. "die da oben" zu schimpfen, ist allerdings in der Tat typisch Österreichisch :-)
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Ich schätze mal, die werden das Auto so genau kontrolliert haben, weil es in einem erbärmlichen Zustand ist. Denn wenn jemand nicht mal mehr Geld für die Versicherung hat, der hat ganz andere Probleme. In so eine Autoleiche einzusteigen, war vielleicht schon einmal die erste schlechte Idee ;)
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So schlimm is er gar ned. ojo doch isa :p :D ;) |
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Verstehe nicht, wie bei so einer Sache der Lenker des Fahrzeuges bestraft wird, und nicht der Fahrzeughalter/-besitzer. Ein solches Auto herzuborgen ist grob fahrlässig, und zwar nicht vom Lenker (der sich's ausborgt), sondern vom Halter, der es herborgt. Der Lenker wird gutgläubig das Auto übernommen haben, da die Taferl ja dran waren. Hätte noch nie im Leben gehört, dass man in dieser Situation verpflichtet wäre, die bezahlte Versicherung zu prüfen...:confused:
Aber wird wohl irgendwo in einem windschiefen Paragraphen so stehen... tut mir leid für deinen Sohn; 200 € sind aber in so einem Fall eh' ein geringes Lehrgeld. Da überlegt man sich's dann beim nächsten Mal zweimal, in welches Auto man einsteigt. |
naja zu dem Zeitpunkt wurde das Auto grade umgemeldet, mehr oder weniger.
Weil zu dem Zeitpunkt wurde der Wagen mit MA Kennzeichen abgemeldet und gleich darauf mit WN Kennzeichen wieder angemeldet. Villeicht daß es da was hat, warum die Kiwara da immer gleich so arg kommen müssen versteh ich ned. Wenn ich denen das sag, dann is das so. Und daß der Brief erst 2!Monate nach der Kontrolle kommt, find ich sowieso ne Frechheit. I versteh das ganze ned und Schuld sind sowieso beide (damliger Besitzer UND Lenker, der jetzt Besitzer ist). |
Also ich sehe die Sache viel einfacher:
Der Fahrzeugbesitzer (Zulassungsschein) hat dafür zu sorgen dass das Fahrzeug tauglich (angemeldet) auf der Straße fahren darf, WER darin sitzt ist da aber irrelevant. Die Strafe erhielt das AUTO (bzw. der Besitzer), nicht der Fahrzeuglenker der ja nix falsch gemacht hat. Ich versteh diesen Entschluss echt nicht und würd dagegen ankämpfen... ist entgegen JEDER Logik. Soll doch der Fahrzeuginhaber blechen. |
also prinzipiell denk ich auch, dass da eher der halter und NICHT der lenker der zu bestrafende in dieser situation sien sollte.
wenn eh rechtschutz vorhanden dann auf alle fälle volles register ;) |
Zitat:
Ich fürchte nur es ist ähnlich wie wenn man mit einem kaputten Rücklicht erwischt wird. Da kann man auch nur auf die Kulanz des Polizisten hoffen. Das Argument "wer kontrolliert schon vor jedem Fahrantritt ob die Lichter funktionieren" ist so ne Sache - genau das müsste man nämlich tun. |
Ich würde auch dagegen ankämpfen - denn rein technisch kann ja ein anderer gar nicht in der Lage sein, festzustellen, ob ein Versicherungsschutz besteht oder nicht.
Beispiel: ich borge Dir mein Auto - und meine KFZ-Versicherung wird üblicherweise vom Konto abgebucht. 42 Tage nach dem Einzug habe ich immer noch die Möglichkeit, die Buchung stornieren zu lassen. So, und jetzt zeige ich Dir sogar meinen Kontoauszug, wo das Geld eingezogen wurde; aus Deiner Sicht wäre somit alles OK. Dass ich das Geld wieder rückbuchen hab lassen, verschweige ich Dir geflissentlich! Wie, also, willst Du diesen Sachverhalt jemals feststellen können? :confused: Oder meint die Polizei, dass Du vor Inbetriebnahme des Autos bei der Versicherung nachfragen musst, ob ein Versicherungsschutz besteht? Davon habe ich noch nichts gehört, dass das möglich wäre.... :D |
Sollte es nicht klappen, gehe damit an die Öffentlichkeit...
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