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fuike 22.09.2004 15:47

Anonymverfügung
 
Grüß euch....

Heute flatterte folgende Anonymverfügung ins Haus:


Der Lenker des Kraftfahrzeuges mit dem behördlichen Kennzeichen xxxxxx hat (ist) am so und so vielten um so und so viel Uhr in blabla town Richtung Süden die durch die Verbotszeichen gemäß § 52aZ. 10a StVO 1960 kundgemachte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h überschritten, weil unter der Berücksichtigung der Verkehrsfehlergrenze die Fahrgeschwindigkeit 46 km/h betrug, wobei die Fahrgeschwindigkeit mit einem Messgerät festgestellt wurde.

Der Lenker hat dadurch folgende Rechtsvorschrift verletzt: § 52aZ. 10a StVO 1960

Für Übertretungen díeser Vorschrift wurde gem. § 49a VStG mit entsprechender Verordnung der BPD blabla town die Zulässigkeit der Vorschreibung einer Anonoymverfügung festgesetzt.

Es wird daher eine Geldstrafe von 32 € verhängt!



Kann mir das mal einer erklären?
Irgendwie versteh ich das im Bezug auf die Geschwindigkeiten nicht ganz!
Oder bin ich heut zu blöd für alles...?

PS: Es wurde am Text nichts geändert bis auf den Stadtnamen und das Kennzeichen :D.


MfG fuike

frazzz 22.09.2004 15:48

du warst zu langsam :D

vorgeschriebene mindestgeschwindigkeit 100 :lol:

rev.antun 22.09.2004 16:01

da war eine ??iger beschränkung

http://www.wien.gv.at/verkehr/organisation/vz52.htm

CISK 22.09.2004 16:11

erheb einfach einspruch dagegen und pasta

zed 22.09.2004 16:15

Zitat:

Original geschrieben von frazzz
du warst zu langsam :D

vorgeschriebene mindestgeschwindigkeit 100 :lol:

wieso steht dann überschritten? :confused:

eAnic 22.09.2004 17:08

Zitat:

Original geschrieben von zed
wieso steht dann überschritten? :confused:
Weil es die Regelung erst seit kurzem gibt und die Exekutive daher das Wort 'unterschritten' in ihren Sprachschatz aufnehmen muß.
Spätestens im Sommer 2005 dürfte der Text dann passen. ;)

sm34gol 22.09.2004 17:27

WAS?!?!
 
es gibt ne mindestgeschwindigkeit

san die total deppert wurdn...
das gibts ja gornet

Chrisi99 22.09.2004 17:29

Re: WAS?!?!
 
Zitat:

Original geschrieben von sm34gol
es gibt ne mindestgeschwindigkeit

san die total deppert wurdn...
das gibts ja gornet

ja ein blaues rundes schild mit der Geschwindigkeitsangabe in weißen Buchstaben drauf... hab aber noch nie eins in natura gesehen :D

Tarjan 22.09.2004 17:44

Das ist aber nur eine Empfehlung und nicht verpflichtend, wärend die Geschwindigkeitsbeschränkung eine Verpflichtung ist. Ist jemand aber zu langsam und verkehrshemmend unterwegs kann er auch einen Strafzettel erhalten.

Chrisi99 22.09.2004 17:47

Zitat:

Original geschrieben von Tarjan
Das ist aber nur eine Empfehlung und nicht verpflichtend, wärend die Geschwindigkeitsbeschränkung eine Verpflichtung ist. Ist jemand aber zu langsam und verkehrshemmend unterwegs kann er auch einen Strafzettel erhalten.
sicher?

Fahrschulantwort darauf ist nämlich "vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit", und Vorschriften muss man ja wohl einhalten ...

fuike 22.09.2004 18:18

Zitat:

Original geschrieben von eAnic
Weil es die Regelung erst seit kurzem gibt und die Exekutive daher das Wort 'unterschritten' in ihren Sprachschatz aufnehmen muß.
Spätestens im Sommer 2005 dürfte der Text dann passen. ;)

Das kann gar nicht sein, dass ich die Mindestgeschwindigkeit unterschritten habe, weil nämlich die besagte Stelle mitten in der Stadt ist u. seit ich lebe dort immer 50 galt!
Da das für mein Gedächtnis schon relativ lange zurück liegt denke ich, dass es zu dieser Zeit da eine Baustelle gegebn haben musste und 30 erlaubt war!
Dann könnte das mit den 46 km/h auch hinkommen!
Eventuell werd ich mich da mal erkundigen gehen!

