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-   -   sch**** öster. Justizsystem (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=141113)

Dane 05.08.2004 11:38

sch**** öster. Justizsystem
 
Ich bin normal echt nicht jemand der sich nicht aufregt über irgendwelche Sachen, doch heute wurde der Bogen überspannt.

Ich lieg im Bett, es läutet an der Tür...rausgekrallt...an der Tür steht die nette Postbotin. gibt mir einen Brief des Gerichtes in die Hand (RSa). Darin steht das mein Vater mich klagt, weil ich volljährig bin, mit der Schule fertig und ein Einkommen habe und daher keinen Anspruch auf Unterhalt habe. :confused: Häääää??? Das wüsst ich auch gern....
weiters steht das ich in kürze meinen Präsensdienst ableisten werden und dabei kein anspruch auf unterhalt besteht. :mad:
1. Präsensdienst - ne bloß nicht (siehe Signatur)
2. ja klar den mach ich nebenbei neben der Schule.

Ganz zum schluss steht dann das URTEIL: das ich keinen Anspruch mehr auf unterhalt habe.

Kann man hier in österreich einem Richter irgendwas erzählen, ohne das man Beweise vorlegt, oder das der die Argumente prüft. Ich find das eine Frechheit....das nächste mal werd ich auch zu so nen habi gehn und ihm erzählen, mein Nachbar pisselt immmer in meinen Pool und ich möcht ihn verklagen. <- Geht sicher durch, obwohl ich in einem Wohnblock wohne und kein Pool habe.

Hat jemand ne Ahnung was ich jetzt machen soll, bis vor kurzem hat das ganz Zeug das jugendamt geregelt??

den es steht drauf, das ich die kosten des verfahrens an meine Vater zahlen muss, bei sonstiger exekution....:ms:

P.S: bin 18, besuche die HTL(im moment ferien) noch ein jahr...

wien2 05.08.2004 11:49

ich hoffe du oder deine mutter hat eine rechtschutzversicherung
=>anwalt übergeben
wenn nicht bietet, wenn ich mich nicht irre, die AK kostenlose unterstützung

Dane 05.08.2004 11:50

Zitat:

Original geschrieben von wien2
ich hoffe du oder deine mutter hat eine rechtschutzversicherung
=>anwalt übergeben
wenn nicht bietet, wenn ich mich nicht irre, die AK kostenlose unterstützung

nö so ne versicherung gibs bei uns nicht....

eAnic 05.08.2004 11:52

Warum dein Vater klagt, ist mir schleierhaft.
Soweit ich weiß, endet die Unterhaltspflicht eines geschiedenen Ehepartners für dessen Kind(er) automatisch mit der Großjährigkeit.

J@ck 05.08.2004 12:00

Umbedingt mit einem Anwalt oder der AK darüber reden, da sollten schon Profis ran -_-

Dane 05.08.2004 12:02

Zitat:

Original geschrieben von eAnic
....endet die Unterhaltspflicht eines geschiedenen Ehepartners für dessen Kind(er) automatisch mit der Großjährigkeit.
Das stimmt so aber nicht ganz, Unterhalt ist so lange zu leisten so lange "das Kind" in Ausbildung ist. Meine Schwester hat bis 26 unterhalt kassiert, weil sie studiert hat.

3of4 05.08.2004 12:04

laut österreichischem gesetz kannst du sogar gerichtlich erstreiten, dass deine eltern bis zu ihrem ausbildungsniveau haushalten!
weiß allerdings nicht wo das genau drinsteht...

Dane 05.08.2004 12:06

Zitat:

Original geschrieben von Ministerialrat Mailbomber
laut österreichischem gesetz kannst du sogar gerichtlich erstreiten, dass deine eltern bis zu ihrem ausbildungsniveau haushalten!
weiß allerdings nicht wo das genau drinsteht...

erklär mir das, das hab ich jetzt nicht ganz verstanden.....

miezekatze 05.08.2004 12:07

das is richtig dane solang du studiert lehre machst oder schule ect. muss dein vater zahlen du kannst nur wenn du volljärhig bist unterschreibn das er nicht mehr zahlen MUSS aba das geht dann von DIR aus und nicht von deinem vater

3of4 05.08.2004 12:13

wenn dein vater Doktor ist muss er es dir ermöglichen auch einen Doktor zu machen.
wenn er lediglich Poly hat und Hilfsarbeiter ist muss er dir nur das Poly zahlen
(da gibts aber noch einen kompletten Ausnahmendschungel...)

