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Downloads legal?
Hy
Kenne eine Warezseite welche ihre Server nun http://www.havenco.net/ dorthin verlegt haben. Ist eine art Festung in internationalen Gewässern, daher gibts angeblich auch keine Gesetzte, bzw. dürfen Behörden nicht eingreifen.. Nun jetzt frag ich mich, was ist noch legal, was nicht mehr? 1.) Der Betreiber Gehen wir davon aus, das diese Seite also die Warez "legal" auf ihren Servern hosten darf. 2.) User Wie stehts dann um den User? Darf ich dann auch legal Downloaden? Angeblich ist der Besitz von "illegaler" Software so lange erlaubt, bis ich sie weiterverbreiten will. 3.) "Mitarbeiter" Oder Uploader.. Darf ich zb. aus Österreich illegale Software auf einen legalen Server laden? Weiterbreitung zwar verboten, aber von wem verboten, wenn es mir dieser Bohrinselstaat erlaubt? So, jetzt bin ich mal auf eure Meinungen gespannt :) |
2) NEIN, der Besitz von illegaler Software ist in Österreich nicht erlaubt - auch nicht für private Zwecke
IMHO ist der Download verboten - egal von welcher Quelle! 3) NEIN, es gelten ja für Dich als österr. Staatsbürger die lokalen Gesetzte - und dies in allen Bereichen! Ciao Oliver |
zu 1.,
Dem Betreiber ist ziemlich egal was auf diesen Servern gehostet wird denn damit verdienen sie ihr Geld. Aber..., der britischen Regierung nicht. Die sehen Sealand noch immer als dem UK zugehörig. Der einzige Grund warum sie die Plattform noch nicht von der S.A.S. stürmen haben lassen ist der Grund das die Leute auf Sealand bewaffnet sind und die Regierung keinen "Zwischenfall" haben will. |
derp
@Oli Befinden wir uns in Österreich nicht in so einer art Grauzone was illegale Software angeht? Ich dachte immer man macht sich erst mir der Verbreitung illegal. Bsp. Sicherungskopie. |
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wasn sealand? nu nie davon gehoert, wo liegtn des genau? auf der hp findet ma net wirklich viel ..
i will mir naemlich auch a insel kaufen und an eigenen staat gruenden :lol: |
Eine Plattform mit Hubschrauberlandeplatz in der Nordsee.
Gehörte früher dem britischen Militär. Heute im Privatbesitz. |
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Auch wenn bis dato nur die "großen" Fische (sprich jene, die Uploads und Downloads mit Verbreitung zur Gewinnabsicht) verfolgt/verurteilt wurden, heißt dies noch lange nicht, dass ein Download NICHT strafbar wäre. Konkret: Ladest Dir z. B. von o. a. Server das MS Office Paket herunter und verwendest Du dieses - auch nur für eigene Zwecke im stillen Kämmerlein - machst Dich strafbar! Ciao Oliver |
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Es gibt einige Urteile britischer Gerichte (schon einige Jahrzehnte her), welche die Einwohner der Plattform als ausgenommen von der Sozialversicherung, Steuer etc. des Empires bestätigt hat. Das nahm die britische Regierung damals als Anlass, selbst als der Deutsche auf der Plattform festgesetzt war, in keinster Weise einzugreifen (weder diplomatisch noch militärisch). Heute dürfte der Status von Sealand (wenn auch nie offiziell bestätigt) wirklich dem eines eigenen Staates entsprechen. |
Also MEIENR MEINUNG nach:
Es kann niemals legal sein, sich irgendwas zu besorgen, für das jemand in einem Geschäft (zu Recht) Geld verlangt und ich es mir auf anderen Weg (ohne zu bezahlen) besorge. Es ist ja auch nicht legal, beim Billa was aus dem Regal zu nehmen und es nicht bei der Kassa zu zahlen oder ? Und nein, ich hab keinen Gesetzestext nachgelesen, das sagt mir der gesunde Menschenverstand. Und es ist mühsam, wie manche rechtfertigen, dass sie SW-Pakete runterladen, für die man im Geschäft (oder wo auch immer) Geld bezahlen müsste. Wobei ich auch kein Heiliger bin, mir aber bewusst bin, dass es illegal ist. Wenn mir eine "besorgte" SW gefällt (meistens Spiele) kaufe ich mir das Game. Wenn jemand gute Ware liefert, soll er auch Geld dafür bekommen. Und die Aussage (umgemüntzt auf Musik-CD`s), die sind im Verkauf viel zu teuer und darum sauge ich mir die Sachen aus dem Netz, ist gelinde gesagt eine Frechheit. Der Preis richtet sich immer nach Angebot und Nachfrage, wenn es mir zu teuer ist, kaufe ich mir das Teil einfach nicht. mfG: |
thx oli :)
@wizard 100% Agree. Besonders Spiele kaufe ich mir immer Original. Software ist dann eine andere sache :/ das kann durchaus sehr sehr teuer kommen wenn ich mir alles kaufen müsste was ich gerne verwende.. |
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Oh geliebte bockwurst komm bald wieder :engel:
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bitte definiere "besitz", "illegal", "nicht erlaubt" und "verboten". bei gelegenheit vielleicht auch die rechtliche quelle, nach der du diese schlüsse ziehst. grüße maxb PS: ich gehe aber davon aus, du kennst den Unterschied zwischen Kinderpornographie, Waffen, Drogen und einer Microsoft Office Kopie ;) |
Ich frage mich nur warum so mache Softwarehersteller nicht schon lang das Stromkabel zu Sealand kappen und eine Seeblockade errichten haben lassen :ms:
Auch wenn das ganze irgendwie eine Art Robin Hood-Klamauk darstellt, kann es doch nicht sein das sich ein halblustiger Staat ausserhalb aller Konventionen stellt. Gegen andere "Schurkenstaaten" gibts doch auch Wirtschaftssanktionen (wieviel die in "normalen" Fällen wirklich nützen, sei mal dahingestellt).... Aber wie heisst es doch? Wer frei ist von Schuld, lade das erste File!...oda so :rolleyes: v.V. |
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PS.: sie werden die piraten NIEMALS stoppen :cool: |
sddrauf gschisn. :H
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ist ne gute idee.. dann werd ich diktator :D meine erste amtstat werden neue verkehrsordnungen sein :D anarchisten und kommunisten, monarchisten und demokratisten seht euch in acht.. :lol: .. ich seh schon.. würd net lang dauern und der bush haut ma a bombn am kopf :p |
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Lieber Oli,
ich habe mir die Mühe gemacht, 32 postings im Forum Urheberrecht - Musiktauschbörse zu lesen, habe aber nichts dementsprechendes gefunden. ( Ist das "Nochmals zur Klarstellung:" von dir oder aus dem Forum?) Den neuesten Eintrag zum Thema Tauschbösrsen vom 7.10.2004 möchte ich hier aber gerne wiedergeben. lg max hallo, eine kurze frage: gibt es inzwischen neue erkenntnisse/urteile/kommentare/meinungen, daß die passive teilnahme an tauschbörsen (also NUR der klassische "download") im internet (zb kazaa) gegen das urheberrecht verstoßen würde? ist damit ein strafbarer tatbestand gegeben? mit welchen zivil- bzw. strafrechtlichen folgen wäre zu rechnen? danke und lg p. Zu diesem Thema gibt es nichts Neues. Das Zurverfügungstellen (upload) ist rechtswidrig und strafbar. Strafbar allerdings nur bei Vorsatz, d.h. der Tauschbörsennutzer muss wissen, dass er das macht, was bei einem reinen passiven Teilnehmer, der nicht merkt, dass er in der Standardeinstellung auch den Upload freigegeben hat, nicht unbedingt der Fall sein muss. Der Download ist jedenfalls nicht strafbar (§91 Abs. 1 2.Satz UrhG), die zivilrechtliche Rechtswidrigkeit ist umstritten. F.S. PS: da du aber von SW und nicht von Musik gesprochen hast, hast du unter Umständen trotzdem recht, da für SW andere Regeln gelten ;) |
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@MAxb: Du hast wiederum recht ...
Ich hab mir jetzt die Mühe gemacht, verschiedene Statements im Forum der Richtervereinigung zu diesem Thema durchzulesen. Einerseits wird vehement auch von Juristen die Meinung kundgetan, dass auch Download verboten ist (man besitzt dann Musik oder Software ohne dafür ein entsprechendes Original zu haben); andererseits finden sich auch komplett gegenteilige Statements. Vom Rechtsemfpinden hergeleitet, wäre (für mich) der Download illegal - egal ob Musik oder SW; andererseits wenn es keine gültigen Gesetze hierfür gibt, ist es ja wieder erlaubt. Insgesamt ist dies eigentlich noch ein recht unsichererer Rechtsraum. Vielleicht könnte mal die WCM-Redaktion hierzu recherchieren und in einer der nächsten Ausgaben ein Statement dazu bringen? Ciao Oliver |
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Nur folgendes: Ist es im Moment also vollkommen legal, eine File die man rechtmäßig erworben hat (es darf nur eben keine Software sein) über nen Anti-leech Bittorrent tracker zu sharen? Wie ich darauf komme: Es ist doch eine ganz gewöhnliche Privatkopie, die in Österreich definitiv erlaubt ist. Und da auf den meisten Anti-leech Trackern ne Community lebt kann ich durchaus behaupten, die Daten an "Freunde und Bekannte" weitergegeben zu haben... bitte melden fals ich falsch liege! und falls nicht: gesetze überdenken liebe politiker ;) |
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gönnst du deinen freunden und bekannten nichts mehr? :D dein beschriebener fall ist in der grauzone eher auf der nein seite anzusiedeln, da diese unter umständen "sehr dynamsiche" community ja wirklich kaum zum freunden und bekanntenkreis zählt. anders sieht's hingegen aus, wenn du wirklich mit feunden tauschst, den da muss es doch egal sein, ob man mal eine CD/DVD brennt oder dies "modern" übers internet abwickelt. |
Nun stellt sich auch die Frage ob gegen die kleinen Privaten wie wir es eben sind, überhaupt Anzeige erhoben wird.. Ich schätze mal Theoretisch ja, Praktisch nein.
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Das is wie mit Schwarzfahren. Der der erwischt wird, hat nix davon dass die große Mehrheit ungeschoren davon kommt...
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Re: Downloads legal?
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Steht da nichts im aktuellen WCM? ;) |
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Leider hab ich das WCM 221 bis heute noch nicht bekommen - haben jedenfalls schnell auf meinen Vorschlag reagiert, die Jungs!
Ciao Oliver |
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