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-   -   Ebay - Meldepflicht des Verkäufers? (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=137514)

jayjay 22.06.2004 10:50

Ebay - Meldepflicht des Verkäufers?
 
ich habe mir letzte woche bei ebay bei so nem händler eine externe festplatte per sofort kaufen ersteigert. jetzt habe ich ca. 2h nach der ersteigerung so eine standard-mail bekommen, dass ich das geld an das konto mit der nummer überweisen soll ...

1. hab ich das ganze bei ebay.at ersteigert - jetzt ist der händler aus hamburg (als ort war gar nichts angegeben, nur "versand innerhalb österreichs")

2. hab ich ihm dann ne mail geschrieben, dass ich gerne per nachnahme zahlen würde, weil ich keine 140euro nach hamburg überweisen will. zahlungsart stand im angebot "wie unten angeführt", da stand aber nichts - hab dann bei den bewertugen geschaut und da waren einige dabei die anscheinend per nachnahme gezahlt haben - jetzt nicht mehr möglich.


irgendwie kommt mir das ganze nicht mehr seriös vor (zuerst hat die homepage usw. des händlers seriös gewirkt, aber jetzt - naja ...)

und da ich bis heute eh noch keine antwort auf mein mail erhalten habe, ob ich per nachnahme zahlen kann (ist jetzt mittlerweile 6 tage her) wollte ich mal fragen, ob da wer weiss, ob ich das geschäft jetzt als "geplatzt" sehen kann. ich hab ja zwar so einn standardmail erhalten, aber normal gibts da doch auch fristen für die abwicklung.

was soll ich euerer meinung nach tun?
das angebot (externe samsung 160gb usb/firewire für 120euro plus 20euro versand) wär ja schon ganz gut, aber irgendwie trau ich der sache intuitiv nicht.:rolleyes:

miezekatze 22.06.2004 10:56

hm i weiß hilft da jetzt sicha net viel..
aba gibz da niemanden bei ebay an den du dich da wenden kannst der das weiß?

eAnic 22.06.2004 11:10

Mein Tip: Verfasse ihm nochmals eine Mail, wo du auf Nachnahme Lieferung bestehst und fordere ihn (nett natürlich) auf, die HD innerhalb von 7 Werktagen zu liefern, da er Versand per NN nicht explizit ausgeschlossen hat.
Ein wirklich seriöser Händler geht darauf ein.
Lass' dich aber bloss nicht auf Zahlung per Vorauskassa überreden. Was dabei passieren kann, liest man ja immer öfter in diversen Zeitschriften/Foren.

J@ck 22.06.2004 11:13

Wenn der Händler ausschließlich Überweisung als Zahlungsmethode angewählt hat, sieht es schlecht aus.
Oder du schickst ihm einen eingeschriebenen Brief mit der Knete :D Aber es gibt auch den Treuhandservice den ich sehr empfehle...

Geplatzt ist das Geschäft erst wenn du dich an ebay gewendet hast, diese ihm eine Aufforderung senden sich zu melden und er diese Frist ebenfalls nicht einhält. Kommt aber nur selten vor da der Verkäufer größeres Geld zahlen muss an ebay für verkauftes Zeug.

Beim Rest kann ich dir nur empfehlen was ich auch hart gelernt habe: Erst hinschauen, dann kaufen :p

utakurt 22.06.2004 11:14

Viel Spaß mit der Nachnahme:
 
Nachnahmesendungen sind (zumindest bei der Post) furchtbar teuer geworden - mit 20 EUR kömmst da nie hin.

Ich glaube der Empfänger!!! der Nachnahmesendung darf bei erhalt der Sendung zusätzl. zum Nachnahmebetrag 9 EUR abdrücken, der Absender muß erstens erhöhtes porto bei der Aufgabe zahlen und muß dann nochwas für den überwiesenen Betrag berappen (~4 EUR)!!!!! - das alles noch ohne Grundporto - wohlgemerkt!

Wenn der Händler durchgehend gute Bewertung hat, hätte ich kein Problem damit - vielleicht geht's auch via Treuhandservice!

J@ck 22.06.2004 11:20

Es gäbe noch einen Trick der aber schon sehr an der Grenze der Illegalität schwingt:
Die Überweisung nur mit den Daten IBAN/SWIFT und BIC durchführen und KEINEN Namen auf die Überweisung schreiben. Das Geld fließt rüber. Wenn sich der Typ nicht meldet, kann die Bank mit der Begründung keine Übereinstimmung von Konto+Name das Geld zurücküberweisen.
Habe ich 1x (unabsichtlich) gemacht, habe irgendwie nie den Namen bei Auslandsüberweisungen angegeben.

utakurt 22.06.2004 11:34

Clever, clever!

pc.net 22.06.2004 12:31

wenn er sich nicht rührt oder du den verkäufer als nicht (mehr) vertrauenswürdig erachtest, dann tritt doch gemäß konsumentenschutzgesetz (vertragsabschlüsse im fernabsatz) vom kaufvertrag zurück ...

Konsumentenschutzgesetz:
Zitat:

§ 5e. (1) Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf der in Abs. 2 und 3 genannten Fristen zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

(2) Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

(3) Ist der Unternehmer seinen Informationspflichten nach § 5d Abs. 1 und 2 nicht nachgekommen, so beträgt die Rücktrittsfrist drei Monate ab den in Abs. 2 genannten Zeitpunkten. Kommt der Unternehmer seinen Informationspflichten innerhalb dieser Frist nach, so beginnt mit dem Zeitpunkt der Übermittlung der Informationen durch den Unternehmer die in Abs. 2 genannte Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts.
du kannst übrigens auch schon VOR zustellung zurücktreten ...

jayjay 22.06.2004 12:37

Zitat:

Original geschrieben von J@ck
Es gäbe noch einen Trick der aber schon sehr an der Grenze der Illegalität schwingt:
Die Überweisung nur mit den Daten IBAN/SWIFT und BIC durchführen und KEINEN Namen auf die Überweisung schreiben. Das Geld fließt rüber. Wenn sich der Typ nicht meldet, kann die Bank mit der Begründung keine Übereinstimmung von Konto+Name das Geld zurücküberweisen.
Habe ich 1x (unabsichtlich) gemacht, habe irgendwie nie den Namen bei Auslandsüberweisungen angegeben.

danke für den guten tipp. werde das wahrscheinlich so machen!
da ich ferial sowieso immer bei ner bank arbeite dürfte das auch kein problem darstellen :) bzw. mal nachfragen ...

jayjay 22.06.2004 12:39

Zitat:

Original geschrieben von pc.net
wenn er sich nicht rührt oder du den verkäufer als nicht (mehr) vertrauenswürdig erachtest, dann tritt doch gemäß konsumentenschutzgesetz (vertragsabschlüsse im fernabsatz) vom kaufvertrag zurück ...

Konsumentenschutzgesetz:du kannst übrigens auch schon VOR zustellung zurücktreten ...

ich hab auch schon an sowas gedacht ... hm.
bin mir nur eben nicht sicher, wie das bei ebay ist. immerhin muss der verkäufer dann ja trotzdem an ebay gebühren zahlen - oder nicht?

aber 14-tägiges rückgaberecht steht zb. sogar in den abgb des verkäufers. also von dem her...

pc.net 22.06.2004 13:41

wenn ein händler über ebay verkauft fällt das IMHO unter "selber schuld" ;)

jayjay 22.06.2004 15:13

Zitat:

Original geschrieben von pc.net
wenn ein händler über ebay verkauft fällt das IMHO unter "selber schuld" ;)
damit dürfest du natürlich auch recht haben ;)
werd die platte jetz nicht kaufen - bin gespannt was er mir antwortet.

jayjay 22.06.2004 17:56

Zitat:

Original geschrieben von pc.net
wenn ein händler über ebay verkauft fällt das IMHO unter "selber schuld" ;)
so jetz hat er sich bei mir gemolden (da gings dann plötzlich schnell :rolleyes: ):

Guten Tag,

ich bedanke mich für Ihre Anfrage. Die Ablehnung der Ware wird mehrere Abmahnungen für Sie zur Folge haben.

Mit freundlichem Gruß
X



da bin ich ja mal gespannt ...

pc.net 22.06.2004 18:13

na da bin ich aber gespannt ...

was hast ihm denn geschrieben?

maXTC 22.06.2004 18:27

Zitat:

Original geschrieben von pc.net
was hast ihm denn geschrieben?
geh scheißen piefke


hätte ich geschrieben ;)

jayjay 22.06.2004 20:05

Sg. Herr X!

Gemäß österr. Konsumentenschutz steht mir ein 7-Tage Rücktrittsrecht zu. Da die Auktion am Donnerstag, 17. Juni, erfolgte ist diese Frist noch nicht verstrichen.
Ich hätte die Ware auch bestellen und sie binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückschicken können, was für uns beide nur unnötige Kosten aufgeworfen hätte.