eAnic 05.08.2004 12:14

Zitat:

Original geschrieben von Dane
Das stimmt so aber nicht ganz, Unterhalt ist so lange zu leisten so lange "das Kind" in Ausbildung ist. Meine Schwester hat bis 26 unterhalt kassiert, weil sie studiert hat.
Dann dürfte ich wohl falsch informiert sein, aber ich lasse mich ja gerne eines anderen belehren. :)

Aber lasse dich auf alle Fälle von einem Rechtsanwalt beraten. Das erste Beratungsgespräch ist meist kostenlos.

P.S. Lass dich von dem Schreiben bloss nicht einschüchtern! Klagen kann man heutzutage wegen jedem Scheiss - ob man damit auch vor Gericht durchkommt, steht woanders geschrieben...

miezekatze 05.08.2004 12:17

Zitat:

Original geschrieben von Ministerialrat Mailbomber
wenn dein vater Doktor ist muss er es dir ermöglichen auch einen Doktor zu machen.
wenn er lediglich Poly hat und Hilfsarbeiter ist muss er dir nur das Poly zahlen
(da gibts aber noch einen kompletten Ausnahmendschungel...)

ja das hab ich auch ghört das der vater oder der der hald unterhalt zahln muss auch mutter in manchen fällen aufjedn fall die ausbildung dem kind/jugendlichen ermöglich muss die der elternteil selber hat

walt30 05.08.2004 12:22

Zitat:

Original geschrieben von klane
ja das hab ich auch ghört das der vater oder der der hald unterhalt zahln muss auch mutter in manchen fällen aufjedn fall die ausbildung dem kind/jugendlichen ermöglich muss die der elternteil selber hat
Das muss sich aber erst in den letzten Jahren geändert haben sonst hätte meine Schwester nicht studieren können da mein Vater nur Hauptschule und Lehre hat.:confused: (und aus Nettigkeit heraus hätte DER nie einen Schilling lockergemacht!!)

3of4 05.08.2004 12:29

wenn er jetzt zb. irgendein manager ist, dann glaub ich muss er auch höher...

aber wie gesagt, da gibt es jede menge ausnahmen und sonderregelungen...

zed 05.08.2004 12:50

@dane
starkes stück von deinem vater.

wie schon mehrfach gesagt: unbedingt an einen rechtsanwalt wenden!

voodoohexe 05.08.2004 13:08

*guckst du hier*
http://bmsgk.cms.apa.at/cms/site/det...S1056955253315

zitat :

Wann endet der Unterhaltsanspruch?
Der Unterhaltsanspruch endet mit der Selbsterhaltungsfähigkeit des Jugendlichen. Ein Jugendlicher ist selbsterhaltungsfähig, wenn er für die notwendigen Mittel zur Deckung seines Unterhaltes selbst aufkommen kann. Präsenzdiener sind bei durchschnittlichen Lebensverhältnissen selbsterhaltungsfähig.

Nach Abschluss einer Berufsausbildung ist ein Jugendlicher grundsätzlich selbsterhaltungsfähig. Es muss ihm jedoch eine angemessene Zeit eingeräumt werden, um einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden. Der Jugendliche verliert seinen Unterhaltsanspruch, wenn er die Aufnahme einer zumutbaren Erwerbstätigkeit unterlässt.

Während eines Studiums bleibt der Unterhaltsanspruch bestehen, wenn das Studium zielstrebig und erfolgreich betrieben wird. Als Beurteilungsrahmen wird die Durchschnittsdauer des jeweiligen Studiums herangezogen.

Atomschwammerl 05.08.2004 13:15

pfuh des is echt a hartes stück
auf jedefall gleich a schulbesuchsbestätigung holen
vieleicht auch noch a zeugniss herrichten das das jahr erfolgreich abgschlossen hast

damit gleich für alles was noch kommen mag gewappnet bist

miezekatze 05.08.2004 13:57

hob i jo gsogt :D
i frag mi wo des herkommt das ma die ausbildung aufjednfall zahlt grigt die das elternteil a hat ...

