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red 2 illusion 15.04.2004 16:08

Verschleppte Monitor Reparatur
 
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Was soll man da machen?

Hab vor Wochen ein FAX an den Support geschickt wegen eines defekten Monitor aber das will man verloren haben. Ebenso vergißt man meine Anrufe. :mad:

Der Händler wo ich den LCD gekauft hat will die gesetzliche Gewährleistung auf den Hersteller abschieben. :mad2:

Von Firmen aus Deutschland und Schweiz bin ich besseren Support gewöhnt, will man in A. die Kunden loswerden. :confused:

frazzz 15.04.2004 16:29

welches tft, was ist defekt und wer sind händler/hersteller ?

red 2 illusion 15.04.2004 16:48

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So ein kleiner 15'er da ist das Backlite ausgefallen nach 2Monaten.
Händler und Hersteller werd ich erst bekanntgeben wenns vor Gericht war.

Glaub ich bestell mir jetzt jetzt einen neuen TFT im München da bekommt man einen schnellen Support dazu, oder gibts in A. auch noch fixe Händler?

saberhagen 15.04.2004 16:50

Servus;)

Also ich für meinen Teil würde mit so nem Problem gleich mal den VKI um Hilfe bitten,wenn sich partout niemand für deinen defekten Tft zuständig fühlt. (www.konsument.at od. gleich anrufen 0900 910 024,kostet aber was)
Das wirkt oft Wunder.Und soweit ich weiss hat sich um die Gesetzliche gewährleitstung der Händler der das Produkt verkauft zu kümmern,wie er sich das dann mit dem Hersteller ausmacht ist sein Problem, nicht deins.

mfg Saberhagen

red 2 illusion 16.04.2004 07:50

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Hab die heute die Zusage von Händler bekommen das man den Moni kostenlos repariert wenn der Hersteller dem nicht nachkommen kann. Bisher wollte der Händler dafür eine Rechnung schreiben.

Eigendlich sollte ja der Hersteller reparieren aber der meldet sich einfach nicht bei mir.

Hoffe es hat geholfen beim Händler mal Druck zu machen damit der Hersteller in die Gänge kommt.

Oli 16.04.2004 14:43

Wenn der Monitor nicht älter als 6 Monate ist (Deiner ist ja nur 2 alt), ist der Händler wo Du ihn gekauft hast für die Reperatur verantwortlich. Es dürfen keine Kosten für Versand zum Hersteller, für Kostenvoranschlage, etc. verrechnet werden.

Setze dem Händler mit eingeschriebenen Brief eine Frist von 3 Wochen, zur Reparatur, oder Wandlung (gleiches oder besseres Neugerät), andernfalls drohst Du mit Rücktritt (d. h. Du erhälts den kompletten Kaufpreis retour).

Wird Dein Schreiben ignoriert, klage ihn - Du wirst zu 100% gewinnen. Der VKI hilft Dir mit Musterbriefen und Tipps.

Problem könnte es nur geben, wenn der Händler zwischenzeitlich in Konkurs geht. Dann mußt Dir das mit dem Masseverwalter ausmachen ...

Ciao Oliver

Ger_17 16.04.2004 16:38

konsumentenschutz Tel. 0800 23 23 23 16 16 (ist gratis)
die sind zuständig für garantie und gewährleistung

Christoph 16.04.2004 21:04

Hallo red 2 illusion,
zu den Vorpostings gibt´s eigentlich nichts Hinzuzufügen.

Nenn doch den Händler und Monitorhersteller im Forum und sag das auch den beiden, daß Du sie genannt hast! Das WCM-Forum ist nicht sooo unbekannt. :D
Eine schlechte Nachred´ ist sicher keine gute Werbung.

red 2 illusion 17.04.2004 08:09

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Hab so einen LCD mit 3Jahren Herstellergarantie gekauft. Die 3Jahre sind für mich ein wesentlicher Bestandteil des Monitor und ich verlaß mich drauf.

