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hewlett 15.11.2004 10:19

Rechnung ausstellen, aber wie?
 
Hi Leute,

ich (als Privatperson) habe für eine Firma eine Homepage erstellt, nun da das Projekt fertiggestellt ist muss ich der Firma natürlich eine Rechung ausstellen. Nur wie mach ich das, was muss da alles oben stehen. Darf ich das überhaupt als Privatperson? Bitte um Hilfe!

J@ck 15.11.2004 10:59

Re: Rechnung ausstellen, aber wie?
 
Zitat:

Original geschrieben von hewlett
Hi Leute,

ich (als Privatperson) habe für eine Firma eine Homepage erstellt, nun da das Projekt fertiggestellt ist muss ich der Firma natürlich eine Rechung ausstellen. Nur wie mach ich das, was muss da alles oben stehen. Darf ich das überhaupt als Privatperson? Bitte um Hilfe!

Soweit ich weiss: Nein.

Bzw. bedenke auch dass du Steuern zahlen musst, sollte er auf die Idee kommen diese Rechnung beim Steuerausgleich anzugeben (was ich stark annehme), kannst größere Probleme kriegen.

hewlett 15.11.2004 11:07

wenn ich mir das ansehe, glaub ich eher doch:
http://www.forum.steuerberater.at/fo...&i=1314&t=1314

aber wie muss diese nun aussehen. Muss ich da Mehrwertssteuer dazurechnen oder wie?

TeeKiller 15.11.2004 12:05

Tja, aber in deinem Fall liegt nicht der Verkauf von irgendeinem gebrauchten Teil an, sonder Du verkaufst eine Dienstleistung und die ist imo eindeutig gewerblich

Somit bist a) umsatzsteuerpflichtig und b) Gewerbetreibender, der sein Gewerbe tunlichst angemeldet haben sollte (was ja im Bereich der IT Dienstleistung noch recht einfach vonstatten geht).

Ist rein mein Wissensstand - keine Garantie drauf ;)

J@ck 15.11.2004 12:10

Ich kann da nicht viel sagen, aber sollten wir in diesem Fall nicht zwischen "Hardware" und "Leistung" unterscheiden?
Wie gesagt, vom Gefühl her hätt ich gesagt dass dies nicht geht aber ich verweis da einfach auf meine Signatur :D

Edit: Okok, warst schneller :rolleyes:

jak 15.11.2004 12:22

AFAIK muß es um gewerblich zu sein eine regelmäßige Tätigkeit sein.

Homepage Erstellung riecht für mich nach einem Werkvertrag, vielleicht kann man einen "Werkvertrag ohne Gewerbeschein" draus machen (bei der WKÖ erkundigen - bitte Ergebniss posten).

AUF KEINEN FALL MWST ANGEBEN!
Irgendeine Formulierung der Art "dieser Betrag enthält keine MwSt.". Bis zu einer bestimmten Untergrenze muß man keine Umsatzsteuer abführen, wenn man auf der Rechnung MwSt. verrechnet muß man aber Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen (die MwSt. ist eine indirekte Steuer, das was du im Geschäft als MwSt siehst nimmt der Verkäufer ein und führt es als Umsatzsteuer an das Finanzamt ab).

Falls es auf dich noch zutrifft: Wegen Famileinbeihilfe/Studienbeihilfe usw. aufpassen, auch da gibt's Obergrenzen.

Weitere Infos:
http://www.htu.at/referate/sozial/

Jak

callas 15.11.2004 12:48

bis zu € 757,irgendwas ( ex 10.000 ATS ) darfst pro Jahr Rechnung austellen, ohne Gewerbeschein. Nennen tust dies am besten Honorarnote.
Als Einkommen zählt es aber schon, daher musst bei den restlichen Stuer/beihilfengrenzen aufpassen.

Wichtig ist der Hinweis:

Diese Honorarnote enthält keine Mwst und berechtigt daher nicht zum Vorsteuerabzug!


Wissenstand 2002, von meinem Steuerberater, seit dem hab ich das nicht mehr gebraucht.

LouCypher 15.11.2004 13:03

würd auch sagen dass eine honorarnote das richtige wär.

