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eAnic 19.01.2005 18:33

Peluga Service?
 
Hallo,

folgendes: Da mir heute (nach Ablauf der 1jährigen Garantiezeit) mein LG 4081B eingegangen ist, wollte ich mir von der Peluga HP ein RMA Formular runterladen.

Nur scheinbar haben die überhaupt keinen Support Punkt vorgesehen.

Weiß jem. Rat? Ich will dort ned anrufen.

Groovy 19.01.2005 19:27

Also wenn die Garantie nach einem Jahr abgelaufen ist, hast du dann logischerweise keine Garantie mehr :rolleyes:

eAnic 19.01.2005 19:28

Garantie nicht, aber Gewährleistung? :rolleyes:

FendiMan 19.01.2005 19:29

Aber Gewährleistung.

Groovy 19.01.2005 19:30

Was bringt dir die Gewaehrleistung, wenn die Garantie abgelaufen ist? :D
Der Haendler will doch sicher keinen defekten Brenner behalten.

pc.net 19.01.2005 19:30

viel spaß beim versuch zu beweisen, dass das gerät schon beim verkauf defekt war ;) ...

eAnic 19.01.2005 19:38

Wieso bitte soll ich beweisen, daß das Gerät zu beginn defekt war, wenn dem so nicht ist?
Fakt ist: ich habe 2 Jahre Gewährleistung und das Laufwerk ist nach 1 Jahr (und 5 Tagen defekt). Und nun machee ich nur von meinem Austauschrecht gebrauch.

Lucky333 19.01.2005 19:39

wobei aber DU jetzt BEWEISEN musst das der fehler schon bestanden hat als du das gerät gekauft hast. das ist jetzt so, bedanke dich bei der EU, die idioten haben das gesetz geändert auf 2 jahre gewährleistung, aber auch darauf das nach 6 monaten die beweislast beim kunden liegt und nicht mehr beim hersteller.

ich kann aus erfahrung sprechen das der support zum sche... ist, mein d-link 604 ist kurz vor garantie ende eingegangen und wäre auch getauscht worden, wenn in wien jemals wieder einer lagernd gewesen wäre, ich habe 1 monat gewartet bis ich dann auf einen netgear umgestiegen bin. die schicken intern keine ware hin und her, obwohl in graz etliche lagernd gewesen wären.

1stz 19.01.2005 20:39

Neues Gewährleistungsrecht ab 1.Jänner 2002:
Mehr Rechte für Konsumenten

Für ab 1. Jänner 2002 gekaufte Waren oder Dienstleistungen ist das neue EU-Gewährleistungsrecht in Österreich in Kraft getreten. Die Rechte der Konsumenten werden dadurch erheblich verbessert:

Die Gewährleistungsfrist für bewegliche Sachen, z.B. für Elektrogeräte oder Autos, beträgt nun zwei Jahre ab Übergabe, bisher waren es nur sechs Monate. Bei unbeweglichen Sachen, z.B. für ein Haus oder eine Zentralheizung, bleibt es bei der dreijährigen Frist.

Bis zu sechs Monate nach dem Kauf oder der Leistung muß jetzt nicht mehr der Käufer, sondern der Verkäufer beweisen, dass er bezüglich vereinbarter, behaupteter oder üblicherweise vorausgesetzter Qualität im Recht ist. Danach liegt die Beweislast wie bisher beim Käufer.

Dabei spielt jetzt auch eine Rolle, was der Konsument aufgrund von Werbung, Prospekten, Handbüchern oder sonstigen Informationen des Herstellers, des Importeurs oder des Verkäufers von einem Produkt oder einer Leistung erwarten durfte.

Nur beim Kauf gebrauchter beweglicher Sachen darf der Verkäufer eine kürzere Gewährleistungsfrist vereinbaren, jedoch nicht kürzer als ein Jahr.

Im Rahmen der Angemessenheit kann sich der Kunde auch aussuchen, ob der Mangel durch eine Preisminderung, eine Reparatur oder einen Austausch behoben werden soll.

Klargestellt wurde auch, dass die Mängelbehebung kostenlos zu erfolgen hat, also einschließlich der Arbeits-, Versand-, Weg- und Materialkosten.

"Gewährleistung" und "Garantie"

Während die Gewährleistung durch das neue Gewährleistungsrecht gesetzlich geregelt ist, handelt es sich bei der so genannten "Garantie" um eine darüber hinaus gehende, freiwillige Zusicherung des Herstellers oder Verkäufers. Die zugesicherten Garantieleistungen dürfen jedoch nicht schlechter sein, als die gesetzlich geregelte Gewährleistung.

xcfk9 19.01.2005 20:42

geh hin zum peluga, meiner erfahrung nach sind die sehr kulant (haben mir schon sachen ohne rechnung umgetauscht)

Groovy 19.01.2005 20:42

Also ganz klar Garantie steht logischerweise ueber die Gewaehrleistung, sonst hats ja keinen Sinn...
Der Haendler wuerde dann nur noch Verluste machen.

MagicMerlin 19.01.2005 20:44

Warum ueberhaupt ein RMA von Peluga? Solltest Dich sowieso besser an den Hersteller wenden. (Innerhalb des 1.Jahres dort wo Du es gekauft hast, aber danach ...)
Vorallem wenn der ne verlaengerte Garantieziet von z.b. 3 Jahren gewaehrt. Aber wenn wirklich 0 Garantie mehr ist, dann spare dir das Porto, bringt naemlich nada.

Woodz 19.01.2005 22:38

Zitat:

Original geschrieben von Groovy
Also ganz klar Garantie steht logischerweise ueber die Gewaehrleistung, sonst hats ja keinen Sinn...

was meinst du damit?

DSC-technologys 19.01.2005 23:34

Zitat:

Original geschrieben von xcfk9
geh hin zum peluga, meiner erfahrung nach sind die sehr kulant (haben mir schon sachen ohne rechnung umgetauscht)
Von kulanz kann ich bei peluga nur träumen, habe vor einiger Zeit ein ASUS Board bei denen bestellt, es war von anfang an defekt, dann hab ich sofort eine
mail geschickt dass das board retour geschickt wird. Peluga antwortete mit: kein problem, tauschen wir aus. soweit so gut. ca. 3 Tage später anruf von der Post:
Wir haben probleme mit der FA. Peluga, sie wollen das paket nicht annehmen, unserer meinung nach, war es nicht ausreichend gepolstert. Das Board hatte eine gebrochene Ecke, die ich bereits bei
der ersten zustellung bemerkt habe. (das beste: es klebte sogar ein sticker mit einem pfeil darauf)
Ein paar Tage darauf bekam ich ein neues
Board, das tadellos funktionierte, doch was lag da auf dem Mainboard, ich traute meinen Augen kaum, eine Rechnung mit dem
vollen Betrag. Ich rief sofort bei peluga an was das soll, die antwort der chefin (die übrigens nur gebrochen deutsch spricht) ich muss den betrag von
der Post einfordern, da das Mainboard bei ihnen nur in !fetzten! angekommen ist.

Das reichte mir fürs erste... Peluga -> NEIN DANKR

eAnic 20.01.2005 06:29

What shells - ich rufe heute mal dort an und versuche, einen kompetenten Techniker an die Strippe zu bekommen. Sollte er sich weigern, die Gewährleistung zu akzeptieren (Beweislast hin oder her - bei elektronischen Geräten ist es unmöglich und daher unzumutbar für den Kunden, einen von ev. zu Beginn an existierenden Fehler zu beweisen), dann muß ich wohl oder übel härtere Geschütze auffahren.

Falls es gewünscht ist, dann schildere ich hier danach meine Erfahrungen.

gruß
eAnic

[TH]-Tommy 20.01.2005 10:42

Also ich finde den Peluga nicht so schlecht, aht zwar nicht ganz die Kompetenz vom NRE und auch der Service is nicht ganz so gut aber mehr als der Durchschnitt.

Wer glaub dort schlecht behandelt zu werden der sollte mal zu Goldadler schaun. :lol:

Ich würde mich aber an den Hersteller wenden und nachfragen ob sie was für dich tun können (per Mail oder so). Zumindest mit Maxtor hab ich da sehr gute Erfahrungen gemacht, kostet halt 12,5€ Porto nach Irland.