MfG fuike

colorado_rain 22.09.2004 19:04

Re: Anonymverfügung
 
Zitat:

Original geschrieben von fuike
....Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h überschritten, weil unter der Berücksichtigung der Verkehrsfehlergrenze die Fahrgeschwindigkeit 46 km/h betrug, wobei die Fahrgeschwindigkeit mit einem Messgerät festgestellt wurde.



also entweder is der 100-er falsch oder der 46-er.

wenns mitten in der stadt ist, nehm ich eher an, dass der 100-er falsch ist, weil im stadtgebiet gibts keine 100-er tafeln.

wenn, dann müssts eine 30-er zone gewesen sein, sonst passt das nicht zusammen.

fuike 22.09.2004 19:27

Re: Re: Anonymverfügung
 
Zitat:

Original geschrieben von colorado_rain
also entweder is der 100-er falsch oder der 46-er.

wenns mitten in der stadt ist, nehm ich eher an, dass der 100-er falsch ist, weil im stadtgebiet gibts keine 100-er tafeln.

wenn, dann müssts eine 30-er zone gewesen sein, sonst passt das nicht zusammen.

Jep, es war in der Stadt, wo normalerweise 50 erlaubt sind!
Wie ich bereits im vorigen Post gesagt habe denke ich, dass da wohl zu dieser Zeit eine Baustelle gewesen sein wird und 30 erlaubt waren!
Was trotzdem die Frage offen lässt, was mit den 100 km/h gemeint ist!

Wie gesagt, ich habe diese Verfügung 1 zu 1 abgeschrieben!

MfG fuike

pc.net 22.09.2004 19:32

da wird sich jemand vertan haben ...

eine anonymverfügung kann man allerdings nicht beeinspruchen ... da mußt du schon abwarten (nicht einzahlen), bis die anzeige kommt ...

die anzeige ist allerdings etwas teurer ...

wildrotti 22.09.2004 21:25

Wenn Du Mitglied in einem Automobilclub bist,dann erkundige Dich beim dortigen Sachverständigen,den der Text ist ungenau,es fehlt die genaue Ortsangabe,Ordnungsnummer,Lichtmastnummer,oder Kilometerstein.Somit ist die Sache ungültig und für den Rundordner.Nachzulesen im Bundesgesetzblatt.

mfg
Wilrott

enjoy2 22.09.2004 22:17

mit der Verfügung hingehen, freundlich nachfragen, bei wirklicher Übertretung zahlen, ansonst Einspruch gegen Anzeige, wenn noch eine gemacht wird.

das chaos 23.09.2004 09:04

Wenn man mit 46kmh die Höchstgeschwindigkeit von 100kmh überschreitet , is die Sache meiner Meinung nach sowieso für den Rundordner, weil Formfehler. Frag aber sicherheitshalber deinen Rechtsverdreher.

flocky 23.09.2004 09:24

Re: Re: WAS?!?!
 
Zitat:

Original geschrieben von Chrisi99
ja ein blaues rundes schild mit der Geschwindigkeitsangabe in weißen Buchstaben drauf... hab aber noch nie eins in natura gesehen :D
das wäre aber kein verbotszeichen sondern ein gebotszeichen ;)
übrigens ist zu langsam fahren auch gefährlich. stell dir vor du fahrst mit 90 um eine kurve und vor dir tuckelt einer mit 30 dahin, so gschwind reagierst ned.

_m3 23.09.2004 09:25

Re: Re: Re: WAS?!?!
 