_m3 15.11.2004 13:14

http://www.bmf.gv.at/steuern/faq/loh...uerpflicht.htm

Zitat:

Wer als Arbeitnehmer mit seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit lohnsteuerpflichtig ist, kann andere Einkünfte bis zu 730 Euro pro Kalenderjahr steuerfrei dazuverdienen.
http://portal.wko.at/wk/dok_detail_f...173832&DstID=0
Zitat:

Kleinunternehmer sind Unternehmer, die ihren Wohnsitz in Österreich haben und die
Umsatzgrenze von € 22.000,-- jährlich nicht überschreiten.

Kleinunternehmer haben umsatzsteuerlich ein Wahlrecht
• sie verrechnen ihren Kunden entweder keine Umsatzsteuer, dürfen dann auch keine
Umsatzsteuer in ihren Rechnungen ausweisen und können sich die Vorsteuern nicht
abziehen
oder
• sie verrechnen Umsatzsteuer, führen diese an das Finanzamt ab und haben gleichzeitig den
Vorsteuerabzug.
...
Vorschriften zur Rechnungsausstellung
Achtung:
Kleinunternehmer, die sich für die Umsatzsteuerfreiheit entscheiden, dürfen auf ihren
Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Tun sie dies, obwohl sie keine
Optionserklärung abgeben, schulden sie die Umsatzsteuer jedenfalls aufgrund der
Rechnungslegung und haben keinen Vorsteuerabzug.
Kleinunternehmer müssen im Gegensatz zu anderen Unternehmern auf ihren
Rechnungen die UID-Nr. nicht anführen. Es ist jedoch ein Hinweis auf die Steuerfreiheit
zu geben. Denkbar wäre der Zusatz: „Umsatzsteuerfrei aufgrund der
Kleinunternehmerregelung“.
Auch beachten:
http://portal.wko.at/wk/dok_detail_f...173038&DstID=0

renew 15.11.2004 14:28

Das was der _m3 gepostet hat triffts ganz genau.

Und man muss auch keinen Gewerbeschein besitzen, da man ohne dem als "neuer Selbständiger" gilt.

Genau das bin ich ab heuer nämlich auch.

Ich schreib immer eine Honorarnote worauf folgendes steht:

Honorarnote + laufende Nr (also die Rechnungen müssen durchnummeriert sein)
Natürlich meinen Namen und Anschrift
Meine Kontonummer
Name/Firma für wen die Leistung erstellt wurde
Aufstellung der erbrachten Leistung(en)
Gesamtsumme

Dadurch ich sicher nicht über 22000€ Umsatz kommme (schade ;)) weiß ich natürlich auch keien MWst aus.

pc.net 15.11.2004 15:32

vorsicht auch bei der sozialversicherung ...

wildrotti 15.11.2004 20:11

Nicht uninterressant das Thema,aber wie siehts eigentlich mit Haftung,Gewährleistung und Garantie bei diesen selbsternannten Kleinunternehmern aus.:confused: :confused: :confused:

mfg
Wilrott

renew 16.11.2004 12:11

Zitat:

Original geschrieben von wildrotti
Nicht uninterressant das Thema,aber wie siehts eigentlich mit Haftung,Gewährleistung und Garantie bei diesen selbsternannten Kleinunternehmern aus.:confused: :confused: :confused:

mfg
Wilrott

stimmt!

Eines würde mich noch brennend interessieren:

Wie wird der Sozialversicherungsbeitrag und die Steuer die man abführen muss berechnet?
Denn mich würd mal ungefähr interessieren wie viel ich am Jahresende Steuern zahle... (so überschlagsmäßig) ;)

braccada 01.12.2004 22:34

was lernt man draus, informiere dich über solche dinge niemals in einem computerforum :D :D :D :D

zum thema langsam kommen die informationen ja hin. wichtig ist, für die steuer zählt der gewinn, nicht der umsatz. kosten die du belgen kannst, sind also abzuziehen.

haftung etc.: du bist natürlich voll persönlich haftbar. das risiko bei einer homepage sollte sich allerdings in grenzen halten.

sozialversicherung: ist die gewerbliche zuständig. mit einer homepage kommst du aber sicher nicht über die grenzen raus und musst daher nichts tun. wenns mehr wird einfach mal bei denen melden, sie erfahrens ohnehin übers finanzamt!