Wenn ichs aber nicht schaff, daß der Hersteller repariert was mach ich dann nach den 6Monaten. In den ersten 6Monaten kann ich ja denn Händler zur Reparatur zwingen, aber dann.....

Der Händler hat mitlerweile einer Wandlung auf ein Markengerät abgelehnt. Hatte jetzt Markengeräte von Hyundai und Phillips und V7 mit 48h VorOrtService auch am Wochenende. Da hab ich angerufen und schon war der Service da.


Jetzt wart ich schon 3Wochen und der Hersteller hat noch nichtmal angerufen. Hab heute das dritte Fax geschickt weil der Händler meinte das es mit dem Hersteller noch nie Probs gegeben hat. Aber nichts meldet sich nicht werd einfach ignoriert. Das kann doch nur ein böser Traum sein?


Ich will aus dem Vertrag raus und ein Markengerät kaufen, aber der Händler weigert sich........HILFE

The_Lord_of_Midnight 17.04.2004 10:18

hast du das gerät direkt zum hersteller geschickt oder gebracht ?
wenn ja -> SCHLECHT

oder hast du das gerät dem händler geschickt oder gebracht ?
wenn ja -> GUT

wenn du das gerät dem händler gebracht hast, kannst du dein recht auf GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG geltend machen. wenn du mit dem händler sprichst, solltest du NIEMALS das WORT GARANTIE oder HERSTELLERGARANTIE verwenden. korrigiere ihn jedesmal, wenn er das wort GARANTIE verwendet und bestehe darauf, daß es sich um einen fall der GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNG handelt.

wenn er den unterschied nicht kennt, erkläre ihm daß die gesetzliche gewährleistung seine PFLICHT ist, während die garantie eine FREIWILLIGE LEISTUNG des herstellers ist. (und das müsste jedem normaldenkenden menschen klar sein, daß zwischen diesen beiden dingen ein riesengroßer unterschied ist)

lösung: siehe oben, brief mit frist und danach verlangst du dein geld und sie können sich den monitor behalten. fertig. bzw. wirst klagen müssen, wenn sie das geld nicht hergeben, obwohl es dir zusteht. wenn du dir nicht ganz sicher bist, was du zu machen hast, red UNBEDINGT mit dem konsumentenschutz. warum sollst du nicht die hilfe der profis in anspruch nehmen ? noch dazu, wenn es nichts kostet ? (also ich denke nicht, daß die was verlangen werden, aber das kannst ja erfragen)

wenn du den monitor dem hersteller gegeben hast, verlange ihn zurück und gib ihn dem händler. und dann gehts so weiter wie unter "vorgangsweis händler" beschrieben.

red 2 illusion 17.04.2004 10:32

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Bin doch nicht so blöd und geb den Monitor aus der Hand, ohne einen neuen zu haben :smoke:

Wenn die Typen von der "A" Firma am Montag nicht anrufen dann will ich mit der Firma nichts mehr zu tun haben. Heute habens ein Band am laufen das aus technischen Gründen kein Support möglich ist. Ich lach mich Tod :lol: oder sind die Pleite :confused:

Wie mach ich das beim Händler damit er mir das Teil auf ein Markengerät umtauscht?

red 2 illusion 17.04.2004 10:35

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Glaub der Händler weis eh genau das er in den ersten 6Monaten reparieren muß, aber was ist mit den restlichen 30Monaten Herstellergarantie. Die bekomm ich doch im Leben niemals geleistet wenn das jetzt schon so anfängt.


Wie mach ich das beim Händler damit er mir das Teil auf ein Markengerät umtauscht?

