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Virtanen 20.06.2004 18:15

Garantieabwicklung Fachhandel
 
Hallo,

meiner neuen Seagate 80 GB ist nach 5 Monaten die Puste ausgegangen.:( . Lt. Seagate Online-Tools S.M.A.R.T-Fehler. Am Samstag wollte ich sie beim Fachhändler eintauschen gegen eine neue. Garantie dürfte ja keine Frage sein.
Nichts da. Zuerst wird die Platte noch überprüft (könnte ja sein, das ich ihn bescheissen will) und dann zur Reparatur geschickt. Zeitrahmen 4-6 Wochen. Brauche das Ding aber zum Arbeiten:lol:
Antwort des Verkäufers: Ich könnte ja gleich eine neue kaufen, sie kaufen die Platte ja dann eh wieder zurück:eek: .
Ich müsste dann nur denn jeweiligen Wertverlust tragen, so ca. 10-20€.
Ich finde, so kann man nur Kunden vergraulen, eine Frechheit, so mit einem kunden umzugehen, oder ist so ein Service beim Fachhandel normal?
Alex.

DCS 20.06.2004 18:26

Welcher Händler ???

Virtanen 20.06.2004 19:21

CMC in Salzburg

reemrev 20.06.2004 19:42

Nach 5 Monaten kann noch keine Rede von einem Garantiefall sein, hier tritt der Fall der Gewährleistung ein. Dir stand die Wahl zwischen Reparatur oder Tausch zu (bei einer Harddisk sollte das kein Problem sein).
Leider hast du dich für die Reparatur entschieden (oder dich dazu überreden lassen oder zumindest zugestimmt). Der Zeitrahmen von 4-6 Wochen ist korrekt, das Vorgehen des Händlers eigentlich nicht.

Wie gesagt, du hättest auf einen Tausch bestehen müssen.

Virtanen 20.06.2004 21:11

Ja, ich war nicht hartnäckig genug, leider war auch kein Chef anwesend. Ich könnte ja noch Glück haben, ein Freund von mir kennt die Chefs recht gut. Er hat mir damals auch die Platte besorgt. Wird sich am Montag wohl entscheiden.

==C6== 20.06.2004 21:15

und ich musste beim ditech 15€uronetten hinblättern , dass sie mir meine IBM in die reparatur schicken obwohl sie noch in der 2 jahres garantizeit ist.:lol:
ist das normal? die ärsche wollten zuerst 30€ und ich idiot hab noch um den preis gestritten dass ich nichtmal merkte , warum ich eigentlich überhaupt was bezahlen muss:confused: habe doch garantie,

Virtanen 20.06.2004 21:31

Mich würde ja interessieren, wohin die Platten zur Reparatur geschickt werden, allein die Fehlersuche dauert ja, Versand, usw.
Ich war eigentlich der Meinung, diese Platten werden eingestampft.
Ist wohl nicht so. Werden ein paar chineische Facharbeiter mit dem Lötkolben herumbasteln:D

==C6== 20.06.2004 21:49

Zitat:

Original geschrieben von Virtanen
Werden ein paar chineische Facharbeiter mit dem Lötkolben herumbasteln:D
ja die 4-8 jährigen werden das dort wohl erledigen :ms:

xandl33 20.06.2004 21:57

weiß eigentlich jeamd einen link, in dem dieses gewährleistungs bzw. garantierecht erklärt ist. wäre nämlich praktisch wenn den betreffenden händlern diese rechte schwarz auf weiß auf den tisch legen kann, würd man sich wahrscheinlich viele diskussionen ersparen.

hometown 20.06.2004 23:25

Nein die Platten
 
werden zum Nächsten DAO-Posten geschickt, dann fein säuberlich angesehen, dann wird es erst ausgetauscht nicht früher, meist nach .de oder .be kommt drauf an wo der Horchposten / Vertriebsposten für little Europe ist.

