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Anonymverfügung
Grüß euch....
Heute flatterte folgende Anonymverfügung ins Haus: Der Lenker des Kraftfahrzeuges mit dem behördlichen Kennzeichen xxxxxx hat (ist) am so und so vielten um so und so viel Uhr in blabla town Richtung Süden die durch die Verbotszeichen gemäß § 52aZ. 10a StVO 1960 kundgemachte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h überschritten, weil unter der Berücksichtigung der Verkehrsfehlergrenze die Fahrgeschwindigkeit 46 km/h betrug, wobei die Fahrgeschwindigkeit mit einem Messgerät festgestellt wurde. Der Lenker hat dadurch folgende Rechtsvorschrift verletzt: § 52aZ. 10a StVO 1960 Für Übertretungen díeser Vorschrift wurde gem. § 49a VStG mit entsprechender Verordnung der BPD blabla town die Zulässigkeit der Vorschreibung einer Anonoymverfügung festgesetzt. Es wird daher eine Geldstrafe von 32 € verhängt! Kann mir das mal einer erklären? Irgendwie versteh ich das im Bezug auf die Geschwindigkeiten nicht ganz! Oder bin ich heut zu blöd für alles...? PS: Es wurde am Text nichts geändert bis auf den Stadtnamen und das Kennzeichen :D. MfG fuike |
du warst zu langsam :D
vorgeschriebene mindestgeschwindigkeit 100 :lol: |
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erheb einfach einspruch dagegen und pasta
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Zitat:
Spätestens im Sommer 2005 dürfte der Text dann passen. ;) |
WAS?!?!
es gibt ne mindestgeschwindigkeit
san die total deppert wurdn... das gibts ja gornet |
Re: WAS?!?!
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Das ist aber nur eine Empfehlung und nicht verpflichtend, wärend die Geschwindigkeitsbeschränkung eine Verpflichtung ist. Ist jemand aber zu langsam und verkehrshemmend unterwegs kann er auch einen Strafzettel erhalten.
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Fahrschulantwort darauf ist nämlich "vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit", und Vorschriften muss man ja wohl einhalten ... |
Zitat:
Da das für mein Gedächtnis schon relativ lange zurück liegt denke ich, dass es zu dieser Zeit da eine Baustelle gegebn haben musste und 30 erlaubt war! Dann könnte das mit den 46 km/h auch hinkommen! Eventuell werd ich mich da mal erkundigen gehen! MfG fuike |
Re: Anonymverfügung
Zitat:
also entweder is der 100-er falsch oder der 46-er. wenns mitten in der stadt ist, nehm ich eher an, dass der 100-er falsch ist, weil im stadtgebiet gibts keine 100-er tafeln. wenn, dann müssts eine 30-er zone gewesen sein, sonst passt das nicht zusammen. |
Re: Re: Anonymverfügung
Zitat:
Wie ich bereits im vorigen Post gesagt habe denke ich, dass da wohl zu dieser Zeit eine Baustelle gewesen sein wird und 30 erlaubt waren! Was trotzdem die Frage offen lässt, was mit den 100 km/h gemeint ist! Wie gesagt, ich habe diese Verfügung 1 zu 1 abgeschrieben! MfG fuike |
da wird sich jemand vertan haben ...
eine anonymverfügung kann man allerdings nicht beeinspruchen ... da mußt du schon abwarten (nicht einzahlen), bis die anzeige kommt ... die anzeige ist allerdings etwas teurer ... |
Wenn Du Mitglied in einem Automobilclub bist,dann erkundige Dich beim dortigen Sachverständigen,den der Text ist ungenau,es fehlt die genaue Ortsangabe,Ordnungsnummer,Lichtmastnummer,oder Kilometerstein.Somit ist die Sache ungültig und für den Rundordner.Nachzulesen im Bundesgesetzblatt.
mfg Wilrott |
mit der Verfügung hingehen, freundlich nachfragen, bei wirklicher Übertretung zahlen, ansonst Einspruch gegen Anzeige, wenn noch eine gemacht wird.
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Wenn man mit 46kmh die Höchstgeschwindigkeit von 100kmh überschreitet , is die Sache meiner Meinung nach sowieso für den Rundordner, weil Formfehler. Frag aber sicherheitshalber deinen Rechtsverdreher.
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Re: Re: WAS?!?!
Zitat:
übrigens ist zu langsam fahren auch gefährlich. stell dir vor du fahrst mit 90 um eine kurve und vor dir tuckelt einer mit 30 dahin, so gschwind reagierst ned. |
Re: Re: Re: WAS?!?!
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@das Chaos: Jup, wuerde ich auch sagen. Klassischer Formfehler. |
kannst einspruch erheben und wird ziemlich sicher stattgegeben. Musst halt waren bist du einen Aktenzahl bekommst... das ganze ist dann aber a´llerdings in deiner Akte vermerkt für .. ich glaub 3 jahre.
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Re: Re: Re: Re: WAS?!?!
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es gibt ja auch langgezogene unübersichtliche kurven |
Und auch dort gilt "auf (halbe) Sicht fahren".
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Also mein kleiner Bruder hat es gerade in der Fahrschule gelernt.
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ich surfe auch immer auf halbe sicht :D
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Schreibfehler
Ein Kollege von mir hatte ziemlich denselben schrieb mal bekommen. Es hat sich dann herausgestellt, daß sich irgendwo beim eintippseln bei den Behörden ein Fehlerchen eingeschlichen hat.
Der Rechtsanwalt hatte aber dann gemeint, Einspruch würde nichts bringen und mein Kollege hat dann gezahlt. |
Also einer meiner Kollegen hat eine Anzeige bekommen weil er umgedreht hat, wo es nicht erlaubt ist (sperrlinie)... die war aber so formuliert dass er quasi die sperrlinie überfahren hat.. er hat aber umgedreht, das ist zwar auch nciht erlaubt aber ein anderes Delikt, so irgendwie hat er begründet und somit ist der EInspruch durchgegangen ... ich zahl 50% einkommenssteuer, 20% mehrwertssteuer kfz-steuer, vignette (bald gleich 3mal :D) und auch wenn ich erbe, schenke, oder sonst etwas mache wo Geld im Spiel ist zahle ich ein Eck dem Staat .. irgendwo ists genug!!! EINSPRUCH!!! :p
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Meine Mutter hat sich heute erkundigt(hat sich herausgestellt, dass sie gefahren ist :D) und die haben gesagt, dass es ein Schreibfehler ist.
Wahrscheinlich werden wir Einspruch erheben! MfG fuike |
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