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Tauschbörse-User zur Kasse gebeten
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Zitat:
Auf derartige Abmahn-Forderungen sollte keinesfalls eingegangen werden, keinesfalls sollte irgendein Betrag bezahlt werden oder eine Unterlassungserklärung unterfertigt werden. Auch eine Rückantwort an den Anwalt wird in der Regel nicht sinnvoll sein. Jedenfalls sollte geprüft werden, ob die Behauptungen der Schreiben überhaupt irgendwelchen Tatsachen zugrunde liegen. So kann es ohne weiters sein, dass jemand auf Grund eines Konfigurationsfehlers irrtümlich Verzeichnisse seines Privatcomputers für den Zugriff aus dem Internet freigegeben hat oder dass er nach einem - zulässigen Download - vergessen hat, ein Verzeichnis zu schließen. In keinem derartigen Fall liegt rechtswidriges Verhalten vor, genau das müsste jedoch der Anwalt oder die dahinterstehende Klagsindustrie nachweisen. Sollten tatsächlich Fehler in der privaten Computerkonfiguration vorliegen, raten wir, diese zu beheben. Gleichzeitig sollte jedoch geprüft werden, ob nicht durch den eingestandenen Zugriff des Anwalts auf persönliche Datenbestände rechtswidriges Verhalten vorliegt, etwa Verletzung des DSG 2000, Verletzung des Telekomgeheimnisses (§119 StGB), Datenbeschädigung (§126a StGB) oder die Verletzung einer Cybercrimebestimmung (StGB §118a "Widerrechtlicher Zugriff auf Computer", §119a "Missbräuchliches Abfangen von Daten", §126b "Störung der Funktionsfähigkeit eines Computers", §126c "Missbrauch von Computerprogrammen oder Zugangsdaten" oder §225a "Datenfälschung"). Interent-Serviceprovider verwarnen Die Auswertung von Verkehrsdaten und die Weitergabe des ausgewerteten Ergebnisses an Dritte ist bei privater Inernetnutzung in jedem Fall unzulässig. Ausschliesslich auf Anordnung des Gerichts oder mit ausdrücklicher Zustimmung des Betroffenen dürften diese Daten bekannt gegeben werden. Die Zuordnung, welche IP-Adresse eine bestimmte Person zu einem bestimmten Zeitpunkt genutzt hat, stellt eine derartige Auswertung dar. Die Weitergabe der Personendaten an eine Verwertungsgesellschaft oder dessen Anwalt ist - ohne Zustimmung des Betroffenen - jedenfalls unzulässig. Der ISP sollte darauf aufmerksam gemacht werden, dass alle Kosten und Aufwändungen, die sich aus einer derartigen Weitergabe ergeben, im Regressweg zurückgeholt werden. Dubiose Argumentation der Urheberrechts-"Schutzorganisation" In Österreich ist zum Thema Urheberrecht und Musikindustrie ein undurchschaubares und dubioses Geflecht von mehreren Organisationen (IFPI, LSG, VBT, Phononet Austria GmbH) tätig, "zufällig" alle auf derselben Adresse "A-1010 Wien Schreyvogelgasse 2/5" beheimatet. Abgesehen davon, dass viele Behauptungen zum Thema Urheberrechtsverletzung durch Privatpersonen ausschließlich einseitige Interpretationen der Musikindustrie darstellen und weder direkt aus den Gesetzestexten ableitbar sind, noch es dazu Gerichtsentscheidungen gibt, wird auch auf einer der Homepageseiten offen zur rechtswidrigen Datenweitergabe vom Internet-Provider (ISP) zur Verwertungsorganisation aufgerufen. Interessante und objektive Informationen zum Thema Urheberrecht finden sich unter http://www.internet4jurists.at (allgemeine Urheberrechtsfragen) und http://www.ffs.or.at (softwareorientiert). Hans G. Zeger: "Es mag schon stimmen, dass einiges, was im Internet abläuft aus der Sicht der Musikindustrie unerwünscht ist. Das bedeutet jedoch nicht, dass es automatisch illegal ist. Das zu entscheiden, sind ausschließlich Gerichte befugt." Verwertungsorganisationen scheuen Prozesse Tatsächlich geht es bei diesen Abmahnverfahren nicht darum eine rechtliche Klärung herbeizuführen oder rechtswidriges Verhalten einzudämmen, sondern Angst und Schrecken zu verbreiten, Privatpersonen zu verunsichern und an sich zulässige Internetaktivitäten zu "kriminalisieren". Der ARGE DATEN ist kein österreichischer Fall bekannt, in dem Privatpersonen wegen Internetdownloads tatsächlich vor Gericht kamen. In diesem Fall könnte ein für allemal geklärt werden, was Privatpersonen alles dürfen (was wesentlich mehr ist, als die Musikindustrie behauptet) und all die lukrativen Abmahnwellen wären vorbei. Nicht die letzte Abmahnwelle Schon in der Vergangenheit verursachten derartige Abmahnwellen Aufregung und große Schäden. Erinnert sei an die Abmahnwelle des Rechtsanwalts Nowak, die mit einem Disziplinarverfahren gegen den Anwalt endete oder an die Methoden der Meteodata-Firma, die mit ihren Abmahnmethoden in den Konkurs schlitterte. Aber auch Abmahnungen, wegen verschickter Mails, die Würmer enthielten oder gegen Anbieter von Telefonsex sind uns bekannt. In allen Fällen war die einzig richtige Strategie, keinesfalls auf die Schreiben einzugehen oder zu reagieren. Möglich sind derartige Abmahnwellen, weil im Internetbereich (ISP und WHOIS-Verwaltung) nach wie vor die persönlichen Daten der Benutzer allzuleicht veröffentlicht und weitergegeben werden. © ARGE DATEN Österreichische Gesellschaft für Datenschutz 2004 15.11.2004 |
Datenschutz
Na ja, Datenschutz gibt es scheinbar nur auf dem Papier. Dieser Eindruck verstärkt sich bei mir immer mehr.
