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Pat 26.11.2004 23:42

Tiefflug
 
Hallo da draußen.

Kann mir jemand sagen, wie sich Tiefflug in der wirklichen Realität definiert? Sprich: ab wann redet man von Tiefflug?

Gruß an alle Höhenflieger, Pat.

jock 26.11.2004 23:52

Hallo!

ICh denke mal das definiert jeder für sich selbst. Im Motorsegler kann ich nen Tiefüberflug über eine Piste in 3-5 Meter Höhe machen. Das ist für manche zu tief, für manche reicht es in 100m Höhe zu fliegen, das ist denen tief genug.

Wie gesagt, hängt vom Flieger, und vor allem vom Piloten ab.
Gibt im Netz ein tolles Video von einem der in einer LAK17, glaube ich, ist ein Segelflieger, nach nem Streckenflug nen Tiefüberflug über die Piste macht. Da ist der mit 270km/h wirklich in max. 1m über der Piste, das wäre mir in dem Falle schon wieder zu tief...

Tschüß
David

Pat 26.11.2004 23:58

Ja schon aber...

Nehmen wir zum Beispiel mal die deutsche Bundeswehr. Da ist doch alles geregelt. Vom Schuhe putzen bis zum schei...
Da gibt es doch bestimmt eine passende definition von Tiefflug.

Muß jetzt aber nciht unbedingt von der Bundeswehr kommen. Steht doch bestimmt in den Lehrbüchern für piloten auch was drin.

Weiß jemand was:confused:

Gruß Pat.

jock 27.11.2004 00:07

Öhm, also bei mir war im Fach Luftrecht nirgends die Rede von Tiefflug. Ich weiß aber, dass die Bundeswehr Tieffluggebiete nutzt, in denen sie bis auf 250ft GND runter geht.
Aber bei meiner PPL Prüfung war keine Frage bei von wegen "Definieren Sie den Tiefflug."

Tschüß und gute Nacht
David

Pat 27.11.2004 00:13

Macht auch nichts.:hammer:

Gute nacht.:o

Danny 27.11.2004 09:58

Vielleicht hilft euch ja das ja weiter:

Militärisches AIP

Liebe Grüße!Danny

harry3 27.11.2004 16:43

Man darf ja bis 300m(über bewohntem Gebiet) bzw. 150m über Boden runterfliegen.
Ich würde mal sagen, dass alles, was tiefer ist, als Tiefflug bezeichnet wird.


Grüße,
Harri

Frank_IVAO 27.11.2004 16:51

Zitat:

Original geschrieben von harry3
Man darf ja bis 300m(über bewohntem Gebiet) bzw. 150m über Boden runterfliegen.

In den Tieffluggebieten ist die untere Grenze 250FUß ! Tiefer is nich erlaubt.

Krazy Kraut 27.11.2004 17:25

Da fällt mir ein, hat hier eigentlich jemand eine Karte der Tieffluggebiete in Deutschland? Muß schonmal meinen nächsten Urlaub planen. :D

harry3 27.11.2004 17:46

Zitat:

Original geschrieben von Frank_IVAO
In den Tieffluggebieten ist die untere Grenze 250FUß ! Tiefer is nich erlaubt.
Also wir(Segler) dürfen nicht tiefer als 150m bzw. eben 300m.

Aber die 250ft gelten wahrscheinluich wohl eher für die Militärluftfahrt.


Grüße,
Harri

Lörch 27.11.2004 23:16

Zitat:

Original geschrieben von harry3
Also wir(Segler) dürfen nicht tiefer als 150m bzw. eben 300m.
Einspruch, Euer Ehren! §6 (3) der LuftVO (hab zur Sicherheit nochmal nachgeschlagen) besagt, dass Überlandflüge nach Sichtflugregeln in einer Höhe von mindestens 600m /2000ft GND durchzuführen sind. Da man innerhaln der Platzrunde so oder so alle Mindestflughöhen unterschreiten darf gilt also grundsätzlich immer 600m GND.
Entscheidend werden deine Zahlen aber, weil eben für diese 600m-Regel eine Ausnhame für Militärflüge besteht.
Als Segler darfst du so oder so immer und überall fliegen, da wir die Mindestflughöhe unterschreiten können, wenn "die Art ihres Betriebes dies notwenidg macht und eine Gefahr für personen und Sachen nicht zu befürchten ist".
Mein Theorielehrer hat sich damals mindestens 30min über diese umständichen Regeln ausgelassen (die 600m-Regel wurde nachträglich eingesetzt, ohne die anderen Absätze anzupassen), deshalb musste ich das hier einfach weitergeben:D.

