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Sonder-Kündigungsrecht bei A1
Sollte jemand unzufrieden sein bei A1(=0664) und lieber z.b. zur billigen Telering Variante wechseln will kann das jetzt tun auch wenn man noch eine 12-monats-bindung hat!!!
A1 ändert die Allgem. Geschäftsbedingungen mit 1. Juni Unter Berufung darauf kann man sofort kündigen! _____ mobilkom austria AG & Co KG Kundmachung mobilkom austria gibt gemäß § 25 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz i. V. m. § 3 Abs. 1 AGB Mobil bekannt: Mit 1. Juni 2004 treten Änderungen der Entgeltbestimmungen hinsichtlich der Roaming-Entgelte der mobilkom austria AG & Co KG in Kraft. Die Entgeltbestimmungen können bei mobilkom austria bezogen werden. Mag. Christina Hattinger stv. Leiterin Bereich Recht Erschienen am: 31.3.2004 Quelle: wienerzeitung.at Wer also kündigen will, einfach unter Berufung auf die AGB Änderung ein Fax an die Mobilkom (Handynummer+Kundenkennwort nicht vergessen) und man ist die Anmeldung los. Hoffe damit unzufriedenen A1 Kunden geholfen zu haben |
also ich hab a1 seit 4-5 jahren und bin zufrieden
also wieso das ganze theater? |
Das war ja nur ein Tip für Leute die kündigen wollen keine Aufforderung zum Betreiberwechsel.Btw ich hab jetzt auch gewechselt zu Drei aber da ich auch schon langjähriger A1-Kunde war hatte ich auch keine Bindungen mehr.
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Geht das auch wenn man mit Mobilpoints noch im Minus ist?
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ich selber bin totaler a1 gegner!
ja du kannst wechseln wenn du mit den mobilpoints im minus bist, dann musst du halt den rest bezahlen der den mobilpoints entspricht. |
Das sind bei mir zwar noch €180 , aber bei rd. 100€ Handyrechnung im Monat zahlt sichs aus!
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wär eine feine sache wenn man die nicht zahlen müsste ;) |
allerdings, und ich hab leider schon einen zweiten Vertrag abgeschlossen, weil ich auf die Werbung von 3 reingefallen bin, denn noch bis vor kurzem hies es, dass die 0€ lebenslang und das halbe Grundentgeld nur bis 31.03.2004 gelten und jetz schreiben die Angebot gültig ab 12.02.2004:mad: :ms: :mad: :ms:
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wieso
danke f.d. beitrag
aber: was heisst das wenn ich businessvertragskunde bin kann ich dann auch aussteigen? ist es egal ob ich einen 24 monate oder 12 monate vetrag habe? was passiert mit den handys? was ist wenn ich 2 anmeldungen f.d. firma habe und beide kündigen möchte? würd a1 gern los weerden da der service und die tarife sehr schlecht sind. bitte um antwort danke jj |
Re: Sonder-Kündigungsrecht bei A1
Zitat:
und alle die vor ablauf der 12-monats-bindung kündigen, zahlen für ihr handy nochmals kräftig nach. hättest der ordnung halber vielleicht auch erwähnen sollen.... das ist ja nur ein außerordentlicher kündigungstermin. es wird ja sowieso nie jemand daran gehindert, auch innerhalb der bindungszeit zu kündigen, allerdings zahlt man dann wie gesagt das handy nach. |
agbs der mobilkom
hier ein auszug:
"(4) Änderungen der dem Vertrag zugrundeliegenden Vertragsinhalte berechtigen Teilnehmer, innerhalb von vier Wochen ab Kundmachung der Änderung den Vertrag mit Wirksamwerden der Änderung zu kündigen. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, falls die Änderung nicht zum Nachteil des Teilnehmers erfolgt oder Entgelte gemäß einem vereinbarten Index angepasst werden. Die Kündigung wird wirkungslos, falls sich die Mobilkom innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Kündigung bereit erklärt, gegenüber dem Teilnehmer auf die Änderung zu verzichten." ist besagte änderung nun zu meinem vorteil oder nicht? und da steht ja auch nicht was das ist nur eine"änderung der entgeltbestimmung" ich werd mal morgen anrufen... c ya jj |
und wenn man die billige Telering variante kündigen möchte und wieder zurück zu A1 ;)
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KUTZ
@KUTZ. naja das ist ja nicht wirklich das thema hier aber du kannst
ja einen thread für geplagte teleringuser öffnen. lg jj |
Bin zwar sehr zufrieden mit A1 und dem Netz, aber kosten tun die schon sehr viel. Hoffe die ziehen bald mal kräftiger nach, glaub die 1Cent Variante hat nicht viele Anhänger gefudnen -_-
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Re: wieso
Zitat:
denn wenn einer erst vor kurzem einen vertrag abgeschlossen hat,womöglich noch mit gratisgerät,der kann schnell auf der blacklist stehen. heisst du bekommst dann bei keinem (!) netzbetreiber mehr einen vertrag. denn du könntest dort bei der nächsten agb-änderung auch wieder abspringen. man würde so auf eine staatlich anzahl billig-handys kommen,und das sehen die nicht gerne. |
ein bißchen dauert es schon bis du auf der sogenannten blacklist steht. aber nur für sehr "wechselfreudige" kunden .und dann gilt das nur für den netzbetreiber, der diese nicht als kunden haben will.als kannst du woanders schon noch ein gerät haben.
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gerät
wobei mir das gerät wurscht ist
das zahl ich schon ab aber die telefoniekosten für a1 sind ja horrend verglichen mit telering und ser service ist auchnict das wahre. aber bei dieser agb änderung ist es so das wenn a1 sagt das ich davon ausgeschlossen bin kann ich natürlich NICHT kündigen und das ist das problem... aber ich hab mal eingereicht und mal sehen lg jj |
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