Bitte nicht vergessen die HDD beim versenden ordentlich zu verpacken die haben da teilweise sehr schlimme Richtlinien (keine Luftpolster- oder Styroporverpackungen, min 4cm Schumstoff auf jeder Seite usw)

mfg

D&D&D&D 20.01.2005 10:48

hi...

im strengsten fall, wenn die total auf stur stellen sollten, ruf doch beim BM f. Justiz (Konsumentenschutz) an, Tel: 01/713 1730-4139, die sind dort sehr nett und helfen dir sicherlich weiter.... und dann weißt du woran du bist......


lg :)

cRyoTaNK 20.01.2005 11:08

Also mich wundert´s nicht wenn die Händler ihren Service zurückschrauben.
Wenn da immer alle gleich mit Umtauschrecht, Rechtsanwalt, Sammelklage (:D)
daher kommmen. *kopfschüttel* :o

Ich seh´s so wie Groovy. Garantie zählt mehr als Gewährleistung.
Ist die Garantie ein Jahr kann ich mich IMHO mit der Gewährleistung
brausen gehen auch wenn die zwei Jahre beträgt.

Was soll der Händler mit dem Gerät denn machen wenn´s nach über einem
Jahr eingeht und nur ein Jahr Garantie gibt? Der Hersteller wird´s ihm kaum
auf RMA umtauschen weil die Garantie einfach aus ist.

Also ist der Händler jetzt so nett schenkt dem Käufer einen neuen
Brenner, nimmt das kaputte Gerät zurück und hat einen Verlust?

Sicher nicht! Wo lebt´s ihr? In einer Traumwelt?

Gewährleistung gibt´s nur wenn der defekt schon beim Kauf vorhanden war.
Und das war nicht der Fall denn bis jetzt hat er seine Arbeit ja verrichtet.

Smoky99 20.01.2005 11:11

Hi eAnic!

Vielleicht hast meinen Beitrag (siehe http://www.wcm.at/forum/showthread.p...hreadid=157226) eh schon gelesen, falls nicht empfehle ich Dir, das nachzuholen.

Was mich wundert ist, dass Dein Brenner, den Du ja bei Peluga erworben hast, nur 1 Jahr Garantie (vom Hersteller) hat. Komisch, bei mir am Verpackungskarton steht groß und fett zu lesen "2 Jahre Garantie".

Alles weitere, vorallem, wie es mir weiter ergangen ist, kannst Du in meinem Thread nachlesen.

Gruß,
Smoky

eAnic 21.01.2005 04:50

Hallo,

es stimmt wohl, LG Brenner haben scheinbar tatsächlich 2 Jahre Garantie, wovon Peluga per standard 1 Jahr übernimmt.
Ich habe gestern einen recht netten Herrn erwischt, welcher sich bereit erklärt hat, gegen 5€ Unkostenbetrag die Garantieabwicklung zu übernehmen und das Gerät sofort bei Erhalt auszutauschen.
Da ich dringend einen Ersatzbrenner brauche, finde ich das zumutbar.

@Smoky99: Danke für das Angebot. Hätte der Händler sich quer gestellt, dann wäre ich dankend gerne darauf zurückgekommen.

Smoky99 21.01.2005 07:43

Guten Morgen, eAnic!

Freut mich zu hören, dass es Dir bei Deinem Händler besser ergeht als mir bei meinem (Goldadler).

Etwas eigenartig finde ich die Einhebung eines "Unkostenbeitrages", sei er auch noch so gering.

Ich zahle zwar nix für die Garantieabwicklung, dafür musste ich auch von Pontius zu Pilatus pilgern, damit mir geholfen wird.

Was solls, Peluga scheint doch kundenorientierter zu sein als Goldadler, was aber bei diesem Vergleich wohl kein Kunststück ist :) !

Wäre nett von Dir abschließend noch zu hören, welches Teil Peluga Dir ausgehändigt hat!

Smoky

eAnic 21.01.2005 08:07

Zitat:

Original geschrieben von Smoky99
Guten Morgen, eAnic!

Freut mich zu hören, dass es Dir bei Deinem Händler besser ergeht als mir bei meinem (Goldadler).

Nun das Peluga besser als der "Geldgeier" ist, ist ein offenes Buch :)

Zitat:

Etwas eigenartig finde ich die Einhebung eines "Unkostenbeitrages", sei er auch noch so gering.
In diesem Fall ist der Betrag noch akzeptabel, da der Betrag ziemlich genau die Differenz zwischen dem österreischischen und deutschen Portokosten ist.