Oli 02.12.2004 09:58

Zitat:

Original geschrieben von renew
Das was der _m3 gepostet hat triffts ganz genau.

Und man muss auch keinen Gewerbeschein besitzen, da man ohne dem als "neuer Selbständiger" gilt.

Genau das bin ich ab heuer nämlich auch.

Ich schreib immer eine Honorarnote worauf folgendes steht:

Honorarnote + laufende Nr (also die Rechnungen müssen durchnummeriert sein)
Natürlich meinen Namen und Anschrift
Meine Kontonummer
Name/Firma für wen die Leistung erstellt wurde
Aufstellung der erbrachten Leistung(en)
Gesamtsumme

Dadurch ich sicher nicht über 22000€ Umsatz kommme (schade ;)) weiß ich natürlich auch keien MWst aus.

Da fehlen 2 wesentliche Angaben:

Deine Steuernr. sowie deine SV-Nr.

Es gibt ein neues Gesetz (glaub seit 2 Jahren), dass bei "Privatrechnungen" diese Angaben mit angeführt werden müssen.
Übrigens, Deine Steuernr. findest z. B. am letzten Jahresausgleich.

Ciao Oliver

Fusi 03.02.2005 18:54

So, kleine Frage: Habe das selbe vor. Was muss ich nun tun wenn ich monatlich ca. 700 Euro nebenbei verdiene?

Cindy 04.02.2005 00:27

700*12=8400 euro / jahr
das solltest du dir auf alle fälle gut überlegen, du kannst zwar dann auf der einen seite deine compi ausgaben abschreiben (und das musst du auch sonst brennst du dich dumm und dämlich), auf der anderen seite, wird deine steuer neu berechnet. d.h. es kann dir passieren dass du wesentlich mehr steuern zahlen musst, da lohnsteuer und einkommenssteuer anders berechnet werden.
einkommenssteuer ist:
0 % für die ersten EUR 3.640,--
21 % für die nächsten EUR 3.630,--
31 % für die nächsten EUR 14.530,--
41 % für die nächsten EUR 29.070,--
50 % für alle weiteren Beträge des Einkommens
das heisst, wenn du 10.000 euro lohnsteuerpflichtig verdienst werden deine gesamten 18.400 euro genommen und die steuer ausgerechnet. die bezahlte lohnsteuer wird von deiner steuerpflicht abgezogen und dir bleibt ziemlich viel zu zahlen über. du kannst mal über den daumen rechnen, dass du von allem was du dazuverdienst mindestens 30% steuer zahlst (hängt natürlich von deinem gehalt ab!)
also rechne dir das gut durch :)
ich weiss jetzt aus dem kopf nicht was die grenze der soz. vers. anstalt der gewerblichen wirtschaft ist, aber es ist ziemlich wahrscheinlich, dass du dann auch länge mal breite sozialversicherung blechen wirst.
genauere infos zu steuern gibts auf help.gv.at

lg
cin

Sloter 04.02.2005 00:35

Wenn du schon ASVG (Gebietskasse) versichert bist, brauchst du keine Abgaben an die Soz.Vers. der Gewerblichen Wirtschaft bezahlen.
Es erhöht sich nur leicht dein ASVG Beitrag.

Sloter

Michi B 04.02.2005 12:38

Zitat:

Original geschrieben von Cindy

einkommenssteuer ist:
0 % für die ersten EUR 3.640,--
21 % für die nächsten EUR 3.630,--
31 % für die nächsten EUR 14.530,--
41 % für die nächsten EUR 29.070,--
50 % für alle weiteren Beträge des Einkommens

seit 1.1 schauts jetzt anders aus:


Bei einem Einkommen von Einkommensteuer Steuersatz
__________________________________________________ __________________
10.000 Euro und darunter 0 Euro 0%
__________________________________________________ __________________
25.000 Euro 5.750 Euro 23%
__________________________________________________ __________________
51.000 Euro 17.085 Euro 33,5%
__________________________________________________ __________________
Für Einkommensteile über 51.000 Euro beträgt der Steuersatz 50%.

realaquila 18.01.2006 00:05

Kleinunternehmer
 
Hallo liebe Leute,

ja und wie funktioniert das dann mit dem Kleinunternehmer? Muss ich den irgendwo anmelden (z.B. Wko)?


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