Lowrider20 17.04.2004 10:49

Erzähl ihm vom Konsumentenschutz. Da werden sie meistens weich

The_Lord_of_Midnight 17.04.2004 12:37

Zitat:

Original geschrieben von red 2 illusion

Wie mach ich das beim Händler damit er mir das Teil auf ein Markengerät umtauscht?

ich versteh den sinn der frage nicht. GAR NICHTS machst du. das ist doch DEIN PROBLEM wenn du meinst ein billiger monitor tuts auch. billig-schrott bezahlen wollen, aber marken-qualität verlangen. da hört sich bei mir jegliches verständnis auf.

und für die durchsetzung deiner rechte als konsument gibts gesetze. mir ist nicht wirklich klar, was die bemerkung mit "ich geb den monitor nicht aus der hand" soll. wenn du den monitor nicht reparieren lassen willst, dann behalt ihn doch und die sache ist erledigt. über sowas muss man doch nicht lang und breit im forum diskutieren.

du hast mit sicherheit nicht auf mehr anspruch, als daß das gerät repariert wird, und das auch nur dann, wenn du dem händler die möglichkeit gibst, die reparatur auch durchzuführen. alles andere ist good will. das höchste gefühle ist, daß du durch sofortaustausch ein GERÄT DER GLEICHEN TYPE bekommst, aber sich kein markengerät.

wenn der händler äußerst kundenfreundlich ist, dann bekommst du GEGEN AUFZAHLUNG ein markengerät, aber sicher nicht kostenlos.

ich werde den eindruck nicht los, du willst mit irgendwelchen mitteln den händler unter druck setzen. für mich hört sich das nach erpressung an. irgendwie passt das alles nicht zusammen. das billigste zum billigsten preis haben wollen, aber die beste ware mit dem besten service verlangen. das ist mein eindruck, weil du den namen des händlers nicht bekanntgibst.

wenn du ein entgegenkommen des händlers haben willst, dann wirst du nicht darum herumkommen, mit ihm zu reden. aber ich würde sagen, auf eine vernünftige art und nicht von oben herab. wenn du mit solchen bemerkungen wie hier im forum kommst, so auf die art "die österreichischen computerhändler haben keinen service", "die schweizer und die deutschen sind da viel besser", vermute ich du hast gleich von vorneherein verloren. finde ich das letzte, so eine pauschalverurteilung.

Lucky333 17.04.2004 12:41

Zitat:

Original geschrieben von The_Lord_of_Midnight
wenn du das gerät dem händler gebracht hast, kannst du dein recht auf GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG geltend machen. wenn du mit dem händler sprichst, solltest du NIEMALS das WORT GARANTIE oder HERSTELLERGARANTIE verwenden. korrigiere ihn jedesmal, wenn er das wort GARANTIE verwendet und bestehe darauf, daß es sich um einen fall der GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNG handelt.

wenn er den unterschied nicht kennt, erkläre ihm daß die gesetzliche gewährleistung seine PFLICHT ist, während die garantie eine FREIWILLIGE LEISTUNG des herstellers ist. (und das müsste jedem normaldenkenden menschen klar sein, daß zwischen diesen beiden dingen ein riesengroßer unterschied ist)

so ist das auch wieder nicht, ich weiß noch gut das unsere Kunden sich über eine 2 jährige Garantie gefreut haben als das neue Gesetz kam, bis wir sie aufgeklärt haben das Gewährleistung NICHT Garantie ist. Und so gut für den Kunden ist das neue Gesetz auch nicht, denn nach 6 Monaten muß der Kunde jetzt beweißen das der defekt schon bestanden hat.

The_Lord_of_Midnight 17.04.2004 12:44

Zitat:

Original geschrieben von Lucky333
so ist das auch wieder nicht, ich weiß noch gut das unsere Kunden sich über eine 2 jährige Garantie gefreut haben als das neue Gesetz kam, bis wir sie aufgeklärt haben das Gewährleistung NICHT Garantie ist. Und so gut für den Kunden ist das neue Gesetz auch nicht, denn nach 6 Monaten muß der Kunde jetzt beweißen das der defekt schon bestanden hat.
ich sehe jetzt den zusammenhang nicht. der monitor ist 2 MONATE alt, also stellt sich die frage gar nicht.

reemrev 17.04.2004 15:02

Die Gewährleistung im Sinne von Anspruch auf kostenlose Reparatur, Umtausch, Preisminderung oder Rückgabe gilt nur für Mängel, welche bei der Übergabe schon vorhanden waren.