Zitat:

Wäre nett von Dir abschließend noch zu hören, welches Teil Peluga Dir ausgehändigt hat!

Smoky
Da bin ich auch schon gespannt. Da mein "alter" LG Brenner zwar noch bei Geizhals gelistet ist, allerdings um ein Eck teurer als zb. ein GSA-4163B ist, nehme ich nicht an, daß dir mir noch einen 4081B aushändigen. Aus persönlicher Erfahrung im IT Handelsbereich weiß ich, daß der Distributor in der Regel den alten Händlereinkaufspreis gutschreibt :)

Acer663 21.01.2005 08:29

Zitat:

Von kulanz kann ich bei peluga nur träumen,
:ja: , dies hab ich auch schon feststellen müssen


Zitat:

Wer glaub dort schlecht behandelt zu werden der sollte mal zu Goldadler schaun.
Wer geht heute noch zu goldi ? :lol: , ein wunder das dieses Geschäft überhaupt noch existiert

Smoky99 21.01.2005 09:57

@eAnic:

Nochmals zum Thema "Unkostenbeitrag":

Also mir wurde von LG Deutschland angeboten, das Teil zu deren Servicepartner - UNFREI - zu schicken. Davon habe ich aber Abstand genommen, weil sich der österr. Distributor bereit erklärt hat, unmittelbar mit mir den Garantiefall abzuwickeln.

Zum Thema Austausch:

Glaube auch, dass weder Du noch ich den "alten" 4081B bekommen werden. Richtig, lt Geizhals wird das Teil noch gehandelt, aber bei den mir bisher untergekommenen Fällen wurde jeweils ein neueres Gerät herausgerückt.

Smoky

Woodz 21.01.2005 10:15

Zitat:

Ich seh´s so wie Groovy. Garantie zählt mehr als Gewährleistung.
Ist die Garantie ein Jahr kann ich mich IMHO mit der Gewährleistung
brausen gehen auch wenn die zwei Jahre beträgt.
bitte beruft´s euch im ersten halben jahr immer auf die gewährleistung! erstens wird euch kaum ein händler darauf eingehen zu beweisen, dass das gerät nicht schon beim kauf (übergabe) defekt war. zweitens kann er euch keine kosten auf´s aug drücken (vielleicht versucht er´s). drittens beginnt die gewährleistung für den defekten teil neu zu laufen.
also im ersten halben jahr ist die gewährleistung immer besser als garantie. vor allem kann die garantiebedingungen der hersteller bestimmen.

lg
woodz

cRyoTaNK 21.01.2005 10:34

In den ersten 6 Monaten geh ich auch natürlich auch auf Gewährleistung.
Ich wollte nur damit sagen dass bei einem Jahr Garantie IMHO auch die
Gewährleistung endet. Wie gesagt der Händler würde in so einem Fall ja
Verlust machen.

Wenn ich EDV-Händler wäre würde ich fragen ob die Leute wo angrennt
sind wenn´s nach Ablauf der Garantie auf Gewährleistung pochen und mit
dem Rechtsanwalt drohen. ;)

Andereseits wäre ich dann wahrscheinlich nicht mehr lange EDV-Händler. :D

Smoky99 21.01.2005 10:52

@eAnic:

Jetzt haben wir hier schon soooo viel über Garantie und Gewährleistung gehört, aber was mich jetzt interessiert ist:

Woran krankte es denn bei DEINEM Gerät? Bei mir waren es Lesefehler von CD-R und CD-RW Medien.

Smoky

Michi30 21.01.2005 11:03

Hallo.
Ich hab mir das jetzt durchgelesen, mein lg war auch kaputt nach fast einen Jahr, hab ihm bei Raisl gekauft und der hat ohne Problem gegen einen 4160b getauscht. Ich glaub der 4081b war ein Montagsbrenner;)
Wünsche euch ein schönes Wochenende.
Michi

Smoky99 21.01.2005 11:09

Zitat:

Original geschrieben von Michi30
Ich glaub der 4081b war ein Montagsbrenner;)

:rolleyes: :ja: :ja: :ja: :rolleyes:

Smoky

eAnic 21.01.2005 16:02

Zitat:

Original geschrieben von cRyoTaNK
In den ersten 6 Monaten geh ich auch natürlich auch auf Gewährleistung.
Ich wollte nur damit sagen dass bei einem Jahr Garantie IMHO auch die
Gewährleistung endet. Wie gesagt der Händler würde in so einem Fall ja
Verlust machen.

Wenn ich EDV-Händler wäre würde ich fragen ob die Leute wo angrennt
sind wenn´s nach Ablauf der Garantie auf Gewährleistung pochen und mit
dem Rechtsanwalt drohen. ;)

Andereseits wäre ich dann wahrscheinlich nicht mehr lange EDV-Händler. :D

Das glaube ich auch. :rolleyes:

Nochmal: Gewährleistung ist ein gesetzlich verbrieftes Recht auf mangelfreiheit der Ware, welches im Ernstfall auch voll durchgesetzt wird.
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, welche die Gewährleistung weder ausschließt noch mindert, sondern erweitert. :motz:


Zum Brenner: Meiner ist kein Montagsgerät - ich habe ihn am Mittwoch gekauft. :D
Bei mir jedoch waren es keine Lesefehler, sondern mit der Zeit immer längere Initialisierungszeiten von CD's.

cRyoTaNK 21.01.2005 22:12

Zitat:

Original geschrieben von eAnic
Nochmal: Gewährleistung ist ein gesetzlich verbrieftes Recht auf mangelfreiheit der Ware, welches im Ernstfall auch voll durchgesetzt wird.
Ist mir durchaus klar.
Ich hab mich vielleicht schlecht ausgedrückt.

Wenn jemand ein Gerät zum Händler bringt das in der
Gewährleistungszeit kaputt gegangen ist, aber zum Zeitpunkt
des Kaufes tadellos funktioniert hat, dann auf sofortigen
Umtausch pocht und wenn der Händler nicht gleich drauf
eingeht mit Konsumentenschutz und Anwalt droht wird´s
jedem Händler die Zehennägel aufdrehen.

Dein Brenner hat bis jetzt ja funktioniert oder?
Deine Situation ist dann sicher kein Gewährleistungsfall.

Resultat wenn das alle machen: die Händler schrauben
ihren Service zurück, verlangen Gebühren für die Dinge die
früher auf Kulanz gegangen sind. Und das wollen wir ja alle! :rolleyes:

Root 22.01.2005 01:24

Das immer wieder zu vernehmende Verständnis von Gewährleistung ist phänomenal in meine Augen ;)

Gewährleistung bezieht sich auf den Zeitpunkt der Übergabe des Gerätes, und betrifft auch nur den Händler und den Kunden, nicht den Hersteller. Klassisches Beispiel für sinnvolle Gewährleistung:

Ich kaufe einen günstigen Wasserkocher im Hochsommer, benutze ihn aber erst 5 Monate später, wenn ich heissen Tee trinken will. Ich schalte ihn ein, und er geht nicht -> Gewährleistung.

Komme ich zB aber nach 13 Monaten daher, muss ich schon ein bissi argumentieren, da der Händler verständlicherweise nicht sofort glauben wird, dass ich das Gerät 13 Monate lang nicht benutzt habe.

Und wiegesagt: Gewährleistung bezieht sich allein auf den Zeitpunkt der Übergabe beim Händler. Dh wenn ein Gerät zB 7 Monate lang tadellos funktioniert und dann was hat, ist es in der Regel ein Garantiefall und kein Gewährleistungsfall.

Ausnahmen sind höchstens Dinge, die man nicht sofort bemerkt hat, die aber ganz klar bereits von Anfang an so gewesen sein müssen (ein schlecht gegossenes Plastikteil oder was weiss ich) -> deshalb die Beweislastumkehr. Das ist aber wohl bei den wenigsten beanstandeten Gewährleistungsfällen so. Wenn aber das Produkt monatelang tadellos funktioniert und mit zunehmendem Gebrauch Verschleisserscheinungen zeigt die zur Funktionsuntüchtigkeit führen, hat der Händler Dir ein Produkt verkauft, das in etwa so funktioniert, wie vom Hersteller vorgesehen. In etwa insofern, als es für zu grosse Abweichungen von den Toleranzen eben Garantie des Herstellers gibt. Und dieser ist Dein richtiger Ansprechpartner für eine eventuelle entsprechende Kulanzlösung.

Leider haben bei Einführung der 2jährigen Gewährleistung viele Leute geglaubt und lauthals am Stammtisch propagiert, sie könnten endlich alles ohne Probleme 2 Jahre lang zurücktragen, sollte auch nur irgendetwas sein. Dann kam noch das schlaue Wörtchen "versteckter Mangel" dazu, und schon wurde die liebe Gewährleistung vollkommen im Sinn verdreht. Jetzt steigt jeder mit Stammtischwissen die Händler blöd an von wegen Gewährleistung, die natürlich werden immer frustrierter und abweisender , und in Summe haben wir die Kundenfreundlichkeit des österreichischen Handels gesenkt.

Langer Rede kurzer Sinn: wenn ein Elektronikgerät nach der Garantiezeit kaputtgeht, ist es entweder ein Pech oder ein Klumpert, aber jedenfalls kein Gewährleistungsfall :D .

1stz 22.01.2005 07:48

Und dann kommt der versteckte Mangel zum tragen:
  • Es gibt Konstruktionen, die fehlerhaft sind, aber erst irgendwann,
    oder nie als Schaden ausarten (versteckter Mangel)

Root 22.01.2005 12:07

Zitat:

Original geschrieben von Root
Dann kam noch das schlaue Wörtchen "versteckter Mangel" dazu, und schon wurde die liebe Gewährleistung vollkommen im Sinn verdreht.
Genau. Hast Du mein ganzes Post gelesen? Wenn also irgendein Produkt 23 Monate lang ohne Probleme verwendet wird und dann nicht mehr funktioniert, bist Du der, der zum Händler rennt und mit verstecktem Mangel anfängt? Gratuliere :D
Die meisten dieser "versteckten Mängel" sind eher Serienfehler als sonst etwas, sag ich mal aus (privater) Erfahrung - egal ob´s ein Mercedes, ein Staubsauger oder ein Besen ist.

Und wenn es zu viele Leute gibt die nicht dieser Meinung sind und den Fachhandel nach Gutdünken mit Gewährleistung malträtieren, wird sich irgendann niemand mehr trauen irgend etwas zu verkaufen, was er nicht selbst produziert hat. Rechnen wir dann noch Dinge hinzu wie zB Sammelklagen gegen Abit wegen Kondensatoren in 5 (!) Jahre alten Boards, werden wir auf lange Sicht nur noch im Direktvertrieb von einigen wenigen Riesenkonzernen über Internet bedient (siehe Modell Dell).
OK, Weltuntergangsszenario :D - manchmal macht mir das Spass :D

cRyoTaNK 22.01.2005 14:03

Schau dir an wie in den letzten Jahren der Service sukzessive zurückging.
Jeden 2. Tag kannst auf geizhals im Forum lesen wie jemand Betrüger,
Verbrecher und Sammelklage (!) schreit nur weil´s nicht nach dem Schädel
von demjenigen geht.
Wenn´s so weiter geht werden in ein paar Jahren alle Händler wie der Goldi agieren. :hehe:

1stz 23.01.2005 11:04

Bevor ihr da um des Kaisers Bart streitet, schaut euch doch mal die einschlägigen OGH Urteile (teilweise auch Erstgerichte) an!

Hier oder hier!

Es gibt genug ausjuriedifizierte Urteile in der Sache!

Woodz 23.01.2005 12:16

@root

Zitat:

Klassisches Beispiel für sinnvolle Gewährleistung:
das gesetz unterscheidet nicht zwischen sinnvoller und nicht-sinnvoller gewährleistung.

Zitat:

Ausnahmen sind höchstens Dinge, die man nicht sofort bemerkt hat, die aber ganz klar bereits von Anfang an so gewesen sein müssen (ein schlecht gegossenes Plastikteil oder was weiss ich) -> deshalb die Beweislastumkehr.
da muss ich dir wiedersprechen. meiner meinung nach hat hier der gesetzgeber etwas anderes intendiert. der konsument soll erstmal eine sache erhalten, die mindestens 6 monate die gewöhnlich vorausgesetzten und bedungenen eigenschaften aufweist. taucht also in den ersten 6 monaten (auch wenn ich die ware in dauergebrauch habe) ein mangel auf, wird vermutet, dass bereits bei der übergabe der ware diese mangelhaft war. ansonsten hätte sie ja länger "halten" müssen. der übergeber kann jetzt immer noch das gegenteil beweisen. der gesetzgeber wollte somit bewusst dem konsumenten gewährleisten, dass eine übergebene ware mind. 6 monate mangelfrei ist.

