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-   -   Internet/Foren/Chat usw. - Strafrechtliche Relevanz? (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=139763)

jayjay 19.07.2004 21:52

Internet/Foren/Chat usw. - Strafrechtliche Relevanz?
 
würde mich mal interessieren obs eigentlich strafrechtlich relevant ist, wenn beispielsweise ein chatter/poster/... einen anderen als "arschloch" oder ähnliches bezeichnet. zb. hier als beleidigung oder gegebenenfalls als üble nachrede.

rein formal betrachtet wär ja eigentlich alles gegeben: beleidigung an sich, die notwendige publizität usw. - der "beleidigte" müsste das ganze also nur anzeigen, da es sich dabei ja um kein offizialdelikt handelt.

hab das gerade heute mit einem kollegen diskutiert - wir haben aber beide nichts dazu gefunden :rolleyes:

PrinzRazzo 19.07.2004 23:04

normalerweise würd ich ja sagen, frag das den jayjay.
aber in diesem fall:confused:

enjoy2 19.07.2004 23:16

http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/

Strafgesetzbuch § 111

Wenn man Rechtsanwälten den Paragrafen suchen muss :rolleyes: :D

imho wäre man nicht der Erste, der danach gestraft würde

bzw. in den Foren

http://www.jusline.at/frames/forum.html
http://www.richtervereinigung.at:8080/~InternetRecht
http://www.it-law.at/

wäre die Frage wohl besser aufgehoben

Phantomias 19.07.2004 23:22

da sollten einige Leute hier jetzt lieber besser aufpassen was sie posten! :D ;)

cRyoTaNK 19.07.2004 23:28

Genau ihr @#~ÆÑ&* ihr! :motz: ;)

:lol:

frazzz 19.07.2004 23:31

das inet is rechtsfreier raum.

wem was ned passt, der kann sich ja wieder schleichen.
zwingt einen ja keiner ins www.

kju 19.07.2004 23:41

naja laut ecg trifft den content provider, i.d.r. der betreiber der website (aber achtung nicht mit service/host provider verwechseln, der is laut §16 ecg haftungsfrei) die volle haftung für eigene/zu eigen gemachte inhalte!
lt. § 18 ecg gibt es aber keine allgemeine überwachungspflicht der provider, aber sehrwohl auskunfts- und mitwirkungspflichten

--> im falle einer klage (zb nach $111 stgb) müsste der content provider somit alle daten zum jeweiligen user hergeben (zb. ip) und der access provider widerum die daten zur ip usw.

maXTC 19.07.2004 23:45

wenn man etwas beweisen kann, ist vieles strafrechtlich relevant...

aber bevor ich jemand anwamse, weil er arschloch zu mir gesagt (gepostet) hat, geb' ich mir die rostige... :D

frazzz 19.07.2004 23:49

Zitat:

Original geschrieben von maXTC
wenn man etwas beweisen kann, ist vieles strafrechtlich relevant...

aber bevor ich jemand anwamse, weil er arschloch zu mir gesagt (gepostet) hat, geb' ich mir die rostige... :D

arschloch :D


ansonsten :ja:
ausser ich trete den wahrheitsbeweis an :p



ungeachtet dessen ist das i-net ein konstrukt übernationaler struktur und als solches von einem einzelstaat verfassungsmäßig gar nicht fassbar.

maXTC 19.07.2004 23:51

muchas gracias :D


Tarjan 19.07.2004 23:54

Zitat:

Original geschrieben von frazzz
das inet is rechtsfreier raum.

Zitat:

Original geschrieben von frazzz

ungeachtet dessen ist das i-net ein konstrukt übernationaler struktur und als solches von einem einzelstaat verfassungsmäßig gar nicht fassbar.

Das hättest Du wohl gerne, allerdings ist dem nicht so. Jeder Poster kann nach dem gültigen Recht seines Aufenthaltsortes straf- und privatrechtlich verfolgt werden.

frazzz 19.07.2004 23:54

Zitat:

Original geschrieben von maXTC
muchas gracias :D
danke, gleichfalls :D

jayjay 20.07.2004 00:21

Zitat:

Original geschrieben von enjoy2
http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/

Strafgesetzbuch § 111

jop, da kenn ich mich schon aus ;)
ausserdem bin ich kein rechtsanwalt :p

allerdings ist strafrecht halt nicht gleich einen paragraphen lesen ... und der §111 abs.1 verlangt, dass die publizität, die eben die "üble nachrede" verlangt "persönlich" erfolgen muss (also direktes hören, sehen usw. - das verlangt zumindest bertel/innsbrucker lehre) und vor mindestens 3 personen (publizität). - im internet also nicht gegeben.

und abs.2. ein druckwerk/rundfunk ist das internet ja alles auch nicht. "auf sonstige weise" (wäre wohl internet) halte ich auch für unpräzise, weil beispielsweise bei einem nicknamen (und auf das bezog sich meine frage ja eigentlich) ja der direkte bezug fehlt. obwohl vielleicht einige leute mit dem nickname den richtigen namen/die richtige person assozieren.
bei einer direkten namensbezeichnung ist die sache klar...

