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Thomas-P 30.11.2004 09:15

schon wieder Freeware bei ebay????
 
Hallo zusammen,

versucht hier schon wieder jemand die Konjunkturflaute mit Freeware anzukurbeln?

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...sPageName=WDVW

Bei einem Angebot wäre ich wahrscheinlich gar nicht draufgestoßen. Aber dieser Kollege bietet gleich eine ganze Latte an.

Belehrt mich bitte eines Besseren.

Martin Georg/EDDF 30.11.2004 09:49

Sieht ganz so aus. Hab seine Auktionen gemeldet.

Jean-P. 30.11.2004 16:17

Woher ....
 
... wisst ihr das es sich um Freeware handelt?

Vielleicht hat dieser Bursche auch alle Scenerien, Flugzeuge selbst entwickelt.
Das es sich um runtergeladene Freeware aus dem netz handelt ist doch nichts mehr als eine Spekulation.

Jan (ESPC)

frazzz 30.11.2004 16:22

auch wenn dies so wäre, fände ich nix dabei entstandene kosten für dl und medienerstellung in rechnung zu stellen.


wer die medien nicht will, kann ja downloaden, oder?


btw: ich verkaufe nichts über ebay, ergo bin ich nicht der anbieter :D

Martin Georg/EDDF 30.11.2004 16:40

Zitat:

Vielleicht hat dieser Bursche auch alle Scenerien, Flugzeuge selbst entwickelt.
Sicherlich :). Und die Erde ist eine flache Scheibe ... :)

Zitat:

auch wenn dies so wäre, fände ich nix dabei entstandene kosten für dl und medienerstellung in rechnung zu stellen.
Nach den eBay Richtlinien ist das Anbieten von Software auf gebrannten Medien nicht gestattet.

frazzz 30.11.2004 16:42

Zitat:

Original geschrieben von Martin Georg/EDDF
Sicherlich :). Und die Erde ist eine flache Scheibe ... :)



Nach den eBay Richtlinien ist das Anbieten von Software auf gebrannten Medien nicht gestattet.

gewerblicher software?

Thomas-P 30.11.2004 17:23

Was würdest du sagen, wenn du in mühevoller Arbeit ein Freewareprodukt entwickelst, zum kostenlosen Download bereitstellst und ein anderer diese Freeware für 500 € (nur mal als übertriebene Hausnummer) verscherbelt?

Matt_EDDW 30.11.2004 17:24

Zitat:

Original geschrieben von frazzz
gewerblicher software?
Generell "nein", egal ob gewerblich, geklaut oder sonstwas.....

Gruß

Matthias

Joerg.R 30.11.2004 17:42

seht das doch mal so: niemand ist verpflichtet sowas zu kaufen,und wer
es tut ist selber schuld.

Rider99 30.11.2004 17:44

@Matt_EDDW: Stimmt nicht ganz, der Grundsatz lautet wie folgt:

Grundsatz

Es ist verboten, Software bei eBay anzubieten, deren Verkauf die Rechte Dritter verletzt.



Wenn ich meine eigens entwickelte Software auf gebrannter CD verkaufe, verletze ich nicht das Recht Dritter. Oft ist es so, dass Software gebrannt verkauft wird, weil sich eine Pressung der Medien nicht rentiert (z.B. FSGenesis verkauft seine Software auf gebrannten Medien.)

Ich denke nicht, dass eBay ein Problem damit hat, wenn man nachweisen kann, dass es sich um eigens entwickelte Software handelt - sei es jetzt gewerbsmässig oder nicht.

Greets!

Martin Georg/EDDF 30.11.2004 18:08

Meister Ridder,

guckst Du hier: http://pages.ebay.de/help/policies/software.html

Im Detail steht dort:

Zitat:

Software auf beschreibbaren Datenträgern
Es ist verboten, Software auf beschreibbaren Datenträgern wie CD-R oder CD-RW bei eBay anzubieten. Darunter fallen z.B. Softwarezusammenstellungen sowie Freeware- oder Shareware-Programme. Auch der Handel mit rechtlich autorisierten Aufzeichnungen ist nicht erlaubt ist, da nicht erkennbar ist, ob eine Autorisierung vorliegt.

CD-Rs sind CD-Rohlinge, die zur einmaligen Aufnahme von Musik, Software oder sonstigen Dateien verwendet werden. CD-RWs sind Rohlinge, die mehrfach überschrieben werden können.

