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Rechnung ausstellen, aber wie?
Hi Leute,
ich (als Privatperson) habe für eine Firma eine Homepage erstellt, nun da das Projekt fertiggestellt ist muss ich der Firma natürlich eine Rechung ausstellen. Nur wie mach ich das, was muss da alles oben stehen. Darf ich das überhaupt als Privatperson? Bitte um Hilfe! |
Re: Rechnung ausstellen, aber wie?
Zitat:
Bzw. bedenke auch dass du Steuern zahlen musst, sollte er auf die Idee kommen diese Rechnung beim Steuerausgleich anzugeben (was ich stark annehme), kannst größere Probleme kriegen. |
wenn ich mir das ansehe, glaub ich eher doch:
http://www.forum.steuerberater.at/fo...&i=1314&t=1314 aber wie muss diese nun aussehen. Muss ich da Mehrwertssteuer dazurechnen oder wie? |
Tja, aber in deinem Fall liegt nicht der Verkauf von irgendeinem gebrauchten Teil an, sonder Du verkaufst eine Dienstleistung und die ist imo eindeutig gewerblich
Somit bist a) umsatzsteuerpflichtig und b) Gewerbetreibender, der sein Gewerbe tunlichst angemeldet haben sollte (was ja im Bereich der IT Dienstleistung noch recht einfach vonstatten geht). Ist rein mein Wissensstand - keine Garantie drauf ;) |
Ich kann da nicht viel sagen, aber sollten wir in diesem Fall nicht zwischen "Hardware" und "Leistung" unterscheiden?
Wie gesagt, vom Gefühl her hätt ich gesagt dass dies nicht geht aber ich verweis da einfach auf meine Signatur :D Edit: Okok, warst schneller :rolleyes: |
AFAIK muß es um gewerblich zu sein eine regelmäßige Tätigkeit sein.
Homepage Erstellung riecht für mich nach einem Werkvertrag, vielleicht kann man einen "Werkvertrag ohne Gewerbeschein" draus machen (bei der WKÖ erkundigen - bitte Ergebniss posten). AUF KEINEN FALL MWST ANGEBEN! Irgendeine Formulierung der Art "dieser Betrag enthält keine MwSt.". Bis zu einer bestimmten Untergrenze muß man keine Umsatzsteuer abführen, wenn man auf der Rechnung MwSt. verrechnet muß man aber Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen (die MwSt. ist eine indirekte Steuer, das was du im Geschäft als MwSt siehst nimmt der Verkäufer ein und führt es als Umsatzsteuer an das Finanzamt ab). Falls es auf dich noch zutrifft: Wegen Famileinbeihilfe/Studienbeihilfe usw. aufpassen, auch da gibt's Obergrenzen. Weitere Infos: http://www.htu.at/referate/sozial/ Jak |
bis zu € 757,irgendwas ( ex 10.000 ATS ) darfst pro Jahr Rechnung austellen, ohne Gewerbeschein. Nennen tust dies am besten Honorarnote.
Als Einkommen zählt es aber schon, daher musst bei den restlichen Stuer/beihilfengrenzen aufpassen. Wichtig ist der Hinweis: Diese Honorarnote enthält keine Mwst und berechtigt daher nicht zum Vorsteuerabzug! Wissenstand 2002, von meinem Steuerberater, seit dem hab ich das nicht mehr gebraucht. |
würd auch sagen dass eine honorarnote das richtige wär.
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http://www.bmf.gv.at/steuern/faq/loh...uerpflicht.htm
Zitat:
Zitat:
http://portal.wko.at/wk/dok_detail_f...173038&DstID=0 |
Das was der _m3 gepostet hat triffts ganz genau.
Und man muss auch keinen Gewerbeschein besitzen, da man ohne dem als "neuer Selbständiger" gilt. Genau das bin ich ab heuer nämlich auch. Ich schreib immer eine Honorarnote worauf folgendes steht: Honorarnote + laufende Nr (also die Rechnungen müssen durchnummeriert sein) Natürlich meinen Namen und Anschrift Meine Kontonummer Name/Firma für wen die Leistung erstellt wurde Aufstellung der erbrachten Leistung(en) Gesamtsumme Dadurch ich sicher nicht über 22000€ Umsatz kommme (schade ;)) weiß ich natürlich auch keien MWst aus. |
vorsicht auch bei der sozialversicherung ...