3of4 05.08.2004 14:45

Zitat:

Original geschrieben von klane
hob i jo gsogt :D
i frag mi wo des herkommt das ma die ausbildung aufjednfall zahlt grigt die das elternteil a hat ...

mir ist ein fall bekannt, wo der sohn es so versucht hat (nur war er halt noch mit knapp 30 im ersten semester...)

pc.net 05.08.2004 15:08

@Dane
*) bist du mal durchgefallen? - könnte ev. vom richter gegen dich ausgelegt werden ....

*) hast du deinem vater gegenüber mal erwähnt, dass du nicht sudieren willst?

falls du studieren willst solltest den präsenz- bzw. zivildienst jedenfalls bis nach dem studium aufschieben und keinesfalls vor dem studium machen ;)

interessant finde ich aber schon, dass der richter ohne anhörung deiner aussage, geurteilt hat ... ist beim österreichischen rechtssystem eigentlich nicht üblich, dass eine partei nicht angehört wird - hast vielleicht einen vorladungstermin ignoriert? -> darauf sind die richter nämlich gar nicht gut zu sprechen ;) ...

Tamarah 05.08.2004 15:27

Zitat:

Original geschrieben von pc.net
darauf sind die richter nämlich gar nicht gut zu sprechen ;) ...
Woher weißt du denn das? Schon Erfahrungen vor Gericht gesammelt? :D

pc.net 05.08.2004 16:13

nein, bin ja ein braver rechtschaffener staatsbürger :rolleyes: ...

R@isl 05.08.2004 17:04

Zitat:

Original geschrieben von Dane
Das stimmt so aber nicht ganz, Unterhalt ist so lange zu leisten so lange "das Kind" in Ausbildung ist. Meine Schwester hat bis 26 unterhalt kassiert, weil sie studiert hat.
:lol: ich fühle mich schon wieder bestätigt :lol:

wien2 05.08.2004 17:05

bezüglich arbeiterkammer kärnten

aber ich weiß nicht ob du als schüler anspruch für eine dienleistung der arbeiterkammer hast=>anrufen und fragen

gibts aber für solche fälle nicht auch einen volksanwalt ?

jayjay 05.08.2004 17:49

ich will jetzt da ja den vater sicher nicht verteidigen (kenne ja niemanden) ... aber wer zahlt gern freiwillig mehr/länger unterhalt als er/sie muss? :rolleyes:

colorado_rain 05.08.2004 18:39

Zitat:

Original geschrieben von pc.net
falls du studieren willst solltest den präsenz- bzw. zivildienst jedenfalls bis nach dem studium aufschieben und keinesfalls vor dem studium machen ;)

interessant finde ich aber schon, dass der richter ohne anhörung deiner aussage, geurteilt hat ... ist beim österreichischen rechtssystem eigentlich nicht üblich, dass eine partei nicht angehört wird - hast vielleicht einen vorladungstermin ignoriert? -> darauf sind die richter nämlich gar nicht gut zu sprechen ;) ...


präsenzdienst aufschieben ist früher mal gegangen, seit ein paar jahren nicht mehr. jetzt muss man einrücken, sobald man die schule, die man gerade noch macht, fertig hat.

und urteil war das keines. was er zugestellt bekommen hat war die klage, die hat unten drunter immer ein urteilsbegehren. ist aber kein urteil vom gericht.

das nächste was kommen wird, ist eine ladung zur gerichtsverhandlung.

colorado_rain 05.08.2004 18:46

Re: sch**** öster. Justizsystem
 
Zitat:

Original geschrieben von Dane
Ganz zum schluss steht dann das URTEIL: das ich keinen Anspruch mehr auf unterhalt habe.

Kann man hier in österreich einem Richter irgendwas erzählen, ohne das man Beweise vorlegt, oder das der die Argumente prüft. Ich find das eine Frechheit....das nächste mal werd ich auch zu so nen habi gehn und ihm erzählen, mein Nachbar pisselt immmer in meinen Pool und ich möcht ihn verklagen. <- Geht sicher durch, obwohl ich in einem Wohnblock wohne und kein Pool habe.

