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Frage wg. Ebay
tag.
hab im ebay was verkauft und jetzt vom kaeufer dieses mail bekommen, weiss aber nicht inwiefern ich dem ganzen trauen kann/soll - fuer was will der a rechnung ohne mwst? da is doch irgendwas faul? Zitat:
tom |
Wenn er ne Rechnung will dann will er auch (scheinbar) die Steuer abziehen, und um eine solche abzuziehen muss sie der Verkäufer einzahlen.
Ist doch so, oder? |
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kenn mich da irgendwie nuesse aus, i bin nur edv techniker, ka buerokaufmann :rolleyes: ;) |
ich vermute das hängt mit den neuen regelung privat/gewerblich zusammen. wen du regelmässig in ebay etwas verkaufst, wirst du als gewerblicher "händler" angesehen. was forderungen von finanz und sozialversichrung etc. mit sich bringen kann.
würde hier vor ausstellen der rechnung umbedingt mit einem steuerberater oder juristen in verbindung setzten. ²J@ck: nein geht innerhalb der EU auch ohne, aber eben deshalb musst du als "privater" verkäufer ja aufpassen -> finanz! |
ALs Privatmann enthält Deine Rechnung immer Mehrwertsteuer, da Du ja diese beim Kauf des Artikels bereits bezahlt hast.
Da nun der Artikel (vermutlich) billiger war als beim Einkauf, erhältst Du also nur einen Teil der Mehrwertsteuer zurück, die Du beim Kauf bezahlt hast. Du kannst Deinem Kunden bestätigen, dass es sich bei Deinem Verkaufspreis um einen Inklusivbetrag handelt, ohne dass Du Probleme mit dem Finanzamt bekommst. Das Finanzamt erleidet keinen Nachteil, da Du ja bereits die MwSt auf den Kaufpreis entrichtet hast. Der Käufer rechnet sich die Mehrwertsteuer aus dem Verkaufspreis aus und kann, wenn es sich um eine betriebliche Ausgabe handelt, diese als Vorsteuer geltend machen. Voíla! Guru |
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:rolleyes: |
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damn heut is net mein tag :( danke jedenfalls schon mal! |
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privat gibt es keine rechnung. der hat eh die ebay-bestätigung über den preis, daraus kann er sich die mwst rausrechnen und passt. ich denk der will dich nur hinhalten... ausser du betätigst dich als powerseller mit sofortkauf |
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ohne das er gleich zornig wird und evtl. mir mein geld net ueberweist? -> powerseller? ich bin neu beim ebay, hab erst einen artikel verkauft.. kenn mi daher a nu net so subba aus - n00b :) |
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daraus kann er sich die mwst rausrechnen, wenn er mag. gib auf keinenfall eine rechnung oder zahlungsbestätigung her, bevor du kohle in der hand hast!!! |
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aber eine rechnung kann man doch auch schon vor erhalt des geldes ausstellen oder? mann mann mann, warum kann das nicht so einfach sein das der mir das geld schickt und ich ihm das zeug schick ... :rolleyes: |
Zitat:
was hast für zahlungsbedingungen angegeben? |
ueberweisung.
und das ich das zeugs versende sobald ich das geld habe oder was meinst jetzt? nuwas zu der scheiss mwst (gott war ich total umsonst in der schule??) -> mit mwst = 100% oder 120%? |
Zitat:
also vorauskasse ;) dann weis ihn beinhart auf die ebaybedingungen hin, das er nach zuschlag umgehend zu bezahlen hat und du ihm, nach erhalt der 105.- gerne eine rechnung bestätigst, die er dir nach seinen vorstellungen schickt :D du bist als privater nicht zur rechnungslegung verpflichtet. |
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viel zu nett :lol:
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Der Text ist schon OK. Im Wesentlichen sollte noch auf der Rechnung draufstehen, dass der ausgewiesene Betrag 20 % MwSt. enthält, dann kann er sich die MwSt. ja selber errechnen (oder doch ned? :) )
Guru |
danke jungs, ihr seid die besten :)
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ich würds nicht als rechnung, sondern nur als zahlungsbestätigung titulieren ... und außerdem würd ich jedenfalls sicherheitshalber auf den wisch drauf schreiben, dass es sich um einen privatverkauf handelt ...
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hab schon antwort erhalten:
Zitat:
danke an alle die hier gepostet haben :) lg tom |
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