Der Verkauf von bespielten Original-Datenträgern und von unbespielten Rohlingen ist hingegen erlaubt.
Capiche? :)

Marc 30.11.2004 18:13

Zitat:

Original geschrieben von Rider99
Es ist verboten, Software bei eBay anzubieten, deren Verkauf die Rechte Dritter verletzt.

Wenn ich meine eigens entwickelte Software auf gebrannter CD verkaufe, verletze ich nicht das Recht Dritter.

Du haust Dinge durcheinander. Die Frage, wer Urheber einer Software ist, hat nicht viel mit der Frage gemeinsam, ob der Verkauf durch einen Dritten die Rechte des Urhebers verletzt.

Du kannst keinen Umkehrschluss anstellen, dass automatisch eine Rechtsverletzung vorliegt, wenn der Verkaufer nicht mit dem Urheber identisch ist. Dann dürften z.B. Verlage ja auch gar keine Gesetzesbücher drucken – die Texte haben sie ja kaum selbst geschrieben. Trotzdem dürfen sie eben doch daran verdienen...

Schau, im Bereich Computersoftware:

„Actually we encourage people who redistribute free software to charge as much as they wish or can“

http://www.gnu.org/philosophy/selling.html

Warum soll bei Freeware im Flusibereich plötzlich das genaue Gegenteil dieser herrschenden Ansicht gelten?

Sicher kann jede dieser ach-so-schlimmen „Freeware-Auktionen“ wg. des Verbots der gebrannten CDs gekippt werden. Das ist aber ein völlig anderer Schuh, und sagt überhaupt nichts darüber aus, ob solche Angebote nun unmoralisch sind, oder nicht. Dann müssten sich hier ja Leute darüber aufregen, dass nicht „Freeware“, sondern „bespielte CD-Rs bei eBay“ angeboten würden...

Rider99 30.11.2004 18:25

@Marc: natürlich nicht, aber das hab ich auch nicht behauptet. Auch MM & Co (der grosse rote) verkauft Software ohne Urheberrechte zu brechen.

I.d.R. darf ich als Firma meine eigens entwickelte Software - natürlich unter der Vorraussetzung dass beim Entwickeln schon keine Urheberrechte gebrochen werden - durchaus wann und wo ich will verkaufen.

Egal, ich hab nicht vor meine Software bei eBay zu verkaufen, darum ist es egal.

Greets!

Martin Georg/EDDF 30.11.2004 18:32

Marc,

tu bitte nicht immer so als sei Deine Ansicht (die nur eine unter veschiedenen Auffassungen zu dieser Frage ist) Gesetz. Gerade die Verwendung des Begriffs "Herrschende Ansicht" ist in dieser Hinsicht mehr als unzutreffend. Schon Dein Artikel vor zwei Aussagen war in dieser Hinsicht nichts weiter als juristische Stammtischparliererei.

Rider99 30.11.2004 18:41

Zur Vollständigkeit: ich spreche nicht vom Verkauf von gebrannter Freeware!

Bei der Rauchpause soeben kam mir folgendes in den Sinn: ist es laut eBay-AGBs rechtens, einen "Download-Link" zu verkaufen (ähnlich wie simmarket.com) und als "Sicherheitskopie" eine CD-R zu verschicken? Anmerkung: ich rede von MEINER Software, nicht kopierte Freeware...

@GNU: schöne Interpretation des Wortes "Freeware" - aber ist rechtlich natürlich vollkommen wertlos!

Greets!

Bengel 30.11.2004 18:57

Zitat:

Original geschrieben von Martin Georg/EDDF
Marc,

tu bitte nicht immer so als sei Deine Ansicht (die nur eine unter veschiedenen Auffassungen zu dieser Frage ist) Gesetz. Gerade die Verwendung des Begriffs "Herrschende Ansicht" ist in dieser Hinsicht mehr als unzutreffend. Schon Dein Artikel vor zwei Aussagen war in dieser Hinsicht nichts weiter als juristische Stammtischparliererei.

zum Glück gibt's ja Martin Georg, der allwissend die Fehler und Irrtümer seiner Mitmenschen zurechtrückt. Ein herzliches Danke schön! :engel:

Flusipilot.de 30.11.2004 19:23

Hi Leute,

hier ein Auszug aus der Readme eines Freeware Programmes. (FlusiFix2004) so oder so ähnlich steht es überall drin. Ob nun deutsch oder englisch.


