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Internet/Foren/Chat usw. - Strafrechtliche Relevanz?
würde mich mal interessieren obs eigentlich strafrechtlich relevant ist, wenn beispielsweise ein chatter/poster/... einen anderen als "arschloch" oder ähnliches bezeichnet. zb. hier als beleidigung oder gegebenenfalls als üble nachrede.
rein formal betrachtet wär ja eigentlich alles gegeben: beleidigung an sich, die notwendige publizität usw. - der "beleidigte" müsste das ganze also nur anzeigen, da es sich dabei ja um kein offizialdelikt handelt. hab das gerade heute mit einem kollegen diskutiert - wir haben aber beide nichts dazu gefunden :rolleyes: |
normalerweise würd ich ja sagen, frag das den jayjay.
aber in diesem fall:confused: |
http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/
Strafgesetzbuch § 111 Wenn man Rechtsanwälten den Paragrafen suchen muss :rolleyes: :D imho wäre man nicht der Erste, der danach gestraft würde bzw. in den Foren http://www.jusline.at/frames/forum.html http://www.richtervereinigung.at:8080/~InternetRecht http://www.it-law.at/ wäre die Frage wohl besser aufgehoben |
da sollten einige Leute hier jetzt lieber besser aufpassen was sie posten! :D ;)
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Genau ihr @#~ÆÑ&* ihr! :motz: ;)
:lol: |
das inet is rechtsfreier raum.
wem was ned passt, der kann sich ja wieder schleichen. zwingt einen ja keiner ins www. |
naja laut ecg trifft den content provider, i.d.r. der betreiber der website (aber achtung nicht mit service/host provider verwechseln, der is laut §16 ecg haftungsfrei) die volle haftung für eigene/zu eigen gemachte inhalte!
lt. § 18 ecg gibt es aber keine allgemeine überwachungspflicht der provider, aber sehrwohl auskunfts- und mitwirkungspflichten --> im falle einer klage (zb nach $111 stgb) müsste der content provider somit alle daten zum jeweiligen user hergeben (zb. ip) und der access provider widerum die daten zur ip usw. |
wenn man etwas beweisen kann, ist vieles strafrechtlich relevant...
aber bevor ich jemand anwamse, weil er arschloch zu mir gesagt (gepostet) hat, geb' ich mir die rostige... :D |
Zitat:
ansonsten :ja: ausser ich trete den wahrheitsbeweis an :p ungeachtet dessen ist das i-net ein konstrukt übernationaler struktur und als solches von einem einzelstaat verfassungsmäßig gar nicht fassbar. |
muchas gracias :D
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ausserdem bin ich kein rechtsanwalt :p allerdings ist strafrecht halt nicht gleich einen paragraphen lesen ... und der §111 abs.1 verlangt, dass die publizität, die eben die "üble nachrede" verlangt "persönlich" erfolgen muss (also direktes hören, sehen usw. - das verlangt zumindest bertel/innsbrucker lehre) und vor mindestens 3 personen (publizität). - im internet also nicht gegeben. und abs.2. ein druckwerk/rundfunk ist das internet ja alles auch nicht. "auf sonstige weise" (wäre wohl internet) halte ich auch für unpräzise, weil beispielsweise bei einem nicknamen (und auf das bezog sich meine frage ja eigentlich) ja der direkte bezug fehlt. obwohl vielleicht einige leute mit dem nickname den richtigen namen/die richtige person assozieren. bei einer direkten namensbezeichnung ist die sache klar... |
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wie will da die ö-justiz jemals durchgreifen? |
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Guru |
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ungeachtet dessen ist das i-net ein konstrukt übernationaler struktur und als solches von einem einzelstaat verfassungsmäßig gar nicht fassbar. nur weil österreichische großkopferte nach mehr als einem jahrzehnt draufgekommen sind, das es das i-net gibt, können sie nach mehr als 2 jahrzehnten regeln dafür aufstellen? no way :D das bedarf schon einer grundsatzentscheidung per globalem voting |
Zitat:
du kommst ja auch ned von der üblen nachrede frei, wenn du zb. die zettel wo was draufsteht im ausland verteilst. mir gehts aber um die beleidigung nick zu nick :rolleyes: weil das ist für mich eigentlich grauzone bzw. ich finde nichts ... was ist wenn jemand seinen echten namen als nick hat usw. |
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Publizität ist gegeben und bereits ausjudiziert. Aus der IP und den Logs des providers läßt sich sehr schnell feststellen, wer derjenige ist, der Beleidigendes schreibt... Aber Du kannst es ja wie Otto Schenk machen, der der Bundesregierung angeboten hat, dass diese ihn in den A****..... (es handelt sich also um ein freibleibendes Angebot, keine Aufforderung) :lol: Guru ;) |
naja, wie schon geschrieben.
wenn ich jetzt anfangen würde euch zu beschimpfen, dann muss der betreiber der seite dafür sorgend as die beschimpfungen entfernt werden (was meint ihr warum man uns die mods hierher gesetzt hat, damit wir was zum reden haben???). wenn der betreiber das nicht macht, dann darf derjenige den ich beschimpft hab den betreiber verklagen, aber mich meine ich nicht. der betreiber ist dann starfbar für das was gepostet wurde. der betreiber kann das aber meine ich auch weiterleiten an den urheber der beschimpfung. da bin ich mir dann nicht mehr so im klaren... ciao |
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mir ist das egal da ich zu dem stehe was ich von mir gebe (absondere). ...egal ob dünflüssig oder von fester konsistenz :D |
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Es spielt überhaupt keine Rolle, ob das Internet international ist oder nicht und wie lange es schon existiert. Die Gesetzeslage über Beleidigungen oder üble Nachrede gehen nur davon aus, ob es publik gemacht wird (und das wird es mit dem Internet ganz sicher, gilt doch eine Veröffentlichung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Internet wie eine Veröffentlichung in der Wiener Zeitung/Amtsblatt) - so neu kann das Medium gar nicht sein, dass die Gesetzeslage nicht eindeutig wäre... Wo steht übrigens was von globalem Voting? Deine zitierten Großkopferten schaffen ja nicht einmal in der EU eine Volksabstimmung bei wesentlichen Änderungen. Guru |
Zitat:
Guru |
es ist niemand, auch kein österreicher, gezwungen am i-net teilzunehmen.
keiner muß irgendwelche postings lesen. im gegensatz zu persönlicher konfrontation. |
Zitat:
Du bist nur dann auf der sicheren Seite, wenn Du nicht beleidigst... Guru PS: der Beleidigte muss es selbst nicht einmal lesen... |
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ist halt eine grundsatzfrage. soviel zum thema zivilcourage. u.a. zeichnet es eine demokratie aus, das mann/frau durchaus anderer meinung sein darf. zitat ssd |
welche macht hat der staat österreich bezüglich öffentlicher terror-aufforderungen der al quaida im i-net?
diese sites sind auch für ösis zugänglich ist imho in ö verboten. betrifft u.a. ö-urlauber in .it . ...scheint mir weit wichtiger, als ob jemand irgendwen in irgendeinem forum als arschloch tituliert. :confused: |
Zitat:
Guru |
wer das liest ist blöd ;)
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Zitat:
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