Nachdem dein Monitor 2 Monate funktionierte, kommt ohnehin nur eine (kostenfreie) Reparatur in Frage. Gerät dem Händler übergeben und warten, das kann dann schon 6 Wochen dauern. 3 Versuche sind gestattet, erst wenn der Defekt dann noch immer besteht, kannst du Wandlung verlangen.

Vorher bestehen kaum Chancen, es sei denn, der Händler kommt dir entgegen, das wäre aber eine freiwillge(!) Leistung.

Wer hat jetzt das Gerät? Zuerst sagt du, seit 3 Wochen wartest du, danach, du gibst das Gerät nicht her. Was stimmt jetzt oder hab ich da was falsch verstanden?

red 2 illusion 17.04.2004 15:32

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Hab zum ersten mal einen defekten LCD und hab den Fehler daher nicht erkannt bzw. auf Windows geschoben. In den ersten Tagen hat sich das Gerät auch nur 1oder2mal abgeschaltet. War auch nicht weiter störend weil mans durch Aus und Einschalten wieder hinbekommen hat. Zudem muß der LCD schon 4-5h Stungen laufen damit der Fehler überhaupt in Ehrscheinung tritt, was ja nun auch wieder nicht sehr oft der Fall war.

Hab hier im Forum sogar nochmal blöd gefragt weil ich mir nicht sicher war obs ein Fehler vom Monitor ist. Der Fehler war selbst für mich nicht einfach zu erkennen und erst dadurch klar, daß er immer häufiger wurde.

Der Händler will davon nichts wissen weil er nur im ersten Monat Sofort-Austauch leisten will. Da hatte das Gerät den Fehler schon aber ich hab ihn nicht erkennen können.


Den Monitor geb ich auf keinen Fall aus der Hand, ich hab Vor-Ort-Austauschgrantie und darauf bestehe ich sowieso.

Der Händler hat sich auch geweigert gegen Aufpreis auf ein Markengerät zu wandeln.

@reemrev
Ja, der Fehler war schon beim Kauf vorhanden aber versteckt eben. Der Händler weigert sich aber das anzuerkennen und pocht auf seine Vertragsglausel wonach er nur 1Monat tauchen muß und danach der Hersteller zuständig wäre.



Bei meinem letzten CRT von Hyundai ist die Servicefirma aus DE gekommen und hat mir ein Monitorkabel gewechselt und das an einem Samstag. Der CRT hat nicht viel mehr gekostet als der LCD.


Die Firma in A. hat die Stirn und meldet sich nicht mal 3Wochen lang......:mad2:

Lucky333 17.04.2004 16:32

Zitat:

Original geschrieben von The_Lord_of_Midnight
ich sehe jetzt den zusammenhang nicht. der monitor ist 2 MONATE alt, also stellt sich die frage gar nicht.
bezieht sich auf dein alle sollten wissen was gewährleistung und was garantie ist.
schon klar das er nach nur 2 monaten den monitor sofort ausgetauscht bekommt.

reemrev 17.04.2004 18:17

Zitat:

Der Händler weigert sich aber das anzuerkennen und pocht auf seine Vertragsklausel wonach er nur 1Monat tauschen muß und danach der Hersteller zuständig wäre.
Seine Vertragsklausel ist unwirksam, wenn er sich damit gegen geltendes Recht stellt. 6 Monate Gewährleistung bleiben 6 Monate. Wie er das mit dem Hersteller regelt, braucht uns (als Konsument) nicht wirklich zu interessieren.

So gesehen dürftest du als Kunde bestimmen, Reparatur oder Tausch gegen ein neues Gerät, allerdings bekommst du nur gleiches Gerät, auf mehr hat man keinen Anspruch. Reparaturen können schon mal 4-6 Wochen dauern, ist leider so.

