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Internetrecht
kann dir jemand, von Deutschland aus, der untersagt hat seine Seite zu betreten, des öfteren, dich klagen, das du fernbleibst, und deinen Provider in Wien veranlassen deinen Internet zugang still zu legen?
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ja, kann er - hausfriedensbruch
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was
ein deutscher kann dich wegen Hausfriedensbruch verklagen, wenn du seine Seite betritts, auch wenn er dich abgemahnt hat das nicht zu tun? ist ja kein haus, sondern eine forumsseite,
wie soll das bitte gehen? der ist in Deutschland, der andere in Österreich. Wie soll das bitte funktionieren. hat das wer schon erlebt? |
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@ritchie - verklagen kann man fast jeden wegen fast jedem schass
nur es wird abblitzten gack dich nicht an |
Wieso Deutschland? WCM ist in Österreich :D :D
Wo wollens dich denn aussperren? Kannst du mir die URL geben? |
Re: Internetrecht
Zitat:
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Ich wage es zu bezweifeln, das ein Staatsanwalt wegen so einem Unsinn die Zugangsdaten des zu sperrenden bekommt. Kein öffentliches Interese.
Ob es reicht, den Provider selbst mal an zu schreiben, weiß ich nicht. Vielleicht vertößt er mit seinem Verhalten ja gegen deren AGB. Sowas haben wir in einem anderen Forum erst erlebet. Monate lang wurde terrorisiert, gedroht, gespamt. Es hat 1 Jahr gedauert, bis die Sache ihr Ende fand. Und das auch nur, weil der 2. Staatsanwalt dem Fall offener gegenüberstand als der 1. (Deshalb 2, weil der Fall von einem Gebiet an den anderen übertragen wurde. |
nein nicht ganz
ein freund von mir hat ein bißchen zu viel geschrieben
gewitzelt aber nicht beleidigend der Forenbetreiber aus Deutschland sagt ja mich interessiert das jetzt natürlich auch der aus Deutschland sagt iham Hallo, Du Ich habe Dir vor ca. 5 Jahren ganz eindeutig und unter Androhung einer strafbewährten Unterlassungsklage Hausverbot erteilt. Deine albernen, lächerlichen und unnötigen Anmeldungen unter Namen wie ... und ... und was weiss ich, wie Deine jeweiligen Identitäten je nach Jahreszeit so heissen mögen, sind wenig zweckdienlich. Wenn Du weiterhin die Zeit meiner Redaktion raubst, Deine Anwesenheit im Forum ergaunerst oder uns auch sonst nur in irgendeiner Art und Weise auf die Nerven gehst, konsultiere ich abermals meinen Rechtsanwalt, eröffne der Chello.at gegenüber ein Verfahren, isoliere Deine Identität, belege Dich mit einer Unterlassungserklärung und sorge ich dafür, dass die Chello.at Deinen Kundenzugang still legt. Dies als ausnahmslos letzte Warnung und als Beginn einer klaren, eindeutigen, zielgerichteten Klagephase gegen die Person, die sich hinter der im Internet breit bekannten Namen.... verbirgt. Ich besitze noch immer den Dokumentensatz, aus dem juristisch klar hervorgeht, mit welchen Drohgebärden und Widerlichkeiten Du Dich damals, etwa 1997, mir gegenüber ausgegeben hast. Sollte ich als Antwort auf diese eMail eine ähnliche Welle von Antworten oder auch nur eine einzige Beleidigung finden, dann klage ich über die Landesgrenze so lange hinweg, bis man Dir breit das Recht verwehrt, am Internet teil zu nehmen. Ich hoffe, das war deutlich genug: HALTE DICH AUFLAGENGEMÄSS FERN VON DER WEBSITE, FÜR DIE DIR BEREITS VOR JAHREN HAUSVERBOT ERTEILT WORDEN IST. Einem weiteren Verstoss dagegen begegne ich mit einer Strafanzeige. |
Du müsstest vor Rührung dankbar niederbrechen, dass Dir überhaupt immer noch jemand so ausgiebig und bemüht sein Anliegen versucht, zu erklären! Ich wäre viel kürzer, härter und würde Dich als befugter Admin viel rascher rausschmeißen!
