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-   -   was bin ich eigentlich nach der htl und praxis ? (ing, di htl?) (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=130980)

Venkman 10.04.2004 13:14

was bin ich eigentlich nach der htl und praxis ? (ing, di htl?)
 
hab das noch immer nicht gecheckt für was ich die dumme diplomarbeit in der htl geschrieben hab ;)

bis ich 2 jahre praxis auf dem buckel hab dauerts noch ein halbes jahr ... auf alle fälle kann ich dann um einen ing ansuchen (mein namensschild fühlt sich so leer an auf der uni ;) ). gibt es diesen ominösen Dipl Ing HTL eigentlich oder ist das nur ein gedankenkonstrukt diverser Kollegen die es nicht wahrhaben wollen dass Titel nix über einen aussagen :rolleyes: > tu mir da mit dem argumentieren ohne hintergrundwissen immer schwer :)
weiss das wer genau von euch bzw wo sucht man an / könnte Auskunft bekommen ?

dank venkman

J@ck 10.04.2004 13:34

DI (HTL) Gibts offiziell nicht wirklich, es gibt den DI (FH), doch viele "Kollegen" schmücken sich doch mit dieser Bezeichnung da es den normalen Ing. im restlichen Europa nich gibt (zumindest nicht in der Form nach der HTL).

Madmexx 10.04.2004 13:42

Folendes gefunden:
Ingenieurgesetz 1990 idF 1994:
2. Abschnitt
Bezeichnungen ,,Diplom-HTL-Ingenieur''
und ,,Diplom-HLFL-Ingenieur''

§ 14. Die Bezeichnungen ,,Diplom-HTL-Ingenieur'' und
,,Diplom-HLFL-Ingenieur'' dürfen nach Maßgabe der folgenden
Bestimmungen geführt werden. Die Berechtigung zur Führung ist
Personen zu verleihen, die auf technischen bzw. auf land- und
forstwirtschaftlichen Gebieten Kenntnisse und Fähigkeiten erworben
und durch eine Prüfung gemäß § 18 nachgewiesen haben, die jenen
gleichzuhalten sind, wie sie durch ein Diplom einer dem Art. 1 lit. a
der Richtlinie 89/48/EWG vom 21. Dezember 1988, ABl. Nr. L 19 vom
24. Jänner 1989, S 16 - Anhang VII Z 1 des EWR-Abkommens, BGBl. Nr.
909/1993, entsprechenden Fachhochschule nachgewiesen werden.
§ 15. (1) Personen, denen die Berechtigung zur Führung der
Bezeichnung ,,Diplom-HTL-Ingenieur'' bzw. ,,Diplom-HLFL-Ingenieur''
verliehen wurde, dürfen diese im vollen Wortlaut oder in der
abgekürzten Form ,,Dipl.-HTL-Ing.'' bzw. ,,Dipl.-HLFL-Ing.'' ihrem
Namen beifügen und die Eintragung in amtlichen Ausfertigungen und
Urkunden verlangen.
(2) Durch die Berechtigung zur Führung dieser Bezeichnungen werden
in anderen Rechtsvorschriften festgelegte besondere
Berufsbezeichnungen und Berechtigungen nicht ersetzt.
§ 18. (1) Die Prüfung gemäß § 16 Abs. 1 Z 4 ist vor einem
Sachverständigenkollegium abzulegen, in das der Bundesminister für
Unterricht und Kunst und der Bundesminister für Wissenschaft und
Forschung je einen fachkundigen Vertreter entsenden. Der
Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten bestellt eine
fachkundige Person als Vorsitzenden des Sachverständigenkollegiums.
Auf Antrag des Antragstellers ist die fachliche Prüfung öffentlich
abzuführen.
(4) Die Prüfung hat sich umfassend auf Fragen des Fachgebietes des
Antragstellers und auf die schriftliche Arbeit (§ 16 Abs. 1 Z 3 bzw.
§ 16 Abs. 2 Z 3) zu erstrecken. Die Beurteilung der schriftlichen
Arbeit und der Prüfung hat nur dann mit ,,bestanden'' zu erfolgen,
wenn das Sachverständigenkollegium mit Stimmeneinhelligkeit zu diesem
Kalkül gelangt.


