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Half-Life 2: Verbraucherschützer mahnen Vivendi und Valve ab
Internetverbindung als Hinweis auf Beschränkungen nicht ausreichend?
Die Zwangskoppelung von Half-Life 2 an den Online-Dienst Steam, der zumindest zur ersten Installation benötigte Internet-Verbindung und der Verhinderung des Weiterverkaufs hat nicht nur Spieler auf die Palme gebracht. Der deutsche Dachverband der Verbraucherzentralen und verbraucherorientierten Verbänden, die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), hat nun sowohl den Publisher Vivendi als auch den Spieleentwickler Valve abgemahnt. Die Verbraucherschützer werfen Vivendi Universal Games und Valve in den Golem.de vorliegenden Abmahnschreiben vor, auf der deutschsprachigen Verpackung bei den Systemvoraussetzungen nur den Stichpunkt "Sonstiges - Internetverbindung" angegeben zu haben. Dies sei jedoch irreführend, so der vzbv: "Unter dem Begriff "Internetverbindung" versteht der Durchschnittsverbraucher lediglich, das, wie bei allen gängigen Singleplayerspielen, das Spiel von jeglichem Internetzugang aus betrieben werden kann." Tatsächlich könne das Spiel Half-Life 2 nur sehr eingeschränkt genutzt werden. Das Spiel sei mit dem erworbenen Datenträger nicht alleine nutzbar; die Softwarevertriebsplattform Steam werde zwangsweise installiert und lade über das Internet wichtige Programmteile für das im Laden gekaufte Spiel herunter. Die zur Nutzung erforderliche Seriennummer, die Steam verlangt, ist dabei an eine Person gebunden. Dem Käufer werde damit die Möglichkeit genommen, das Spiel später gebraucht weiterzuverkaufen. "Ein Hinweisauf diese gravierenden außergewöhnlichen Einschränkungen erfolgt nicht auf der Verpackung des Spiels", mahnt der vbzv. Der allgemeine Hinweis auf die Erforderlichkeit einer Internetverbindung sei stattdessen irreführend und völlig intransparent. rest auf http://www.golem.de/0501/35945.html |
nicht mahnen, strafen. das einzige, was die freunde interessiert ist geld.
und zumindest die unmöglichkeit des weiterverkaufs (ohne valve dafür kohle zu bezahlen) müsste innerhalb der eu zu kippen sein. beste grüße gleeful |
letzter satz im artikel:
Sollten Vivendi und Valve die Unterlassungserklärung unterzeichnen, die Mängel aber nicht ausbessern, droht ihnen eine Konventionalstrafe von 6.000 Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung. Vivendi Universal Games Deutschland konnte gegenüber Golem.de noch keine Stellungnahme abgeben naja... |
Zitat:
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... für jeden Fall der Zuwiderhandlung.
solltest schon dazuschreiben. :) |
wenn damit gemeint ist pro liz. hut ab. weiter so.
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tja, so trifft die abmahn-tsunami einmal die richtigen *ggg*
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Hab ich auch grad gelesen! :rolleyes:
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habens aber lange braucht...
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HALELLUJA
:laola: STAMPFTS DES GSINDL EIN :mad: :D |
Wenn die wirkich für jedes verkauftes Spiel 6.000 Euro zahlen müssen!? Wo bleibt dann das Geld für die Entwicklung für Half Life³ ?? :)
Das geht aber gar nicht!!! :( :( :( |
Zitat:
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Quoten auf einen Beitrag direkt über dir ist sinnlos..
HL3 braucht eh keiner.. sollen sich was neues einfallen lassen |
Ihr habts ja keine Ahnung... ;)
HL2 is absolut genial - nur die Lizenzbedingungen und der Steam-Dreck is unter aller sau. Und wenns jetzt wegen dem eine auf den Deckel bekommen dann ist das auch gut so. Aber deshalb wird das Spiel nicht schlechter. :) |
Zitat:
obwohl die steamidee finde ich eigentlich nicht so schlecht... stichwort: online spieln, alle gleiche vers. |
Zitat:
:ja: |
Zitat:
was habts gegen steam? die lic braucht uns hier im a nicht zu kümmern. hl2 selbst ist zwar :rolleyes: , hl2dm und css dagegen erste klasse. alle games lassen sich einwandfrei auf min. 2 computer installieren und updaten und z0cken:D |
Also, als noch-nicht-halflifer hätte ich da jetzt doch direkt eine Verständnisfrage:
Zur Installation ist eine aktive Internetverbindung notwendig? Wär´ echt doof. Ich sitz hier vor meinem Zweitrechner. Mein "Großer" hängt nicht am Netz und der hier hat noch nicht mal ´ne DirectX 8 Graphikkarte. Oder ist das evtl. auch anders Lösbar? Gruß Pat. |
ja man braucht inet..
aber gibt sicher nen crack... aber dann kriegst a keine updates.. |
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