Zitat:

Das Programm 'FlusiFix-2004' ist Freeware. Es darf beliebig kopiert und unentgeltlich weitergegeben werden. Änderungen an der Datei sind nicht gestattet, die Rechte am Programm verbleiben beim Autor! Kommerzielle Veröffentlichung, egal welcher Art, bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Autors! NICHT gestattet sind Programmkopien, die auf beliebigen Datenträgern bei eBay, sonstigen Internet-Auktionen oder anderweitig zum Verkauf angeboten werden!
Mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen.

Gruß Maik
FLUSIPILOT.DE

Marc 30.11.2004 19:38

Zitat:

Original geschrieben von Flusipilot.de
hier ein Auszug aus der Readme eines Freeware Programmes. ...
Mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen.

Maik, dem gesamten Urheberrecht liegt die Überlegung zugrunde, dass Nutzungsrechte individuell eingeschränkt werden können.... Es geht aber hier um die Frage, wie es prinzipiell zu verstehen ist.

„Udos-Rockband“ erlaubt, ihre erste CD frei zu kopieren... dann darf ich automatisch auch das aktuelle Album von U2 kopieren?

Es geht daran, ob ein Schlag ins Gesicht grundsätzlich eine Körperverletzung ist. Wenn ich das meinem Nachbarn erlaube, dann kann ich damit aber nicht das StGB umschreiben. Und ebenso kann der Flusifix-Autor nicht grundsätzliche Wertungen des UrhG umschreiben.

Marc 30.11.2004 19:38

Zitat:

Original geschrieben von Martin Georg/EDDF
tu bitte nicht immer so ... nichts weiter als juristische stammtischparliererei.
Es ist immer das Gleiche. Sachlich und mit Quellen stelle ich etwas dar – du kannst statt mit Gegenargumenten nur persönlicher Anmache antworten.

Warum reagierst du bei einem sachlichen Thema dermaßen gereizt, dass du Kollegen und deren Arbeit vor den Lesern – ohne Begründung – durch den Dreck ziehen willst? Dir selbst tust du damit keinen Gefallen. Andere Leser sind in der Lage, sachlich über das Thema zu diskutieren.

Marc 30.11.2004 19:39

Zitat:

Original geschrieben von Rider99
Auch MM & Co (der grosse rote) verkauft Software ohne Urheberrechte zu brechen.
Das ist naheliegend! :) Das Beispiel ist aber etwas unglücklich, denn hier wird ja im Regelfall der Urheber irgendwie an den Verkäufen beteiligt. Das ist aber gerade der springende Punkt, denn der Freeware-Autor erhält ja gerade keinen Verkaufserlös. Das ist ja der so emotionalisierende Punkt hier („wie würdest du dich fühlen, wenn...“).

Deshalb habe ich das Beispiel mit den Gesetzestexten gewählt. Das BGB vom C.H.Beck Verlag ist chronisch in den Top20 der Verkaufscharts. Trotzdem verdienen die Urheber nicht daran...

Marc 30.11.2004 19:40

Zitat:

Original geschrieben von Rider99
@GNU: schöne Interpretation des Wortes "Freeware" - aber ist rechtlich natürlich vollkommen wertlos!
Schau mal das Urteil des LG München I vom 19. Mai 2004 zur GPL... (Az. 21 O 6123/03)

Es geht darum, was Freeware ist, und welche Rechte der Urheber einräumt und welche nicht. Beides Mal geht es um Software, die als „free“ bezeichnet wird.

Ich würde also nicht sagen, dass die Überlegungen wertlos sind. Im Gegenteil ist wohl die – weltweit erste – Beschäftigung eines Gerichts mit dem Thema und die recht eindeutige Meinung der gut organisierten Free Software-Szene der einzige Anknüpfungspunkt.

Es gibt aber sogar weitergehende Quellen:

Strömer, Online-Recht. Zu der Frage der Nutzungsrechte „Wer sicher gehen möchte, der sollte gleichwohl davon ausgehen, dass im Zweifel jeder Beitrag, der nicht ausdrücklich als ... Freeware gekennzeichnet ist, urheberrechtlich geschützt ist“. (Strömer, Online-Recht, S. 173, ähnlich S. 193, 233)

Bengel 30.11.2004 19:44

Zitat:

Original geschrieben von Marc
Es ist immer das Gleiche. Sachlich und mit Quellen stelle ich etwas dar – du kannst statt mit Gegenargumenten nur persönlicher Anmache antworten.