Aus diesem Grund hoffe ich, dass Sie auf etwaige Abmahnungen verzichten, die für beide Parteien (und vor allem für Sie) nur unnötigen Ärger bedeuten würden.

Anbei habe ich Ihnen das in Österreich geltende Konsumentenschutzgesetz an diese Email gehängt. Nachzulesen im Bundesgesetz vom 8. März 1979 BGBl. Nr. 140/1979 idF BGBl 111/2002.

Mit freundlichen Grüßen,

jayjay



Konsumentenschutzgesetz:

§ 5e. (1) Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf der in Abs. 2 und 3 genannten Fristen zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

(2) Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

(3) Ist der Unternehmer seinen Informationspflichten nach § 5d Abs. 1 und 2 nicht nachgekommen, so beträgt die Rücktrittsfrist drei Monate ab den in Abs. 2 genannten Zeitpunkten. Kommt der Unternehmer seinen Informationspflichten innerhalb dieser Frist nach, so beginnt mit dem Zeitpunkt der Übermittlung der Informationen durch den Unternehmer die in Abs. 2 genannte Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts.


also, das hat er jetzt als antwort gekriegt: wenn er mir mahnungen schickt wandern die halt einfach in den müll :D

maXTC 22.06.2004 20:34

also meine antwort wäre einfacher und verständlicher gewesen :D

jayjay 22.06.2004 21:16

Zitat:

Original geschrieben von maXTC
also meine antwort wäre einfacher und verständlicher gewesen :D
:lol:

jetzt scheint er plötzlich schneller zu antworten ...


Guten Tag,

ich bedanke mich für Ihre Anfrage.Die Ablehnung der Ware wird wird Ebay mitgeteilt.

Mit freundlichem Gruß



The_Lord_of_Midnight 23.06.2004 00:19

verpass ihm unbedingt eine negative bewertung. wenn du eine negative bewertung bekommst, kannst du eine antwort schreiben, warum es dazu gekommen ist.

J@ck 23.06.2004 08:19

Ist es aber nicht so dass du zumindest seine Gebühren zahlen musst?
Denn von seiner Sicht ist das auch merkwürdig, er zahlt für ein nicht abgeschlossenes Geschäft Gebühren, oder?

Ebay ist da auch etwas empfindlich: Ich glaub du könntest einen "Rauswurf" riskieren.

Aber ich bin eh nur ahnungslos :rolleyes:

Erkundige dich in jedem Fall vorher noch bei ebay, in der Hilfe steht sicher einiges zum "Nichtbezahlen".

Edit: Hab ich gerade gefunden: http://pages.ebay.at/help/buy/questi...nted-item.html

Necro 23.06.2004 08:24

Mein Gott Leute! Was habt ihr denn für Probleme?
Ich kaufe und verkaufe selber viel Auf Ebay, und hatte noch nie, ich wiederhole, noch NIE Probleme mit dem Versand oder der Vorausüberweisung - auch nach Deutschland bzw Übersee.

Grade wenn du schreibst, dass du bei einem Haendler gekauft hast, dann kommst du sowiso relativ leicht an dein Geld, sollte es mal Reklamationen geben.

Schau dir einfach die Bewertungen des Verkaeufers an - wenn da mindestens 98% positiv sind, dann ist doch alles in Butter, dann kannst du auch beruhigt per Vorkasse bezahlen. Das ist die absolut uebliche Praxis beim Kauf auf Ebay, und hat nichts mit Abzocke zu tun!!
Per Nachnahme liefert so gut wie niemand, einfach aus dem Grund, den du selber schon auffuehrst hier - man hat eben eine Ruecktrittsfrist, und wenn du die gesendete Ware nicht annimmst, hat der Verkaeufer einen Riesenschaden durch die Nachnahme Gebuehr erlitten.

Gruss
Christian

Dumdideldum 23.06.2004 08:39

Zitat:

Original geschrieben von maXTC
geh scheißen piefke


hätte ich geschrieben ;)

:lol:

utakurt 23.06.2004 09:03

Zitat:

Original geschrieben von J@ck
Ist es aber nicht so dass du zumindest seine Gebühren zahlen musst?
Denn von seiner Sicht ist das auch merkwürdig, er zahlt für ein nicht abgeschlossenes Geschäft Gebühren, oder?....

Wenn von beiden Seiten bestätigt wird, dass der Deal nicht zustandegekommen ist, erläßt EBAy idR dieses Einstellentgelt!

