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-   -   "hanfpflanzen zu züchten sei immer sein traum gewesen" - lol (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=151245)

Venkman 24.11.2004 16:10

"hanfpflanzen zu züchten sei immer sein traum gewesen" - lol
 
http://wien.orf.at/oesterreich.orf?r...el=1&id=355470

krasse gesetzeslücke, jaja waren sicher reine zierde die pflanzen :D

zed 24.11.2004 16:24

ich glaube auch nicht, dass es per se verboten ist schlafmohn anzubauen. um ein anderes beispiel zu bringen.

frazzz 24.11.2004 16:53

oder fliegenpilze :rolleyes:


:lol:


http://members.inode.at/frassl/fliegenpilz.jpg

ThomasL 24.11.2004 17:36

dachte, pilze kann ma ned züchten

FordPrefect 24.11.2004 18:48

Ich würde sagen dumm gelaufen für die Staatsanwaltschaft :D

mr.red 24.11.2004 19:07

ich würde sagen guter anwalt und die staatsanwaltschaft geht in berufung.

Theoden 24.11.2004 19:20

Zitat:

Original geschrieben von mr.red
ich würde sagen guter anwalt und die staatsanwaltschaft geht in berufung.
Und ich würd sagen da schauts schlecht aus für die Staatsanwaltschaft.

Der Verkauf & Handel von nicht blühenden-Pflanzen ist nunmal legitim.

mr.red 24.11.2004 19:37

dann lies § 2 abs 4 iVm § 27 Abs 1 smg. das mit den blühenden funzies is nur eine mögliche interpretation.

Woodz 24.11.2004 21:59

es gibt einen erlass des bm für justiz wonach nur die blüten als suchtgift gelten.

mr.red 24.11.2004 23:50

erlässe sind weisungen, richter sind weisungsfrei.

Moose 25.11.2004 00:25

Zitat:

Original geschrieben von ThomasL
dachte, pilze kann ma ned züchten
Richtig, der der das schafft hat ausgesorgt.

maXTC 25.11.2004 02:53

ich glaub' ich träum' :D:lol:

Theoden 25.11.2004 02:55

Zitat:

Original geschrieben von Moose
Richtig, der der das schafft hat ausgesorgt.
Gehts um Speisepilze ?
Grundsätzlich lassen sich Pilze doch sehr wohl züchten, nur bei den Psilo-Growbox'n wird wohl kein Richter glauben, dass das aus botanischem Interesse geschieht. :rolleyes:

maXTC 25.11.2004 02:58

forza lifttrassenwanderung am semmering :lol:

Moose 25.11.2004 03:02

Zitat:

Original geschrieben von Theoden
Gehts um Speisepilze ?
Grundsätzlich lassen sich Pilze doch sehr wohl züchten, nur bei den Psilo-Growbox'n wird wohl kein Richter glauben, dass das aus botanischem Interesse geschieht. :rolleyes:

Nur Champignons, keine Eierschwammerln oder dergleichen.

Weasel 25.11.2004 10:22

ähm hanf anbauen ist in österreich legal, sowie das verkaufen der Pflanzen! auch Samen kann man sich in sogenannten Head Shops erwerben! ja auch pflanzen!


es wird erst illegal wenn die Pflanze zu bkühen anfängt, denn aus den Blüten gewinnt man Hash.. bzw die Blüten haben den höchsten THC anteil...

man kann die Blätter zwar auch rauchen/backen/öl pressen usw.. allerdings bringts nix...


wenn ich jetzt sagen würde ich baue an daheim
weil mir die pflanze gefällt.. ok kann man glauben oder auch nicht, ich denke mir würde man glauben da ich daheim eine pflanze hätte aber der typ hat ja eine ganze Hanf Plantage gehabt.. naja dem würde ich das nicht glauben^^

allerdings hat er sich ja noch auf dem legalem sektor befunden, da seine "plants" nicht geblüht haben!

und somit das ganze LEGAL ist...

frazzz 25.11.2004 14:16

Zitat:

Original geschrieben von Theoden
nur bei den Psilo-Growbox'n wird wohl kein Richter glauben, dass das aus botanischem Interesse geschieht. :rolleyes:
die sind auch legal :eek:

pilze lassen sich sehrwohl züchten ;)

hanfpflanzen konnte man heuer ganz legal bei adeg & co erwerben

Bender Unit 22 25.11.2004 14:38

Zitat:

Original geschrieben von frazzz
hanfpflanzen konnte man heuer ganz legal bei adeg & co erwerben
des warn die gegen die gelsen oder? das war eine spezielle züchtung... mit wenig bis keinen thc

Theoden 25.11.2004 14:38

Zitat:

Original geschrieben von frazzz
die sind auch legal :eek:

pilze lassen sich sehrwohl züchten ;)

hanfpflanzen konnte man heuer ganz legal bei adeg & co erwerben

Soviel ich weiss auch nur bis die Pile "reif" sind.
Aber das stell ich mir trotzdem schwierig vor, sie wachsen ja auch wild.

Hat jemand einen Link zum Ö. Betäubungsmittelgesetz ?
Hab auf die schnelle nichts vernünftiges gefunden.

frazzz 25.11.2004 14:42

Zitat:

Original geschrieben von Bender Unit 22
des warn die gegen die gelsen oder? das war eine spezielle züchtung... mit wenig bis keinen thc

das weis ja der kapplständer nicht :hehe:

imho dürfte man fliegenpilze nichtmal pflücken...

Woodz 25.11.2004 14:44

bei uns heißt das suchtmittelgesetz und findet sich im RIS

frazzz 25.11.2004 14:45

Zitat:

Original geschrieben von Woodz
bei uns heißt das suchtmittelgesetz und findet sich im RIS
steht da was vom alc drinnen?

Theoden 25.11.2004 14:54

Zitat:

Original geschrieben von mr.red
dann lies § 2 abs 4 iVm § 27 Abs 1 smg. das mit den blühenden funzies is nur eine mögliche interpretation.
Ok, das hab ich gefunden:
Code:

Cannabis (Marihuana)
  Blüten- oder Fruchtstände der zur Gattung Cannabis gehörenden
  Pflanzen, denen das Harz nicht entzogen worden ist
  ausgenommen sind
  - jene der Verwendung für gewerbliche Zwecke dienenden Blüten- und
    Fruchtstände jener Hanfsorten, die
    1. im Gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche
      Pflanzenarten gemäß Artikel 18 der Richtlinie 70/457/EWG des
      Rates vom 29. September 1970, ABl. Nr. L 225 S 1, in der
      geltenden Fassung oder
    2. in der geltenden Fassung des Anhangs B zu Artikel 3 Abs. 1
      der Verordnung (EWG) Nr. 1164/1989 der Kommission vom
      28. April 1989, ABl. Nr. L 121 S 4, oder
    3. in der Sortenliste gemäß § 65 Saatgutgesetz 1997, BGBl. I Nr.
      72/1997, in der geltenden Fassung,
    angeführt sind und deren Gehalt an Tetrahydrocannabinol 0,3%
    nicht übersteigt, sofern ein Mißbrauch als Suchtgift
    ausgeschlossen ist, sowie
  - die nicht mit Blüten- oder Fruchtständen vermengten Samen und
    Blätter der zur Gattung Cannabis gehördenden (Anm.: richtig:
    gehörenden) Pflanzen
Cannabisharz (Haschisch)
  das abgesonderte Harz der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen

Und das hat für mich nichts mit einer Interpretation zu tun, sondern ist ziemlich klar definiert.

frazzz 25.11.2004 14:58

Zitat:

Original geschrieben von mr.red
erlässe sind weisungen, richter sind weisungsfrei.

:lol:

wo lebst denn du :D

Venkman 25.11.2004 15:49

fuck ich dachte immer das heisst tetrahexacannabinol

frazzz 25.11.2004 15:54

Zitat:

Original geschrieben von Venkman
fuck ich dachte immer das heisst tetrahexacannabinol
is irgendwie dasselbe :rolleyes:

Potassium 25.11.2004 16:35

Zitat:

Original geschrieben von frazzz
is irgendwie dasselbe :rolleyes:
if(hexa == hydro){
die(FALSE)
}

btw:
Zitat:

Tetrahydrocannabinole

(Abk. THC).



C21H30O2, MG. 314,47. Farblose, halluzinogene Öle aus Haschisch u. Marihuana (Cannabis sativa). T. befinden sich bes. in den Blütenspitzen der weiblichen Pflanzen. Hauptdroge ist D9-T., das in der (6aR,10aR)-Form {CAS [1972-08-3], Sdp. 155–157° (0,05_Torr)} für die euphorisierende, halluzinogene Wirkung von Haschisch verantwortlich ist. Es verfügt auch über entspannende, schmerzstillende u. antiemet. Eig. u. wird deshalb begleitend bei der Chemotherapie von Krebserkrankungen eingesetzt (Dronabinol, Marinol), es ist auch ein sehr wirksames Antiasthmatikum u. reduziert den Augeninnendruck (Glaukomtherapie). Bei sehr hohen Dosierungen gehen die entspannenden angenehmen Eig. verloren u. es kommt zu pan. Angstgefühlen u. Paranoidität. Chron. Anw. von T. führen zu einer mit Demotivierung einhergehenden Persönlichkeitsveränderung. Von D9-T. sind noch das Enantiomere, das Racemat sowie die Diastereomeren bekannt. Anstelle der Bezeichnung D9-T. findet man auch noch D1-T. gemäß einer alternativen Ringbezifferung (s. Formelbilder). Von vergleichbarer Wirkung ist D8-T. (D6-T.) {CAS [5957-75-5], Sdp. 175–178° (0,1_Torr)}. Weitere Cannabinoide sind D1-Tetrahydrocannabidivarol (C19H26O2, MG. 286,40), dessen Pentyl-Seitenkette zur Propyl-Gruppe verkürzt ist, die D1-Tetrahydrocannabinolcarbonsäuren_A u. B (C22H30O4, MG. 358,46), die am C-Atom_2 u. 4 (alternative Nummerierung) eine Carboxy-Gruppe tragen u. D1-Tetrahydrocannabidivarolsäure, die sich von D1-Tetrahydrocannabidivarol nur hinsichtlich einer Carboxy-Gruppe in 2-Stellung unterscheidet. Die T. sind gemischten biosynthet. Ursprungs. Sie werden aus Geranylpyrophosphat u. einem Polyketid-Vorläufer gebildet. Der T.-Rezeptor (ein Polypeptid aus 473 Aminosäuren) ist bekannt .