Viele Grüße
Hinrich

D-MIKA 28.11.2004 02:47

lies mal im Absatz 1
absolutes Minimum sind 150 m (da könnte keiner was machen, wenn du mit ner Cessna über die Heide tuckerst)

jock 28.11.2004 11:01

Hmm? Im Segler nicht tiefer als 600m??? Kann mir das einer an einem praktischen Beispiel erläutern? Auf meinem 50km Flug bin ich einmal auf 400m runter? Darf ich das nicht?

Tschüß
David :confused:

Lörch 28.11.2004 11:15

Ich habe mit Gesetzestexten eigentlich keine Erfahrung und kann deshalb wirklich nur das wiedergeben was der Lehrer (Hauptberuflich Anwalt) erzählt hat. Ich lass mich alos jederzeit gerne eines besseren belehren.

Hier zusammengefasst §6:

(1) unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe bei Start und Landung, Höhe von 300m über dem höchsten Hindernis in einem Imkreis von 600m, ansonsten 150m

(2) Brücken etc. dürfen nicht unterflogen werden

(3) Überlandflüge nach Sichtflugregeln mit motorgetriebenen Luftfahrzeugen sind in einer Höhe von mindestens 600m (2000ft) über Grund oder Wasser durchzufühen. Die Höhen aus (1) gelten, wenn die Flugdurchführung oder die Flugverkehrskontrollfreigabe eine geringere Höhe erfordert

(4) Ausnahmen können bei Bedarf erteilt werden

(5) für IFR siehe §36


(6) Absatz 3 gilt nicht für militärische Tiefflüge, BGS, Katastrophenschutz und Polizei

Wenn du mit der Cessna also 150m fliegst, muss diese Höhe wegen den Luftraumstrukturen und den darin geltenden Wetterbestimmungen diese Höhe erforderlich machen.

Mit dem Segler darfst du völlig legal bis 150m rutner fliegen und außerdem hast du mangels Motor ja eigentlich immer einen "Notfall", so dass du auch diese Höhe unterschreiten darfst.

Natürlich steht in (1) etwas anderes als in (3), aber ihr wollt mir doch nicht erzählen das (3) deswegen nicht gilt?

Viele Grüße
Hinrich

Pat 28.11.2004 18:52

So Beamtendeutsch, wie das geschrieben, muß es eigentlich wahr sein:lol: .

Nein aber ernst, das wäre als Definition voll ausreichend. Danke nochmal.

Und ich glaub´ ob nun Absatz drei oder eins gilt, ist dann wohl abhängig davon, wie wohl der Überlandflug definiert wird;) .

Gruß Pat.

jock 28.11.2004 19:12

Naja, im Segler interessiert das ja wohl eh nicht. Solang ich mich brav aus C raushalte (sei denn Freigabe) kann ich so hoch und tief fliegen wie gerade nötig.
Mit Motor fliege ich eh immer so um die 2000ft, da ich finde, dass ich mit Motor ein etwas höheres Risiko hab, geht er mir aus und ich bin zu niedrig, dann ist mein Aktionsradius nicht mehr der größte.

Von daher finde ich es ziemlich übertrieben den Segelflug als Notfall zu bezeichnen.

Tschüß
David

Lörch 28.11.2004 20:13

Klar, das ist auch nur juristisch gesehen. Da ich selber Segelflieger bin, bin ich der letzte, der Segelfliegen als Notfall bezeichnen würde. Aber du kannst jederzeit sagen, dass du unter die Mindesthöhe mußtest da du mangels Motor ja gar nichts dagegen machen kannst. Daher der Ausdruck Notfall.

jock 28.11.2004 20:34

Zitat:

Original geschrieben von Lörch
Aber du kannst jederzeit sagen, dass du unter die Mindesthöhe mußtest da du mangels Motor ja gar nichts dagegen machen kannst.
...eher weil mir der Wind ausgegangen ist... :rolleyes:

harry3 28.11.2004 21:37

@Lörch:
Also wir haben 300m gelernt, vielleicht habt ihr in D ein anderes Luftfahrtrecht. Aber die 300m gelten, da bin ich mir ganz sicher.
Und die 150m eben über unbebautem Gelände.

Zitat:

Als Segler darfst du so oder so immer und überall fliegen, da wir die Mindestflughöhe unterschreiten können, wenn "die Art ihres Betriebes dies notwenidg macht und eine Gefahr für personen und Sachen nicht zu befürchten ist".
Ja, Hangflug zum Bsp. Da darf man statt der erlaubten 150m auch noch tiefer runter.
600m sind eh nicht zum Einhalten wenn man im gebirgigen Gelände fliegt.



