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JetStreamer 28.09.2004 21:37

Ebay - Rechstfrage
 
Hallo!

Habe meinen DVD-Player bei Ebay versteigert (http://cgi.ebay.at/ws/eBayISAPI.dll?...tem=5709215822). Nun will der Käufer sein Geld zurück, weil er keine VCDs abspielt (hat aber bei mir schon funktioniert). Mitlerweile ist mir bekannt, daß er keine gebrannten CD/DVD spielt. Das habe ich aber auch nie in die Auktion geschrieben. Bei gepressten gab es nie Probleme.

Da mir mitlerweile mit dem Anwalt gedroht wird, würde mich eure Meinung dazu interessieren.

mfg
Jet

tosto 28.09.2004 21:41

eigentlich sollte das in ordnung seien, du hast es zwar nciht ausgenommen, da gebrannte aber eh illegal sind....
naja, eigentlich wurde das fature ja von dir nicht erwähnt! also muss es auch nicht unterstützt werden!

im notfall: soll der dir das teil halt wieder zurückschicken und du verkaufst es nochmal mit dme hinweis!

JetStreamer 28.09.2004 21:45

Die letzte Mail sieht folgendermaßen aus:

Zitat:

eine letzte bitte mir mein geld zurück zu geben bzw. zu überweisen.der dvd player spielt auch keine gekauften vcds ab!!!ich will nicht wegen dieser summe meinen anwalt einschalten, aber sollte es nötig sein, dann werde ich es machen!ich habe mich an alle vereinbarungen gehalten und das ersteigerte gerät entspricht nicht der beschreibung!bitte rufen sie mich unter der tel. nr. XXXX/XX XX XXX an um diese angelegenheit ein für alle mal zu klären.
Er spielt angeblich auch keine originalen VCDs ab ...

pc.net 28.09.2004 21:55

was steht in den spezifikationen des herstellers?

wenns da drinnen steht würd ich mich darauf verlassen ...
wie hoch war der verkaufspreis?

JetStreamer 28.09.2004 22:01

Die Daten in der Auktion stammen eigentlich vom Hersteller.
Die Auktion endete bei €45. Ich habe damals noch 7500 Schilling bezahlt!

pc.net 28.09.2004 22:07

ich würde ihm ein freundliches aber bestimmtes mail schreiben, dass du nur die herstellerangaben wiedergegeben hast und die funktion bei dir noch gegeben war ...

du kannst immerhin nicht überprüfen, ob die vcd's die der käufer verwendet den spezifikationen entsprechen mit denen der player umgehen kann ...

solltest du dich jedoch trotzdem darauf einlassen, das gerät zurückzunehmen um ev. rechtlichen schwierigkeiten aus dem weg zu gehen, so lass dich keinesfalls darauf ein vorher das geld zu überweisen ...

rev.pragon 28.09.2004 22:33

würd ich auch so machen.

wegen so kleinen Dingen so eine Streiterei anfangen. Sag ihm er solle den Player zurück schicken, sobald du ihn hast und überprüft hast, überweist du ihm sein Geld zurück.

So würds ich machen.

J@ck 29.09.2004 07:06

#2

Mach dir keinen Stress, irgendwas muss ja bei ihm nicht funktionieren. Nimm das Teil zurück und versteiger es nochmal per ebay. Vergiss aber nicht ebay bescheid zu geben dass mit dem Verkauf nix wurde, sonst zahlst doppelt.

Stunned 29.09.2004 07:59

also ICH würde ihm nicht zurückschicken !

das sind nunmal die angaben laut hersteller und wenn mal was nicht funktioniert kann ja ich nix dafür ...

und dann immer dieses drohen mit anwalt etc. :lol:

einfach lächerlich sowas ... naja hatte zum glück noch nicht solche probs mit ebay ...

aber wie gesagt mich könnte er kreuzweise da wie geschrieben die angaben lt. hersteller sind und da muss er sich bei sony beschweren ....

zed 29.09.2004 08:33

einfach nix machen. der soll a ruh geben und fertig. hast ihm ja ned versprochen dass VCDs sicher gehen, oder? somit hat sich die sache imho erledigt.

Satan_666 29.09.2004 08:41

hast du - wie allgemein üblich - den passus erwähnt, dass du als privatverkäufer jedwede garantie ablehnst?

- wenn nein, dann bist du garantiepflichtig
- wenn ja, ist es ganz alleine das problem des käufers

und wenn du weiterhin bei ebay verkaufen willst, dann kann sich eine eventuell negative bewertung künftig entsprechend auswirken.

Satan_666 29.09.2004 08:44

sorry, bin vorhin nicht reingekommen bei ebay.....

passus ist vorhanden; ich würde ihm eine entsprechende mail mit dem hinweis darauf schicken - und ihn bitten, dass er dich mit seinem problem in ruhe lassen soll (möglichst durch die blume gesagt).

Satan_666 29.09.2004 08:47

nochwas: ich würde darauf hinweisen, dass aufgrund der kopierschutz-maßnahmen das abspielen aktueller cds/dvds/vcds/... sowieso nicht gewährleistet ist. und das sollte allgemein bekannt sein!