:D

==C6== 21.06.2004 00:02

ja da werden die aber ne menge zum zocken haben , meine 120gb war voll mit games:lol: wahrscheinlich dauerts deshalb auch solange;)

FendiMan 21.06.2004 00:07

Zitat:

Original geschrieben von xandl33
weiß eigentlich jeamd einen link, in dem dieses gewährleistungs bzw. garantierecht erklärt ist.
http://www.arbeiterkammer.at/www-192-IP-2340.html

christian1701 21.06.2004 12:18

@==C6==
Die Garantiezeit von 2 oder 3 Jahren ist eine Herstellergarantie und hat nichts mit dem Händler zu tun.
Du hättest die Platte ja selbst nach Irland oder wo die halt zu Hause sind schicken können, dann wären auch die Versandkosten angefallen.
Also bitte nicht gleich auf den Händler schimpfen, wenn er korrekt gehandelt hat.

catch17 21.06.2004 16:13

Zitat:

Original geschrieben von christian1701
@==C6==
Die Garantiezeit von 2 oder 3 Jahren ist eine Herstellergarantie und hat nichts mit dem Händler zu tun.

also bei unter 2 jahren gilt die gestetzliche Gewährleistungspflicht des Händlers (egal welche sonstigen Garantien es sonst noch gibt) und da ist es schon eine frechheit dem kunden geld abzunehmen (eigentlich sogar ein verstoß gegen gesetz)

Zitat AK-seite:
"Kosten der Gewährleistung
Die notwendigen Kosten der Verbesserung oder des Austauschs (insbesondere Versand-, Arbeits- und Materialkosten) sind vom Unternehmer zu tragen. Weitere mit der Mängelbehebung zusammenhängende Kosten muss ebenfalls der Unternehmer tragen (z.B. Abschleppkosten eines Kfz)."


also ich würde mir das mit "dem Händler der korrekt gehandelt hat" nochmal überlegen ;) christian1701

LouCypher 21.06.2004 17:02

die 2-jährige gewährleistung gilt nur mängel die bereits bei kauf bestanden haben, und nach 6 monaten MUSS DER KUNDE beweisen das der mangel bereits beim kauf bestand was in diesem fall vermutlich unmöglich ist. Daher kann man in diesen fall von 6 monaten gewährleistung ausgehen, und händler muss den mangel innerhalb einer angemessenen frist beheben (ca 14 tage). Er ist afaik nicht verpflichtet das teil sofert zu tauschen, aber innerhalb der ersten 6 monate der gewährleistung kann er sich mit der garantie gschichte brausen gehen.

==C6== 21.06.2004 18:31

also wenn ich mir beim händler was kauf und dann nen vertrag über 2 jahre garantie bekomme, geht mich dass doch nen dreck an wo der das hinschicken muss, das ist ja sicherlich nicht mein problem , und das werde ich morgen auch beim ditech klären, denn sowas kann ja ned angehn, muss sich halt der händeler die portokosten beim hersteller der platte holen , aber wieso komme ich als endkunde dazu auch noch für müll extra bezahlen zu müssen:lol: :ms:

Virtanen 21.06.2004 18:40

Zitat:

Original geschrieben von LouCypher
die 2-jährige gewährleistung gilt nur mängel die bereits bei kauf bestanden haben, und nach 6 monaten MUSS DER KUNDE beweisen das der mangel bereits beim kauf bestand was in diesem fall vermutlich unmöglich ist. Daher kann man in diesen fall von 6 monaten gewährleistung ausgehen, und händler muss den mangel innerhalb einer angemessenen frist beheben (ca 14 tage). Er ist afaik nicht verpflichtet das teil sofert zu tauschen, aber innerhalb der ersten 6 monate der gewährleistung kann er sich mit der garantie gschichte brausen gehen.
Ist ja alles ganz interessant, wenn ich das Teil schon über den Fachhandel beziehe, kann ich wohl erwarten, das mir umgehend geholfen wird. Er sprach aber von 4-6 Wochen. So ein Fachhandel kann mir in Zukunft gestohlen bleiben.
Das geht ja beim Hofer schneller:D

LouCypher 21.06.2004 18:48

jeder halbwegs kundenorientierte händler würde die platte auch sofort tauschen, da sie erst 5 monate alt ist, ab dem siebenten monat musst auch bei guten händlern warten bis die neue platte kommt und zahlen musst dafür auch, ist ja auch logisch. Schlieslich muss die platte getestet werden (15min arbeit) verpackt und per post verschickt werden, und arbeit, verpackung, und post kosten nun mal geld. Ob die platte nun 14tage oder 6 wochen braucht, darauf hat der händler keinen einfluss.

