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-   -   ersteigerten eBay Artikel nicht mehr wollen... (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=134860)

kotti 21.05.2004 15:20

ersteigerten eBay Artikel nicht mehr wollen...
 
Wollte ( habe ) mir bei eBay einen Verstärker ersteigert. Bin aber jetzt im zweifel ob mir der nicht Schrott versteiget hat ( steht was von "weis nicht ob sie noch funktioniert" und so ).
Hab ich ein bisserl überlesen - OK meine schuld - aber war auch ein bisserl blöd g'schrieben auch.
Aber noch is ja nix bezahlt und denk mir was passiert wenn ich jetzt Absage bzw. nicht zahle.
Hat ja keiner einen Schaden und er kann's ja nochmal versteigern -oder ???

würd mich auf zahlreiche Antworten und Meinungen freuen

greats

KOTTi

Prasman 21.05.2004 15:23

Ja er hat den Schaden, dass er es nochmal reingeben muss, die eBay gebuehr muss er zurueckverlangen und du bekommst einen non paying bidder alert. d.H wenn du nochmal nicht bezahlst, dann wirst du von ebay gesperrt.

pong 21.05.2004 15:25

Lerne Lesen... du hast einen AGB akzeptiert, in welchem steht, dass das Angebot bindend ist, hat der Anbieter eine Klausel in den Vertrag/Auktionangebot gesetzt wie

Zitat:

Der Inserent hat beim Eintragen dieser Anzeige erklärt, daß er auf die angebotenen Waren keine Gewährleistung, Umtausch-, Widerrufs-, oder Rückgaberechte gibt.
(hab den Text mal aus den GH Anzeigen kopiert, bitte nicht böse sein)

Wenn nicht, dann nimm ihn an, und wenn er nicht funktioniert - nachweisbar - dann kannst ihn ja wieder zurückgeben

pong

Dr. Acula 21.05.2004 15:28

Fernabsatzgesetz gilt auch hier!
14 tag. rücktrittsrecht.

callas 21.05.2004 15:57

Zitat:

Original geschrieben von Dr. Acula
Fernabsatzgesetz gilt auch hier!
14 tag. rücktrittsrecht.

erstens beinhaltet das Fernabsatzgesetz nur ein Rücktrittsrecht von 7 Tagen in Österreich und zweitens nur für Waren die von Unternehme(r)n gekauft wurden.

kikakater 21.05.2004 18:52

ebay hat zurecht Spezialbedingungen bezüglich Annahmepflicht, jedoch lassen sich diese Bedingungen rechtlich nicht durchsetzen. Das, was Dir passieren kann, ist, unter einem neuen Namen eine ebay Karriere zu starten, Ende der Durchsage.

Ein freundlicher verständiserzeugender Kontakt mit dem Verkäufer ODER gleich ebay wäre angezeigt. Dann kannst Du die eigene Unsicherheit ja über die Rampe bringen. Ob Du die Ware abnimmst hängt ja dann nicht zuletzt von Deinem Vertrauen ab, das Du bis dahin gewonnen, verloren oder gestärkt hast. :tux:

bhoernchen 21.05.2004 19:31

meiner meinung nach hast du den schlauch.....ebay ist ja keine spielwiese und was glaubst wieviel schlaue es da geben würde die künstlich den preis raufschrauben..........

Dr. Acula 21.05.2004 20:37

Zitat:

Original geschrieben von bhoernchen
meiner meinung nach hast du den schlauch.....ebay ist ja keine spielwiese und was glaubst wieviel schlaue es da geben würde die künstlich den preis raufschrauben..........
genug!

schau mal wie oft man nur um 1.- überboten wird.
gibts doch nicht das man immer um 1.- verliert,nach einem vorher schon abgegebenen höchstgebot.

kikakater 21.05.2004 21:01

Bietassistent ? Die Software ist mathematisch ausgerichtet, die denkt nicht nach, na ja jetzt könnt' ich nochmal für den menschlichen Run Auslöser meinerselbst mitbieten. Da gibt es fixe Regeln, die der Benutzer eingestellt hat und die werden dann, automatisiert ausgeführt. Ist kein Krieg der Programme, sondern nur naturwissenschaftlich gesehen eine zeitliche Angleichung durch Rückkopplung aufgrund von Näherungen.

Memphis 21.05.2004 21:10

Re: ersteigerten eBay Artikel nicht mehr wollen...
 