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Nicht uninterressant das Thema,aber wie siehts eigentlich mit Haftung,Gewährleistung und Garantie bei diesen selbsternannten Kleinunternehmern aus.:confused: :confused: :confused:
mfg Wilrott |
Zitat:
Eines würde mich noch brennend interessieren: Wie wird der Sozialversicherungsbeitrag und die Steuer die man abführen muss berechnet? Denn mich würd mal ungefähr interessieren wie viel ich am Jahresende Steuern zahle... (so überschlagsmäßig) ;) |
was lernt man draus, informiere dich über solche dinge niemals in einem computerforum :D :D :D :D
zum thema langsam kommen die informationen ja hin. wichtig ist, für die steuer zählt der gewinn, nicht der umsatz. kosten die du belgen kannst, sind also abzuziehen. haftung etc.: du bist natürlich voll persönlich haftbar. das risiko bei einer homepage sollte sich allerdings in grenzen halten. sozialversicherung: ist die gewerbliche zuständig. mit einer homepage kommst du aber sicher nicht über die grenzen raus und musst daher nichts tun. wenns mehr wird einfach mal bei denen melden, sie erfahrens ohnehin übers finanzamt! |
Zitat:
Deine Steuernr. sowie deine SV-Nr. Es gibt ein neues Gesetz (glaub seit 2 Jahren), dass bei "Privatrechnungen" diese Angaben mit angeführt werden müssen. Übrigens, Deine Steuernr. findest z. B. am letzten Jahresausgleich. Ciao Oliver |
So, kleine Frage: Habe das selbe vor. Was muss ich nun tun wenn ich monatlich ca. 700 Euro nebenbei verdiene?
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700*12=8400 euro / jahr
das solltest du dir auf alle fälle gut überlegen, du kannst zwar dann auf der einen seite deine compi ausgaben abschreiben (und das musst du auch sonst brennst du dich dumm und dämlich), auf der anderen seite, wird deine steuer neu berechnet. d.h. es kann dir passieren dass du wesentlich mehr steuern zahlen musst, da lohnsteuer und einkommenssteuer anders berechnet werden. einkommenssteuer ist: 0 % für die ersten EUR 3.640,-- 21 % für die nächsten EUR 3.630,-- 31 % für die nächsten EUR 14.530,-- 41 % für die nächsten EUR 29.070,-- 50 % für alle weiteren Beträge des Einkommens das heisst, wenn du 10.000 euro lohnsteuerpflichtig verdienst werden deine gesamten 18.400 euro genommen und die steuer ausgerechnet. die bezahlte lohnsteuer wird von deiner steuerpflicht abgezogen und dir bleibt ziemlich viel zu zahlen über. du kannst mal über den daumen rechnen, dass du von allem was du dazuverdienst mindestens 30% steuer zahlst (hängt natürlich von deinem gehalt ab!) also rechne dir das gut durch :) ich weiss jetzt aus dem kopf nicht was die grenze der soz. vers. anstalt der gewerblichen wirtschaft ist, aber es ist ziemlich wahrscheinlich, dass du dann auch länge mal breite sozialversicherung blechen wirst. genauere infos zu steuern gibts auf help.gv.at lg cin |
Wenn du schon ASVG (Gebietskasse) versichert bist, brauchst du keine Abgaben an die Soz.Vers. der Gewerblichen Wirtschaft bezahlen.
Es erhöht sich nur leicht dein ASVG Beitrag. Sloter |
Zitat:
Bei einem Einkommen von Einkommensteuer Steuersatz __________________________________________________ __________________ 10.000 Euro und darunter 0 Euro 0% __________________________________________________ __________________ 25.000 Euro 5.750 Euro 23% __________________________________________________ __________________ 51.000 Euro 17.085 Euro 33,5% __________________________________________________ __________________ Für Einkommensteile über 51.000 Euro beträgt der Steuersatz 50%. |
Kleinunternehmer
Hallo liebe Leute,
ja und wie funktioniert das dann mit dem Kleinunternehmer? Muss ich den irgendwo anmelden (z.B. Wko)? |
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