Phantomias 11.04.2004 19:59

DI --> Universitäten und sonstige Hochschulen

HTL is jo ka Hochschule :D ;)

@Venky:
Ingenieur bist dann, richtig

frazzz 11.04.2004 20:20

Zitat:

Original geschrieben von Madmexx
Folendes gefunden:
Ingenieurgesetz 1990 idF 1994:
2. Abschnitt
Bezeichnungen ,,Diplom-HTL-Ingenieur''
und ,,Diplom-HLFL-Ingenieur''

§ 14. Die Bezeichnungen ,,Diplom-HTL-Ingenieur'' und
,,Diplom-HLFL-Ingenieur'' dürfen nach Maßgabe der folgenden
Bestimmungen geführt werden. Die Berechtigung zur Führung ist
Personen zu verleihen, die auf technischen bzw. auf land- und
forstwirtschaftlichen Gebieten Kenntnisse und Fähigkeiten erworben
und durch eine Prüfung gemäß § 18 nachgewiesen haben, die jenen
gleichzuhalten sind, wie sie durch ein Diplom einer dem Art. 1 lit. a
der Richtlinie 89/48/EWG vom 21. Dezember 1988, ABl. Nr. L 19 vom
24. Jänner 1989, S 16 - Anhang VII Z 1 des EWR-Abkommens, BGBl. Nr.
909/1993, entsprechenden Fachhochschule nachgewiesen werden.
§ 15. (1) Personen, denen die Berechtigung zur Führung der
Bezeichnung ,,Diplom-HTL-Ingenieur'' bzw. ,,Diplom-HLFL-Ingenieur''
verliehen wurde, dürfen diese im vollen Wortlaut oder in der
abgekürzten Form ,,Dipl.-HTL-Ing.'' bzw. ,,Dipl.-HLFL-Ing.'' ihrem
Namen beifügen und die Eintragung in amtlichen Ausfertigungen und
Urkunden verlangen.
(2) Durch die Berechtigung zur Führung dieser Bezeichnungen werden
in anderen Rechtsvorschriften festgelegte besondere
Berufsbezeichnungen und Berechtigungen nicht ersetzt.
§ 18. (1) Die Prüfung gemäß § 16 Abs. 1 Z 4 ist vor einem
Sachverständigenkollegium abzulegen, in das der Bundesminister für
Unterricht und Kunst und der Bundesminister für Wissenschaft und
Forschung je einen fachkundigen Vertreter entsenden. Der
Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten bestellt eine
fachkundige Person als Vorsitzenden des Sachverständigenkollegiums.
Auf Antrag des Antragstellers ist die fachliche Prüfung öffentlich
abzuführen.
(4) Die Prüfung hat sich umfassend auf Fragen des Fachgebietes des
Antragstellers und auf die schriftliche Arbeit (§ 16 Abs. 1 Z 3 bzw.
§ 16 Abs. 2 Z 3) zu erstrecken. Die Beurteilung der schriftlichen
Arbeit und der Prüfung hat nur dann mit ,,bestanden'' zu erfolgen,
wenn das Sachverständigenkollegium mit Stimmeneinhelligkeit zu diesem
Kalkül gelangt.


wo anmelden?

hab mich zwar noch nie ing genannt, aber di ohne fh/hochschule?

das hat schon was :D



ahjo: ist das dann fachbezogen oder kann ich die fachrichtung wählen?

maxb 12.04.2004 00:26

Re: was bin ich eigentlich nach der htl und praxis ? (ing, di htl?)
 