frazzz 20.07.2004 00:24

Zitat:

Original geschrieben von jayjay
jop, da kenn ich mich schon aus ;)
ausserdem bin ich kein rechtsanwalt :p

allerdings ist strafrecht halt nicht gleich einen paragraphen lesen ... und der §111 abs.1 verlangt, dass die publizität, die eben die "üble nachrede" verlangt "persönlich" erfolgen muss (also direktes hören, sehen usw. - das verlangt zumindest bertel/innsbrucker lehre) und vor mindestens 3 personen (publizität). - im internet also nicht gegeben.

und abs.2. ein druckwerk/rundfunk ist das internet ja alles auch nicht. "auf sonstige weise" (wäre wohl internet) halte ich auch für unpräzise, weil beispielsweise bei einem nicknamen (und auf das bezog sich meine frage ja eigentlich) ja der direkte bezug fehlt. obwohl vielleicht einige leute mit dem nickname den richtigen namen/die richtige person assozieren.
bei einer direkten namensbezeichnung ist die sache klar...

alles schön und gut, nur was zählt das alles, wenn z.b. solche verbalinjurien über einen .tv server gepostet werden?
wie will da die ö-justiz jemals durchgreifen?

Guru 20.07.2004 00:26

Zitat:

Original geschrieben von frazzz
das inet is rechtsfreier raum.

wem was ned passt, der kann sich ja wieder schleichen.
zwingt einen ja keiner ins www.

Da bist aber schön im Irrtum - es gibt keinen rechtsfreien Raum Internet...

Guru

frazzz 20.07.2004 00:29

Zitat:

Original geschrieben von Guru
Da bist aber schön im Irrtum - es gibt keinen rechtsfreien Raum Internet...

Guru

er schon wieder :rolleyes:

ungeachtet dessen ist das i-net ein konstrukt übernationaler struktur und als solches von einem einzelstaat verfassungsmäßig gar nicht fassbar.


nur weil österreichische großkopferte nach mehr als einem jahrzehnt draufgekommen sind, das es das i-net gibt, können sie nach mehr als 2 jahrzehnten regeln dafür aufstellen?



no way :D

das bedarf schon einer grundsatzentscheidung per globalem voting

jayjay 20.07.2004 00:30

Zitat:

Original geschrieben von frazzz
alles schön und gut, nur was zählt das alles, wenn z.b. solche verbalinjurien über einen .tv server gepostet werden?
wie will da die ö-justiz jemals durchgreifen?

wenn ein österreicher einen anderen österreicher übers internet beleidigt (also mit direkter namensbezeichnung) kann der server auf den bahamas sein kommt der dran.
du kommst ja auch ned von der üblen nachrede frei, wenn du zb. die zettel wo was draufsteht im ausland verteilst.

mir gehts aber um die beleidigung nick zu nick :rolleyes:
weil das ist für mich eigentlich grauzone bzw. ich finde nichts ...
was ist wenn jemand seinen echten namen als nick hat usw.

Guru 20.07.2004 00:31

Zitat:

Original geschrieben von frazzz
alles schön und gut, nur was zählt das alles, wenn z.b. solche verbalinjurien über einen .tv server gepostet werden?
wie will da die ö-justiz jemals durchgreifen?

Weil der Server nicht unbedingt in Tuvalu sondern beim Provider ums Eck stehen kann.

Publizität ist gegeben und bereits ausjudiziert. Aus der IP und den Logs des providers läßt sich sehr schnell feststellen, wer derjenige ist, der Beleidigendes schreibt...

Aber Du kannst es ja wie Otto Schenk machen, der der Bundesregierung angeboten hat, dass diese ihn in den A****..... (es handelt sich also um ein freibleibendes Angebot, keine Aufforderung) :lol:

Guru ;)

tosto 20.07.2004 00:41

naja, wie schon geschrieben.
wenn ich jetzt anfangen würde euch zu beschimpfen, dann muss der betreiber der seite dafür sorgend as die beschimpfungen entfernt werden (was meint ihr warum man uns die mods hierher gesetzt hat, damit wir was zum reden haben???).
wenn der betreiber das nicht macht, dann darf derjenige den ich beschimpft hab den betreiber verklagen, aber mich meine ich nicht.
der betreiber ist dann starfbar für das was gepostet wurde. der betreiber kann das aber meine ich auch weiterleiten an den urheber der beschimpfung. da bin ich mir dann nicht mehr so im klaren...

ciao

frazzz 20.07.2004 00:41

Zitat:

Original geschrieben von Guru
Weil der Server nicht unbedingt in Tuvalu sondern beim Provider ums Eck stehen kann.

Publizität ist gegeben und bereits ausjudiziert. Aus der IP und den Logs des providers läßt sich sehr schnell feststellen, wer derjenige ist, der Beleidigendes schreibt...

