![]() |
p2p : provider erteilt auskunft über name+adresse
datenschutz gibts net.
schreibt die uni-wien in einem rundmail: Zitat:
|
Und? Wo ist das Problem? Aus dem Positionspapier der ISPA, das die Provider nicht uebernehmen muessen, aber wohl tun:
Zitat:
Wo ist das Problem? Und mit Datenschutz hat das nichts zu tun. Es hat nur damit was zu tun, dass die Uni den faelschlicherweise von dir fuer selbstverstaendlich gehaltenen Deckmantel der Anonymitaet im Anlassfall hebt. |
Und wenn der Richter den Befehl gibt haben sie Dich eh schon im Vissier gehabt .
|
Nachtrag:
Der Datenschutz schützt entgegen dem Begriff nicht die Daten, sondern regelt die automationsunterstützte Verarbeitung von und die Rechtsbeziehungen des Einzelnen zu seinen persönlichen Daten. http://www.unet.univie.ac.at/~a87080...tml#rechtsfrei Zum Thema Auskunftspflicht und Datenschutzgesetz: Zitat:
Und Copyrightverletzung ist eine Straftat |
die zuordnung ip zu name ist SELBST den strafverfolgungsbehörden NUR auf RICHTERLICHE anordnung möglich (von dem blödsinnigen log speicher gelaber abgesehen, das hab ich schon selbst anders erlebt). und was die uni dagegen schreibt ist:
jeder dahergelaufene bekommt von uns ohne weiteres den namen u adresse zur ip. "bei rechtswidrigem verhalten"- wer bitte masst sich an das an meiner stelle oder an stelle der justiz zu bewerten? nach meinem verständnis ist das schon eine datenschutzangelegenheit: Recht auf Geheimhaltung (§§ 1ff DSG 2000) Grundsätzlich gilt, daß alle personenbezogenen Daten und Informationen der Geheimhaltung unterliegen. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Information aus einem Computer stammt oder ob sie manuell verwaltet wird Recht auf Widerruf (§§ 8, 9 DSG 2000) Wurde das Recht zur Verwendung der Daten dem Auftraggeber freiwillig eingeräumt, d.h. sie erfolgte durch eine Zustimmungserklärung, besteht die Möglichkeit diese Datenverwendung (inkl. der Übermittlung an Dritte) jederzeit zu widerrufen. Ein Widerruf ist immer sofort wirksam. daraus folgt einmal dass die uni nicht selbst entscheiden kann ob sie die daten herausgibt, sondern ich zustimmen muss. hab jetzt mal dieses vorgehen bez meiner daten verboten und sie habens akzeptiert. |
Zitat:
Falsches Gesetz :D Die Beauskunftung fällt unter TKG, Stichwort Kommunikationsgeheimis. Kurious aber wahrscheinlich richtig folgende Regelung -> http://www.ispa.at/downloads/be18058...IPAdressen.pdf Ich schätz mal 95% aller Breitband Internetuser haben eine dynamsiche IP, als nix ist es mit der Herausgabe der Stammdaten. |
Re: p2p : provider erteilt auskunft über name+adresse
Zitat:
Ad "Alle Aktivitäten im Internet sind nachvollziehbar" möchte ich sie auf folgende rechtliche Situation Hinweisen -> Bei Zugangsdaten (Logfiles) handelt es sich gemäß § 92 Abs 3 Z 4a TKG 2003 um Verkehrsdaten im Sinn von § 92 Abs 3 Z 4 TKG 2003, die gemäß § 99 TKG 2003 nicht gespeichert werden dürfen, sondern nach Beendigung der Verbindung unverzüglich gelöscht oder anonymisiert werden müssen, außer sofern dies für Zwecke der Verrechnung von Entgelten erforderlich ist. Verkehrsdaten § 99. (1) Verkehrsdaten dürfen außer in den gesetzlich geregelten Fällen nicht gespeichert werden und sind vom Betreiber nach Beendigung der Verbindung unverzüglich zu löschen oder zu anonymisieren. Kommunikationsgeheimnis § 93. (1) Dem Kommunikationsgeheimnis unterliegen die Inhaltsdaten, die Verkehrsdaten und die Standortdaten. Das Kommunikationsgeheimnis erstreckt sich auch auf die Daten erfolgloser Verbindungsversuche. Strafbestimmungen / Verletzung von Rechten der Benützer § 108. (1) Eine im § 93 Abs. 2 bezeichnete Person, die 1. unbefugt über die Tatsache oder den Inhalt des Telekommunikationsverkehrs bestimmter Personen einem Unberufenen Mitteilung macht oder ihm Gelegenheit gibt, Tatsachen, auf die sich die Pflicht zur Geheimhaltung erstreckt, selbst wahrzunehmen, (2) Der Täter ist nur auf Antrag des Verletzten zu verfolgen. ..und gleich noch um die Bitte der Nennung von Name und Anschrift des Verantwortlichen, damit man gleich für alle Fälle eine Anzeige vorbereiten kann. ;) |
hab gleich auf dieses rundmail geantwortet, antwort war:
bei anfragen zur Ihrer userid werden wir dann halt auch eine richterliche verfuegung bestehen - alle anderen sind sicherlich froh wenn was passiert das aussergerichtlich loesen zu koennen natuerlich werden Sie von uns vorher informiert freundliche gruesse xxx mich würd echt interessieren ob andere ö provider auch so einen *!x@?! haben seit neuestem....die uni war für mich immer der coolste provider. was is da nur passiert... |
Zitat:
ja sicher, jeder freut sich wenn er mal freiwillig 3000€ zahlen darf. ich würd' sie nochmals auf die strafrechtlichen Konsequenzen bei Herausgabe von mithilfe von Verkehrsdaten ermittelten Stammdaten hinweisen und den Name einer dafür verantwortliche Person dafür verlangen. Am besten mal anrufen. Tja, die ISP verdienen mit den Dauersaugern mal 3, die Uni sicher nicht. Das ist der Unterschied. :) |
jo, di uni hat nur dei fetteste denkbare internationale anbindung do laufen die paar sauger unter overhead...
