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UKING 16.01.2005 10:06

EBAY-(Rechts-) Frage
 
Hallo Leute,
Ihr habt doch bestimmt Erfahrung damit. Also, wie das bei solchen Geschäften vor sich geht. Hat man den Zuschlag, überweist man die Kohle. Ist das Geld aufm Konto, schickt der Verkäufer seine Sachen los. Das ist alles klar. Läuft es mal nicht so, gibt's ja Möglichkeiten, Geld oder Ware zurückzuverlangen. Das meine ich nicht.
Was ist nun aber, wenn die Post das Zeug verschlampt? (Ist in letzter Zeit oft vorgekommen, so dass unsere Firma sogar nichts mehr mit denen verschickt!) Dann hat man doch bezahlt, aber nichts dafür gekriegt! Und das Geld zurückverlangen, geht ja auch net: Der Verkäüfer hat die Ware ja versandt!

Gilt bei einem Deal -egal in welchem Zusammenhang- dass man sein Geld los ist, oder ist es wichtig, dass der Verkäufer seine Ware nicht mehr hat? Wer ist denn im Recht, wenn eine solche Situation eintritt?

Venkman 16.01.2005 10:23

wenn du was als paket verschicksts ists versichert, ich glaub mit 400€ oder so, machst bei der post eine paketverfolgungsantrag oder so, aber wenn die ein paket verschlamen müssens es dir zahlen, ganz klar

UKING 16.01.2005 10:33

Ja, wenn die Ware als Paket versandt wird. Klar. Aber wenn's nur 'n paar DVDs sind? Dann ist das doch ein Päckchen oder vielleicht sogar nur ein "Maxi-Brief". Da kann man nix zurückverfolgen! (ich sollte vielleicht bei der Post anfangen...;))
Wie ist denn dann die Rechtslage?
Der Verkäufer hat die Kohle, will sie natürlich behalten, weil er die Sachen ja abgeschickt hat. Ich will mein Geld zurück, weil ich keine Ware gekriegt hab. Die Post weiß von nix.

Was dann?
:(

Venkman 16.01.2005 10:37

dann hast glaub ich pech gehabt weil keine bestätigung über den brief hast, deswegen gibts ja eingeschriebene briefe. ich was das is schesse und nervig, aber ich fürchte so is es:rolleyes:

utakurt 16.01.2005 11:03

Ist so - Haftung gibt's primär nur bein Einschreibsendungen & Paketen!

Bei gewöhnlichen Briefn kann man es zwar auch versuchen, ist aber meist aussichtslos - bei Gericht wird ^dann vom Richter immer die Frage geschickt, wieso man wertvolle Sachen (auch wenn es nur ein paar DVd mit sagen wir 10 EUR Wert sind) nicht nachweisbar aufgegeben hat.

Venkman 16.01.2005 11:35

ws is auch logisch dass bei einfachen briefen das nicht gewährleistet werden kann, dass eingeschrieben halt teuer ist is ne andre sache, aber es ist ja nicht so das dpd tnt usw billiger als die post währen, schneller ja,

UKING 16.01.2005 12:12

Post sein ist doch 'ne feine Sache:
Sie transportiert's, oder auch nicht. Ist ihr überlassen. Wenn die Sendung nicht ankommt, ist der Kunde schuld. Hätte ja mehr bezahlen, und sich dagegen versichern können! Das ist doch pervers, oder? Aber genau so macht es die Post! Bietet auch noch selber Versicherungen oder Zusatzleistungen an, für den Fall, dass sie dern Service, für den sie -auch noch IM VORAUS (!)- eigentlich bezahlt wird, nämlich einen Brief von A nach B zu transportieren, aus eigenem Verschulden dann doch nicht leistet.
Das ist so, wie wenn Du Dein Auto zur Inspektion in die Werkstatt bringst und Dir bei der Abholung gesagt wird: "Tut uns leid, aber uns ist Ihr Wagen von der Bühne gefallen! Die Reparatur der verbeulten Karosserie kostet nun noch 5.000 Euro zusätzlich. Selber schuld! Sie hätten sich ja vorher BEI UNS (!) dagegen versichern können, falls wir unseren Job mal nicht machen sollten!"

Ich verstehe das nicht.:mad:

J@ck 16.01.2005 12:26

Klingt irgnendwie schon sehr Paradox, stimmt schon.

Prinzipiell hast du dich bei dem Ebay-Geschäft auf die Bedingungen eingelassen, nämlich das Paket per Post verschicken zu lassen. Bis dahin ist auch der Verkäufer dafür verantwortlich, seit er das Paket (Brief) der Post überlassen hat ist er aus dem Schneider.

Venkman 16.01.2005 12:28

habs jetzt ehrlichgesagt nicht geschaft die geschäftsbedingungen der post auf ihrer seite zu finden, oder die gesetzgebung bez postrecht

pc.net 16.01.2005 12:52

www.post.at -> produkte & entgelte -> AGB ...

pc.net 16.01.2005 12:55

achja: wenn sendungen von haus aus versichert wären, wäre die allgemeine tarifstruktur höher (und die post vielleicht nicht defizitär) ...

Venkman 16.01.2005 13:03

ich glaub ein andres problem ist die beweislast - wie willst beweisen dass der brief nicht angekommen ist? wenn die post da grad net aufzeichnungen hat dass es beim letzten postamt nicht ankam ... - bei beschädigungen und nachweislichem verlust steht lt agb eine ersatzleistung von max €72 an.

naja und dass solche sachen per brief net das wahre sind is klar, mich schauderts jedesmal wann meine konzertkarten von teleticket nichtmal eingeschrieben verschickt werden

UKING 16.01.2005 13:53

Zitat:

Original geschrieben von J@ck
...Prinzipiell hast du dich bei dem Ebay-Geschäft auf die Bedingungen eingelassen, ...
Nein, nein, ich wollte es einfach nur mal wissen, wie die Rechtslage ist. Bis jetzt ist noch nichts passiert. ;)

Kane Guru 16.01.2005 14:46

Re: EBAY-(Rechts-) Frage
 
Zitat:

Original geschrieben von UKING

Gilt bei einem Deal -egal in welchem Zusammenhang- dass man sein Geld los ist, oder ist es wichtig, dass der Verkäufer seine Ware nicht mehr hat? Wer ist denn im Recht, wenn eine solche Situation eintritt?

der verkäufer,obwohl er dir behilflich sein könnte den weg des paketese zu verfolgen.


Venkman 16.01.2005 14:52

bitte den hintern der dame in dem bild mit einem schwarzen balken überlegen, :D

J@ck 16.01.2005 19:41

Zitat:

Original geschrieben von UKING
Nein, nein, ich wollte es einfach nur mal wissen, wie die Rechtslage ist. Bis jetzt ist noch nichts passiert. ;)
oke :rolleyes:


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