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Garantiefrage zu Cyberhome
Mein Cyberhome DVD-Player hat vor ein paar Wochen den Geist aufgegeben - besser gesagt der Laser mußte getauscht werden
http://www.wcm.at/forum/showthread.p...hreadid=147266 Es hat 5 lange Wochen gedauert bis ich ihn heute endlich wieder abholen durfte. na egal. zum Thema: Ich hab das Gerät am 18.08.2003 gekauft und es gibt 2 Jahre Garantie darauf. Am 01.10.04 hab ich ihn zur Reperatur eingeliefrt und als ich ihn jetzt abhole sagt mir der gute Mann das ich nur mehr ein halbes Jahr Garntie auf das getauschte Teil (Laufwerk) hab??? Soweit ich weiß läuft die Garantie doch erst am 18.08.2005 aus?? Warum jetzt plötzlich nur mehr ein halbes Jahr Garantie auf das Laufwerk?????? Kann mir das wer erklären? Dank im voraus.... |
Sufu, wurde sicher hier auch schon behandelt.
Kurz zusammengefaßt: 24 Monate Gewährleistung (Garantie ist eine freiwillige Mehrleistung) auf Herstellungsfehler, die bei Auslieferung bereits bestanden. Nach 6 Monaten Beweißumkehr, d.h. Du mußt beweißen, das es ein Herstellungsfehler war. Ausgenommen aus der Gewährleistung sind Verschleißteile, Bedienungsfehler, etc. Nun stellt sich die Frage, ist der Laser ein Verschleißteil oder nicht? Wurde er wegen eines Fehlers kaputt, der schon bei Auslieferung bestannd oder einfach nur Pech gehabt. Unterm Strich: Schwer zu sagen. |
ich bin mir nur nicht sicher in welchem gesetz genau geregelt (abgb, hgb o kschg). normalerweise gilt ab kaufdatum 6 monate beweislastumkehr; d.h. händler muss vor gericht beweisen können, dass er dir ein fehlerfreies gerät verkauft hat. danach beginnt die gesetzliche gewährleistung von weiteren 18 monaten.
meiner meinung ist ein laser kein verschleissteil, sondern etwas notwendiges ohne dem ein dvd player nicht funzt. |
Zitat:
kein gutes argument :D ein auto ohne bremsen funzt auch ned, bremsen sind notwendig, aber verschleissteile. imho beginnt für die rep. teile die garantie/gew.leistg. von vorne. |
Zitat:
die hat nix mit der gewährleistung zu tun! denn sonst heißt es ja beim auto auch gewährleistung gegen durchrostung oder? wenn ein hersteller mehr als 6 moante garantie gibt dann sollt er die in dem "vertrag" auch einhalten..... |
viele händler verwechseln gerne garantie u gewährleistung.
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wenn du 2 jahre herstellergarantie hast, gilt die auch für die reparierten teile.
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Aber die beginnt nicht neu ab Reparaturdatum, sondern sie gilt ab Kaufdatum.
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Zitat:
d.h. nicht, das dann was anderes defekt ist.... |
Nein, auch nicht für die getauschten Teile.
Wenn es eine bezahlte Reparatur ist, gibt es schon Garanie darauf, aber eine Reparatur in der Garaniefrist verlängert diese nicht. |
mag nicht mit dir streiten :rolleyes:
...und es is doch so :p |
Ich mit Dir auch nicht, aber ich hab recht. ;)
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Tröstet Euch, nichteinmal die Handelskammer konnte es mir genau erklären.
Manchmal heißt es, auf die ausgetauschten Teile gibts ne neue Gewährleistung, dann heißt es wieder ab dem Kaufdatum und Ende. Obwohl ich selber einen Cyperhome besitze, weiß ich nicht, ob er auch eine 24Mon. Garantie gibt oder nur die Gewährleistung. @Goldeneye Nein es heißt Garantie gegen Durchrostung. S elbst anfällige Marken schaffen die 24 Monate ohne Durchrostung. |
bevor´s euch streitets.
der händler bzw. hersteller kann die garantiebedingungen relativ frei gestalten. d.h. in den garantiebedingungen kann stehen, dass nach tausch die garantiefrist neu zu laufen beginnt oder es kann auch darin stehen, dass die garantie nach einmaligem tausch verfällt. ihr habt´s also beide recht ;) bei der gewährleistung beginnt die frist für das reparierte oder ausgetauschte teil neu zu laufen. @mankra verschleißteile sind nicht von der gewährleistung ausgenommen, das ist leider ein alter irrglaube. eine sache muss die für gewöhnlich vorausgesetzen eigenschaften aufweisen. bremsbacken sind zwar verschleißteile, doch darf ich als käufer schon erwarten, dass sie eine bestimmte anzahl von kilometern funktionieren. wenn sie dann nach z.b. 10 km schon kaputt sind, kann sich der verkäufer mit dem argument "des san jo verschleißteile" nicht von der gewährleistung befreien. genauso beim laser. egal ob verschleißteil oder nicht, gewöhnlich voraussetzen würde ich schon, dass der laser(bzw. das laufwerk) mind. 2 jahre hält. lg woodz |
CYBERHOME-Deutschland hat meine Frage wie folgt beantortet:
Sehr geehrter Kunde, wenn Sie noch länger als 6 Monate garantie haben fällt natürlich auch das neue Laufwerk darunter. Allerdings haben Sie normalerweise 6 Monate Garantie auf das jeweilige Ersatzteil. Wenn Sie z.B. noch zwei Monate Garantie laut Kaufbeleg haben und ihr Laufwerk ist defekt, haben Sie 6 Monate Garantie auf das neue Laufwerk. Wenn allerdings z.B. 1 Monat nach Ablauf der Garantie das Netzteil defekt ist würde dies eine kostenpflichtige Reperatur werden da dann nur noch Garantie auf dem Laufwerk wäre und nicht auf den gesamten Player. Mit freundlichen Grüßen / with best regards |
Dann sind die sehr kulant.
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Na also
Nun, damit hat Cyberhome ja eine eindeutige Antwort gegeben. Ist immerhin eine Orientierungsmöglichkeit.
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Zitat:
24 monate garantie heißt 24 monate garantie und keine gewährleistung... wenn ein händler das anbietet ist das freiwillig und vertragsbestandteil. ist es nicht geregelt gilt das gesetz das ist doch immer so - oder? versteh die diskussion noch immer nicht ganz aber egal! |
Deshalb:
Zitat:
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Zitat:
ist aber normal denk ich |
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