Virtanen 21.06.2004 18:54

Ist mir ja klar, das dabei Zeit aufgewendet werden muss.
Ich habe die Platte aber nicht produziert. Die Kosten müssten an den Hersteller verrechnet werden. Ist ja sein fehlerhaftes Produkt.
Ich finde es halt nicht in Ordnung, das ich die Kosten tragen soll, vor allem bei der Aussage, der Wertverlust muss ausgeglichen werden.

FendiMan 21.06.2004 19:27

Innerhalb der ersten 6 Monaten dürfen Dir keine Kosten aufgebürdet werden. Normalerweise tauscht der Händler die Platte aus, damit hat es sich.
Danach schaut es anders aus, da dann die Herstellergarantie wirksam wird - im Gegensatz zur Gewährleistng, da musst Du beweisen, das der Fehler schon von Anfang an da war, was normalerweise nur mittels Gutachten geht.
Wenn die erweiterte Herstllergarantie aussagt, das die Platte auf Kosten des Käufers eingeschickt werden muss, musst Du die Kosten dafür tragen. Wenn Du es über den Händler machst, ist es sein gutes Recht, die Kosten dafür auf Dich abzuwälzen.

FordPrefect 21.06.2004 20:15

Zitat:

Original geschrieben von LouCypher
jeder halbwegs kundenorientierte händler würde die platte auch sofort tauschen, da sie erst 5 monate alt ist, ab dem siebenten monat musst auch bei guten händlern warten bis die neue platte kommt und zahlen musst dafür auch, ist ja auch logisch. Schlieslich muss die platte getestet werden (15min arbeit) verpackt und per post verschickt werden, und arbeit, verpackung, und post kosten nun mal geld. Ob die platte nun 14tage oder 6 wochen braucht, darauf hat der händler keinen einfluss.
Zitat:

Zitat AK-seite:
"Kosten der Gewährleistung
Die notwendigen Kosten der Verbesserung oder des Austauschs (insbesondere Versand-, Arbeits- und Materialkosten) sind vom Unternehmer zu tragen. Weitere mit der Mängelbehebung zusammenhängende Kosten muss ebenfalls der Unternehmer tragen (z.B. Abschleppkosten eines Kfz)."
Also, dass ich nach 6 Monaten etwas bezahlen muss ist für mich nicht logisch, und das habe ich auch nirgends herausgelesen. :confused:

dss 21.06.2004 21:05

Das Problem ist die Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Dann musst nämlich du beweisen dass der Schaden schon zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden hat. Wie willst du das als einfacher Kunde denn machen? Andernfalls hast du keinen Anspruch auf die Gewährleistung. Alles andere ist Kulanz vom Händler.

@C6
Die Garantie gewährt dir der Hersteller und nicht der Händler. Daher hast du dich bei einem Garantiefall direkt an den Hersteller zu wenden.

==C6== 21.06.2004 22:12

Zitat:

[i]
@C6
Die Garantie gewährt dir der Hersteller und nicht der Händler. Daher hast du dich bei einem Garantiefall direkt an den Hersteller zu wenden. [/b]
der verkäufer verkauft mir die festplatte mit garantie also ist mir das doch wirklich egal was die damit machen ich habe die bei ihm gekauft und er hat dafür zu sorgen dass sie funktioniert, ansonsten muss er die marke wechseln oder von der firma eben keine platten mehr kaufen und verkaufen ganz einfach :lol: DER KUNDE IST KÖNIG und nicht die firma die mir ihren billigeingekauften schrott andrehn will.

dss 21.06.2004 22:18

Nein. Das einzige das du vom Händer bekommst ist Gewährleistung.