Aber Du kannst es ja wie Otto Schenk machen, der der Bundesregierung angeboten hat, dass diese ihn in den A****..... (es handelt sich also um ein freibleibendes Angebot, keine Aufforderung) :lol:

Guru ;)


mir ist das egal da ich zu dem stehe was ich von mir gebe (absondere).


...egal ob dünflüssig oder von fester konsistenz :D

Guru 20.07.2004 00:44

Zitat:

Original geschrieben von frazzz
er schon wieder :rolleyes:

ungeachtet dessen ist das i-net ein konstrukt übernationaler struktur und als solches von einem einzelstaat verfassungsmäßig gar nicht fassbar.


nur weil österreichische großkopferte nach mehr als einem jahrzehnt draufgekommen sind, das es das i-net gibt, können sie nach mehr als 2 jahrzehnten regeln dafür aufstellen?



no way :D

das bedarf schon einer grundsatzentscheidung per globalem voting

Ja, er schon wieder *grins*
Es spielt überhaupt keine Rolle, ob das Internet international ist oder nicht und wie lange es schon existiert. Die Gesetzeslage über Beleidigungen oder üble Nachrede gehen nur davon aus, ob es publik gemacht wird (und das wird es mit dem Internet ganz sicher, gilt doch eine Veröffentlichung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Internet wie eine Veröffentlichung in der Wiener Zeitung/Amtsblatt) - so neu kann das Medium gar nicht sein, dass die Gesetzeslage nicht eindeutig wäre...

Wo steht übrigens was von globalem Voting? Deine zitierten Großkopferten schaffen ja nicht einmal in der EU eine Volksabstimmung bei wesentlichen Änderungen.

Guru

Guru 20.07.2004 00:45

Zitat:

Original geschrieben von frazzz
mir ist das egal da ich zu dem stehe was ich von mir gebe (absondere).


...egal ob dünflüssig oder von fester konsistenz :D

na wenns dünnflüssig ist, stehts sicher nicht :D

Guru

frazzz 20.07.2004 00:48

es ist niemand, auch kein österreicher, gezwungen am i-net teilzunehmen.

keiner muß irgendwelche postings lesen.


im gegensatz zu persönlicher konfrontation.

Guru 20.07.2004 00:51

Zitat:

Original geschrieben von frazzz
es ist niemand, auch kein österreicher, gezwungen am i-net teilzunehmen.

keiner muß irgendwelche postings lesen.


im gegensatz zu persönlicher konfrontation.

Aber Du kannst es nicht verhindern, dass es keiner liest. Und damit ist es publik (öffentlich). Und die beleidigende Äußerung muss dir auch nicht ein Österreicher bestätigen - der kann sogar in Tuvalu sitzen :p oder es kann ein Ausdruck von einer Suchmaschine sein.

Du bist nur dann auf der sicheren Seite, wenn Du nicht beleidigst...

Guru

PS: der Beleidigte muss es selbst nicht einmal lesen...

frazzz 20.07.2004 00:54

Zitat:

Original geschrieben von Guru
Aber Du kannst es nicht verhindern, dass es keiner liest. Und damit ist es publik (öffentlich). Und die beleidigende Äußerung muss dir auch nicht ein Österreicher bestätigen - der kann sogar in Tuvalu sitzen :p oder es kann ein Ausdruck von einer Suchmaschine sein.

Du bist nur dann auf der sicheren Seite, wenn Du nicht beleidigst...

Guru

mag sein.

ist halt eine grundsatzfrage.
soviel zum thema zivilcourage.

u.a. zeichnet es eine demokratie aus, das mann/frau durchaus anderer meinung sein darf.

zitat ssd

frazzz 20.07.2004 01:19

welche macht hat der staat österreich bezüglich öffentlicher terror-aufforderungen der al quaida im i-net?

diese sites sind auch für ösis zugänglich

ist imho in ö verboten.

betrifft u.a. ö-urlauber in .it .


...scheint mir weit wichtiger, als ob jemand irgendwen in irgendeinem forum als arschloch tituliert.



:confused:

Guru 20.07.2004 02:05

Zitat:

Original geschrieben von frazzz
welche macht hat der staat österreich bezüglich öffentlicher terror-aufforderungen der al quaida im i-net?

diese sites sind auch für ösis zugänglich

ist imho in ö verboten.

betrifft u.a. ö-urlauber in .it .


...scheint mir weit wichtiger, als ob jemand irgendwen in irgendeinem forum als arschloch tituliert.



:confused:

Ist die Aufforderung gegen die Republik Österreich oder gegen einen Österreicher gerichtet?

Guru

maXTC 20.07.2004 02:23

wer das liest ist blöd ;)

Chrisi99 20.07.2004 21:16

Zitat:

Original geschrieben von maXTC
wer das liest ist blöd ;)
mist... ned scho wieder :D


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