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Enroute Charts als Freeware?
Hallo,
für einen Flugplanungsessay brauche ich Low Altitude Enroute Karten in digitalisierter Form, gibt es im Netz so etwas? Ich habe kommerzielle Karten von Aroplanner, die ich aber nicht beifügen darf. Einen Online Chart Viewer gibt es bei MyAirplane, der hilft aber nicht wirklich. Die Abdeckung ist eigentlich egal, wenn ein Flug von 200-300 Meilen möglich wäre. |
Hier gibt es enroute charts. Nimm die mit dem L im Namen, nicht die mit dem H...
Sehr umfangreich! https://164.214.2.62/products/digita...&country=ename Gruß buffi (EDDH) |
Super, Danke!!!
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Wow! Na, das ist doch mal ne scharfe Seite. Sowas hab ich immer gesucht...
Merci vüumau! (Um's mal schweizerdeutsch auszudrücken) :lol: :lol: Gruss Pascal |
Um es mal auf gut norddeutsch zu sagen: dafürmannich...
buffi (EDDH) |
Jetzt möchte ich nachfragen, worum es Uwe eigentlich geht.
Du schreibst ja, dass du bereits Karten hast, diese aber „nicht beifügen darfst“. Dir geht es also darum, nicht überhaupt Karten zu bekommen, sondern diese auch „weiterverbreiten“ zu dürfen? Jetzt suchst du „Freeware“. Meinst du damit jetzt also eher Karten, die urheberrechtlich „frei“ sind, oder bloß Karten, die du bequem im Netz bekommst, aber urheberrechtlich geschützt sind? |
Hallo Leute!
Was ist das für ein Link, den Buffi da eingestellt hat? Scheint etwas militärisches zu sein.... und prompt nistet sich ein Trojaner "unlöschbar" im Order "cache" oder - beim Internet-Explorer im Ordner "Temporäre Internet files" ein!!!!! Versucht Daten an 164.214.2.62 NIMAGateway zu senden (Pentagon???) Offensichtlich hängt dies mit einem Zertifikat zusammen aus Bethesda California, für das Mil-Net. Erst auf Dos-Ebene konnte ich diese wieder entfernen! Kommt man auch auf harmlosere Weise an die Karten??? Gruß Klaus-Peter |
@Marc
Ich will einen Text ins Internet stellen, der die Flugplanung und Navigation inkl. der Programmierung eines GPS nachvollziehbar beschreibt. Nachvollziehbar ist es natürlich nur dann, wenn dem Leser die betreffenden Karten auch zugänglich gemacht werden können. Die Karten, die mir als Original oder in digitalisierter Form zur Verfügung stehen, kann ich nicht verwenden - eben weil das Copyright des ursprünglichen Anbieters dies verbietet. Karten hingegen, die als Freeware ins Netz gestellt wurden (und darunter verstehe ich nicht Public Domain Dateien, sondern eben Freeware), kann ich entweder nach Absprache mit dem Autoren selbst hosten (lassen), oder aber verlinken. Meine Konzeption sah bis jetzt (notgedrungen) die Verwendung von US Sectional Charts vor (Link zur Seite von Aviationtoolbox), die in diesem Thread genannten Enroute Charts sind aber natürlich die weit bessere Wahl. @Klaus-Peter In meinen Temporären Internet Dateien ist nichts, was sich nicht einfach vom IE Extras Menü löschen ließe. |
Hallo Klaus-Peter,
