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sch**** öster. Justizsystem
Ich bin normal echt nicht jemand der sich nicht aufregt über irgendwelche Sachen, doch heute wurde der Bogen überspannt.
Ich lieg im Bett, es läutet an der Tür...rausgekrallt...an der Tür steht die nette Postbotin. gibt mir einen Brief des Gerichtes in die Hand (RSa). Darin steht das mein Vater mich klagt, weil ich volljährig bin, mit der Schule fertig und ein Einkommen habe und daher keinen Anspruch auf Unterhalt habe. :confused: Häääää??? Das wüsst ich auch gern.... weiters steht das ich in kürze meinen Präsensdienst ableisten werden und dabei kein anspruch auf unterhalt besteht. :mad: 1. Präsensdienst - ne bloß nicht (siehe Signatur) 2. ja klar den mach ich nebenbei neben der Schule. Ganz zum schluss steht dann das URTEIL: das ich keinen Anspruch mehr auf unterhalt habe. Kann man hier in österreich einem Richter irgendwas erzählen, ohne das man Beweise vorlegt, oder das der die Argumente prüft. Ich find das eine Frechheit....das nächste mal werd ich auch zu so nen habi gehn und ihm erzählen, mein Nachbar pisselt immmer in meinen Pool und ich möcht ihn verklagen. <- Geht sicher durch, obwohl ich in einem Wohnblock wohne und kein Pool habe. Hat jemand ne Ahnung was ich jetzt machen soll, bis vor kurzem hat das ganz Zeug das jugendamt geregelt?? den es steht drauf, das ich die kosten des verfahrens an meine Vater zahlen muss, bei sonstiger exekution....:ms: P.S: bin 18, besuche die HTL(im moment ferien) noch ein jahr... |
ich hoffe du oder deine mutter hat eine rechtschutzversicherung
=>anwalt übergeben wenn nicht bietet, wenn ich mich nicht irre, die AK kostenlose unterstützung |
Zitat:
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Warum dein Vater klagt, ist mir schleierhaft.
Soweit ich weiß, endet die Unterhaltspflicht eines geschiedenen Ehepartners für dessen Kind(er) automatisch mit der Großjährigkeit. |
Umbedingt mit einem Anwalt oder der AK darüber reden, da sollten schon Profis ran -_-
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laut österreichischem gesetz kannst du sogar gerichtlich erstreiten, dass deine eltern bis zu ihrem ausbildungsniveau haushalten!
weiß allerdings nicht wo das genau drinsteht... |
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das is richtig dane solang du studiert lehre machst oder schule ect. muss dein vater zahlen du kannst nur wenn du volljärhig bist unterschreibn das er nicht mehr zahlen MUSS aba das geht dann von DIR aus und nicht von deinem vater
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wenn dein vater Doktor ist muss er es dir ermöglichen auch einen Doktor zu machen.
wenn er lediglich Poly hat und Hilfsarbeiter ist muss er dir nur das Poly zahlen (da gibts aber noch einen kompletten Ausnahmendschungel...) |
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Aber lasse dich auf alle Fälle von einem Rechtsanwalt beraten. Das erste Beratungsgespräch ist meist kostenlos. P.S. Lass dich von dem Schreiben bloss nicht einschüchtern! Klagen kann man heutzutage wegen jedem Scheiss - ob man damit auch vor Gericht durchkommt, steht woanders geschrieben... |
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wenn er jetzt zb. irgendein manager ist, dann glaub ich muss er auch höher...