Ist halt dann nur ein klein wenig mühselig, aber es fallen zumindest keine Kosten an (für beide Seiten keine)

utakurt 23.06.2004 09:08

Zitat:

Original geschrieben von The_Lord_of_Midnight
verpass ihm unbedingt eine negative bewertung. wenn du eine negative bewertung bekommst, kannst du eine antwort schreiben, warum es dazu gekommen ist.
..er aber auch - wenn der Händler viele (positive) Bewertungen hat geht die eine negative darin unter!

Wenn man als ONU nur wenige wenn auch nur positive Bewertungen hat, fällt die eine negative oft sehr ins Gewicht!

...und ich persönlich würde es mir als Privbatanbieter überlegen, an jemanden zu verkaufen, der wegen sowas zurückgetreten ist und sich offensichtlich wegen sowas nicht einigen konnte!

Insoferne war die Vorgangsweise von jayjay aus meiner sicht die Beste:

Sachl. Begründung warum Rücktritt unter Hinweis auf die Rechtslage! Der Händler wird künftig seine Versandbedingungen genauer formulieren und Verlusdt hat letztendlich keiner!

Finde ich gut!

jayjay 23.06.2004 12:10

Zitat:

Original geschrieben von Necro

Schau dir einfach die Bewertungen des Verkaeufers an - wenn da mindestens 98% positiv sind, dann ist doch alles in Butter, dann kannst du auch beruhigt per Vorkasse bezahlen. Das ist die absolut uebliche Praxis beim Kauf auf Ebay, und hat nichts mit Abzocke zu tun!

ist ja überhaupt kein problem mehr sich selbst 10.000 gute bewertungen zu verpassen - gerade kürzlich im fernsehn gekommen, wie einfach das funktioniert. da muss man sich ned mal besonders auskennen, gibts eigene tools dafür.

auch wenns dich noch nicht getroffen hat - es gibt genügend leute mit schlechten erfahrungen!
und wenn da zuerst dort steht, dass alles in österreich vonstatten geht und ich dann plötzlich geld nach hamburg überweisen soll ... naja.

jayjay 23.06.2004 12:15

Zitat:

Original geschrieben von J@ck

Erkundige dich in jedem Fall vorher noch bei ebay, in der Hilfe steht sicher einiges zum "Nichtbezahlen".

Edit: Hab ich gerade gefunden: http://pages.ebay.at/help/buy/questi...nted-item.html

zuerst mal danke für den link. hab gestern auch noch ein bisschen rumgesucht aber nichts gefunden. gerade bei einem kommerziellen händler müsste ein rücktritt nach kschg doch erst recht problemlos möglich sein... somit verstehe ich eigentlich nicht, wieso man dafür eine schlechtere bewertung erhalten soll - das ist mein gutes recht als konsument, und daran kann auch ebay nichts ändern.

da der typ einen eigenen online-shop betreibt tritt er meiner meinung nach auch als unternehmer auf, für den das kschG gilt! (bei ner privatperson wär das natürlich anders...).

oder was meint ihr? :rolleyes:

The_Lord_of_Midnight 23.06.2004 21:30

Zitat:

Original geschrieben von utakurt
...und ich persönlich würde es mir als Privbatanbieter überlegen, an jemanden zu verkaufen, der wegen sowas zurückgetreten ist und sich offensichtlich wegen sowas nicht einigen konnte!
du kannst dir aber nicht aussuchen, wer deine waren ersteigert. oder wie willst du dem käufer mit dem höchstgebot sein recht auf die ware verweigern ?

The_Lord_of_Midnight 23.06.2004 21:32

Zitat:

Original geschrieben von jayjay
somit verstehe ich eigentlich nicht, wieso man dafür eine schlechtere bewertung erhalten soll - das ist mein gutes recht als konsument, und daran kann auch ebay nichts ändern.
nur der händler möchte die gesetzlichen rechte der konsumenten offensichtlich nicht akzeptieren. schnell und leicht zu geld kommen wollen viele. aber wenn sie meinen, über dem gesetz zu stehen, da hört sich der spaß dann sehr schnell auf.

