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beleg für versicherung
hi!
nachdem viele von euch bei computerhändlern arbeiten, ich bräuchte was ganz besonderes: beleg, auf dem steht, gerät (in meinem fall netzteil und tv-karte) durch wasserschaden irreperabel beschädigt. mein standardhändler ist in konkurs und wer anders gibt mir das schreiben nicht, ist egal wenn händler aus deutschland/schweiz/österreich ist, wichtig ist der zetel nur, da sonst die versicherung nicht zahlt! thx erstmals, veilleicht kann mir wer helfen! |
das müßte doch eigentlich komplett egal sein.
teile zur rep. abgeben, und dann kriegst sowieso eine bestätigung was los ist. die kosten für die überprüfung zahlt die versicherung sowieso mit. |
bin neugierig wie sich das forum gegen Versicherungsbetrug zur Wehr setzt...
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Wasserschaden: wenn ein grösserer Schaden, dann kommt eh ein Sachverständiger. Und die Teile nimmt normalerweise auch die Versicheurng und legt sie einem SV vor.
Kein vernünftiger Mensch wird so eine Bestätigung aus gefälligkeit ausstellen. |
was ist hier betrug?
der schlauch der wakü ist gebrochen und hat eine überschwemmung im gehäuse produziert! was kann ich dafür wenn mein stammhändler in konkurs geht und andere händler (in graz) sagen mir "sie stellen keine schadensmeldungen aus, da die teile original nicht von ihnen gekauft wurden! |
einmal hätts auch gereicht. hab die 2 postings zusammengeführt.
ich meine, die versicherung versteht unter wasserschaden was anderes als folgeschäden aufgrund von defekten wasserkühlungen. ich glaube dafür würde nicht einmal der händler geradestehen. aber wie auch immer. |
wenn du ins bett pinkelst kannst die neue matratze auch nicht als wasserschaden geltend machen :eek:
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ich glaub da is einem nicht ganz klar, was ein wasserschaden ist.
wenn über dir die badewanne überläuft, zahlt die versicherung auch den ganzen compi :D |
ich halte das auch rechtlich für bedenklich, da Du von einer Firma verlangst, Dir etwas zu bestätigen, dass sie nicht überprüft haben. Ich bezweifle mal, dass das eine (seriöse) Firma macht.
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Wasserschaden im Rahmen einer Haushaltversicherung = Schäden an Einrichtungsgegenständen (sowie Tapeten, Malereien, etc.) durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser. Wenn also die Wakü deines Computers nicht direkt mit der Wasserleitung verbunden ist, ist meines Erachtens nach kein Versicherungsschutz gegeben.
Wenn das Wasser der Badewanne in der Wohnung über dir überläuft brauchst du keine Leutungswasserversicherung, sodnern der Typ über dir eine (Privat)Haftpflichtversicherung. Bei Rohrbruch: Das gebrochene Rohr in der Wand gehört wieder zur Hausversicherung (SOndersituation Gemeindebau) und ebenso der durch den Rohrbruch beschädigte Verputz (bzw. durch Reparaturarbeiten). Was aber an deinen Möbeln durch eben o.a. bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser (auch in Folge eines Rohrbruches)kaputt wird, für das brauchst die Leitugswasserversicherung im Rahmen einer Haushaltsversicherung. |
Zitat:
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Ich hab mal für einen Kunden eine PC-Installation für öffentliche Internetnutzung gemacht. Dabei stellte sich die Frage nach der Versicherung für Schäden am und durch das Gerät. Es hat mich ziemliche Mühe gekostet, eine Versicherung zu finden, die dazu überhaupt bereit war. Rausgekommen ist ein individueller Vertrag, der damals bißchen über 1000 Hirschlinge kostete. War glaub ich die Anker-Vers.
Dafür gabs keinen Schaden, wie immer, wenn man versichert ist... |
hab extra schon mal bei der versicherung nachgefragt!
ich gebe einen wasserschaden an, und mehr nicht! und da kümmert sich auch keiner darum! wenn du deinen compi mit wasser reinigst und er geht nicht mehr, dann sollte es auch kein problem sein! (wr. städtische, haushalt) zitat mein zuständiger mitarbeiter! |
diese art von schäden werden immer überprüft - der mitarbeiter der std.vers. der die auskunft gegeben hat dürfte schwachsinnig sein
wo wohnst du raven :D |
na hinterm mond... steht ja eh dort ;)
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Zitat:
:rolleyes: :lol: |
ist schon recht!
ich komme zu meiner kohle! mit eurer hilfe oder nicht! |
ist doch kein problem.
http://bastinet.dns2go.com/lyrics/select_ID.php?nr=8963 Wer sich gerne exponiert, dem kann´s passier´n, dass was passiert, doch er darf sich nicht beklag´n, sondern soll sein Los ertrag´n. |
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