Hat jemand ne Ahnung was ich jetzt machen soll, bis vor kurzem hat das ganz Zeug das jugendamt geregelt??

den es steht drauf, das ich die kosten des verfahrens an meine Vater zahlen muss, bei sonstiger exekution....:ms:

P.S: bin 18, besuche die HTL(im moment ferien) noch ein jahr...


das ist kein urteil vom gericht, das ist das urteil, das dein vater gern haben möchte.
zum präsenzdienst musst erst nach absolvierter schule einrücken, also wahrscheinlich erst herbst 2005, wennst die HTL fertig hast.

was du jetzt machen musst, ist dem richter bei der gerichtsverhandlung klar machen, dass du die schule ernsthaft betreibst. nimm alle deine zeugnisse von der htl mit und auch in einer kopie für den richter.

wenns wirklich so ist, dass du erst nächstes jahr mit der schule fertig bist und dann 19, dann hat dein vater die klage um ein jahr zu früh eingebracht. da wird er wohl ziemlich sicher abfahren damit jetzt, so wie es ausschaut.

frazzz 05.08.2004 18:50

Zitat:

Original geschrieben von colorado_rain


das nächste was kommen wird, ist eine ladung zur gerichtsverhandlung.

das denk ich auch, ausser es steht auf seinem wisch was von säumnis-urteil drauf.
was anderes ist auch, wenn er zwischendurch mal ein einkommen hatte...

colorado_rain 05.08.2004 18:52

man kriegt doch nicht klage und versäumnisurteil gleichzeitig zugestellt.

nur die klage kriegt man RSa, das urteil gibts RSb.

colorado_rain 05.08.2004 18:56

übrigens ist der thread-titel falsch.

das österreichische justiz-system ist nicht sch..., nur weil dein vater dich klagt.

ob er dich zurecht klagt oder nicht, stellt sich erst im gerichtsverfahren heraus. wenn nicht, dann verliert er den prozess sowieso.

frazzz 05.08.2004 19:05

Zitat:

Original geschrieben von colorado_rain
übrigens ist der thread-titel falsch.

das österreichische justiz-system ist nicht sch..., nur weil dein vater dich klagt.


najo, schön ist es aber auch nicht.

vor allem das komische pfandrecht :motz:
ich hab 57.- versicherungsprämie einbehalten, da mir die allianz 1400.- schuldet.
die allianz darf mich aber trotzdem auf die 57.- klagen, obwohl meine klage über die 1400.- gerichtsanhängig ist und daher amtsbekant.
weshalb wird dann eine solche klage der allianz nicht einfach abgewiesen oder ruhend gestellt???

colorado_rain 05.08.2004 19:41

Zitat:

Original geschrieben von frazzz

ich hab 57.- versicherungsprämie einbehalten, da mir die allianz 1400.- schuldet.
die allianz darf mich aber trotzdem auf die 57.- klagen, obwohl meine klage über die 1400.- gerichtsanhängig ist und daher amtsbekant.
weshalb wird dann eine solche klage der allianz nicht einfach abgewiesen oder ruhend gestellt???

wenn deine klage gegen die allianz gerichtsanhängig ist (also noch nicht entschieden), wieso soll dann der richter im anderen verfahren wegen den 57 euro davon ausgehen, dass dir die allianz 1400 euro schuldet?

na hoffentlich hast bei deinen eingeklagten 1400 euro die 57 euro versicherungsprämie aufgerechnet und abgezogen, weil sonst gewinnst
nicht nur du deinen, sondern die allianz auch ihren prozess.

frazzz 05.08.2004 19:48

Zitat:

Original geschrieben von colorado_rain
wieso soll dann der richter im anderen verfahren wegen den 57 euro davon ausgehen, dass dir die allianz 1400 euro schuldet?


das soll er auch nicht.
es reicht die klage nicht zuzulassen, bis mein verfahren entschieden ist. wie komm ich dazu gleich auf 2 fronten kämpfen zu müssen, bei einem gegner?

wenn dann gehören die verfahren gejoined...

colorado_rain 05.08.2004 20:36

jo mei, woher soll denn der andere richter das wissen, dass es da noch irgendwo ein verfahren zwischen dir und der allianz gibt?

da musst schon selbst tätig werden. gibt eh an eigenen § in der ZPO für eine verbindung von verfahren, müsst ich aber nachschauen.

frazzz 05.08.2004 20:40

Zitat:

Original geschrieben von colorado_rain
jo mei, woher soll denn der andere richter das wissen, dass es da noch irgendwo ein verfahren zwischen dir und der allianz gibt?

da musst schon selbst tätig werden. gibt eh an eigenen § in der ZPO für eine verbindung von verfahren, müsst ich aber nachschauen.

