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Goldeneye 12.11.2004 18:38

Garantiefrage zu Cyberhome
 
Mein Cyberhome DVD-Player hat vor ein paar Wochen den Geist aufgegeben - besser gesagt der Laser mußte getauscht werden
http://www.wcm.at/forum/showthread.p...hreadid=147266
Es hat 5 lange Wochen gedauert bis ich ihn heute endlich wieder abholen durfte. na egal.
zum Thema:
Ich hab das Gerät am 18.08.2003 gekauft und es gibt 2 Jahre Garantie darauf. Am 01.10.04 hab ich ihn zur Reperatur eingeliefrt und als ich ihn jetzt abhole sagt mir der gute Mann das ich nur mehr ein halbes Jahr Garntie auf das getauschte Teil (Laufwerk) hab???
Soweit ich weiß läuft die Garantie doch erst am 18.08.2005 aus??
Warum jetzt plötzlich nur mehr ein halbes Jahr Garantie auf das Laufwerk?????? Kann mir das wer erklären?
Dank im voraus....

mankra 12.11.2004 18:46

Sufu, wurde sicher hier auch schon behandelt.

Kurz zusammengefaßt:

24 Monate Gewährleistung (Garantie ist eine freiwillige Mehrleistung) auf Herstellungsfehler, die bei Auslieferung bereits bestanden.
Nach 6 Monaten Beweißumkehr, d.h. Du mußt beweißen, das es ein Herstellungsfehler war.
Ausgenommen aus der Gewährleistung sind Verschleißteile, Bedienungsfehler, etc.

Nun stellt sich die Frage, ist der Laser ein Verschleißteil oder nicht?
Wurde er wegen eines Fehlers kaputt, der schon bei Auslieferung bestannd oder einfach nur Pech gehabt.

Unterm Strich: Schwer zu sagen.

hoshibrother 13.11.2004 14:27

ich bin mir nur nicht sicher in welchem gesetz genau geregelt (abgb, hgb o kschg). normalerweise gilt ab kaufdatum 6 monate beweislastumkehr; d.h. händler muss vor gericht beweisen können, dass er dir ein fehlerfreies gerät verkauft hat. danach beginnt die gesetzliche gewährleistung von weiteren 18 monaten.

meiner meinung ist ein laser kein verschleissteil, sondern etwas notwendiges ohne dem ein dvd player nicht funzt.

frazzz 13.11.2004 14:30

Zitat:

Original geschrieben von hoshibrother

meiner meinung ist ein laser kein verschleissteil, sondern etwas notwendiges ohne dem ein dvd player nicht funzt.


kein gutes argument :D

ein auto ohne bremsen funzt auch ned, bremsen sind notwendig, aber verschleissteile.


imho beginnt für die rep. teile die garantie/gew.leistg. von vorne.

Goldeneye 14.11.2004 16:42

Zitat:

Original geschrieben von hoshibrother
ich bin mir nur nicht sicher in welchem gesetz genau geregelt (abgb, hgb o kschg). normalerweise gilt ab kaufdatum 6 monate beweislastumkehr; d.h. händler muss vor gericht beweisen können, dass er dir ein fehlerfreies gerät verkauft hat. danach beginnt die gesetzliche gewährleistung von weiteren 18 monaten.

meiner meinung ist ein laser kein verschleissteil, sondern etwas notwendiges ohne dem ein dvd player nicht funzt.

ich spreche aber dezitiert von einer 24-monatigen garantie!!
die hat nix mit der gewährleistung zu tun!

denn sonst heißt es ja beim auto auch gewährleistung gegen durchrostung oder?
wenn ein hersteller mehr als 6 moante garantie gibt dann sollt er die in dem "vertrag" auch einhalten.....

hoshibrother 14.11.2004 16:55

viele händler verwechseln gerne garantie u gewährleistung.

frazzz 14.11.2004 17:49

wenn du 2 jahre herstellergarantie hast, gilt die auch für die reparierten teile.

FendiMan 14.11.2004 19:39

Aber die beginnt nicht neu ab Reparaturdatum, sondern sie gilt ab Kaufdatum.

frazzz 14.11.2004 19:40

Zitat:

Original geschrieben von FendiMan
Aber die beginnt nicht neu ab Reparaturdatum, sondern sie gilt ab Kaufdatum.
für die reparierten (ausgetauschten) teile doch :p

d.h. nicht, das dann was anderes defekt ist....