Zitat:

Wenn aber das Produkt monatelang tadellos funktioniert und mit zunehmendem Gebrauch Verschleisserscheinungen zeigt die zur Funktionsuntüchtigkeit führen, hat der Händler Dir ein Produkt verkauft, das in etwa so funktioniert, wie vom Hersteller vorgesehen.
was heisst in etwa? wenn die verschleisserscheinungen die gewöhnlich vorausgesezten bzw. bedungenen eigenschaften beeinträchtigt ist das ein mangel. btw verschleissteile kennt das gewährleistungsrecht nicht. das berühmte beispiel mit den bremsbacken. wenn die nach einem monat schon kaputt werden->gewährleistung.

Zitat:

In etwa insofern, als es für zu grosse Abweichungen von den Toleranzen eben Garantie des Herstellers gibt.
hier wieder, beeinträchtigen die abweichungen die gewöhnlich vorausgesetzteb und bedungenen eigenschaften, was bei zu großen toleranzabweichungen gegeben ist->gewährleistung.

natürlich sollte man einem händler in seltensten fällen (wollte schon fast nie schreiben ;)) mit dem anwalt,.. drohen. ein sachliches gespräch hilft ja bereits. nur leider sind auch einige händler mit den regeln der gewährleistung nicht vertraut und dann wird´s schon ein wenig anstrengend, wenn man zu seinem recht kommen will.

fazit:
in den ersten 6 monaten kann man fast alles ohne probleme zurücktragen, wenn´s danach kaputt wird, den schrott einfach nicht mehr kaufen.

Lucky333 23.01.2005 13:28

das problem ist auch das die großen firmen aus der gewährleistung eine garantie gemacht haben und jeder glaubt jetzt gewährleistung = garantie.

The_Lord_of_Midnight 23.01.2005 15:07

Ich verstehe nicht, wie man so eine einfache Sache so kompliziert machen kann.

1. Ich kauf was vom Peluga

2. Das Ding wird innerhalb des ersten 1/2 Jahres kaputt -> Gewährleistungsanspruch an Peluga, es dürfen für den Kunden keinerlei Kosten entstehen (abgesehen von Anfahrtskosten vielleicht)

3. Das Ding wird danach, aber vor Ablauf des ersten Jahres defekt -> Peluga bietet eine freiwillige Garantie.

4. Das Ding wird nach 1 Jahr, aber vor Ablauf der HERSTELLERGARANTIE kaputt -> Garantieanspruch an den HERSTELLER, und NICHT an Peluga !

Also lassts den Peluga im Kraut und wendet euch an den Hersteller.

Ich habe gerade genauso einen Fall gehabt und ich akzeptiere das, weil es rechtens ist. Warum müssen immer wieder Leute mit Gewalt versuchen, sich irgendwelche illegalen Vorteile zu verschaffen ? Warum akzeptiert man nicht, daß wegen einem billigen Standard-Hardware-Teil nicht die Welt zusammenbricht und kauft sich einfach etwas neues ? Oder wendet sich einfach an den Hersteller, nimmt die freiwillige Herstellergarantie in Anspruch und ist zufrieden ?

hans friedmann 23.01.2005 15:35

stimme dir zu LOM!

problem ist das die meisten in der wirtschaft nur auf win-lose situationen aus sind und wenige win-win anstreben mit leichter reduktion der eigenen win möglichkeit.
sowas hast meisten im b2b bereich wo eben mehr auf nichtmönetäre nutzeneffekte abgestellt wir.
leider liegt aber auch die schuld bei den händlern, die weiß gott was für blödsinn daher reden oder eben sich auf die "selbsternannte expertenrolle" berufen um mögliche austäusche unattraktiv oder unmöglich zu machen.
wie gsagt solange beide seiten großteils auf win-lose arbeiten wirds immer zank geben...


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