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Lowrider20 20.11.2004 10:57

Tipps zur Clubgründung
 
Hi Leute!

Vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich suche nach Informationen zur Clubgründung. Zählt dieser auch zu Vereinen? Wüßtet ihr ein paar gute Hilfeseiten dazu?

frazzz 20.11.2004 13:13

http://www.bmi.gv.at/vereinswesen/ ;)

mr.red 20.11.2004 13:29

wenn du keinen verein brauchst mach einfach nix und nenn dich club, aber finger weg von geschäften. verein mit geschäften kann aber auch haarig werden. kannst aber auch eine partei gründen, ein fax genügt.

Lowrider20 20.11.2004 13:33

Wie meinst denn das mit Geschäften?

frazzz 20.11.2004 13:33

Zitat:

Original geschrieben von mr.red
wenn du keinen verein brauchst mach einfach nix und nenn dich club, aber finger weg von geschäften. verein mit geschäften kann aber auch haarig werden. kannst aber auch eine partei gründen, ein fax genügt.

für eine partei benötigt man 20000 unterschriften, oder nichtmehr???

frazzz 20.11.2004 13:34

Zitat:

Original geschrieben von Lowrider20
Wie meinst denn das mit Geschäften?
es reicht club-beiträge einzuheben.

Lowrider20 20.11.2004 13:35

Aso. Das ich nix verkaufen soll. Aber muß ein Club nicht irgendwo gemeldet sein?

mr.red 20.11.2004 13:37

nein.

frazzz 20.11.2004 13:38

von .gv-seite aus gesehen: club==verein

Lowrider20 20.11.2004 13:38

Kann man das auch irgendwie irgendwo nachlesen? Vorallem mit der Organisation und Pflichten und Rechte

mr.red 20.11.2004 13:38

§ 1 abs 4 parteiengesetz lS
Mit der Hinterlegung
der Satzung erlangt die politische Partei Rechtspersönlichkeit.

pc.net 20.11.2004 13:45

http://ris.bka.gv.at/bundesrecht/

suchst du nach vereinsgesetz als kurztitel ;) ...

Lowrider20 20.11.2004 13:45

Und wie schauts mit öffentlichen Treffen bei nem Club aus? Wenn was verkauft oder fürs Treffen was vermietet wird (Stellplätze, Nahrungsversorgung,...)?

Da wäre so ein Rechte und Pflichtenheft interessant, obwohl ich es nicht verstehen werde:lol:

mr.red 20.11.2004 13:53

als verein darfst halt nicht gewerblich werden. als nicht-verein bist schnell a gesellschaft.

Lowrider20 20.11.2004 13:54

Ist nun ein Club ein Verein? Darf man Sachen zur Unterstützung des Clubs verkaufen? Muß ich da dem Karl-Heinz auch was abliefern? Fragen über Fragen!

Lowrider20 20.11.2004 13:55

Zitat:

Original geschrieben von mr.red
als verein darfst halt nicht gewerblich werden. als nicht-verein bist schnell a gesellschaft.
Bitte?? Ich versteh nur Bahnhof

frazzz 20.11.2004 13:55

Zitat:

Original geschrieben von Lowrider20
Muß ich da dem Karl-Heinz auch was abliefern?
immer, die frage ist nur wieviel ;)

Lowrider20 20.11.2004 13:56

Wenn ich was fürn Club verkaufe? Bei ner Vereinsgründung muß ich was zahlen. Wieviel hab ich auch schon herausgefunden

frazzz 20.11.2004 13:59

glaubs einfach. verwaltungs und/oder finanzstrafen haben es in sich :(


karli g. beschäftigt ein eigenes beamtenheer um dies zu prüfen.
für die wiederum ist grundsätzlich alles abgabenpflichtig.

aber wie immer in ö gibt es ausnahmen und sonderregelungen.

so ist z.b. ein kirchenbasar befreit, eine von einem motorsportverein durchgeführte veranstaltung, deren reingewinn gespendet wird, jedoch voll abgabenverpflichtet.

fredl 20.11.2004 15:09

Zitat:

Ein Verein darf nicht auf Gewinn berechnet sein. Das Vereinsvermögen darf nur im Sinn des Vereinszwecks verwendet werden.
http://www.bmi.gv.at/vereinswesen/ge...einsgesetz.asp

wir haben einen kochclub gegründet, der auch bei offiz. veranstaltungen der gemeinde aufkocht und dafür kassiert.
den reinerlös verfressen und versaufen wir bei clubausflügen in übel beleumundeten gegenden :D
da karli g. kriegt nix von uns, da kein verein:p

fredl 20.11.2004 15:14

Zitat:

Einmal mehr zeigt sich, wie problematisch das österreichische Vereinsrecht ist: Gemeinnützige Vereine sind von der Steuer befreit. Gemeinnützig sollte eigentlich bedeuten von "allgemeinem Nutzen", sehr häufig stellt es sich jedoch heraus, dass solche Vereine wie eben auch Grassers "New Economy" eher gemein und eigennützig sind.
:lol: http://www.kpoenet.at/lpd/2376.html

mr.red 20.11.2004 15:48

Zitat:

Original geschrieben von fredl
http://www.bmi.gv.at/vereinswesen/ge...einsgesetz.asp

wir haben einen kochclub gegründet, der auch bei offiz. veranstaltungen der gemeinde aufkocht und dafür kassiert.
den reinerlös verfressen und versaufen wir bei clubausflügen in übel beleumundeten gegenden :D
da karli g. kriegt nix von uns, da kein verein:p

:lol: :lol: :lol: :lol: :lol:
letzter satz is falsch formuliert, muss heissen:
da karli hat von uns NOCH nix geholt.

maXTC 20.11.2004 17:18

<a bissal weniger politik wäre nicht schlecht>

Lowrider20 20.11.2004 17:40

Zitat:

Ein Verein darf nicht auf Gewinn berechnet sein. Das Vereinsvermögen darf nur im Sinn des Vereinszwecks verwendet werden.
Das klingt schon gut!

frazzz 21.11.2004 00:18

Zitat:

Original geschrieben von fredl
den reinerlös verfressen und versaufen wir bei clubausflügen in übel beleumundeten gegenden :D


ich hoffe das kann auch belegt werden :D

Lowrider20 21.11.2004 14:41

So. Darf ich mal zusammenfassen?

Club:
Gruppe nennt sich ab sofort Club ohne irgendwas zu melden, darf aber Clubbeiträge kassieren und für Clubaktivitäten verwenden. Kein Verkauf

Verein:
Muß eingetragen werden, darf aber verkaufen (steuerpflichtig)

mr.red 21.11.2004 14:47

club: gar nix mit geld sonst trouble.
verein: geldsachen nur für ideelen vereinszweck.
gesellschaft: kommerz pur.

Lowrider20 21.11.2004 14:47

Auch kein Mitgliedsbeitrag?

mr.red 21.11.2004 14:48

mitgliedsbeitrag = verein -> vereinsgesetz (das keine einschränkung is, sondern die ausformung der vereinsfreiheit)
sonst:
"clubbeitrag" = einlage der gesellschafter

Lowrider20 21.11.2004 14:54

Also nen Clubbeitrag darf man einheben (es geht ja ums bezahlen von Aktivitäten)

fredl 21.11.2004 16:37

Zitat:

Original geschrieben von frazzz
ich hoffe das kann auch belegt werden :D
es gibt fotos davon:rolleyes:

lowrider: wir zahlen auch clubbeitrag (für unkosten)

Lowrider20 21.11.2004 16:53

Danke für alle Antworten!

mr.red 21.11.2004 17:27

dürfen ja, ratsam nein

begginio 11.09.2007 02:38

club
 
ein Verein sowie ein Club dürffen öffentliche Veranstaltungen, wie Theateraufführnugen, Musikdarbitungen, Grill und Bierfeste e.c., organisieren und Eintritte verlangen plus Essen und Getränke verkauffen. Dazu wird benötigt;
-ein Wirteschein/patent von Jemandem zur verfügung gestellt oder selber machen
-eine generelle Bewilligung der zuständigen Behörde
-wen Eintritt verlangt wird entfält eine Biletsteuer
-wen Alkohol ausgeschenkt wird, die Alkoholsteuer
-Umsatz- und MwSt.

im Clublokal ist es das selbe oder es benötigt einen Handels-und Gewerbeschein

! Umgangen kann es werden, kein Alkohol, keine gekochten Speisen.
Es darf nichts verkauft werden ( Keine Preisliste), es dürffen jedoch Kassen für Freibeträge hiengestelt werden

TONI_B 11.09.2007 04:59

"Pisa schau oba..."

rev.antun 12.09.2007 12:46

eine antwort nach 3 jahren is voi subbbaaaaa :lol:

rev.antun 12.09.2007 12:47

Zitat:

Original geschrieben von TONI_B
"Pisa schau oba..."
:rofl: wg der bar gleinigeiten :p

Baron 16.09.2007 13:43

Also ich bin ja auch net grade für meine Rechtschreibung berühmt :D Aber das ist wircklich zum verzwiefeln_ ;)Oh ein Schwyzer!Siehe Homepage :Unsere Galerie wird andauernd ausgebaut und mit neuen Fotos von Live Gags geschmückt. Einen regelmässigen Besuch lohnt sich also umso mehr!

:lol: I kann nimmer:roflmao:
Na hip-hop dance dump eben

bei uns spielens wenigstens "Gigs" :hehe:

TONI_B 16.09.2007 14:07

Zitat:

Original geschrieben von Baron
Also ich bin ja auch net grade für meine Rechtschreibung berühmt :D Aber das ist wircklich zum verzwiefeln_ ;)
Es holt dich die Realität (Wirklichkeit) ein...:hammer: :lol: :lol:

Baron 16.09.2007 19:40

Kerl :hallo: :bier:


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