Zitat:

Original geschrieben von kotti
( steht was von "weis nicht ob sie noch funktioniert" und so ).
Hab ich ein bisserl überlesen - OK meine schuld -
KOTTi

So ist es! Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Bin auch schon länger bei Ebay dabei, zwar nur ab & zu, aber bis jetzt hat alles gepaßt. Beim versteigeern genauso wie biem ersteigern.
Steh grad für deinen Blödsinn & zahl. Wird sich ja hoffentlich nicht um große Beträge handeln, oder?

kikakater 21.05.2004 21:25

@Memphis: Ich sehe gerade, daß Deine Signatur mein vorletztes Posting im Kern trifft. ;)

Zum menschlichen Teil: Da stimm ich mit Dir zwar überein, aber um das Ersuchen vom Rücktritt vom Kauf Gebrauch machen zu dürfen, sollte man ihn nicht abbringen ...

zefrem 21.05.2004 21:32

man könnte dem verkäufer ja noch anbieten, die (eBay-)Kosten zu tragen, und auf dem sein entgegenkommen zu hoffen.

Das hat den Vorteil, das beide eine (hoffentlich) positive Bewertung kriegen, und eBay nix von dem Schlamassel mitkriegt ...

Memphis 21.05.2004 21:39

Zitat:

Original geschrieben von zefrem
man könnte dem verkäufer ja noch anbieten, die (eBay-)Kosten zu tragen, und auf dem sein entgegenkommen zu hoffen.

Das hat den Vorteil, das beide eine (hoffentlich) positive Bewertung kriegen, und eBay nix von dem Schlamassel mitkriegt ...

Das wäre sicher die sauberste Lösung. Andererseits, jeder hat schon mal "Lehrgeld" gezahlt.

utakurt 21.05.2004 22:07

Yep....
 
...she' ich auch so; was kann der Verkäufer dafür, der seine Ware in gutem Glauben feilbietet!

Zum Schluß hast Du ihm ein gutes Geschäft verdorben, weil Du das 2.höchste Gebot um 0,10 EUR überboten hast und nun draufkommst, dass Du es doch nicht willst!

kotti 22.05.2004 18:42

danke für eure meinungen ...
 
so ... hab ihm ein mail gesendet und um rücktritt gebeten . wenn er's ned an nimmt
muß ich wohl lehrgeld zahlen und das teil auf gleiche weise wieder losweden .

mfg

kotti

Memphis 23.05.2004 05:44

Re: danke für eure meinungen ...
 
Zitat:

Original geschrieben von kotti

muß ich wohl lehrgeld zahlen und das teil auf gleiche weise wieder losweden .

mfg

kotti

:D lernst aber schnell :D

christian1701 23.05.2004 12:40

Da musst du aber auch reinschreiben
 
das der Verstärker nicht funktioniert. Wenn du wissentlich falsche Angaben machst bist du natürlich drann.
Der berümnte Haftungsausschluss (der Inserent hat beim Eintragen dieser Anzeige erklärt, daß er auf die angebotenen Waren keine Gewährleistung, Umtausch-, Widerrufs-, oder Rückgaberechte gibt ...)
hilft dir da auch nix.
Ist schon gerichtlich geklärt worden und wird nur für unwissende reingestellt damit sie sich nicht reklamieren trauen.
Auch bei einem Privatverkauf darf man nicht betrügen.

Dr. Acula 23.05.2004 12:44

Re: Da musst du aber auch reinschreiben
 
Zitat:

Original geschrieben von christian1701
das der Verstärker nicht funktioniert. Wenn du wissentlich falsche Angaben machst bist du natürlich drann.
Der berümnte Haftungsausschluss (der Inserent hat beim Eintragen dieser Anzeige erklärt, daß er auf die angebotenen Waren keine Gewährleistung, Umtausch-, Widerrufs-, oder Rückgaberechte gibt ...)
hilft dir da auch nix.
Ist schon gerichtlich geklärt worden und wird nur für unwissende reingestellt damit sie sich nicht reklamieren trauen.
Auch bei einem Privatverkauf darf man nicht betrügen.

geh bitte!

schreib rein das du ihn nicht testen hast können,des genügt voll.
ebay ist ein Flohmarkt,da kannst net erwarten das alles funkt.
ausser es ist als Neuware angeboten.
und ich kaufe sowieso nur von Powersellern,od. Geschäften bei ebay.

Lucky333 23.05.2004 12:55

konnte ihn (es) nicht testen
 
heißt auf alle Fälle KAPUTT!!!!

Also Elektroteile jeglicher Art kaufe ich nie bei Ebay, zu riskant. Wobei ein MB(PII) hab ich mal ersteigert und das läuft heute noch.

Rücktritt ist auch kein Problem, kurzes Mail an Ebay mit einer plausiblen Erklärung und fertig.

kikakater 23.05.2004 15:17

Vollkommen richtig. Bei Aufscheinen von Problemen danach, gilt das Rücktrittsrecht TROTZ und GERADE AUCH wegen der GRUNDSÄTZLICHEN Annahmepflicht bei ebay oder anderen Internetversteigerungen.

Das Wort, das hier im Raum schwebt und nicht genannt wurde, heißt Ehrlichkeit.

Probleme nach dem Ende einer Auktion führen nicht zu einem Annahmeautomatismus, Ausreden wie "habe mitgeboten, war ein Irrtum" sind trotzdem wie es das Wort ausdrückt - Ausreden.