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Re: nein nicht ganz
Zitat:
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:ja:
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Re: nein nicht ganz
Zitat:
Vielleicht solltest du dir mal ein leben zulegen, so mit freuden und so, und nicht als quasi anonymus anderen leuten auf den sack gehen. |
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Wenn das Forum von jemanden gesperrt werden muss, soll er dafür sorgen dass in seinem Forum die Accounts vorher vom Admin Freigeschalten werden müssen.
Dann kann er meinetwegen einen IP Adressvergleich anstellen weil Chello sowieso fixe hat. Aber jemanden Klagen weil er auf sein Forum geht... also lächerlicher gehts wohl kaum noch. Wenn er bis zum Gehtnichtmehr Klagen will wird er auch dementsprechend zahlen. Bringen wird es ihm gar nix. |
Das würde ich so nicht sagen.
Google bringt auf der Suche nach "virtuelles hausverbot" als erste Treffer dieses http://www.finanztip.de/recht/online/ur31g00027.html http://www.gravenreuth.de/Urteile/Vi...Hausverbot.htm g17 |
oh wie schön
die fair use
also wenn mich hier wer schimpft, dann kann ich den auch verklagen beim provider, was bis jetzt ja eigentlich immer vorkam ich habe noch nie wem hier beleidigt, absichtlich öffentlich auf gemeine Art, aber schön das du die Fair use postetst |
Re: oh wie schön
Zitat:
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Re: oh wie schön
Zitat:
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Re: oh wie schön
Zitat:
Nachdem wir in einem land leben in dem es nach der ansicht mancher richter nicht mal eine beleidigung darstellt einen schwarzen "scheiss neger" zu nennen, wirst damit wohl kaum eine chance haben. Grundsätzlich kannst aber jeden wegen allem verklagen solange du es dir leisten kannst und nicht selber wegen groben unfugs verklagt wirst. |
Re: Internetrecht
Zitat:
Wenn jemand störend auf den Betrieb einwirkt so kann er jederzeit ausgeschlossen werden. Sollte der Störer diese klare Willensbekundung missachten und sich immer wieder unter anderem Nick anmelden so ist ein Unterlassungsanspruch gerechtfertigt. Problematischer wirds wenn dieses Forum geschäftlich ist. So ist es laut §354 ABGB ein rechtswidriger eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, dies wird für dich im falle eines einschreitens eines Rechtspflegers, ziemlich teuer. Rechne mit Kosten ab 450 Euro. Aber um klartext zu sprechen: Ich nehm Dir nicht ab das Du deinen "Freund" meinst, denn wer dich kennt, weiss ganz genau das Du aus etlichen Foren gesperrt und gebannt wurdest. Was dich aber nicht daran gehindert hat trotz aufforderung fernzubleiben) immer wieder rückzukehren. Als Tuvok1, Tuvok., Zyphi, letztens sogar als Bettina (Du erinnerst dich an chip.de?) |
Auf einen superschlauen 0-poster haben wir da noch gewartet.
Solange es glücklicherweise keine eindeutigen Identifikations-Techniken gibt, wird es für lästige Subjekte immer einen Weg geben, wieder lästig zu werden. Solange nichts strafrechtlich relevantes passiert, wird's auch recht schwer, den Provider zur Identifikation zu zwingen. Ich finde, solange die weitreichende Anonymität im Forum und anderweborts möglich ist, gewährt sie uns verehrte Phänomene wie Guru und als exaktes Gegenteil Tuvoks. Kein Tuvok = keine Guru und Konsorten, die unter diesen Bedingungen sicher lockerer und freier schreiben, als nach Identifikationsprozedur ala Einreise USA. So habe ich mich schließlich innerlich zu diesem Ärgernis eingerichtet, Maha Atma hat gesprochen! |
eh
ich bin keine bettina, sorry
also gewerblich hin oder her kein Anwalt würde wen verklagen, wenn einer in einem Forum postet, und viel fragt, solange er nicht schimpft, da kann so wie ich glaube, kein Deutscher was dagegen machen. |
Re: eh
Zitat:
mfg.morph.:tux: |
Kennst du da
einen Präzedenzfall? in der Deutschen Rechtswissenschaftsgeschichte?
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Du wirst der erste sein!
:D |
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