E tetrahydrocannabinols
F tétrahydrocannabinols
I tetraidrocannabinoli
S tetrahidrocannabinoles
Z 2932.90


Quelle: CD Römpp Chemie Lexikon – Version 1.0, Stuttgart/New York: Georg Thieme Verlag 1995


Woodz 25.11.2004 20:56

römpp im forum ist aber overkill ;)

mr.red 26.11.2004 00:16

@theoden: will ich ja auch dass es so wär, aber überzeugt bin ich net. was du zitierst is anhang 1 sv. "stoffe und zubereitungen gemäß § 2 Abs 1 smg" -> dazu gehören nicht die funzies ohne blüten, ok. aber §2 abs 4 sagt dass sie eben DOCH dazugehören!

mr.red 26.11.2004 00:17

Zitat:

Original geschrieben von frazzz
:lol:

wo lebst denn du :D

:confused: zeig mir einen richter der sich von einem minister ins handwerk pfuschen lässt

frazzz 26.11.2004 00:17

ausgenommen sind
- die nicht mit Blüten- oder Fruchtständen vermengten Samen und
Blätter der zur Gattung Cannabis gehördenden (Anm.: richtig:
gehörenden) Pflanzen
Cannabisharz (Haschisch)




:p

Theoden 26.11.2004 02:12

Zitat:

Original geschrieben von mr.red
@theoden: will ich ja auch dass es so wär, aber überzeugt bin ich net. was du zitierst is anhang 1 sv. "stoffe und zubereitungen gemäß § 2 Abs 1 smg" -> dazu gehören nicht die funzies ohne blüten, ok. aber §2 abs 4 sagt dass sie eben DOCH dazugehören!
Hab ich noch immer nicht gefunden, Link bitte.

maXTC 26.11.2004 02:33

:smoke:

Snake007 26.11.2004 09:52

Sachen gibts die gibts gar nicht


:smoke: Fly

mr.red 29.11.2004 13:33

Zitat:

Original geschrieben von Theoden
Hab ich noch immer nicht gefunden, Link bitte.
§ 2. (1) Suchtgifte im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Stoffe und
Zubereitungen, die durch die Einzige Suchtgiftkonvention vom
30. März 1961 zu New York, BGBl. Nr. 531/1978, in der Fassung des
Protokolls vom 25. März 1972 zu Genf, BGBl. Nr. 531/1978,
Beschränkungen hinsichtlich der Erzeugung (Gewinnung und
Herstellung), des Besitzes, Verkehrs, der Ein-, Aus- und Durchfuhr,
der Gebarung oder Anwendung unterworfen und mit Verordnung des
Bundesministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales als Suchtgifte
bezeichnet sind.
(2) Als Suchtgifte im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten ferner
Stoffe und Zubereitungen, die durch das Übereinkommen der Vereinten
Nationen über psychotrope Stoffe vom 21. Februar 1971 zu Wien, BGBl.
III Nr. 148/1997, Beschränkungen im Sinne des Abs. 1 unterworfen, in
den Anhängen I und II dieses Übereinkommens enthalten und im
Hinblick darauf, daß sie auf Grund ihrer Wirkung und Verbreitung ein
den Suchtgiften im Sinne des Abs. 1 vergleichbares
Gefährdungspotential aufweisen, mit Verordnung des Bundesministers
für Arbeit, Gesundheit und Soziales Suchtgiften gleichgestellt sind.
(3) Weitere Stoffe und Zubereitungen können mit Verordnung des
Bundesministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales Suchtgiften
gleichgestellt werden, wenn sie auf Grund ihrer Wirkung und
Verbreitung ein den Suchtgiften im Sinne des Abs. 1 vergleichbares
Gefährdungspotential aufweisen.
(4) Nach Maßgabe der Einzigen Suchtgiftkonvention und dieses
Bundesgesetzes unterliegen auch Mohnstroh und die Cannabispflanze
den im Abs. 1 angeführten Beschränkungen.

LouCypher 29.11.2004 16:59

:lol: ich wohn in dem haus, war traurig als er zusperren musste. Besonders am gehsteig vorm kellerfenster hats immer so fein gerochen, da sind die passanten immer grinsend und sabbernd davorgestanden.


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