tjo mei, das ist es eben, woher soll der arme richter in zeiten der vernetzten edv das auch wissen :motz:
wenn es gegen dich geht, weis der richter auch alles, wieso nicht auch für dich???

zum zweiteren: nein, ich muss beinspruchen, es kommt zu einem 2. ordentlichen verfahren...da kann man ja besser gebühren kassieren und mir meine zeit stehlen.

colorado_rain 05.08.2004 20:42

habs schon:

§. 187.
(1) Sind bei einem Gerichte mehrere Rechtsstreite anhängig, die
zwischen den nämlichen Personen geführt werden oder in welchen die
nämliche Person verschiedenen Klägern oder verschiedenen Beklagten
als Prozessgegner gegenübersteht, so können diese Prozesse, wenn
dadurch voraussichtlich deren Erledigung vereinfacht oder
beschleunigt oder der Aufwand für die Kosten der Prozessführung
vermindert werden wird, durch Beschluss des Senates zur gemeinsamen
Verhandlung verbunden werden.
(2) Die Verbindung ist auch zulässig, wenn einzelne dieser
Rechtsstreite vor den Einzelrichter gehören. Zur Verhandlung und
Entscheidung über die verbundenen Rechtsstreite ist der Senat
berufen.


ist aus dem RIS kopiert, § 187 ZPO.
ich hoff, du kennst dich aus :D

und wenn nicht, dann machst einfach einen
"Verbindungsantrag nach § 187 ZPO"
und schreibst rein (sinngemäß): da gibts beim gleichen gericht zur aktenzahl xy noch ein verfahren zwischen dir und der allianz, und wenn diese beiden verfahren verbunden werden, dann wird die erledigung beschleunigt und vereinfacht. und du beantragst halt eben die verbindung von verfahren x und y.

ganz einfach ;)

frazzz 05.08.2004 20:47

Zitat:

Original geschrieben von colorado_rain
habs schon:

§. 187.
(1) Sind bei einem Gerichte mehrere Rechtsstreite anhängig, die
zwischen den nämlichen Personen geführt werden oder in welchen die
nämliche Person verschiedenen Klägern oder verschiedenen Beklagten
als Prozessgegner gegenübersteht, so können diese Prozesse, wenn
dadurch voraussichtlich deren Erledigung vereinfacht oder
beschleunigt oder der Aufwand für die Kosten der Prozessführung
vermindert werden wird, durch Beschluss des Senates zur gemeinsamen
Verhandlung verbunden werden.
(2) Die Verbindung ist auch zulässig, wenn einzelne dieser
Rechtsstreite vor den Einzelrichter gehören. Zur Verhandlung und
Entscheidung über die verbundenen Rechtsstreite ist der Senat
berufen.


ist aus dem RIS kopiert, § 187 ZPO.
ich hoff, du kennst dich aus :D

und wenn nicht, dann machst einfach einen
"Verbindungsantrag nach § 187 ZPO"
und schreibst rein (sinngemäß): da gibts beim gleichen gericht zur aktenzahl xy noch ein verfahren zwischen dir und der allianz, und wenn diese beiden verfahren verbunden werden, dann wird die erledigung beschleunigt und vereinfacht. und du beantragst halt eben die verbindung von verfahren x und y.

ganz einfach ;)

nur leider wohnt die allianz nicht in meinem bezirk :rolleyes:
senat gibt es auch keinen, da einzelrichter.

colorado_rain 05.08.2004 20:55

senat gibts sowieso nie, ist immer nur einzelrichter.
allerdings hast recht, wenns nicht beim gleichen gericht ist, funktionierts nicht.
da kannst dann höchstens eine unterbrechung beantragen, bis das andere verfahren fertig ist.

aber sei froh, dass nicht mit der allianz im gleichen bezirk wohnst :D

frazzz 05.08.2004 21:00

Zitat:

Original geschrieben von colorado_rain

senat gibts sowieso nie, ist immer nur einzelrichter.
aber sei froh, dass nicht mit der allianz im gleichen bezirk wohnst :D

hmm, bei meinem letzten prozess gegen denselben gegner :rolleyes: wars zum schluss ein senat :D

wenns im selben bezirk wären, stünde ich jeden tag auf der matte um die gschäftsleitung zu sprechen :hehe:

maXTC 05.08.2004 21:06

@frazzz
[OT]
machst jetzt wegen der 57 euro einen auf bademeister? :D
[/OT]

sorry dane ;)


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