aber wie gesagt, da gibt es jede menge ausnahmen und sonderregelungen... |
@dane
starkes stück von deinem vater. wie schon mehrfach gesagt: unbedingt an einen rechtsanwalt wenden! |
*guckst du hier*
http://bmsgk.cms.apa.at/cms/site/det...S1056955253315 zitat : Wann endet der Unterhaltsanspruch? Der Unterhaltsanspruch endet mit der Selbsterhaltungsfähigkeit des Jugendlichen. Ein Jugendlicher ist selbsterhaltungsfähig, wenn er für die notwendigen Mittel zur Deckung seines Unterhaltes selbst aufkommen kann. Präsenzdiener sind bei durchschnittlichen Lebensverhältnissen selbsterhaltungsfähig. Nach Abschluss einer Berufsausbildung ist ein Jugendlicher grundsätzlich selbsterhaltungsfähig. Es muss ihm jedoch eine angemessene Zeit eingeräumt werden, um einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden. Der Jugendliche verliert seinen Unterhaltsanspruch, wenn er die Aufnahme einer zumutbaren Erwerbstätigkeit unterlässt. Während eines Studiums bleibt der Unterhaltsanspruch bestehen, wenn das Studium zielstrebig und erfolgreich betrieben wird. Als Beurteilungsrahmen wird die Durchschnittsdauer des jeweiligen Studiums herangezogen. |
pfuh des is echt a hartes stück
auf jedefall gleich a schulbesuchsbestätigung holen vieleicht auch noch a zeugniss herrichten das das jahr erfolgreich abgschlossen hast damit gleich für alles was noch kommen mag gewappnet bist |
hob i jo gsogt :D
i frag mi wo des herkommt das ma die ausbildung aufjednfall zahlt grigt die das elternteil a hat ... |
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@Dane
*) bist du mal durchgefallen? - könnte ev. vom richter gegen dich ausgelegt werden .... *) hast du deinem vater gegenüber mal erwähnt, dass du nicht sudieren willst? falls du studieren willst solltest den präsenz- bzw. zivildienst jedenfalls bis nach dem studium aufschieben und keinesfalls vor dem studium machen ;) interessant finde ich aber schon, dass der richter ohne anhörung deiner aussage, geurteilt hat ... ist beim österreichischen rechtssystem eigentlich nicht üblich, dass eine partei nicht angehört wird - hast vielleicht einen vorladungstermin ignoriert? -> darauf sind die richter nämlich gar nicht gut zu sprechen ;) ... |
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nein, bin ja ein braver rechtschaffener staatsbürger :rolleyes: ...
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bezüglich arbeiterkammer kärnten
aber ich weiß nicht ob du als schüler anspruch für eine dienleistung der arbeiterkammer hast=>anrufen und fragen gibts aber für solche fälle nicht auch einen volksanwalt ? |
ich will jetzt da ja den vater sicher nicht verteidigen (kenne ja niemanden) ... aber wer zahlt gern freiwillig mehr/länger unterhalt als er/sie muss? :rolleyes:
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präsenzdienst aufschieben ist früher mal gegangen, seit ein paar jahren nicht mehr. jetzt muss man einrücken, sobald man die schule, die man gerade noch macht, fertig hat. und urteil war das keines. was er zugestellt bekommen hat war die klage, die hat unten drunter immer ein urteilsbegehren. ist aber kein urteil vom gericht. das nächste was kommen wird, ist eine ladung zur gerichtsverhandlung. |
Re: sch**** öster. Justizsystem
Zitat:
das ist kein urteil vom gericht, das ist das urteil, das dein vater gern haben möchte. zum präsenzdienst musst erst nach absolvierter schule einrücken, also wahrscheinlich erst herbst 2005, wennst die HTL fertig hast. was du jetzt machen musst, ist dem richter bei der gerichtsverhandlung klar machen, dass du die schule ernsthaft betreibst. nimm alle deine zeugnisse von der htl mit und auch in einer kopie für den richter. wenns wirklich so ist, dass du erst nächstes jahr mit der schule fertig bist und dann 19, dann hat dein vater die klage um ein jahr zu früh eingebracht. da wird er wohl ziemlich sicher abfahren damit jetzt, so wie es ausschaut. |
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was anderes ist auch, wenn er zwischendurch mal ein einkommen hatte... |
man kriegt doch nicht klage und versäumnisurteil gleichzeitig zugestellt.