Womit ich aber nicht illegale Downloads rechtfertigen möchte. |
da sieht man mal wieder wie die panikmache der konzerne früchte trängt, denn wenn man den obigen text der arge daten "richtig" interpretiert haben die konzerne in AT sehr sehr wenig chancen...
was auch gut so ist. btw: das mit dem unabsichtlich freigegeben find ich genial :D |
Re: Datenschutz
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p.s. jede rechtschutzversicherung freut sich sicher über derartig einfache arbeit ;) |
bitte eine quellenangabe für den text der arge daten austria :)
ajo und gut so :) |
Quelle: Arge Daten News von 15.11.2004 und hier ist der Link dazu.
http://www.argedaten.at/news/20041115.html falls Du es noch brauchst. lg Peter |
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wenn mir so ein brief ins haus flattert wird er zeremoniell verbrannt :D
da müssens schon mitm GSG9 kommen, bring it on punks :ms: |
Die ewige einseitige Berichterstattung nervt nur mehr.
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Einsatz
GSG9 gibts in Deutschland, bei uns heißt das Cobra.
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sachen gibts, die sollte es gar nicht geben!!!
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besonders gut find ich ja auch immer im kino die vorspanne jetzt.. blöd nur, dass man auch im kino filmen darf. nur nicht den ganzen film. |
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ich müsst jetzt suchen, aber es gab da vor einiger zeit ein entsprechendes urteil? oder so. auf alle fälle hab ich das outcome ganz deutlich im hinterkopf ;) edit: nix entsprechendes gefunden. aber viell hat das ganze ja wer anderer auch aufgeschnappt. dann weiss ich wenigstens dass ich nicht vollständig gedächtnislos bin :D |
So einfach ist es sicher nicht. In gewissen Räumen ist durchaus ein Filmverbot gegeben. Und da die Kinos zu privaten Bereich gehöhren kann eine Hausordung dies auch vorgeben. Von einen Gegenteiligen Urteil habe ich bisher noch nichts gehört.
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Provider müssen Daten nicht herausgeben
Interessante Entscheidung, allerdings keine Überaschung :)
Provider müssen Daten nicht herausgeben Landesgericht Wien sieht keine automatische Auskunftspflicht gegenüber Musikindustrie bei angeblichen Verstößen gegen das Urheberrecht | Maximales Strafmaß von sechs Monaten rechtfertigt Weitergabe nicht. Die Ratskammer des Landesgericht für Strafsachen Wien hat nun geurteilt, dass die Bekanntgabe von Stammdaten einer dynamischen IP-Adresse einer Rufdatenrückerfassung entspricht, die nur unter den Voraussetzungen des Paragraph 149a ff StPO zulässig ist. Dies darf aber laut Gesetz nur erfolgen, wenn der Strafrahmen für die Tat sechs Monate übersteigt - beim nichtgewerblichen Upload, also dem Anbieten von Musik über Tauschbörsen, beträgt dieser laut Urhebergesetz aber nur maximal sechs Monate. Damit dürfen ISPs demnach keine Daten herausgeben, da das Urheberrechtsgesetz keine ausreichende rechtliche Basis dafür bereitstellt. http://futurezone.orf.at/futurezone....0050&tmp=81963 |
wenigstens ein gericht scheint nicht vollständig zu pennen.
wah ich würds so gern sehen wenn AT aus der EU austritt und wir somit THEORETISCH frei von dem ganzen aktuellen schwachsinn sind. ein "zentraleurop staatenbund" mit AT, schweiz, norditalien und bayern, das wärs :D da kann der rest von europa wirtschaftlich einpacken gehen *hrhr* |
:ja: dafürbin
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das sind aber auch nur feuchte Träume ;)
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Wunschtraum
Tja, fällt wohl eher unter Wunschtraum. Obwohl, wer hat schon vor ca. 35 Jahren an eine EU in der heutigen Form gedacht.
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US-Provider müssen Daten ihrer Kunden ohne Klage nicht preisgeben
passt zum thread :rolleyes:
Keine Nutzerdaten für Musikindustrie US-Provider müssen Daten ihrer Kunden ohne Klage nicht preisgeben, sagt Berufungsgericht | Verteuert und verkompliziert das Prozedere für die Musikindustrie | Auch massenhafte Abmahnung nicht mehr möglich futurezone |
Diese Filesharing-Programme könnten ja etwas neu durchdacht werden, in dem alle Daten der User bzw. Clients so verschlüsselt werden , das niemand erkennen kann wer am anderen Ende hinter dem PC hockt.
Steganos wäre ja so ein Experten-Team. Vielleicht nur mehr eine Frage der Zeit, bis auch andere Programmierer damit anfangen. ;) :p |
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