J@ck 29.09.2004 08:47

Zitat:

Original geschrieben von Satan_666
hast du - wie allgemein üblich - den passus erwähnt, dass du als privatverkäufer jedwede garantie ablehnst?

- wenn nein, dann bist du garantiepflichtig
- wenn ja, ist es ganz alleine das problem des käufers



:confused:
Was hat die Garantie damit zu tun? Er hat hingeschrieben dass VCDs laufen, allerdings tun die bei ihm nicht. Eher ist es das Rückgaberecht dass er anschreiben sollte ;)
Überleg mal: Viele Hersteller schreiben dass das Gerät CD-RW liest, streng genommen kann da nix mit Anwalt passieren da die Angabe auf Originale VideoCDs geht.
Und überhaupt meint er vielleicht SVCDs bzw. hat diese getestet?


Zitat:

Original geschrieben von Satan_666
und wenn du weiterhin bei ebay verkaufen willst, dann kann sich eine eventuell negative bewertung künftig entsprechend auswirken.
Da geb ich dir recht. Das Teil ist sicher nicht schlecht, daher bin ich überzeugt dass du es locker nochmal verkaufen kannst.

Satan_666 29.09.2004 08:52

Zitat:

Original geschrieben von J@ck

Überleg mal: Viele Hersteller schreiben dass das Gerät CD-RW liest, streng genommen kann da nix mit Anwalt passieren da die Angabe auf Originale VideoCDs geht.

also: wenn der hersteller angibt, dass cd-rw gelesen werden kann, dann muss das gerät das können. denn nicht alles, was selbst gebrannt ist, ist auch raubkopiert. schon mal daran gedacht, dass ich meine selbstgedrehten (urlaubs)videos am dvd-player wiedergeben will? oder eine bilderschau von meiner digitalkamera?

ich denke, wenn es nicht funktionieren würde, hätte der händler schlechte karten!

:cool:

Michi30 29.09.2004 08:55

Hallo JetStreamer

Also, ich bin der Meinung das er das Teil behalten muss. Du hast ja sowieso geschrieben „hiermit weise ich darauf hin, dass es sich um einen Privatverkauf handelt und ich daher keine Garantie/Gewährleistung übernehmen kann.“ Und wenn du einmal bietest dann ist dieses ein Rechtsgültiger Vertrag siehe auch FAQ bei ebay.

johan k. 29.09.2004 16:41

Zitat:

Original geschrieben von Stunned
also ICH würde ihm nicht zurückschicken !

das sind nunmal die angaben laut hersteller und wenn mal was nicht funktioniert kann ja ich nix dafür ...

und dann immer dieses drohen mit anwalt etc. :lol:

einfach lächerlich sowas ... naja hatte zum glück noch nicht solche probs mit ebay ...

aber wie gesagt mich könnte er kreuzweise da wie geschrieben die angaben lt. hersteller sind und da muss er sich bei sony beschweren ....

genau!
und ausserdem hat man ja den zusatztext,bzgl garantie,etc. dazugeschrieben.

frazzz 29.09.2004 16:48

jetzt mal eine andere situation:

ich hab etwas ersteigert, der anbieter (.de) verweigert aber die herausgabe :motz:


was mach ich jetzt?

Stunned 29.09.2004 16:49

mal ihm darauf hinweisen das er sich auf einen rechtgültigen vertrag eingelassen hat

ebay benachrichtigen

oder ?

Michi30 29.09.2004 16:52

:ja: :ja: :ja:

frazzz 29.09.2004 16:54

Zitat:

Original geschrieben von Stunned
mal ihm darauf hinweisen das er sich auf einen rechtgültigen vertrag eingelassen hat

ebay benachrichtigen

oder ?

das ist bereits alles passiert, nachdem der typ noch eine negative bewertung abgegeben hat...

ebay hat ihm mit sperre gedroht...

Stunned 29.09.2004 16:56

hmm schwierig

mit anwalt drohen (:rolleyes: ) und sich aber auch wirklich mal erkundigen

was hat ebay geschrieben ?

hast du schon bezahlt ?

frazzz 29.09.2004 16:58

achtung!!!


ebay :eek:

frazzz 29.09.2004 17:02

Zitat:

Original geschrieben von Stunned
hmm schwierig

mit anwalt drohen (:rolleyes: ) und sich aber auch wirklich mal erkundigen

was hat ebay geschrieben ?

hast du schon bezahlt ?


nö, bezahlt hab ich nicht.


nach dem gewinn der auktion hab ich den typen angerufen.
ist ein authändler in .de.


der faselt was von motorschaden und das sei gar nicht sein auto :rolleyes:


ich hab ihm und ebay mitgeteilt, das ich auf erfüllung im beschriebenen zustand bestehe, u.a. ersbesitz, serviceheft, technisch und optisch 1a, km 56000...


bisher funkstille, rechtschutz deckt nicht :(

J@ck 30.09.2004 07:22

Gib mal Link zum Angebot :rolleyes:

isengard 08.03.2005 13:41

hallo habe mein SL65 versteigert.
habe auch angegeben, dass das handy gerne hängen bleibt, und dass es einen simlock hat---

heoute hab ich dann auf einmal diese 2 mails bekommen:

"ich wollte ihnen nur mitteilen dass das handy nicht simlock frei ist.
es zeigt mir immer an dass es einen netzcode haben will.
das heisst wenn sie mir da nicht weiter helfen können schicken sie mir mein geld wieder und sie bekommen ihr handy wieder.
mit ebay habe ich schon kontakt aufgenommen

bis dann uspahl"

und

"hi habe das handy ausprobiert mit meiner karte und dann erschien die aufforderung ich den "

"NETZCODE" eingeben. könnt ihr mir den nennen oder was soll ich tun.
wenn es nicht geht schicke ich das handy wieder zurück und will mein geld

gruß uspahl"


was kann ich machen?

erstens. i hab ja angegeben dass es einen simlock hat siehe link zur auktion:

->>> hier klicken

also was soll i machen

i hab ihm geschrieben, dass es dabei gestanden ist dass es gelockt ist und er vor em nächsten bieten lesen soll...

habe ich da etwas zu "befürchten"?

pc.net 08.03.2005 14:07

IMHO hast du alles ordnungsgemäß angegeben ... nachdem der käufer nicht ordentlich gelesen hat, hat er pech gehabt ...

frazzz 08.03.2005 14:13

Zitat:

Original geschrieben von isengard


habe ich da etwas zu "befürchten"?


nicht mehr als die sperre deines accounts :(

cRyoTaNK 08.03.2005 14:17

Und eine ungerechtfertigte schlechte Bewertung.

isengard 08.03.2005 14:20

naja wenn ebay des ganze prüft die werden doch auch sehen dass es im angebot drinsteht dass des handy gelockt is... bewertung hab i schon bekommen von ihm... positiv...

frazzz 08.03.2005 14:22

Zitat:

Original geschrieben von cRyoTaNK
Und eine ungerechtfertigte schlechte Bewertung.
auch :ja:


was aber egal da sperre :lol:

cRyoTaNK 08.03.2005 14:29

Nur frazzze werden gesperrt! ;)

frazzz 08.03.2005 14:29

Zitat:

Original geschrieben von cRyoTaNK
Nur frazzze werden gesperrt! ;)

nö :D


war ja nicht mein account, ich nix cc :p

J@ck 09.03.2005 07:20

Zitat:

Original geschrieben von frazzz
nicht mehr als die sperre deines accounts :(
:lol:
Du hast alles korrekt gemacht, ebay wird dich daher nicht sperren. Eventuell ebenfalls mit denen Kontakt aufnehmen um die Sache klar zu stellen und den Käufer nochmal darauf hinweisen dass er erst lesen, dann handeln soll.

Woodz 10.03.2005 22:34

der hat sicher gelesen:
simlock: o(h)ne

:)

Kane Guru 11.03.2005 10:12

Ich glaub ich spinn!
 
träum ich?
ebay unterstützt die möglichkeit mehrerer konten/user!!

ich dachte die prüfen jeden der sich freischaltet!!

http://www2.ebay.com/aw/de-marktplat...05-03-10100626

Alex1 14.03.2005 10:17

Ist seit eh und je so. Man kann sich soviele Ebaynamen erstellen, wie man will. Verboten ist nur das pushen (bieten auf eigene Auktionen).

Woodz 14.03.2005 10:24

immer mit anderem nick kaufen als verkaufen.
wenn was schiefläuft beim kaufen, kannst du ruhig schlecht bewerten, ohne die gefahr, dein verkaufskonto mit ungerechtfertigt schlechten bewertungen zu belasten.

lg
woodz

Kane Guru 14.03.2005 19:38

Antwort seitens ebay bzgl. mehrerer Konten !!:
Es stimmt, Mitglieder koennen bei uns beliebig viele Mitgliedschaften
haben. Dies ist fuer einige Unserer Mitglieder von grosser Bedeutung, da
so Artikel uebersichtlicher verkauft und auch eingekauft werden koennen.
Natuerlich ist die Nutzung fuer Eigengebote und Eigenbewertungen
untersagt.

Ich bedauere sehr, dass Sie den Eindruck gewonnen haben, eBay wuerde
seine Mitglieder nicht ausreichend ueberpruefen.

Dem ist durchaus nicht so. Eine Identitaets- und Bewertungsueberpruefung
findet sogar sehr regelmaessig statt. Bitte haben Sie aber auch
Verstaendnis dafuer, dass dies bei der grossen Anzahl nicht bei jedem
Mitglied taeglich geschehen kann.

Wir gehen jedem Hinweis auf Unzuverlaessigkeit oder zweifelhafte
Angebote gewissenhaft nach, da es auch in unserem Interesse liegt,
unsere Mitglieder vor Missbrauch zu schuetzen und den Ruf unseres
Online-Marktplatz zu wahren.

Ich hoffe, Ihre Bedenken ausgeraeumt zu haben und bedanke mich fuer Ihr
engagiertes Interesse an unserem Kontrollsystem.


ichh glaub ich spinne!!

Alex1 14.03.2005 20:03

Meine Rede.


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