==C6== 21.06.2004 22:30

und das einzige was der händler von mi rbekommt ist ein Molotow Cocktail:mad2:

Woodz 22.06.2004 01:51

Zitat:

Er ist afaik nicht verpflichtet das teil sofert zu tauschen
du kannst grundsätzlich zwischen austausch (neuware!) und reparatur wählen.
bei einer festplatte kann sich der händler auch nicht weigern auszutauschen (anders zB bei einem maßgefertigten Anzug bei dem eine Naht aufgeht).

und nochmal zur garantie:
das wort garantie allein steht für "gar nichts". es kommt allein auf den inhalt des garantievertrags an.
da kann zB auch drinnen stehen, dass die festplatte bei einem fehler nur dann ausgetauscht/repariert wird, wenn die betriebstemperatur ständig unter 30° war und die festplatte mit goldschrauben am gehäuse befestigt ist. und das ganze nur bei einem selbstbehalt von 60%.

lg
woodz

christian1701 22.06.2004 14:45

@ catch17, C6
Ich bin selbst Händler, allerdings auf einer anderen Baustelle ;-)

Wenn du ein Teil kaufst, und da steht was von 2 Jahren Garantie, dann musst du zuerst mal schauen mit wem du den Garantievertrag abschließt!

Wenn der Händler dir die Garantie extra anbietet (ist z.B. bei weisswaren wie z.b. Waschmaschinen noch immer üblich) dann kostet das meist extra und ist nichts anderes als eine Versicherung).

Wenn bei einer Festplatte 2 oder 3 Jahre Herstellergarantie angeboten wird, dann geht das dem Händler eigentlich gar nix an sondern dass ist eine freiwillige Leistung des Herstellers mit dem du dann zurechtkommen muss. Wenn er trotzdem die Garantieabwicklung übernimmt dann ist das freiwillig und müsste vorher bei der Kalkulation berücksichtigt gewesen sein (höhere Preise).

Innerhalb der ersten 2 Jahre gilt aber zusätzlich die gesetzliche Gewährleistung, dass ist aber weit von einer Garantie entfernt.
Eine Gewährleistung ist nichts anderes, als dass dir der Hersteller/Händler gewährleistet dass der Artikel bei Produktion/Auslieferung in Ordnung war und somit funktioniert.
Das war früher 6 Monate und ist vor 2? Jahren auf 2 Jahre ausgedehnt worden. Allerding mit dem gravierenden Nachteil dass nach den ersten 6 Monaten Du! beweisen musst, dass das Gerät schon bei der Auslieferung den Fehler (Konstruktionsmangel, Transportschaden usw.) hatte, der jetzt zum Ausfall geführt hat.

reemrev 22.06.2004 19:37

@christian1701
wie verhält es sich mit den restlichen 18 Monaten Gewährleistung?
Eigentlich steht einem zu, dass das Teil ohne Kosten repariert wird?

Virtanen 22.06.2004 19:51

Also kurz mal zurück zum ursprünglichen Fall.
Auch ein Gespräch mit dem Chef (wurde gleich abgewimmelt und zum zuständigen Verkäufer verwiesen) brachte nichts.
Kein prompter Austausch.
Habs aufgeben. Platte wird jetzt zum Großhändler, dann zu Seagate, dann wieder zum GH und dann zu Händler geschickt. Irgendwann bekomme ich dann eine reparierte oder auch neue Platte zurück. Um dieses Geschäft werde ich in Zukunft einen großen Bogen machen.
Grüsse

Virtanen 22.06.2004 19:53

Zitat:

Original geschrieben von Woodz
du kannst grundsätzlich zwischen austausch (neuware!) und reparatur wählen.
bei einer festplatte kann sich der händler auch nicht weigern auszutauschen (anders zB bei einem maßgefertigten Anzug bei dem eine Naht aufgeht).

woodz

Diese Möglichkeit wurde kategorisch verneint (Austausch)!!!!
Ich gehe ja nicht mit dem Gesetzbuch einkaufen.

Woodz 22.06.2004 20:18

mach´s wie ich, geh´ nicht mehr zum cmc.

leider kann man da wirklich nicht viel machen. auch wenn man im recht ist, wegen einer festplatte bemüht man halt nicht gerne einen anwalt oä.

lg
woodz

p.s. ich hab gerade ein mail an cmc geschickt bezüglich gewährleistung, mal sehen was sie schreiben.