Warum reagierst du bei einem sachlichen Thema dermaßen gereizt, dass du Kollegen und deren Arbeit vor den Lesern – ohne Begründung – durch den Dreck ziehen willst? Dir selbst tust du damit keinen Gefallen. Andere Leser sind in der Lage, sachlich über das Thema zu diskutieren.

Marc, nimm's nicht so schwer, er kann's halt nicht besser ;)

liebe Grüße übrigens........

Alfred

B737/A32S 30.11.2004 20:22

Jungs mal im Ernst


Ich meine wer sowas bei ebay kauft der hat doch selber schuld.


Jeden Tag stehen viele dumme Menschen auf, nur einer muss es kaufen ;-) :lol: :lol: :lol:


See you

Fliege 30.11.2004 20:33

FSUIPC
 
Hallo Frinds, Wenn ich mich hier im Forum betätigen möchte komme ich mir vor wie gerade aus dem Ei gesprugen, dof kiken nix wüßt.Bitte um
Entschuldigung, wenn nicht alles so läuft, wie es soll.
Wer kann mir da weiter helfen? Mein Airbus A319-100 von Eurowings
geht immer baden nach dem Start. Fehler Meldung FSUIPC Erro.
Wo liegt da der Hase im Pfeffer.

Fliege

Rider99 30.11.2004 21:32

@Marc: Erstens würde ich dich bitten, wenn du schon zitierst, dann bitte komplett. Ich hab zwei Postings weiter unten geschrieben, dass ich nicht davon rede, dass jemand Freewaresoftware verkauft, sondern ich rede die längste Zeit schon davon, dass ich meine eigens gewerblich programmierte Software verkaufen kann.

Des weiteren zitiert auch GNU keine Gesetzestexte. Somit ist es - rein rechtlich - wie schon gesagt, wertlos (okay, der ein oder andere Hollywood-Richter würde es vielleicht als Beweismittel zulassen).

Mir ist schon klar, dass ich kein Geld dafür verlangen kann, dass ich Freeware-Software zum Verkauf anbiete, sehrwohl kann ich (oder SUSE oder sonstwer) Geld damit verdienen, indem man Distributionen verkauft - welche ja im Prinzip auch Freeware sind. Verkauft wird aber der Mehrwert, das Handbuch, die bunte Verpackung, 10 CDs, Hüllen, 30-Tage-Support, etc. Und DAMIT lässt sich sehr wohl Geld machen.

Abschliessend will ich noch dazu sagen: Freeware macht die Welt nicht besser!

Viel Spass noch beim weiter diskutieren!
Greets!

Flusipilot.de 30.11.2004 21:38

Hallo Marc,

in meinen Augen hinkt dein Vergleich etwas. Auch wenn die Rockband erlaubt die LP zu kopieren hießt das noch lange nicht das andere damit Geschäfte machen dürfen. Bei Freeware setzt sich ein Autor hin macht etwas und stellt es dann allen zur Verfügung damit sie sich daran erfreuen können. Erfreuen - nicht bereichern!!! Und nur darum geht es hier. Gesetz hin oder her. Allein schon der moralische Aspekt verbietet solche Praktiken. Leute die sich mit anderer Leute Arbeit bereichern gehören an den Pranger weil sie Schmarozter sind.

Gruß Maik
FLUSIPILOT.DE

Flusipilot.de 30.11.2004 21:48

An Rider99


Zitat:

Abschliessend will ich noch dazu sagen: Freeware macht die Welt nicht besser!
mit ein bisschen Überlegung wäre Dir dieser Satz bestimmt nicht aus den Finger geglitten.
Gute Freeware treibt Payware Autoren dazu noch besser zu sein sonnst können Sie Ihr Produkt nicht verkaufen. Und das macht die Welt, und wenn es nur die Flusiwelt ist, ein klitzekleines Stück besser.

Gruß Maik
FLUSIPILOT.DE

Bengel 30.11.2004 22:20

Besser zu sein als Freeware reicht nicht und ist auch nicht als Bedingung geeignet, oder wie Mathematiker sagen:

weder notwendige noch hinreichende Bedingung!

Warum? Weil für ein professionelles Produkt bestimmte Kriterien gelten, die der Markt - also die Kunden - definieren und die sich freilich auch ändern. Die kann allerdings auch ein Freeware-Produkt erfüllen, ist halt wegen des vergleichweise geringen Aufwandes (Zeit, Personal, Geld) kaum wahrscheinlich.

Und das Payware keinesfalls immer besser als Freeware ist, kann hierorts in vielen Postings nachgelesen werden, oder?

Flusipilot.de 30.11.2004 23:26

Zitat:

Wer widerspricht, ist nicht gefährlich, gefährlich ist, wer zu feige ist, zu widersprechen!
Gemäß deinem Spruch. Widerspruch.
Kein Mensch würde die German Airports kaufen wenn es auch nur Ansatzweise etwas vergleichbares in der Freeware Szene gäbe.

Übrigens habe ich nicht behauptet das Payware immer besser ist als Freeware. Ich habe nur gesagt das es die Payware vorantreibt.

Gruß Maik
FLUSIPILOT.DE

r_schon 30.11.2004 23:37

Hallo Miteinander,

Gibts hier im Forum keinen guten Therapeuten, der Bengel von seinem " Martin Georg / Hans Hartmann Anbell- und Beißreflex" kurieren kann?

Würde mich mit ein paar Euro an den Kosten beteiligen.

Gruß
Rolf

JPritzkat 01.12.2004 00:04

Sag Mal Leute? Zwei (jetzt drei...) Seiten für so einen Mist?

Seit ihr alle arbeitslos, oder was? Nix zu tun? :( Geht mal lieber Fliegen oder Controllen... ;)
So ein Schwachsinn!

Bengel 01.12.2004 08:05

Zitat:

Original geschrieben von r_schon
Hallo Miteinander,

Gibts hier im Forum keinen guten Therapeuten, der Bengel von seinem " Martin Georg / Hans Hartmann Anbell- und Beißreflex" kurieren kann?

Würde mich mit ein paar Euro an den Kosten beteiligen.

Gruß
Rolf

oh ja, bitte, bitte.......:D

weibliche Therapeuten, mindestens 170 cm groß, sportlich schlank, schwarze oder dunkle Haare, Schifahrerin bevorzugt. Würde mich aber zur Not auch in blonde Behandlung geben ;)

Aber mal im Ernst: ich tue dem armen Martin doch nichts, oder? Und nur seiner Psyche wegen muß ich auch nicht seiner Meinung sein, oder?

Und wenn Hartmann keine Kritik an seinen Produkten verträgt, so beteilige Dich doch auch an seinen Behandlungskosten ;)
Denn EW-Pro war keineswegs so gut wie viele Mastdarmakrobaten glauben machen wollen......

Jackal 01.12.2004 08:39

Ach wie schön, da kommt Weihnachtsstimmung auf.

Advent, Advent, die Hütte brennt :D

HJOrtmann 01.12.2004 09:19

ich will auch mal:

Frage: versucht hier schon wieder jemand die Konjunkturflaute mit Freeware anzukurbeln?
Antwort: na und ???

Es ist immer wieder schön, dass, wenn in China ein Sack Reis umfällt, man hier nicht nur darüber informiert wird, sondern sogar in soziologischen Detailstudien die Reaktionen auf dieses 'umwerfende' Ereigniss studieren kann :D

wie heisst es so schön ? "Chips und Cola zu mir " :D

HJOrtmann 01.12.2004 09:22

[disregard]

Horst Klement 01.12.2004 09:39

Zitat:

Original geschrieben von Jackal
Ach wie schön, da kommt Weihnachtsstimmung auf.

Advent, Advent, die Hütte brennt :D

Schön geschrieben...

Leute ich kann die Diskussion zum Aufweichen eines Gesetzes zum Schutze des geistigen Eigentums nicht mehr höhren.

In meinen Augen (für mich stellt das UrhG einen Teil meiner Existenzgrundlage dar) ist jeder der sich am geistigen Eigentum fremder vergreift, genau so ein Dieb als würde er sich am materiellen Eigentum vergreifen.

Zitat:

Marc
... dem gesamten Urheberrecht liegt die Überlegung zugrunde, dass Nutzungsrechte individuell eingeschränkt werden können....
Da liegt eigentlich schonmal dein kompletter Fehler, gerade wenn du dich angeblich Quellen bezeihst, nur so viel:

Zitat:

UrhG § 12 Veröffentlichungsrecht
(1) Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist.

(2) Dem Urheber ist es vorbehalten, den Inhalt seines Werkes öffentlich mitzuteilen oder zu beschreiben, solange weder das Werk noch der wesentliche Inhalt oder eine Beschreibung des Werkes mit seiner Zustimmung veröffentlicht ist.
Also der Urheber kann die Nutzungsrechte indivduell freigeben - nicht beschränken!!!!!!

Wenn du das ganze Werk lesen willst bitte: http://bundesrecht.juris.de/bundesre...hg/inhalt.html

Horst Klement 01.12.2004 09:44

Zitat:

Original geschrieben von HJOrtmann
Frage: versucht hier schon wieder jemand die Konjunkturflaute mit Freeware anzukurbeln?
Antwort: na und ???
Du hast ein wirklich bewunderswerten Respekt vor der Schaffenskraft und der Kreativität anderer...

Kreativität, Intellegenz und Dienstleistungen sind die Basis für das langfristige wirtschaftliche Überleben in Deutschland, wenn wir hier keine Einstellung dazubekommen, das dieses auch einen Wert hat, dann können wir das vergessen.
Vorallem den wirtschaftlichen Wohlstand.

Bengel 01.12.2004 09:57

Des Deutschen liebste Beschäftigung ist der Blick auf Mitmenschen. Diese Tradition geht wohl auf Dr. Sieber zurück, der so ungefähr 1840 erstmals eine polititsche Polizei in Deutschland aufbaute und sich einer deutschen Tugend, der Denunziation, bediente, die ja bi in die Gegenwart hochlebt (Denunziationsaufruf eines sächsichen Landespolitikers bezüglich Steuern in den 90ern).

An genau dies erinnert mich der Verlauf dieses Threads. Da gibt es jemanden, der eine CD anbietet. Dann gibt es einen auf wichtig tuenden, der sich sofort bemüßigt fühlt, zu melden (Georg Martin).

In Folge bricht hier eine Diskussion vom Streit, in der sich jeder im Rechthaben überbietet, obwohl keine die genauen Umstände wirklich kennt, ja niemand weiß, ob nicht der Anbieter völlig rechtens handelt (z.B. eigene Kreationen, etc.).

Ob einer der Diskutanten überhaupt Gerichtserfahrung hat, mag ich nicht zu beurteilen, wohl nicht, denn sonst würde man die Diskussion im Sinne von "2 Juristen, 3 Meinungen" führen und entspannter damit umgehen.

HJOrtmann 01.12.2004 10:02

nee, Horst, so nicht ("Chips her, es geht los") :D

Die Frage ist: warum muss dieser Fakt in dieses Forum hier gemüllt werden ? Weil hier die Flusi-Reichspolizei ist ? In der Schule würde man sagen: "Thema verfehlt, setzen, sechs". Eine eMail an eBay hätte doch ebenso gereicht - wenn's denn wirklich nötig ist.

Deswegen der dezente Hinweis auf verpackte Nahrungsmittel (Sack Reis) in fernöstlichen Ländern (China) - aber es gibt halt Leute, die darüber nachdenken, ob dies nicht wesentliche Auswirkungen auf die westliche Zivilisation haben könnte.

Wie gesagt: soziologisch äusserst interessante Diskussionen :D

@Alfred: das hat sich überlappt, aber du hast natürlich Recht. Und wenn dann noch die Sack- pardon: Sachverständigen auftauchen, gibt's einem den Rest ;)

Horst Klement 01.12.2004 10:19

Zitat:

Original geschrieben von Bengel
.... einer deutschen Tugend, der Denunziation, bediente, die ja bi in die Gegenwart hochlebt
Jetzt verstehe ich nicht was an der Denuziation grundlegend schlecht ist.

1) Der Nachbar verprügelt ständig Frau und Kind

2) Der andere Nachbar beleidigt und verhöhnt Ausländer

3) Du beobachtest jemandem beim Ladendiebstahl

4) Auf der Baustelle arbeiten Schwarzarbeiter

In welchen Fällen ist es hier nicht gerechtfertig dieses zu unterbinden???
So und wo hören wir dann auf???

In jedem der benannten Teilen werden andere geschädigt, wenn willst du den schützen? Den Täter oder das Opfer?


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