FendiMan 14.11.2004 19:53

Nein, auch nicht für die getauschten Teile.
Wenn es eine bezahlte Reparatur ist, gibt es schon Garanie darauf, aber eine Reparatur in der Garaniefrist verlängert diese nicht.

frazzz 14.11.2004 19:56

mag nicht mit dir streiten :rolleyes:




...und es is doch so :p

FendiMan 14.11.2004 20:25

Ich mit Dir auch nicht, aber ich hab recht. ;)

mankra 14.11.2004 22:15

Tröstet Euch, nichteinmal die Handelskammer konnte es mir genau erklären.

Manchmal heißt es, auf die ausgetauschten Teile gibts ne neue Gewährleistung, dann heißt es wieder ab dem Kaufdatum und Ende.

Obwohl ich selber einen Cyperhome besitze, weiß ich nicht, ob er auch eine 24Mon. Garantie gibt oder nur die Gewährleistung.

@Goldeneye

Nein es heißt Garantie gegen Durchrostung. S
elbst anfällige Marken schaffen die 24 Monate ohne Durchrostung.

Woodz 15.11.2004 00:33

bevor´s euch streitets.
der händler bzw. hersteller kann die garantiebedingungen relativ frei gestalten. d.h. in den garantiebedingungen kann stehen, dass nach tausch die garantiefrist neu zu laufen beginnt oder es kann auch darin stehen, dass die garantie nach einmaligem tausch verfällt. ihr habt´s also beide recht ;)

bei der gewährleistung beginnt die frist für das reparierte oder ausgetauschte teil neu zu laufen.

@mankra verschleißteile sind nicht von der gewährleistung ausgenommen, das ist leider ein alter irrglaube.
eine sache muss die für gewöhnlich vorausgesetzen eigenschaften aufweisen.
bremsbacken sind zwar verschleißteile, doch darf ich als käufer schon erwarten, dass sie eine bestimmte anzahl von kilometern funktionieren. wenn sie dann nach z.b. 10 km schon kaputt sind, kann sich der verkäufer mit dem argument "des san jo verschleißteile" nicht von der gewährleistung befreien.
genauso beim laser. egal ob verschleißteil oder nicht, gewöhnlich voraussetzen würde ich schon, dass der laser(bzw. das laufwerk) mind. 2 jahre hält.

lg
woodz

Goldeneye 24.11.2004 20:03

CYBERHOME-Deutschland hat meine Frage wie folgt beantortet:


Sehr geehrter Kunde,

wenn Sie noch länger als 6 Monate garantie haben fällt natürlich auch das neue Laufwerk darunter. Allerdings haben Sie normalerweise 6 Monate Garantie auf das jeweilige Ersatzteil.

Wenn Sie z.B. noch zwei Monate Garantie laut Kaufbeleg haben und ihr Laufwerk ist defekt, haben Sie 6 Monate Garantie auf das neue Laufwerk. Wenn allerdings z.B. 1 Monat nach Ablauf der Garantie das Netzteil defekt ist würde dies eine kostenpflichtige Reperatur werden da dann nur noch Garantie auf dem Laufwerk wäre und nicht auf den gesamten Player.

Mit freundlichen Grüßen / with best regards

FendiMan 24.11.2004 20:27

Dann sind die sehr kulant.

garfield36 24.11.2004 20:32

Na also
 
Nun, damit hat Cyberhome ja eine eindeutige Antwort gegeben. Ist immerhin eine Orientierungsmöglichkeit.

Goldeneye 24.11.2004 22:08

Zitat:

Original geschrieben von FendiMan
Dann sind die sehr kulant.
wieso kulant??
24 monate garantie heißt 24 monate garantie und keine gewährleistung...
wenn ein händler das anbietet ist das freiwillig und vertragsbestandteil. ist es nicht geregelt gilt das gesetz
das ist doch immer so - oder?
versteh die diskussion noch immer nicht ganz aber egal!

FendiMan 24.11.2004 23:48

Deshalb:
Zitat:

wenn Sie noch länger als 6 Monate garantie haben fällt natürlich auch das neue Laufwerk darunter. Allerdings haben Sie normalerweise 6 Monate Garantie auf das jeweilige Ersatzteil.

Wenn Sie z.B. noch zwei Monate Garantie laut Kaufbeleg haben und ihr Laufwerk ist defekt, haben Sie 6 Monate Garantie auf das neue Laufwerk.
Das ist dann eine Garantieverlängerung.

Goldeneye 25.11.2004 00:26

Zitat:

Original geschrieben von FendiMan
Deshalb:

Das ist dann eine Garantieverlängerung.

aber nur auf das getauschte teil....
ist aber normal denk ich


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