==C6== 22.06.2004 20:57

tja beim peluga geht das ohne probs alles grade erst lezte woche meinen alten usb stick hingebracht und neuen dafür bekommen, nur beim ditech ist immer alles scheisse,:lol:

Lucky333 22.06.2004 21:14

Zitat:

Original geschrieben von Virtanen
Um dieses Geschäft werde ich in Zukunft einen großen Bogen machen.
Grüsse

Was kann der Händler dafür das die Gesetzeslage so ist? Bedanke dich in Brüssel bei der EU, die glauben sie tun uns was gutes mit 2 Jahren Gewährleistung statt das sie die Garantie verlängern, und dann auch noch die Beweislastumkehr.

Das einschicken zum Hersteller kostet auch Geld und bei den niedriegen Preisen ist das niemals drinn das er es übernimmt.

frazzz 22.06.2004 21:18

Zitat:

Original geschrieben von reemrev
Nach 5 Monaten kann noch keine Rede von einem Garantiefall sein, hier tritt der Fall der Gewährleistung ein. Dir stand die Wahl zwischen Reparatur oder Tausch zu (bei einer Harddisk sollte das kein Problem sein).

dem möchte ich mich gleich anschliessen


cosmos hat auch noch nie davon gehört :eek:

und verweigert austausch oder wandlung :motz:


warning! warnung!

Dr. Duke 22.06.2004 21:30

Habe da Heute mit einem Händler Diskutiert. Er sagte das sich die Gewährleistung des Herstellers auf das Herstellerdatum bezieht und nicht auf´s Verkaufsdatum. Also wenn ich zb. eine Festplatte nach einem Jahr Lager kaufe, nur weil das Ding schon so lange im Lager war, verliere ich dadurch ein Jahr von dieser Gewährleistung. Das ganze ist schon ziemlich kompliziert geworden. Langsam versteht da wohl niemand mehr was Sache ist. Da wäre mal eine Anfrage beim Konsumentenschutz von Nöten.

Mfg
Dr.Duke

Virtanen 22.06.2004 21:55

Zitat:

Original geschrieben von Lucky333
Was kann der Händler dafür das die Gesetzeslage so ist? Bedanke dich in Brüssel bei der EU, die glauben sie tun uns was gutes mit 2 Jahren Gewährleistung statt das sie die Garantie verlängern, und dann auch noch die Beweislastumkehr.

Das einschicken zum Hersteller kostet auch Geld und bei den niedriegen Preisen ist das niemals drinn das er es übernimmt.

Mir geht es ja garnicht so um die Gesetzeslage.
Ich habe den Händler darauf aufmerksam gemacht, das ich die Platte dringend benötige. Auf meiner 2. Platte im Rechner hatte ich alles gesichert, dort ist so gut wie kein Platz mehr.
Ich hätte es mir eigentlich leicht vorgestellt, Platte hin, neue nach hause, einen Tag alles neu installieren. Alles wäre erledigt!
Leider war dem nicht so, und wie es scheint gings mir nicht alleine so.

frazzz 22.06.2004 21:58

Zitat:

Original geschrieben von Dr. Duke
Habe da Heute mit einem Händler Diskutiert. Er sagte das sich die Gewährleistung des Herstellers auf das Herstellerdatum bezieht und nicht auf´s Verkaufsdatum. Also wenn ich zb. eine Festplatte nach einem Jahr Lager kaufe, nur weil das Ding schon so lange im Lager war, verliere ich dadurch ein Jahr von dieser Gewährleistung. Das ganze ist schon ziemlich kompliziert geworden. Langsam versteht da wohl niemand mehr was Sache ist. Da wäre mal eine Anfrage beim Konsumentenschutz von Nöten.

Mfg
Dr.Duke


just bull-shit.


im ersten halben jahr nach kauf haftet der händler dem endkunden gegenüber...

