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"hanfpflanzen zu züchten sei immer sein traum gewesen" - lol
http://wien.orf.at/oesterreich.orf?r...el=1&id=355470
krasse gesetzeslücke, jaja waren sicher reine zierde die pflanzen :D |
ich glaube auch nicht, dass es per se verboten ist schlafmohn anzubauen. um ein anderes beispiel zu bringen.
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dachte, pilze kann ma ned züchten
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Ich würde sagen dumm gelaufen für die Staatsanwaltschaft :D
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ich würde sagen guter anwalt und die staatsanwaltschaft geht in berufung.
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Der Verkauf & Handel von nicht blühenden-Pflanzen ist nunmal legitim. |
dann lies § 2 abs 4 iVm § 27 Abs 1 smg. das mit den blühenden funzies is nur eine mögliche interpretation.
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es gibt einen erlass des bm für justiz wonach nur die blüten als suchtgift gelten.
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erlässe sind weisungen, richter sind weisungsfrei.
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ich glaub' ich träum' :D:lol:
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Grundsätzlich lassen sich Pilze doch sehr wohl züchten, nur bei den Psilo-Growbox'n wird wohl kein Richter glauben, dass das aus botanischem Interesse geschieht. :rolleyes: |
forza lifttrassenwanderung am semmering :lol:
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ähm hanf anbauen ist in österreich legal, sowie das verkaufen der Pflanzen! auch Samen kann man sich in sogenannten Head Shops erwerben! ja auch pflanzen!
es wird erst illegal wenn die Pflanze zu bkühen anfängt, denn aus den Blüten gewinnt man Hash.. bzw die Blüten haben den höchsten THC anteil... man kann die Blätter zwar auch rauchen/backen/öl pressen usw.. allerdings bringts nix... wenn ich jetzt sagen würde ich baue an daheim weil mir die pflanze gefällt.. ok kann man glauben oder auch nicht, ich denke mir würde man glauben da ich daheim eine pflanze hätte aber der typ hat ja eine ganze Hanf Plantage gehabt.. naja dem würde ich das nicht glauben^^ allerdings hat er sich ja noch auf dem legalem sektor befunden, da seine "plants" nicht geblüht haben! und somit das ganze LEGAL ist... |
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pilze lassen sich sehrwohl züchten ;) hanfpflanzen konnte man heuer ganz legal bei adeg & co erwerben |
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Aber das stell ich mir trotzdem schwierig vor, sie wachsen ja auch wild. Hat jemand einen Link zum Ö. Betäubungsmittelgesetz ? Hab auf die schnelle nichts vernünftiges gefunden. |
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das weis ja der kapplständer nicht :hehe: imho dürfte man fliegenpilze nichtmal pflücken... |
bei uns heißt das suchtmittelgesetz und findet sich im RIS
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Code:
Cannabis (Marihuana) |
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:lol: wo lebst denn du :D |
fuck ich dachte immer das heisst tetrahexacannabinol
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die(FALSE) } btw: Zitat:
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römpp im forum ist aber overkill ;)
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@theoden: will ich ja auch dass es so wär, aber überzeugt bin ich net. was du zitierst is anhang 1 sv. "stoffe und zubereitungen gemäß § 2 Abs 1 smg" -> dazu gehören nicht die funzies ohne blüten, ok. aber §2 abs 4 sagt dass sie eben DOCH dazugehören!
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ausgenommen sind
- die nicht mit Blüten- oder Fruchtständen vermengten Samen und Blätter der zur Gattung Cannabis gehördenden (Anm.: richtig: gehörenden) Pflanzen Cannabisharz (Haschisch) :p |
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:smoke:
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Sachen gibts die gibts gar nicht
:smoke: Fly |
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Zubereitungen, die durch die Einzige Suchtgiftkonvention vom 30. März 1961 zu New York, BGBl. Nr. 531/1978, in der Fassung des Protokolls vom 25. März 1972 zu Genf, BGBl. Nr. 531/1978, Beschränkungen hinsichtlich der Erzeugung (Gewinnung und Herstellung), des Besitzes, Verkehrs, der Ein-, Aus- und Durchfuhr, der Gebarung oder Anwendung unterworfen und mit Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales als Suchtgifte bezeichnet sind. (2) Als Suchtgifte im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten ferner Stoffe und Zubereitungen, die durch das Übereinkommen der Vereinten Nationen über psychotrope Stoffe vom 21. Februar 1971 zu Wien, BGBl. III Nr. 148/1997, Beschränkungen im Sinne des Abs. 1 unterworfen, in den Anhängen I und II dieses Übereinkommens enthalten und im Hinblick darauf, daß sie auf Grund ihrer Wirkung und Verbreitung ein den Suchtgiften im Sinne des Abs. 1 vergleichbares Gefährdungspotential aufweisen, mit Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales Suchtgiften gleichgestellt sind. (3) Weitere Stoffe und Zubereitungen können mit Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales Suchtgiften gleichgestellt werden, wenn sie auf Grund ihrer Wirkung und Verbreitung ein den Suchtgiften im Sinne des Abs. 1 vergleichbares Gefährdungspotential aufweisen. (4) Nach Maßgabe der Einzigen Suchtgiftkonvention und dieses Bundesgesetzes unterliegen auch Mohnstroh und die Cannabispflanze den im Abs. 1 angeführten Beschränkungen. |
:lol: ich wohn in dem haus, war traurig als er zusperren musste. Besonders am gehsteig vorm kellerfenster hats immer so fein gerochen, da sind die passanten immer grinsend und sabbernd davorgestanden.
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