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-=[n0t mY daY]=- 19.10.2004 13:58

Frage wg. Ebay
 
tag.

hab im ebay was verkauft und jetzt vom kaeufer dieses mail bekommen, weiss aber nicht inwiefern ich dem ganzen trauen kann/soll - fuer was will der a rechnung ohne mwst? da is doch irgendwas faul?

Zitat:

sehr geehrter herr xxxxxxx!

ich darf sie bitten, mir eine rechnung ohne mehrwertsteuer zu stellen, damit
ich die ausgabe in meiner firma unterbringe. (ohne mwst halt, aber als
ausgbe)

nach erhalt der rechnung wird der betrag von ? 105,-- sofort von mir zur
anweisung gebracht.

vielen dank und

mit besten grüssen
XXXX
lg
tom

J@ck 19.10.2004 14:14

Wenn er ne Rechnung will dann will er auch (scheinbar) die Steuer abziehen, und um eine solche abzuziehen muss sie der Verkäufer einzahlen.
Ist doch so, oder?

-=[n0t mY daY]=- 19.10.2004 14:23

Zitat:

Original geschrieben von J@ck
Wenn er ne Rechnung will dann will er auch (scheinbar) die Steuer abziehen, und um eine solche abzuziehen muss sie der Verkäufer einzahlen.
Ist doch so, oder?

was heisst des auf deutsch? *g*
kenn mich da irgendwie nuesse aus, i bin nur edv techniker, ka buerokaufmann :rolleyes: ;)

rev.antun 19.10.2004 14:28

ich vermute das hängt mit den neuen regelung privat/gewerblich zusammen. wen du regelmässig in ebay etwas verkaufst, wirst du als gewerblicher "händler" angesehen. was forderungen von finanz und sozialversichrung etc. mit sich bringen kann.

würde hier vor ausstellen der rechnung umbedingt mit einem steuerberater oder juristen in verbindung setzten.

²J@ck: nein geht innerhalb der EU auch ohne, aber eben deshalb musst du als "privater" verkäufer ja aufpassen -> finanz!

Guru 19.10.2004 14:44

ALs Privatmann enthält Deine Rechnung immer Mehrwertsteuer, da Du ja diese beim Kauf des Artikels bereits bezahlt hast.

Da nun der Artikel (vermutlich) billiger war als beim Einkauf, erhältst Du also nur einen Teil der Mehrwertsteuer zurück, die Du beim Kauf bezahlt hast.

Du kannst Deinem Kunden bestätigen, dass es sich bei Deinem Verkaufspreis um einen Inklusivbetrag handelt, ohne dass Du Probleme mit dem Finanzamt bekommst.

Das Finanzamt erleidet keinen Nachteil, da Du ja bereits die MwSt auf den Kaufpreis entrichtet hast.

Der Käufer rechnet sich die Mehrwertsteuer aus dem Verkaufspreis aus und kann, wenn es sich um eine betriebliche Ausgabe handelt, diese als Vorsteuer geltend machen.

Voíla!

Guru

frazzz 19.10.2004 14:49

Zitat:

Original geschrieben von Guru
ALs Privatmann enthält Deine Rechnung immer Mehrwertsteuer, da Du ja diese beim Kauf des Artikels bereits bezahlt hast.

Da nun der Artikel (vermutlich) billiger war als beim Einkauf, erhältst Du also nur einen Teil der Mehrwertsteuer zurück, die Du beim Kauf bezahlt hast.

Du kannst Deinem Kunden bestätigen, dass es sich bei Deinem Verkaufspreis um einen Inklusivbetrag handelt, ohne dass Du Probleme mit dem Finanzamt bekommst.

Das Finanzamt erleidet keinen Nachteil, da Du ja bereits die MwSt auf den Kaufpreis entrichtet hast.

Der Käufer rechnet sich die Mehrwertsteuer aus dem Verkaufspreis aus und kann, wenn es sich um eine betriebliche Ausgabe handelt, diese als Vorsteuer geltend machen.

Voíla!

Guru



Zitat:

Original geschrieben von -=[n0t mY daY]=-
fuer was will der a rechnung ohne mwst?




:rolleyes:

-=[n0t mY daY]=- 19.10.2004 14:58

Zitat:

Original geschrieben von Guru
ALs Privatmann enthält Deine Rechnung immer Mehrwertsteuer, da Du ja diese beim Kauf des Artikels bereits bezahlt hast.

Da nun der Artikel (vermutlich) billiger war als beim Einkauf, erhältst Du also nur einen Teil der Mehrwertsteuer zurück, die Du beim Kauf bezahlt hast.

Du kannst Deinem Kunden bestätigen, dass es sich bei Deinem Verkaufspreis um einen Inklusivbetrag handelt, ohne dass Du Probleme mit dem Finanzamt bekommst.

Das Finanzamt erleidet keinen Nachteil, da Du ja bereits die MwSt auf den Kaufpreis entrichtet hast.

Der Käufer rechnet sich die Mehrwertsteuer aus dem Verkaufspreis aus und kann, wenn es sich um eine betriebliche Ausgabe handelt, diese als Vorsteuer geltend machen.

Voíla!