nur die klage kriegt man RSa, das urteil gibts RSb. |
übrigens ist der thread-titel falsch.
das österreichische justiz-system ist nicht sch..., nur weil dein vater dich klagt. ob er dich zurecht klagt oder nicht, stellt sich erst im gerichtsverfahren heraus. wenn nicht, dann verliert er den prozess sowieso. |
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vor allem das komische pfandrecht :motz: ich hab 57.- versicherungsprämie einbehalten, da mir die allianz 1400.- schuldet. die allianz darf mich aber trotzdem auf die 57.- klagen, obwohl meine klage über die 1400.- gerichtsanhängig ist und daher amtsbekant. weshalb wird dann eine solche klage der allianz nicht einfach abgewiesen oder ruhend gestellt??? |
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na hoffentlich hast bei deinen eingeklagten 1400 euro die 57 euro versicherungsprämie aufgerechnet und abgezogen, weil sonst gewinnst nicht nur du deinen, sondern die allianz auch ihren prozess. |
Zitat:
es reicht die klage nicht zuzulassen, bis mein verfahren entschieden ist. wie komm ich dazu gleich auf 2 fronten kämpfen zu müssen, bei einem gegner? wenn dann gehören die verfahren gejoined... |
jo mei, woher soll denn der andere richter das wissen, dass es da noch irgendwo ein verfahren zwischen dir und der allianz gibt?
da musst schon selbst tätig werden. gibt eh an eigenen § in der ZPO für eine verbindung von verfahren, müsst ich aber nachschauen. |
Zitat:
wenn es gegen dich geht, weis der richter auch alles, wieso nicht auch für dich??? zum zweiteren: nein, ich muss beinspruchen, es kommt zu einem 2. ordentlichen verfahren...da kann man ja besser gebühren kassieren und mir meine zeit stehlen. |
habs schon:
§. 187. (1) Sind bei einem Gerichte mehrere Rechtsstreite anhängig, die zwischen den nämlichen Personen geführt werden oder in welchen die nämliche Person verschiedenen Klägern oder verschiedenen Beklagten als Prozessgegner gegenübersteht, so können diese Prozesse, wenn dadurch voraussichtlich deren Erledigung vereinfacht oder beschleunigt oder der Aufwand für die Kosten der Prozessführung vermindert werden wird, durch Beschluss des Senates zur gemeinsamen Verhandlung verbunden werden. (2) Die Verbindung ist auch zulässig, wenn einzelne dieser Rechtsstreite vor den Einzelrichter gehören. Zur Verhandlung und Entscheidung über die verbundenen Rechtsstreite ist der Senat berufen. ist aus dem RIS kopiert, § 187 ZPO. ich hoff, du kennst dich aus :D und wenn nicht, dann machst einfach einen "Verbindungsantrag nach § 187 ZPO" und schreibst rein (sinngemäß): da gibts beim gleichen gericht zur aktenzahl xy noch ein verfahren zwischen dir und der allianz, und wenn diese beiden verfahren verbunden werden, dann wird die erledigung beschleunigt und vereinfacht. und du beantragst halt eben die verbindung von verfahren x und y. ganz einfach ;) |
Zitat:
senat gibt es auch keinen, da einzelrichter. |
senat gibts sowieso nie, ist immer nur einzelrichter.
allerdings hast recht, wenns nicht beim gleichen gericht ist, funktionierts nicht. da kannst dann höchstens eine unterbrechung beantragen, bis das andere verfahren fertig ist. aber sei froh, dass nicht mit der allianz im gleichen bezirk wohnst :D |
Zitat:
wenns im selben bezirk wären, stünde ich jeden tag auf der matte um die gschäftsleitung zu sprechen :hehe: |
@frazzz
[OT] machst jetzt wegen der 57 euro einen auf bademeister? :D [/OT] sorry dane ;) |
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