Grüße,
Harri

babalu 28.11.2004 22:25

Also Leute, es sieht doch so aus, dass es da die Ausnahme für den militärischen Flugverkehr gibt nicht zuletzt deswegen, weil der eben gerade auch unter einer bestimmten festgelegten Flughöhe stattfindet.Und die Untergrenze gilt für die GA auch u.a. aus diesem Grunde: das ist doch seit Jahrzehnten eines der fundamentalen Probleme bzw. Themen der Flugsicherheit in einem dichtbesiedelten und auch militärisch dicht beflogenen Land wie D. Und das ist auch ein Grund dafür, dass man nach Start nicht lange "unten" rumtrödeln sollte, sondern sich flott aufmachen sollte in eine passable Flughöhe. Und umgekehrt nicht schon 50 Km vor dem Ziel in die Platzrundenhöhe einfliegen.
Wenn du also als Segelflieger oder auch mit der Cessna in D gerne von einem Tornado rasiert werden möchtest, und das auch außerhalb bestimmter militärischer Fluggebiete, dann fliege kräftig Streckenflug unter 600Metern! Aber mach schon mal dein Testament!

jock 28.11.2004 22:29

Zitat:

Original geschrieben von babalu

Wenn du also als Segelflieger oder auch mit der Cessna in D gerne von einem Tornado rasiert werden möchtest, und das auch außerhalb bestimmter militärischer Fluggebiete, dann fliege kräftig Streckenflug unter 600Metern! Aber mach schon mal dein Testament!

Bist du Segelflieger und an doofen Tagen Überland gegangen?
Ich noch nicht oft, aber jenachdem wie weit die Wolken auseinander sind und was ich für einen Flieger habe, da komme ich automatisch mal tiefer...
Und wie gesagt: Während meiner ganzen Ausbildung hab ich noch nie gehört, dass es für Segelflieger eine Mindestsicherheitshöhe gibt, wurde auch in der Prüfung nicht gefragt.

Tschüß
David

Betto 29.11.2004 10:32

Zitat:

Aber mach schon mal dein Testament!
So dramatisch ist das nun auch wieder nicht. Tieffluggebiete sind Gebiete, in denen militärische Flugzeuge unter 2000 Fuß fliegen. Bis hinunter auf 500 Fuß dürfen sie ohnehin, wie jeder, der in Luftraum G einer Wolke über unbewohntem Gebiet ausweichen muß. Die Gebiete, in denen Tiefflug bis 250 GND zugelassen ist, sind in jeder ICAO-Karte ausgewiesen (rot gestrichelte Umrandung). Transponder Mode A/C (mit Höhenübermittlung) halte ich sowieso in jeder Lage für geboten - zur eigenen Sicherheit. Dann hat wenigstens das TCAS des Militärjets (oder Linienjets) eine Chance, anzuschlagen. (Warum das nicht für jedes Fluggerät in jeder Situation vorgeschrieben ist, ist mir schleierhaft.)

Die 2000 Fuß GND sollte man als Motorpilot aus Eigeninteresse halten - weil man dann mehr Optionen hat, wenn der Quirl mal ruhig werden sollte. (Segelflieger haben die Probleme ja nicht so sehr. :D ) Aber eine Wolkenuntergrenze von (z. B.) 1600 Fuß zu unterfliegen ist (in G) weder verboten noch besonders gefährlich, wenn die übrige Sicht stimmt. Ich habe Hamburg schon in 1000 Fuß überflogen, ohne daß sich irgendjemand beschwert hätte (TWR sieht ja die Höhe, die der Transponder übermittelt). Mir wurden 1000 Fuß auf Strecke auch schon zugewiesen, so schlimm kann's also nicht sein.

Bei besonderer Sorge vor Tieffliegern kann man sich auch vorher über deren Aktivitäten informieren und sich bei der jeweiligen Gebiets-Information melden. Wird alles halb so heiß gegessen wie's gekocht wird. Und gegen Luftwaffen-Rambos kann man sich leider sowieso nicht schützen, wenn sie mal unerlaubt Mach 2 fliegen... (gibt's auch).