Zitat:

Der Händler hat sich auch geweigert gegen Aufpreis auf ein Markengerät zu wandeln.
Muss er auch nicht.

Nicht gleich mit einem Rechtsanwalt drohen, glaubt dir eh keiner

ps: Bei Schadensverdacht sofort reklamieren, ich weiß, nachher ist man immer klüger
pps: Klingt ja fast schon nach "Silberhendl"

Lucky333 17.04.2004 19:57

Zitat:

Original geschrieben von reemrev
pps: Klingt ja fast schon nach "Silberhendl"
:lol:

wird wohl so sein, sonst würde er ja den Händler nennen, nur um nicht wieder so antworten wie: wir habens ja schon immer gesagt und so... zu bekommen. :p

The_Lord_of_Midnight 17.04.2004 23:32

ich glaube nicht, daß ein sofortaustausch teil der gesetzlichen gewährleistung ist. (ist auslegungssache, soweit ich mich an die diskussionen dazu erinnere, denn das gesetz ist leider nicht 100%ig eindeutig formuliert) da geht es rein darum, daß dem kunden keine kosten entstehen dürfen. aber eine reparatur kann man nicht so einfach ablehnen. also wenn der händler oder hersteller von sich aus eine sofortaustausch-garantie anbieten, dann muss man sich auch den bedingungen dieser garantie unterwerfen, die ebendieser für den sofortaustausch stellt.

red 2 illusion 18.04.2004 08:06

.

Zitat:

Die Vor-Ort-Austausch Garantie gilt nur in Österreich und bezieht sich nur auf Hardwaredefekte.

Es muss unbedingt die Seriennummer und das Garantiezertifikat (Rechnung) verfügbar sein.

Sollte die Meldung über Internet erfolgen muss die Rechnung nachgefaxt werden.

Das Servicezentrum wird Ihnen falls möglich einen Zeitrahmen nennen, in dem der Austauschmonitor angeliefert wird.

Klar wenn das gültig ist kann sich der Hersteller lange Zeit lassen und braucht mir nicht mal zu sagen ob ein Tauschgerät verfügbar ist.

Das kann doch nicht sein da muß es doch Fristen geben, wie lange können die sich Zeitlassen. :mad:

Zitat:

Reparaturen können schon mal 4-6 Wochen dauern
Warte jetzt schon 3Wochen, also schick ich ein Einschreiben an den Händler mit Fristende 3Wochen und bin dann raus oder?

red 2 illusion 18.04.2004 08:20

Zitat:

Original geschrieben von reemrev
Nicht gleich mit einem Rechtsanwalt drohen, glaubt dir eh keiner

Sowas ist doch keine Drohung. So ne Plauderei vor dem Richter ist doch ein Spaß.

Ausserdem wird nur gedroht wenn man das schlimmste vermeiden möchte. Ich kauf wieder in DE ein, dann passiert sowas nicht.

The_Lord_of_Midnight 18.04.2004 22:51

Zitat:

Original geschrieben von red 2 illusion
Ich kauf wieder in DE ein, dann passiert sowas nicht.
bullshit !

The_Lord_of_Midnight 18.04.2004 22:58

Zitat:

Die Vor-Ort-Austausch Garantie gilt nur in Österreich
dir ist aber schon klar, daß du dir mit diesem satz die antwort selber gegeben hat ?

wenn ich das richtig verstanden habe, wohnst du in DEUTSCHLAND. also gilt die garantie für dich nicht. was ist da so schwer daran zu verstehen ? garantien sind freiwillige leistungen des herstellers. also hast du dich den bedingungen des herstellers zu unterwerfen, und damit hat sich die sache. ist doch dein problem, wenn du dir die garantiebedingungen nicht vor dem kauf anschaust.

ich weiß, das klingt alles hart und herzlos. aber es ist die realität. und je schneller du daraus lernst, desto besser ist es für dich.