Zitat:

Original geschrieben von flocky
übrigens ist zu langsam fahren auch gefährlich. stell dir vor du fahrst mit 90 um eine kurve und vor dir tuckelt einer mit 30 dahin, so gschwind reagierst ned.
Deswegen gibts ja auch die Regel "fahren auf Sicht" bzw. "fahren auf halbe Sicht", dannn kommst ned mit 90 um die Kurve :ms:

@das Chaos: Jup, wuerde ich auch sagen. Klassischer Formfehler.

Max Mustermann 23.09.2004 09:39

kannst einspruch erheben und wird ziemlich sicher stattgegeben. Musst halt waren bist du einen Aktenzahl bekommst... das ganze ist dann aber a´llerdings in deiner Akte vermerkt für .. ich glaub 3 jahre.

flocky 23.09.2004 09:50

Re: Re: Re: Re: WAS?!?!
 
Zitat:

Original geschrieben von _m3
Deswegen gibts ja auch die Regel "fahren auf Sicht" bzw. "fahren auf halbe Sicht", dannn kommst ned mit 90 um die Kurve :ms:

@das Chaos: Jup, wuerde ich auch sagen. Klassischer Formfehler.

in einer unfallgefährdeten zone wo bei jeder kurve 3 kreuze stehn wird wohl niemand ein 100er schild aufstellen ;)
es gibt ja auch langgezogene unübersichtliche kurven

_m3 23.09.2004 09:58

Und auch dort gilt "auf (halbe) Sicht fahren".

eAnic 23.09.2004 10:27

Zitat:

Original geschrieben von _m3
Und auch dort gilt "auf (halbe) Sicht fahren".
Du glaubst doch nicht, daß heutzutage noch irgendein Autofahrer weiß, was das bedeutet; geschweige denn daß er es auch einhält. :ms:

_m3 23.09.2004 10:37

Also mein kleiner Bruder hat es gerade in der Fahrschule gelernt.

-=[n0t mY daY]=- 23.09.2004 10:57

Zitat:

Original geschrieben von _m3
Also mein kleiner Bruder hat es gerade in der Fahrschule gelernt.
ich wage zu behaupten es auch zu wissen (naja ok hab vor 1,5 jahren den schein gemacht ^^)

pc.net 23.09.2004 12:19

ich surfe auch immer auf halbe sicht :D

SilentKiller 23.09.2004 13:35

Schreibfehler
 
Ein Kollege von mir hatte ziemlich denselben schrieb mal bekommen. Es hat sich dann herausgestellt, daß sich irgendwo beim eintippseln bei den Behörden ein Fehlerchen eingeschlichen hat.
Der Rechtsanwalt hatte aber dann gemeint, Einspruch würde nichts bringen und mein Kollege hat dann gezahlt.

Max Mustermann 23.09.2004 14:05

Also einer meiner Kollegen hat eine Anzeige bekommen weil er umgedreht hat, wo es nicht erlaubt ist (sperrlinie)... die war aber so formuliert dass er quasi die sperrlinie überfahren hat.. er hat aber umgedreht, das ist zwar auch nciht erlaubt aber ein anderes Delikt, so irgendwie hat er begründet und somit ist der EInspruch durchgegangen ... ich zahl 50% einkommenssteuer, 20% mehrwertssteuer kfz-steuer, vignette (bald gleich 3mal :D) und auch wenn ich erbe, schenke, oder sonst etwas mache wo Geld im Spiel ist zahle ich ein Eck dem Staat .. irgendwo ists genug!!! EINSPRUCH!!! :p

flocky 23.09.2004 14:31

Zitat:

Original geschrieben von _m3
Und auch dort gilt "auf (halbe) Sicht fahren".
das habe ich noch nicht gelernt :D

frazzz 23.09.2004 14:37

Zitat:

Original geschrieben von pc.net
ich surfe auch immer auf halbe sicht :D
auf halbe sicht, ned mit halber sicht :D

fuike 23.09.2004 19:41

Meine Mutter hat sich heute erkundigt(hat sich herausgestellt, dass sie gefahren ist :D) und die haben gesagt, dass es ein Schreibfehler ist.
Wahrscheinlich werden wir Einspruch erheben!

MfG fuike


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