Betto

babalu 29.11.2004 13:08

Ich meine nicht spezielle militärische Tieffluggebiete und Tabu-Zonen, sondern den gesamten unteren Luftraum in der BRD.
Natürlich gibt es Unterschiede: Wenn Du nur am Wochenende fliegst, minimiert sich z.B. das Risiko.
Und es kommt natürlich ein bißchen darauf an, wo Du bist. Ich wohne in einer Gegend, wo Du wochentags immer und überall mit militärischem Flugverkehr rechnen musst, weil sie im größeren Einzugsbereich einer Einflugschneise liegt. Aber wirklich im größeren! Auf der Karte steht da nichts!
Wenn ich da in der Woche Cessnas auf 1000 Fuß fliegen sehe, kann ich wirklich nur noch den Kopf schütteln!

Jean-P. 29.11.2004 13:13

Wie ....
 
Zitat:

Original geschrieben von Frank_IVAO
In den Tieffluggebieten ist die untere Grenze 250FUß ! Tiefer is nich erlaubt.


... landet man denn dann?

:confused: :confused: :confused: :confused: :confused: :confused:

Jan (ESPC)

dimiwi 29.11.2004 15:27

-Scherzkeks-

Frank_IVAO 29.11.2004 16:47

Re: Wie ....
 
Zitat:

Original geschrieben von Jean-P.
... landet man denn dann?

:confused: :confused: :confused: :confused: :confused: :confused:

Jan (ESPC)

:lol: :lol: :lol: :lol: :lol:











:rolleyes:

harry3 30.11.2004 20:44

@babalu: Also ich hab eigentlich keine Angst, dass ich mit einem Saab 105 Drachenflieger zusammenstoße. Erstens einmal handet es sich bei unseren Draken um eine äußerst seltene Spezies von Vögeln, und zweiten weiß ich in unserem Gebiet kein Tieffluggebiet(gibts sowas in Ö überhaupt) Ich kenn nur eine SRA in unserer Gegend, die militärisch betrieben wird. Aber da fliegt eh keiner freiwillig rein;)


Grüße,
Harri

Bengel 30.11.2004 22:25

Das Berühren der Gipfelkreuze mit dem Flugzeug oder damit verbundenen Teilen (Antennen, etc.) ist verboten und wird mit € 55,- und zwei Stunden Flugverbot geahndet.

Wohl weniger bekannt aber trotzdem gültig: befindet sich der Bundespräsident in der Luft, darf kein Flugzeug höher als jenes des Präsidenten fliegen, damit auch über den Wolken der "höchste" Mann im Staat selbiger bleibt. Zuwiderhandlungen ziehen ein Wochenende mit Ministerin Gehrer oder wahlweise Rauch-Kallat nach sich.

Lörch 01.12.2004 13:13

Wie setzt man denn diese Regel um, wenn der Präsident im Landeanflug ist?

Bengel 01.12.2004 13:51

Landen, und zwar hurtig.... wozu, glaubst Du, kaufen wir den Eurofighter?

Dem Auge des Gesetzes entgeht nichts!

AndyimTiefflug 05.01.2005 12:15

Zum Thema Tiefflug...

Bin mal mit `ner Tomcat bei Mach 1,5 in Deutschland unter 50 Meter gegangen(ich meine "geflogen").

...lustig...

(Natürlich im Flusi)

Andreas

Lörch 05.01.2005 13:12

Geh mal nach Amerika und fliege mit dieser Geschwindigkeit durch den Grand Canyon. Wenn du dem Flussbett folgst ist es machbar, aber du brauchst einen Untersatz mit guten Bremsklappen:D.

Bengel 05.01.2005 16:49

Tiefflug .... hmmmm.....

Alles was über der Erde ist, ist hoch, also der Kirchturm ist 15 m hoch, das Flugzeug fliegt 20 m hoch (wenn auch nicht serh hoch, zugegeben.)

Tief-flug heißt definitionsgemäß also, unter dem Nullniveau zu fliegen, eben tief. Und darin liegt die wahre Kunst, tief zu fliegen. Der Tiefflug an sich wird, meines Wissens, auch nirgendwo gelehrt. Wohl gab es in den Anfängen der Fliegerei Versuche, tief zu fliegen, man gab es aber nach einer Reihe von Fehlschlägen auf.

Das Durchdringen der Erdoberfläche war damals mit ebensolchen Hürden verbunden wie das Durchdringen der Schallmauer gut 60 Jahre später.

Jean-P. 12.01.2005 13:42

Dann ist jede Landung ....
 
Zitat:

Original geschrieben von Bengel
Tiefflug .... hmmmm.....
Tief-flug heißt definitionsgemäß also, unter dem Nullniveau zu fliegen, eben tief.

in EHAM Tiefflug?

Jan (ESPC)


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