Guru

naja ok soweit komm ich schon mit, aber wie soll ich ihm jetzt die rechnung ausstellen, wenn er sie ohne mwst haben will? beim ersteigerten artikel handelt es sich um ca. 80cd's.. ich hab keinen dau wie da der mwst satz drauf liegt noch wieviel das jetz is ohne mwst ?(

damn heut is net mein tag :(

danke jedenfalls schon mal!

frazzz 19.10.2004 15:01

Zitat:

Original geschrieben von -=[n0t mY daY]=-
naja ok soweit komm ich schon mit, aber wie soll ich ihm jetzt die rechnung ausstellen, wenn er sie ohne mwst haben will? beim ersteigerten artikel handelt es sich um ca. 80cd's.. ich hab keinen dau wie da der mwst satz drauf liegt noch wieviel das jetz is ohne mwst ?(

damn heut is net mein tag :(

danke jedenfalls schon mal!


privat gibt es keine rechnung.
der hat eh die ebay-bestätigung über den preis, daraus kann er sich die mwst rausrechnen und passt.
ich denk der will dich nur hinhalten...


ausser du betätigst dich als powerseller mit sofortkauf

-=[n0t mY daY]=- 19.10.2004 15:06

Zitat:

Original geschrieben von frazzz
privat gibt es keine rechnung.
der hat eh die ebay-bestätigung über den preis, daraus kann er sich die mwst rausrechnen und passt.
ich denk der will dich nur hinhalten...


ausser du betätigst dich als powerseller mit sofortkauf

was soll ich ihm deiner meinung also zurueckschreiben? *g*
ohne das er gleich zornig wird und evtl. mir mein geld net ueberweist?

-> powerseller? ich bin neu beim ebay, hab erst einen artikel verkauft.. kenn mi daher a nu net so subba aus - n00b :)

frazzz 19.10.2004 15:09

Zitat:

Original geschrieben von -=[n0t mY daY]=-
was soll ich ihm deiner meinung also zurueckschreiben? *g*


das du ihm gerne eine bestätigung über den erhalt von 105.- für 80cd's schickst, sobald die kohle bei dir gelandet ist.
daraus kann er sich die mwst rausrechnen, wenn er mag.

gib auf keinenfall eine rechnung oder zahlungsbestätigung her, bevor du kohle in der hand hast!!!

-=[n0t mY daY]=- 19.10.2004 15:16

Zitat:

Original geschrieben von frazzz
das du ihm gerne eine bestätigung über den erhalt von 105.- für 80cd's schickst, sobald die kohle bei dir gelandet ist.
daraus kann er sich die mwst rausrechnen, wenn er mag.

gib auf keinenfall eine rechnung oder zahlungsbestätigung her, bevor du kohle in der hand hast!!!

hm eine zahlungsbestaetigung, klar.
aber eine rechnung kann man doch auch schon vor erhalt des geldes ausstellen oder?
mann mann mann, warum kann das nicht so einfach sein das der mir das geld schickt und ich ihm das zeug schick ... :rolleyes:

frazzz 19.10.2004 15:18

Zitat:

Original geschrieben von -=[n0t mY daY]=-

aber eine rechnung kann man doch auch schon vor erhalt des geldes ausstellen oder?

ja schon, nur wozu als privater?
was hast für zahlungsbedingungen angegeben?

-=[n0t mY daY]=- 19.10.2004 15:21

ueberweisung.
und das ich das zeugs versende sobald ich das geld habe


oder was meinst jetzt?


nuwas zu der scheiss mwst (gott war ich total umsonst in der schule??) ->
mit mwst = 100% oder 120%?

frazzz 19.10.2004 15:24

Zitat:

Original geschrieben von -=[n0t mY daY]=-
ueberweisung.
und das ich das zeugs versende sobald ich das geld habe




also vorauskasse ;)

dann weis ihn beinhart auf die ebaybedingungen hin, das er nach zuschlag umgehend zu bezahlen hat und du ihm, nach erhalt der 105.- gerne eine rechnung bestätigst, die er dir nach seinen vorstellungen schickt :D

du bist als privater nicht zur rechnungslegung verpflichtet.

Heimwerkerkönig 19.10.2004 15:38

Zitat:

[i]Original geschrieben von -=[n0t mY daY]=-
mit mwst = 100% oder 120%? [/b]
120:D

-=[n0t mY daY]=- 19.10.2004 15:43

Zitat:

Sehr geehrter Herr XXX!

Ich darf Sie freundlich darauf hinweisen, dass ich als Privatperson nicht dazu verpflichtet bin Rechnungen auszustellen, ich kann Ihnen aber gerne nach Erhalt des Geldes eine Rechnung, mit genauer MWSt. Kosten Aufstellung und Zahlungsbestaetigung nach Ihrer Vorstellung, dem ersteigertem Artikel beilegen.

Mit freundlichen Gruessen,
Thomas XXX
so? :D

frazzz 19.10.2004 15:44

viel zu nett :lol:

Guru 19.10.2004 15:46

Der Text ist schon OK. Im Wesentlichen sollte noch auf der Rechnung draufstehen, dass der ausgewiesene Betrag 20 % MwSt. enthält, dann kann er sich die MwSt. ja selber errechnen (oder doch ned? :) )

Guru

-=[n0t mY daY]=- 19.10.2004 15:49

danke jungs, ihr seid die besten :)

pc.net 19.10.2004 16:35

ich würds nicht als rechnung, sondern nur als zahlungsbestätigung titulieren ... und außerdem würd ich jedenfalls sicherheitshalber auf den wisch drauf schreiben, dass es sich um einen privatverkauf handelt ...

-=[n0t mY daY]=- 19.10.2004 16:48

hab schon antwort erhalten:

Zitat:

sehr geehrter herr xxx,

ich weiss, dass sie dazu nicht verpflichtet sind, daher auch meine bitte an
sie, mir eine rechnung zu stellen.
der betrag von € 106,-- (1,-- für ihre mühen) wird spätestens morgen
angewiesen.

rechnungsadresse bitte: blablabla

lieferadresse: blablabla

vielen dank und mit besten Gruessen,
xxx
so macht ebay spass :)
danke an alle die hier gepostet haben :)

lg
tom


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