The_Lord_of_Midnight 23.06.2004 21:35

Zitat:

Original geschrieben von Necro
Ich kaufe und verkaufe selber viel Auf Ebay, und hatte noch nie, ich wiederhole, noch NIE Probleme mit dem Versand oder der Vorausüberweisung - auch nach Deutschland bzw Übersee.
nur das heisst noch lange nicht, daß es nie probleme geben kann. die anzahl der leute, die mit ebay schlechte erfahrungen gemacht haben, ist sicher unüberschaubar groß. eine gewisses maß an skepsis und vorsicht ist meiner ansicht nach unbedingt erforderlich.

man muss sich nur die ganzen betrügerischen methoden anschauen, mit denen heutzutage bei ebay und konsorten manipuliert wird.

utakurt 23.06.2004 21:40

Zitat:

Original geschrieben von The_Lord_of_Midnight
du kannst dir aber nicht aussuchen, wer deine waren ersteigert. oder wie willst du dem käufer mit dem höchstgebot sein recht auf die ware verweigern ?
Yep - mache ich an & ab, dass ich mir vorbegalte, nur an an Käufer mit min. 10 positive Bewertungen bzw 100% +Votings zu verkaufen!

Ob das Ebay konform ist weiß ich net, aber es funzt (habe ich bis jetzt 4x gemacht - zB bei einem MK4 Naviset um 600 EUR)

The_Lord_of_Midnight 23.06.2004 21:53

Zitat:

Original geschrieben von utakurt
Yep - mache ich an & ab, dass ich mir vorbegalte, nur an an Käufer mit min. 10 positive Bewertungen bzw 100% +Votings zu verkaufen!

Ob das Ebay konform ist weiß ich net, aber es funzt (habe ich bis jetzt 4x gemacht - zB bei einem MK4 Naviset um 600 EUR)

und wie haben sich die von dir abgelehnten verkäufer verhalten ? wie wickelst du dann den verkauf ab, wenn ebay den höchstbieter als käufer registriert hat ?

utakurt 23.06.2004 22:28

Gar nicht - hat bis dato alles gepaßt!

habe allerdings erst so um die 120 Verkäufe abgewicketlt - ein paar banusen bewerten leider nicht, obwohl bis dato alle zufreiden waren, mit dem was von mir gekauft wurde!

utakurt 23.06.2004 22:29

EDIT: bitte löschen - Doppelpost (WCM Server zeitverzögert)!

jayjay 23.06.2004 23:38

Zitat:

Original geschrieben von utakurt
Yep - mache ich an & ab, dass ich mir vorbegalte, nur an an Käufer mit min. 10 positive Bewertungen bzw 100% +Votings zu verkaufen!

Ob das Ebay konform ist weiß ich net, aber es funzt (habe ich bis jetzt 4x gemacht - zB bei einem MK4 Naviset um 600 EUR)

dann könnt ich zb. nicht mehr mitsteigern.
der idiot hat mir eine negativ-wertung verpasst obwohl ich lediglich auf mein recht gepocht habe ... und bis die vom ebay-support sich da drum kümmern (wenn sies überhaupt tun), naja ... :rolleyes:

irgendwie ist mir das ganze ebay mittlerweile sehr suspekt.
da mag ich 12-sold echt vieel lieber.

Tamarah 24.06.2004 07:30

Zitat:

Original geschrieben von jayjay
da mag ich 12-sold echt vieel lieber.
Die sind auch nicht besser!

eAnic 24.06.2004 08:05

Zitat:

Original geschrieben von jayjay
dann könnt ich zb. nicht mehr mitsteigern.
der idiot hat mir eine negativ-wertung verpasst obwohl ich lediglich auf mein recht gepocht habe ... und bis die vom ebay-support sich da drum kümmern (wenn sies überhaupt tun), naja ... :rolleyes:

irgendwie ist mir das ganze ebay mittlerweile sehr suspekt.
da mag ich 12-sold echt vieel lieber.

Verpass ihm unbedingt auch eine negative Bewertung indem du den genauen Sachverhalt schilderst - vielleicht kapiert er es ja irgendwann, dass man mit Konsumenten nicht so umgeht.

J@ck 24.06.2004 10:11

Jo, und fass deine Ausführlichkeiten in 80 Buchstaben zusammen :D

eAnic 24.06.2004 10:31

Zitat:

Original geschrieben von J@ck
Jo, und fass deine Ausführlichkeiten in 80 Buchstaben zusammen :D
Wieso das? Ich dachte hier im Forum kann man 6000 Zeichen pro post verfassen?

Tamarah 24.06.2004 10:37

Und du meinst, dass der Verkäufer das hier im Forum liest?? ;)
Bei ebay hast du nur 80 Zeichen für deinen Kommentar.

eAnic 24.06.2004 10:39

Zitat:

Original geschrieben von Tamarah
Und du meinst, dass der Verkäufer das hier im Forum liest?? ;)
Bei ebay hast du nur 80 Zeichen für deinen Kommentar.

Achso bei ebay!

Tja das passiert wenn man nicht quotet, und ein anderer einen post falsch interpretiert...


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