Deswegen sollte man - bevor man irgendwo mitsteigert - wirklich sich überlegen: Brauch ich das, will ich das, kann ich es mir leisten, auch bezogen auf die TCO (total cost(s) of ownership) inklusive etwaiger Reparaturen zu verstehen.

Ehrlich eben und nicht Spaß- und Maßlosbieterei ... ;)

christian1701 23.05.2004 16:44

@ Dr.Acula
Er muss zumindest etwas reinschreiben, dass auf ein nicht-funktionieren schließen lässt.
Wenn nix drinnensteht und der verkäufer weiss dass es kaputt ist muss er es auch zurücknehmen.

Dr. Acula 23.05.2004 16:53

Zitat:

Original geschrieben von christian1701
@ Dr.Acula
Er muss zumindest etwas reinschreiben, dass auf ein nicht-funktionieren schließen lässt.
Wenn nix drinnensteht und der verkäufer weiss dass es kaputt ist muss er es auch zurücknehmen.

wird schwer, den verkäufer das Wissen nachzuweisen.

Lucky333 23.05.2004 19:12

würd ich nicht sagen, denn wenn er es nicht ausdrücklich hinschreibt geht man davon aus das es in ordnung ist und er es nicht als defekt sondern als nicht mehr benötigt verkauft.

Memphis 24.05.2004 10:28

Man könnte auch die Funktion "Frage an den Verkäufer" nutzen, das klärt dann vieles auf.

christian1701 24.05.2004 12:53

@DrAcula
durch diesen Thread vielleicht?

christian1701 24.05.2004 12:55

Ist ungefähr genauso wie wenn ich einen gefälschten geldschein annehme, und diesen wieder ausgebe.
Wenn ich vorher nicht bemerke ist es nicht strafbar sondern schlimmstenfalls verliere ich den geldwert der falschen note.
Wenn ich den Schein annehme, draufkomm dass er falsch ist und ihn dann weitergebe bin ich genauso drann wie der fälscher.
Das ganze nachzuweisen ist natürlich eine andere sache.

gonz0 25.05.2004 11:57

Übers reden kommen die Leute zusammen...

Fragen kostet nichts..

Also am besten mit dem Verkäufer Klartext reden .. ausreden und flunkern vermeiden .. ehrliche Lösungen sind die Besten..!

Wenn der Verkäufer meint, dass er das nicht macht weil..
.. kannst Dir denken dass er grund ehrlich ist ;-)

Er kann von ebay die Angebotskosten zurückfordern .. oder Sie sich von Dir ersetzen lassen wenn Dir an einer besonders guten Lösung (z.b. mit positiver gegenseitiger Bewertung liegt..) ev. will der Verkäufer aus sich heraus ja eine positive Bewertung und verzichtet daher auf Entgeltung seines Verlustes..

Grundsätzlich haftet jeder Verkäufer auf Ebay fuer seine Waren die volle Gewährleistungszeit von 6 Monaten nach österr. Recht (wenn Du nat. in österr. Kaufst) .. Da es sich aber um "Schilling"-Artikel handelt macht eine Retournierung meist mehr aufwand als sonst was..

EINZIGE AUSNAHME: der Verkäufer schreibt KLIPP und KLAR - TEIL IST DEFEKT ODER MUSS ALS SOLCHES ANGENOMMEN WERDEN .. dann hast ein DEFEKTES Teil gekauft
... und auf einen Defekt gibt Dir jeder 100 Jahre Gewährleistung freihaus! ;) Da 'Mercedes-Mercedes' borgt Dir dann sein Hammer zur Geräteprüfung & Gewährleistung :lol:

PS: Wenn im Artikel steht, dass der Verkäufer das Teil nicht testen konnte.. wird der eine Jurist sagen, dass man hier von einem möglichen Mangel ausgehen hätte können.. der andere aber: Da nicht definitiv drin steht, dass es einen Mangel hat.. ist diese Annahme nicht direkt schlüssig -> hinfällig! Im allg. Gebrauch darf man von einer mangelfreien Ware ausgehen ... auch wenns zwei Minuten nach Ende der Gewaehrleistung aufgrd. eines Konstruktionsfehlers zambricht :)

Willst Dich wirklich mit Juristen rumstreiten - Wegen WELCHEM Betrag .. soviel kann es garnicht kosten! ;)

mcs_ 26.05.2004 07:34

gibts da nicht auch die möglichkeit, dass der bieter, der das zweithöchste gebot abgegeben hat, den artikel bekommt, wenn der erste abspringt?

kikakater 26.05.2004 09:54

Blöd ist es nur wenn der zweite auch nicht will. Grundsätzlich sollte man den ersten schon ins Gebet nehmen, bevor man sich dem zweiten zuwendet und wenn es nur ein entsprechender ebay Bewertungskommentar ist, der der Gerechtigkeit und nicht der Gerichtsbarkeit dient :tux:


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