Die Website zu der dieses Verzeichnis gehört ist diese hier: https://164.214.2.62/products/digita...ex.cfm#enroute Diese Site versorgt die Piloten der USAF mit aktuellen Charts aus aller Welt, Schwerpunkt militärische Flughäfen. Sie tut dies im Auftrag des amerikanischen Verteidigungsministeriums. Auf meiner Festplatte habe ich keine Trojaner. Gescannt mit aktuellen Scannern: Norton und Agnitums Tauscan. Ich kann mir auch nicht vorstellen, wie man durch das Downloaden von PDF-Dateien Trojaner bekommen soll - aber da bin ich letztlich kein Fachmann. Wenn es nicht George W. Bush ist, der Dir Übles will, dann wüsste ich nicht wer den eigentlichen Adressaten dieser Charts, den wackeren Piloten der USAF ans Zeug will... Gruß buffi (EDDH) Habe nochmal geprüft ob meine Firewall (Outpost Pro) irgendwelche abgehenden Meldungen blockiert hat - nix. |
@ buffi
Dein Wort in Gottes Ohren! So, hab es dann also auch einmal riskiert, mit Zertifizierung. Ergebnis: - mit dem IE bricht er ab: Error .... Mit Netscape 7 komme ich immerhin auf die Seite. (dort, wo die Übersichten sind) Habe auch für Europa viele PDFs herunter laden können, auch für East Europe Asia. Nord Afrika zeigt mir immer leere Pdfs. Ist in jedem Falle schon einmal ganz toll, diese Karten zu haben!!!! Sagenhaft, wie dicht die PDFs gepackt sind! Ich kann aber nicht erkennen, warum ein und dieselbe Datei jeweils ca. 10 mal als Link zum Download dort steht. Sehe immer nur die blauen Links links am Rande. Der Rest der Seite ist weiß. Habe immer die oberste heruntergeladen. Hast Du dazu einen Tipp? Vielen Dank im voraus. Gruß Klaus-Peter |
Hallo Klaus-Peter,
warum jede Karte mehrfach erscheint, weiß ich nicht. Hatte keine Probleme beim Downloaden. Du sagtest, die besagte Datei sei ein Trojaner gewesen. Hast Du das mit einem Virenscanner erfahren? Wie ist der Name des Trojaners? Wie der Name der Datei? Ich habe nichts gefunden, meine Scanner wie gesagt auch nicht. Wäre beunruhigend für mich, wenn meine Safety Guard nur aus Loosern bestünde... Für die, die eine spezielle Karte haben wollen, hier eine Übersicht der Low Altitude Karten im Bild. buffi (EDDH) |
Zitat:
ich frage jetzt nochmal nach, weil ich ja vor kurzem einen Artikel darüber geschrieben habe, und deine Antwort nicht voll verstehe. Was ist für dich „Freeware“? Kostenlos? Oder frei von Rechten? Einerseits sagst du, dass Freeware für dich nicht PD ist, also scheinbar gerade nicht frei von Rechten deiner Meinung nach ist. Andererseits schreibst du, dass Freeware „hingegen“ - also in Abgrenzung zu anderen urheberrechtlich geschützten Karten – nach Absprache ins Netz gestellt werden kann. Das ist in meinen Augen widersprüchlich. Entweder ist ein Werk frei von Rechten – dann kannst du es ohne Einholung einer Genehmigung verwenden. Oder ein Werk ist urheberrechtlich geschützt, dann musst du eine Erlaubnis einholen. Freeware ist für dich einerseits nicht frei von Rechten, andererseits „hingegen“ auch nicht so geschützt wie anderen, kostenpflichtige Karten? So ein bisschen schwanger, quasi ;) Versteht mich nicht falsch, ich möchte ja bloß helfen: Anzudenken wäre ja vielleicht noch – wenn es ein „Tutorial“ sein soll und sich an einen begrenzten Personenkreis richtet – dass auch urheberrechtlich geschützte Werke nach den Ausnahmeregelungen für Lehre, Wissenschaft... verwendet werden könnten. Das geht aber nicht, wenn du den Text ins Internet stellen willst. |
Doppelpost...
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"Freeware ist für dich einerseits nicht frei von Rechten, andererseits „hingegen“ auch nicht so geschützt wie anderen, kostenpflichtige Karten?"
