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preistreiberei, was nun?
aus gegebenem anlass frag ich mal so dezent:
was tun im falle eines solchen vergehens? "Früher untersagte ein Gesetz gegen Preistreiberei stark überhöhte Preise. Aber auch dieses Gesetz wurde 1992 abgeschaft..." stimmt das? |
falls du keinen nachlaß bekommst, weißt du eh, was du zu tun hast.
sonst frag den maXTC:D |
der nachlass müsste aber gewaltig sein, bei 300:22 :eek:
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gibts da auch detaills?
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Zitat:
Achten Sie bei Ihrem Einkauf, dass der Preis der Ware angeschrieben ist, und vergleichen Sie. Da es kein gesetzliches Instrument gegen Preistreiberei gibt, ist das die einzige Möglichkeit, eine Überzahlung zu vermeiden. :( details: fahrzeugkomplettreinigung angeschrieben mit 128.-, berechnet 300.-, kein auftrag dazu, ortsübliches angebot 22.- :rolleyes: |
du weißt, was du zu tun hast:mad:
:D |
nö, sonst würd ich nicht fragen :eek:
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ähm aber da gibts ein preisauszeichnungsgesetz.... oder nicht?
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Zitat:
wie siehts da mit subfirmen aus? sind die drann gebunden? :confused: |
*verklickt*
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na was hast, wenn da steht 120 dann zahl ich auch 120 und net 300
ich mein, was soll das :) wennst beim billa a kilo äpfel kaufst wo's kilo 2 euro kostet, wirst an der kassa wohl auch net 6 euro zahlen, oder?? und was die subfirma deinem vertragsparter verrechnet kann dir ja wurscht sein. also du hast bei autohändler putzen lassen und der hats an wen anderen vergeben, aber du hast den vertrag mit dem autohändler und net mit der putzfirma. lg cin |
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ja was, hast schon gezahlt oder wie?
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ich such nach wegen mich dessen zu verwehren :eek: aber bitte, beschäftige dich nicht an deinem burzeltag mit den problemen anderer ;) |
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...wer lesen kann...:eek: |
Zitat:
oder hat man dir das auto aufgebrochen, um es - überteuert - zu reinigen? sicher nicht, oder? :p |
ich stell mir das so vor:
vorfahren bei werkstatt ... auftrag für SERVICE gegeben - und nur für das ... beim abholen ist das auto auch geputzt *freu* ... auf rechnung steht eine exorbitante summe *erschreck* ... weigerung zu zahlen gerechtfertigt, da kein auftrag! ... wobei: beim service unterschreibt man idR vorher einen auftrag ... somit: wenn nix schriftliches, liegt IMHO die beweislast nicht beim kunden ... |
ich glaube die geschichte so nicht, das ist doch verrückt. da fehlen ein paar entschiedende details, und ohne die kann niemand wirklich auskunft geben. kein mensch verlangt oder zahlt 300 euro für eine reinigung. das war vielleicht eine aufbereitung zum verkauf. oder irgendeine besondere verschmutzung oder besondere leistung. also auf jeden fall etwas, das über normales "waschen und saugen" deutlich hinausgeht.
es kann natürlich auch ein mißverständnis gewesen sein. aber in diesem fall kanns wirklich darauf hinauslaufen, daß der händler/die firma das geld einklagen muss. und dann hängts davon ab, was der richter glaubt bzw. was plausibel ist. im schlimmsten fall entstehen dadurch noch wesentlich höhere kosten. wirklich völlig ausschließen kann man solche dinge schwer, denn gauner hats immer gegeben und wirds immer geben. aber man kann den umgang mit zwielichtigen gestalten oder firmen vermeiden, denn die geschichte hört sich doch etwas verdächtig an. |
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