Zitat:

Original geschrieben von Venkman
hab das noch immer nicht gecheckt für was ich die dumme diplomarbeit in der htl geschrieben hab ;)

bis ich 2 jahre praxis auf dem buckel hab dauerts noch ein halbes jahr ... auf alle fälle kann ich dann um einen ing ansuchen (mein namensschild fühlt sich so leer an auf der uni ;) ). gibt es diesen ominösen Dipl Ing HTL eigentlich oder ist das nur ein gedankenkonstrukt diverser Kollegen die es nicht wahrhaben wollen dass Titel nix über einen aussagen :rolleyes: > tu mir da mit dem argumentieren ohne hintergrundwissen immer schwer :)
weiss das wer genau von euch bzw wo sucht man an / könnte Auskunft bekommen ?

dank venkman

inschenör :D

Venkman 12.04.2004 11:43

i bin nur verwirrt, i glaub bis i rausgfunden hab wie ich dipl. Htl Ing bin hab ich meinen Mag :D

das mit prüfung usw hab ich ja schon hinter mir, das war bei der matura diese zusätzliche frage über meine dipl arbeit wo aufeinmal ein thema kam was nicht ausgemacht war ... verwirrter prof, naja hab mich knapp rausgeredet :rolleyes:

rev.antun 12.04.2004 14:00

"was bin ich eigentlich nach der htl und praxis ? (ing, di htl?)"

noch immer venkman :confused: :D

Venkman 12.04.2004 14:05

nein, ich bin dann viiiieeeeel besser als der scheisser der ich jetzt bin weil ich dann einen titel hab! :D

frazzz 13.04.2004 23:50

Zitat:

Original geschrieben von Venkman
nein, ich bin dann viiiieeeeel besser als der scheisser der ich jetzt bin weil ich dann einen titel hab! :D
in manchem umfeld könnte man es glauben :rolleyes:

maxb 14.04.2004 00:32

Zitat:

Original geschrieben von Venkman
nein, ich bin dann viiiieeeeel besser als der scheisser der ich jetzt bin weil ich dann einen titel hab! :D
na sicher :lol:

http://members.blizznet.at/maxb/inschen%f6r.jpg

zed 14.04.2004 09:45

@venkman

es sind 3 berufsjahre bis zum Ing. Danach ist und bleibt es ein Ing. ob mit oder ohne Dipl. Arbeit ist egal.

--
es gilt:
Absolventen einer Höheren technischen Lehranstalt erhalten nach dreijähriger facheinschlägiger Praxis die Standesbezeichnung Ingenieur verliehen, nach sechsjähriger Praxis kann der Titel Dipl.-HTL-Ing. erworben werden. In beiden Fällen muss beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten angesucht werden. Dies gilt für alle HTL-Absolventen.
--


schau dir doch einfach mal diesen hier an:Ingenieursfolder

J@ck 14.04.2004 10:48

Der Folder ist gut, danke!
Damit wäre alles beantwortet.

zed 14.04.2004 11:11

bitte, gerne. oder auch you're welcome ;)

Venkman 14.04.2004 11:50

besten dank.


ich scheiss übrigens auf den ing titel, der is ma zteuer i trink lieber a paar bier für das geld :D

frazzz 14.04.2004 17:09

Zitat:

Original geschrieben von zed
@venkman

es gilt:
nach sechsjähriger Praxis kann der Titel Dipl.-HTL-Ing. erworben werden.

da steht eben nix mehr von fachbezogener praxis :rolleyes:

maxb 14.04.2004 17:37

Zitat:

Original geschrieben von Jack.Ripper
Der Folder ist gut, danke!
Damit wäre alles beantwortet.

jo, der folder ist wirklich gut.

eine überlegung wär's mir auch wert, praxis hätte ich ja schon genug :rolleyes:

ca. 250 EUR ist aber trotzdem noch heftig :motz:

xandl33 05.06.2004 22:57

weiß jemand auch wie lang das ungefähr bis man dann wirklich die urkunde in der hand hält, nachdem der antrag gestellt wurde (1-2 Wochen, 1 Monat)?


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