nochmals, wenn das noch immer nicht klar sein sollte.
GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG sind deine GESETZLICHEN ansprüche gegenüber dem HÄNDLER.
GARANTIE ist eine FREIWILLIGE LEISTUNG des HERSTELLERS.
das sind zwei dinge, die haben überhaupt nichts miteinander zu tun.
es steht dir frei, deine ansprüche gegenüber jedem von beiden geltend zu machen. je nachdem, was dir lieber ist.
aber dem hersteller kann es wurscht sein, was der händler sagt.
und dem händler kann es wurscht sein, was der hersteller sagt.

da der vorort-service des herstellers für dich nicht gilt, musst du das gerät selbst zum hersteller bringen oder schicken. abholen werden ihn die von dir wahrscheinlich nicht. und wenn ja, dann solltest du SEHR DANKBAR dafür sein.

wenn du lieber die gesetzliche gewährleistung des händlers in anspruch nehmen willst, dann musst du dem händler sein gesetzliches recht auf reparatur zugestehen. wenn du den monitor nicht aus der hand gibst, wird das schwer möglich sein. ein gesetzliches recht aus SOFORTAUSTAUSCH gibts meines wissens nicht. sollte der händler das doch machen, solltest du SEHR dankbar dafür sein.

in jedem fall wirst du dich mit einem von den beiden einigen müssen und kooperativ sein. mit dem kopf durch die wand ist glaube ich keine gute lösung.

red 2 illusion 19.04.2004 17:46

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Da hast mich falsch verstanden.


Wenn ich in DE einen Monitor kaufe und dem Support dann sage ich bin nach Österreich gezogen dann hatte ich bisher keine Probs damit das der Support aus DE nach Österreich gekommen ist. Mag sein die Zeiten haben sich geändert. Wäre aber schon blöd weil man als EU-Bürger ja arbeiten kann wo man will und daher auch den PC dort mithaben werde.

Was ich aber genua gemeint habe ist das die Teile in DE einen höhere Quali haben und ich weniger Ausfälle habe mit Teilen aus De. Daher wäre der Monitor in DE gekauft gar nicht defekt geworden. Ich nehme an es kommt daher, die Händler in DE haben eine besser Quali-Kontrolle und lassen sich keinen Schrott andrehen.


Mitlerweile ist es mir gelungen von der der "A" Firma eine "Vor Ort Austauch" Zusage zu bekommen. Werd noch posten obs was geworden ist.


Zitat:

mit dem kopf durch die wand ist glaube ich keine gute lösung.
Da mußt aber was an der Birne haben wennst nach 3Wochen, 3 Faxen, 6 Anrufen nicht mal sauer wirst.

heislratz 19.04.2004 18:39

ich lach mich schief...
 
Zitat:

Was ich aber genua gemeint habe ist das die Teile in DE einen höhere Quali haben und ich weniger Ausfälle habe mit Teilen aus De. Daher wäre der Monitor in DE gekauft gar nicht defekt geworden. Ich nehme an es kommt daher, die Händler in DE haben eine besser Quali-Kontrolle und lassen sich keinen Schrott andrehen.
Diese Aussage kann doch wohl nicht Dein ernst sein, oder? :eek:
Die Hersteller werden für Österreich nur wegen Dir extra schlechtere Ware produzieren... :lol:

Woodz 19.04.2004 20:28

Zitat:

Original geschrieben von reemrev

Nachdem dein Monitor 2 Monate funktionierte, kommt ohnehin nur eine (kostenfreie) Reparatur in Frage. Gerät dem Händler übergeben und warten, das kann dann schon 6 Wochen dauern. 3 Versuche sind gestattet, erst wenn der Defekt dann noch immer besteht, kannst du Wandlung verlangen.

das stimmt so nicht. wenn der mangel innerhalb 6 monaten ab übergabe auftritt wird (gesetzlich) vermutet, dass der mangel schon bei übergabe vorhanden war.
d.h. bei auftritt des mangels nach 2 monaten stehen dem käufer sehr wohl noch alle gewährleistungsbehelfe offen.
der mögliche gegenbeweis des händlers wird aufgrund der hohen kosten regelmäßig unterbleiben.