Yep! Freeware im eigentlichen Sinne bedeutet für mich weiterhin, dass die Software, entweder unter Absprache mit den Autoren oder unter Beifügung aller im Originaldownload enthaltenen Dateien (vor allem Readme, Lizenztvereinbarung), weiter verbreitet werden kann, sofern damit kein finanzieller Gewinn gemacht wird. Das ist schon ein signifikanter Unterschied zu kommerzieller Software, die eben nicht weiter verbreitet werden darf. Genaugenommen dürfte sie nach Absprache schon weiter verbreitet werden, doch wird eben die Erlaubnis mit Sicherheit nicht erteilt. Was ist für dich „Freeware“? Kostenlos? Oder frei von Rechten? Fangfrage? :) Du hast in Deinem Text selbst geschrieben, dass ich durch die Differenzierung zu Public Domain Software schon deutlich gemacht hatte, dass Freeware keineswegs frei von Rechten ist. "Entweder ist ein Werk frei von Rechten – dann kannst du es ohne Einholung einer Genehmigung verwenden. Oder ein Werk ist urheberrechtlich geschützt, dann musst du eine Erlaubnis einholen." Das stimmt so eben nach meiner Auffassung nicht - bzw. istz die Erlaubnis im Vorhinein gewährt worden. Als nur ein Beispiel sei die Trial Version von WinZip genannt: Das Werk ist urheberrechtlich geschützt, darf aber dennoch verbreitet, installiert und genutzt werden (unter Beachtung der Lizenzvereinbarung) - im Gegensatz zur registrierten Version. Meine Dateien (darunter auch Karten) bei Avsim sind ebenfalls Freeware und könnten weiter verbreitet werden, meine bei Aeroplanner gekauften Karten nicht. "Das geht aber nicht, wenn du den Text ins Internet stellen willst." Möchte ich aber schon! Ihr dürft ihn nach Absprache auch kostenfrei abdrucken. Ist "work-in-progress" und sollte vielleicht noch übersetzt werden :) http://www.mitglied.lycos.de/simdream Für mich macht das so durchaus Sinn, hätte ich den Artikel besser doch lesen sollen? |
Zitat:
Aber hier ist der der Punkt, in dem du dir selbst widersprichst: 1.) Du sagst, Freeware und Payware unterscheiden sich. („signifikanter Unterschied“) 2.) Dann sagst du, Freeware darf weiterverbreitet werden, wenn man die Erlaubnis hat. 3.)Dann sagst du, naja („genaugenommen“) gilt das eigentlich auch für Payware. Den in Punkt 1) behaupteten Unterschied ebnest du in Punkt 3 wieder ein. Du behauptest thesenartig einen Unterschied, den deine Begründung selbst widerlegt. Zwar versuchst du dann, das zu relativieren, indem du behauptest, bei Payware wird eine Erlaubnis niemals gegeben – damit vermischt du aber nur zwei unabhängige Ebenen, nämlich wie ein Werk geschützt ist, und welche Erlaubnis du bekommen könntest. Werke sind entweder urheberrechtlich geschützt, oder nicht. Hier musst du dich entscheiden, wo du Freeware einordnest. Du versuchst hier eine „ein bisschen schwanger“ Beschreibung, die es so nicht geben kann. Ist ein Werk urheberrechtlich geschützt, dann stehen dem Schöpfer alle erdenklichen Rechte exklusiv zu: Bearbeitungsrecht, Veröffentlichungsrecht, Vervielfältigungsrecht... (Der US-amerikanische Begriff des „Copyrights“ ist ein falsche Übersetzung für das deutsche Urheberrecht, da das Copyright mit dem Vervielfältigungsrecht nur einen Teil der Urheberrechte meint.) Natürlich kann ein Urheber dann gegenüber Einzelnen oder gegenüber der Allgemeinheit auf Teile dieser Rechte verzichten. Natürlich kannst du ihn auch darum bitte. Beispiel: Urheberrechtlich