Woodz 22.06.2004 22:07

Zitat:

Original geschrieben von Dr. Duke
Habe da Heute mit einem Händler Diskutiert. Er sagte das sich die Gewährleistung des Herstellers auf das Herstellerdatum bezieht und nicht auf´s Verkaufsdatum. Also wenn ich zb. eine Festplatte nach einem Jahr Lager kaufe, nur weil das Ding schon so lange im Lager war, verliere ich dadurch ein Jahr von dieser Gewährleistung.
bitte geh nochmal zu dem händler und teile ihm mit, dass das ein schwachsinn ist.
gewährleistungfrist beginnt mit dem tag der übergabe (also meist tag des kaufs) zu laufen.

Zitat:

Was kann der Händler dafür das die Gesetzeslage so ist? Bedanke dich in Brüssel bei der EU, die glauben sie tun uns was gutes mit 2 Jahren Gewährleistung statt das sie die Garantie verlängern, und dann auch noch die Beweislastumkehr.

Das einschicken zum Hersteller kostet auch Geld und bei den niedriegen Preisen ist das niemals drinn das er es übernimmt.
ui, da ist jetzt gerade einiges durcheinandergekommen. der gesetzgeber (eu oder a) hat nur ganz geringen einfluss auf die garantie. verlängern kann er sie gar nicht. das könnte aber der hersteller.

die neue regelung der gewährleistung ist für den verbraucher auch besser. vorher betrug die frist nur 6 monate, wobei die beweislast gesetzlich nicht geregelt war. nun beträgt die frist 2 jahre, wobei in den ersten 6 monaten den händler die beislast trifft (verbesserung) und du auch noch die nächsten 1,5 jahre die möglichkeit hast einen mangel (im zeitpunkt der übergabe) zu rügen (verbesserung).

zum zurückschicken. wie der händler das mit dem hersteller regelt ist mir als konsument egal. muss er halt die preise anheben. über kurz oder lang rendiert sich besseres service, siehe dieser thread.

lg
woodz

reemrev 23.06.2004 08:00

QUOTE]Habe da Heute mit einem Händler Diskutiert. Er sagte das sich die Gewährleistung des Herstellers auf das Herstellerdatum bezieht und nicht auf´s Verkaufsdatum.[/quote]
Schwachsinn, jeder Händler weiß das. Kaufverträge werden zwischen Kunden und Händler geschlossen, mit dem Hersteller hat das nichts zu tun. Ansprechpartner für Gewährleistungen ist somit immer der Händler.
In solchen Fällen (Festplatte, < 6 Monate) muss man stur, aber freundlich bleiben und wenn es sein muss, eine Stunde lang darauf bestehen. Die Beweislast liegt beim Händler und nicht beim Hersteller (siehe Vertragpartner), daher ist ein Einschicken zwecks Überprüfung für den Kunden irrelevant. Der Händler muss das Gegenteil beweisen, im Falle einer Festplatte eine Sache von 10 Minuten, kann er das nicht, dann wird getauscht.

DCS 23.06.2004 10:26

Zitat:

Original geschrieben von LouCypher
die 2-jährige gewährleistung gilt nur mängel die bereits bei kauf bestanden haben, und nach 6 monaten MUSS DER KUNDE beweisen das der mangel bereits beim kauf bestand was in diesem fall vermutlich unmöglich ist. Daher kann man in diesen fall von 6 monaten gewährleistung ausgehen, und händler muss den mangel innerhalb einer angemessenen frist beheben (ca 14 tage). Er ist afaik nicht verpflichtet das teil sofert zu tauschen, aber innerhalb der ersten 6 monate der gewährleistung kann er sich mit der garantie gschichte brausen gehen.
Die 2-jährige gewährleistung gilt nur mängel die bereits bei kauf bestanden haben....wie soll ich das denn verstehen ???
Teil Kaufen, Aufschrauben, durchlüften, "alles klar!!", Mitnehmen ??
Wie soll ich beim Kauf eines elektronischen Teils beim Kauf feststellen, daß das Gerät den Belastungen meiner Anforderungen nicht gewachsen ist ? Soll ich mich mit einer Festplatte im Laden "24/7" hinsetzen, um dann irgendwann zu sagen: "OK, diese Platte ist für meine ____________ Projekte geeignet, ich werde sie also kaufen!"

Gebe ich an dem Händler meine Garantie/Gewährleistungsansprüche ab, wenn ich nicht SOFORT im Laden einen Mangel reklamiere???


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