wieviele versuche der käufer über sich "ergehen" lassen muss ist auch von fall zu fall verschieden. drei sind auf jeden fall schon an der oberen grenze.

wenn sich der händler generell weigert den mangel zu beheben oder die ware auszutauschen, tritt sog. verbesserungsverzug ein und der käufer kann (nach bisheriger rechtsprechung) sofort wandlung verlangen. in der praxis wird man dann auch bei dieser forderung beim händler auf taube ohren stoßen und muss sich halt auf den gerichtweg begeben.

lg
woodz

Dr. Mabuse 19.04.2004 21:51

Sagst uns dann halt, ob die Firma ACER den TFT getauscht hat oder nicht und wie lange es gedauert hat.

The_Lord_of_Midnight 19.04.2004 22:59

schau, das hängt von der service-organisation ab. dir wird doch wohl klar sein, daß es leichter für eine deutsche firma ist, ein vergleichsweise kleines land wie österreich mitzuservicieren als umgekehrt ? und natürlich ist es ein unterschied ob der lkw einen kleinen abstecher ein paar kilometer über die grenze macht als ob er bis zum neusielder see rüber muss.

du wirst dir doch nicht ernsthaft erwarten, wenn der vor-ort-service keine tour in dein gebiet hat, daß das mit dem sofort-austausch so einfach ist ? glaubst du der transporter oder lkw fährt durch ganz deutschland, nur um einen einzigen monitor von dir zu tauschen ?

nochmals: wenn das trotzdem noch gut geht, dann solltest du SEHR dankbar sein. das wäre dann mehr als ein entgegenkommen.

falls ich es wiederum falsch verstanden habe, dann musst du die sache besser erklären.

The_Lord_of_Midnight 19.04.2004 23:04

Zitat:

Original geschrieben von red 2 illusion
Da mußt aber was an der Birne haben wennst nach 3Wochen, 3 Faxen, 6 Anrufen nicht mal sauer wirst.
da müsste man jetzt sehen, was in diesen faxen drinstand. bist du tatsächlich ignoriert worden ? oder hast du nicht doch die information bekomen, daß der vorort-service nur für österreich gilt ? ignorieren wäre sehr schwach, das stimmt.

red 2 illusion 21.04.2004 17:38

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Hab das erste FAX vom Postamt geschickt und hat ACER zum Postamt zurückgefaxt, daß ich im WebInterface alles nochmal eingeben muß. Dieses Fax hab ich natürlich nicht bekommen, weils so ein Faxservice nicht gibt am Postamt.

Das zweite Fax und den Anruf habens dann verloren bzw. verworfen weil ein Supportmitarbeiter den Auftrag als Aufgenommen aber "fehlende Daten" eingegeben hat. Da hat sich nichts genaues mehr herausfinden lassen wahrscheinlich wollte die Firma unbedingt eine Eingabe per Internet erzwingen.


Das tritte Fax ist dann ernst genommen worden nachdem ich Stunk gemacht hab und alle 10min angerufen hatte ob der Auftrag schon raus wäre.


Vom letzten Fax hats 17h gedauert bis ich den Austausch-Monitor hatte.

Man muß halt genügend Druck machen und immer wieder anrufen und hartnäckig bleiben. Mit freundlichkeit gehts jedenfall nicht, also sachlich und sehr klar, hats dann gebracht.


Der neue Moni ist Fabriksneu und ohne jeden Pixelfehler. Kann sein ich verkauf den noch. Angebote bitte!

pc.net 21.04.2004 21:12

modell? technische daten?

red 2 illusion 21.04.2004 22:38

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http://www.geizhals.at/a59134.html

Extras:
0 Pixelfehler


Ich mach keinen Thread für den Verkauf am besten per PN anfragen.


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