geschützt sind Harry Potter, die neuste Single von U2, MS Service Pack 2 Winzip, Windows selbst oder – deiner Meinung nach – eine Freeware-Karte. Natürlich kannst du jeweils um Erlaubnis fragen, Handlungen damit machen zu dürfen, die zunächst nur dem Urheber zustehen. Vielleicht gewährt dir der Rechteinhaber eine Erlaubnis, vielleicht nicht. Natürlich kann er dir auch von vorne herein eine solche Erlaubnis gewähren, im Einzelfall ist das z.B. bei Winzip hinsichtlich der Verbreitung so. Natürlich kann das auch auf Nachfrage passieren: Nach vorheriger Absprache mit Microsoft dürfen Zeitschriften das SP2 weiterverbreiten, aber nicht bearbeiten, z.B. Entpacken, damit die Installtion einfacher ist. Ist in der anderen Variante ein Werk nicht geschützt (z.B. weil es nicht schützenswert oder der Schutz abgelaufen ist) dann kannst du damit ohne Erlaubnis machen, was du willst. Wie du siehst, verbleibt unter Zugrundelegung dieser Ansicht somit kein Raum für prinzipielle urheberrechtliche Unterschieden zwischen Freeware und anderen Werken. Du kannst jeden Rechteinhaber um Erlaubnis fragen. Allein die Wahrscheinlichkeit seiner Antwort, ob er dir eine entsprechende Erlaubnis erteilen möchte, kann aber nichts darüber aussagen, wie ein Werk prinzipiell rechtlich einzuordnen ist. [/b][/quote] Zitat:
Die h.M. nimmt sogar den entgegengesetzten Standpunkt zu dir ein. Schau mal hier: „The free software definition“, http://www.gnu.org/philosophy/free-sw.html „Free software“' is a matter of liberty, not price. To understand the concept, you should think of „free'' as in „free speech“,' not as in „free beer“. Siehst du? :) Ich hatte versucht, mit einem Artikel im Heft auf die Problematik hinzuweisen, dass „free“ im Kontext von Urheberrechten und EDV gemeinhin nicht als bloß „kostenlose“, sondern eben als rechtlich „frei“ verstanden wird. Einzig die Flusi-Szene hängt hier einer sehr verworrenen Vorstellung an. In dem die „moralische Ehre“ der Designer und die rechtliche Qualifikation der Werke vermischt werden. |
Hi,
den ersten Absatz werde ich gleich noch präzisieren, aber zuerst eine Frage: "Ob Freeware „kostenlos“ oder „frei von Rechten“ bedeutet, ist keine Fangfrage – das ist gerade der entscheidende Punkt, in dem eben du dir ja auch widersprochen hast." Inwiefern hätte ich mit hier widersprochen? Ich wollte mich schon so verstanden wissen, dass Freeware, wie ich sie verstehe, NICHT frei von Rechten ist - und deshalb auch keine "free software" ist gemäß Deines Links. Wie würde denn eine Trialsoftware wie WinZip rechtlich betrachtet? Sie ist freier in ihrem Verbreitungsrecht, aber natürlich nicht frei von Urheberrechten. Genau so verstehe ich den Begriff Freeware. Um den von Dir zitierten Absatz etwas aufzuklären - würdest Du diesem zustimmen? Bezüglich des Urheberrechts sind Freeware und Payware gleich einzustufen, hinsichtlich des Ablaufs der Verbreitung durch Dritte jedoch bestehen Unterschiede. Während Payware nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Urhebers verbreitet werden darf, darf Freeware unter Beifügung der originalen Dokumentation frei verbreitet werden, sofern der Urheber dem in seiner Dokumentation nicht ausdrücklich widersprochen hat. Das fasst meine Auffassung nach Abwägung Deiner Antworten und Fragen treffend zusammen. |
Zitat:
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