|
Siehs mal anders rum.
Je mehr du dich beschwerst, dass die deine Daten ja nicht rausgeben duerfen, umso interessanter wirst fuer die. Ganz nachdem Motto "Der schreit so laut, der muss Dreck am Stecken haben". <Fiktion> 1.) Der Student mit der Nummer axxxxxxx ist besonders "aufsaessig". 2.) Student mit obiger Nummer wird mal Uni-intern mitprotokolliert. 3.) Bei auffaelligem Verhalten gibt an die zustaendige Stelle einen anonymen Tip 4.) Diese Stelle wachelt mit ner richterlichen Verfuegung. 5.) Der genannte Student ist am Arsch (Und jetzt wird SICHER ein Exempel statuiert) <Fiktion(??) Ende> |
na, glaub i net.
|
Es gibt Differenzen zwischen Urheberrecht und TKG.
Ich kenne noch keinen Fall in Österreich wo ein Provider gezwungen wurde die Identität herauszugeben. @ maxb Zitat:
btw - was die ISPA emfpielt oder nicht spielt rechtlich keine Rolle, gezwungen wird hier kein Provider |
Zitat:
|
Zitat:
verantwortlich dafür möchte ich nicht sein :( |
also die ispa sagt
http://www.ispa.at/downloads/be18058...IPAdressen.pdf wenn 87b urhg dann geben wir daten heraus, aber 87b: Zitat:
|
also das papier der ispa is 100%ig blödsinn. ;)
statische ip´s sind nie und nimmer stammdaten. § 92 abs 2 z3 tkg is taxativ, da steht nix von ip´s. in die definition passen ip´s auch net. statische ip´s sind verkehrsdaten is von z 4, meinetwegen sind dynamische ip´s zugansdaten iS von 4a . also ALLE ip´s sind vermittlungsdaten. richter nötig. § 18 abs 4 ecg is auch net bös, der zieht nur, wenn urh.rechtl. geschütztes material auf dem webspace eines providers liegt. § 53 abs 3a spg is wiederum net interessant wenns um p2p geht, wegen §52 SPG. § 87 b abs 2 urhg passt gar net, ausser software tauschen is seit neuestem a geschäftliche tätigkeit... gibts noch andere denunzi-paragraphen? |
Meiner Ansicht nach sind statische IP's schon Stammdaten - is ja im Prinzip das gleiche wie eine Telefonnummer. Aber ich glaub 90% der privaten User (ausser Chello vielleicht) haben eh einen dyn.Ip.
Dynamische IP's zeichnet auch jeder Provider im dhcp-log auf (da siehst sogar welche mac-adresse, sprich welche Netzwerkkarte die IP bekommen hat), denn wennst das nicht machst wärst ja absolut wehrlos gegen jeden Hacker, Spinner, Bombendroher etc. - weil ja dann wirklich die absolute Anonymität herschen würde und leider würd das in unserer Gesellschaft net wirklich funktionieren. Ich würd's auch als Vermittlungsdaten auslegen. |
ha leute! hier mal ein gutes erkenntnis. der provider is nicht an den urheberrechtsverletzungen des users beteiligt:
Zitat:
|
Würde aber nicht darauf wetten dass ein österreichisches Gericht sich dieser Meinung des OLG München anschließt.
|
ich schon.
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 05:09 Uhr. |
Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag