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-   -   handy entsperren......legal? (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=126138)

kbl247 23.02.2004 13:47

handy entsperren......legal?
 
wie siehts da aus...

kann ich das ohne schlechtes gewissen machen!?!?

immerhin macht das ja eh jedes handygeschäft!
da verdienen die betreiber ja auch nix!


bitte um antworten von leute die wirklich den durchblick bei der sache haben. möchte mich ned strafbar machen....

PRRonto 23.02.2004 13:52

Re: handy entsperren......legal?
 
Zitat:

Original geschrieben von kbl247

bitte um antworten von leute die wirklich den durchblick bei der sache haben. möchte mich ned strafbar machen....

Würd mich auch interssieren, ich bin schon gespannt wer sich nach Deinem Zusatz jetzt meldet :D

kbl247 23.02.2004 13:55

alle melden sich....

selbst wennst schreiben würdest...
zB: bitte NUR user PRRonto antworten,
würden sämtliche leute antworten geben *gg*

aber des passt scho,
FORUM ist FORUM!


i denk ma,
wennst eh scho auf jeder homepage die codes zum UNlocken findest,
dann kanns nimmer sooo illegal sein.....!?

snowman 23.02.2004 14:15

http://www.wcm.at/forum/showthread.p...hreadid=124721

gruss,
snowman

PRRonto 23.02.2004 14:31

Zitat:

Original geschrieben von kbl247
FORUM ist FORUM!



und dann dass:

Zitat:

Original geschrieben von snowman
http://www.wcm.at/forum/showthread....threadid=124721

gruss,
snowman


ich vermut mal er hat nur den Title gelesen :rolleyes:
Weil die Diskussion auf den Seiten 1 und 3 kann er ned ernsthaft gemeint haben.

kikakater 23.02.2004 15:40

Wenn Du das Entsperren gewerbsmäßig machst, betreibst Du eh einen Handyshop. Niemand kann Dir ein schlechtes Gewissen einreden, Dir ein Datenkabel zu kaufen und das Telefon zu entsperren. So wie Nachbarschaftshilfe in gewissem - ganz engem - Rahmen erlaubt ist, ist auch das Entsperren eines Mobiltelefons ein Vorgang, den niemand einer Person verbieten kann.

Es ist ein Vertrag auf 12 Monate abgeschlossen worden, und der muss - inklusive Telefonieren über das Handynetz des Betreibers - eingehalten werden. Das Entsperren ist jedoch nicht verbietbar, und selbst wenn es verboten wird, ist dagegen anzugehen, es jedoch nicht zu umgehen, in der Zeit des Verbots.

kbl247 23.02.2004 15:57

danke snowman,

aber der thread sagt nix zu 100% aus...

und i möcht ned in konflikt mit dem gesetz kommen!? :p
auserdem will ja nicht nur mein handy,
sondern vielleicht auch eines für einen freund oder einen bekannten aufmachen!!

colorado_rain 23.02.2004 16:19

nun gut, man kriegt das handy ja nicht geschenkt (auch wenns manchmal angebote für 0,-- euro handies gibt).
vielmehr muss man ja einen vertrag abschließen und man bindet sich für 12 monate oder auch mehr an den mobilfunkbetreiber. wenn man den vertrag vorzeitig löst, muss man den vollen handypreis nachzahlen.

allein daraus ist schon ersichtlich, dass man das handy gekauft hat, da ja dem handy eine entsprechende gegenleistung gegenüber steht.

Kunde: kriegt günstig ein sim-locked-handy, verpflichtet sich 12 monate dabeizubleiben.

Mobilfunkbetreiber: gibt ein sim-locked-handy günstig her, hat 12 monate lang einen zahlenden kunden.

dadurch, das man das man das handy gekauft hat, kann man damit machen was man will: damit telefonieren, gegen die wand schmeissen, den sim-lock aufheben.

man macht sich nicht strafbar, wenn man den sim-lock aufhebt, weil man mit seinem eigentum machen kann, was man will (solange man nicht andere damit schädigt). es steht auch in keinen AGBs drinnen, dass man das nicht dürfte.

PRRonto 23.02.2004 16:27

Ich fass es nicht, es ist genau das eingetreten, was erwartet wurde.

Also bitte, ich bin mit den 2 Vorpostern einer Meinung, auch für mich sind Eurer Ausführungen logisch, nachvollziehbar und mit meinem Gewissen vereinbar. Aber (bitte ned böse sein wenn ich mich täusche) es hört sich bei Euch beiden immer noch verdammt nach "selbst zusammengereimt" an. Wie gesagt vielleicht täusch ich mich aber überzeugt hat mich noch keiner.

kbl247 23.02.2004 16:56

Zitat:

Original geschrieben von kikakater
Wenn Du das Entsperren gewerbsmäßig machst, betreibst Du eh einen Handyshop. Niemand kann Dir ein schlechtes Gewissen einreden, Dir ein Datenkabel zu kaufen und das Telefon zu entsperren. So wie Nachbarschaftshilfe in gewissem - ganz engem - Rahmen erlaubt ist, ist auch das Entsperren eines Mobiltelefons ein Vorgang, den niemand einer Person verbieten kann.

Es ist ein Vertrag auf 12 Monate abgeschlossen worden, und der muss - inklusive Telefonieren über das Handynetz des Betreibers - eingehalten werden. Das Entsperren ist jedoch nicht verbietbar, und selbst wenn es verboten wird, ist dagegen anzugehen, es jedoch nicht zu umgehen, in der Zeit des Verbots.


ich verlass mich auf dich ;)

naja,
wo kein kläger......

mille grazie

Oli 23.02.2004 17:06

Handy entsperren ist legal! D. h. entsperrst Du Dein Handy selbst - und dies ist ja Dein Eigentum, auch bei Bindungsfristen - hast Du nichts zu befürchten.

Natürlich gehen evtl. Garantieansprüche verloren, wenn durch das Entsperren was kaputtgeht.

Machst Du es gewerbsmäßig, ist ein Gewerbeschein von Nöten - ist aber auch legal!

Ciao Oliver

Alex1 23.02.2004 21:07

Oli hat vollkommen recht: Das Handy gehört dir - du kannst es aufschrauben, in die Badewanne werfen, daran herumlöten, und es entsperren. Solange Du das aufsperren nicht gewerbsmässig betreibst (ich weiss ja nicht, wieviele Freunde du hast), kann dir niemand etwas anhaben. Garantie hast Du dann eben keine drauf.

kikakater 23.02.2004 21:15

Es ist auch Handyswapping (SIM Kartentausch) möglich, aber grundsätzlich gilt, daß innerhalb der Mindestvertragsdauer der Vertrag erfüllbar sein muss, sprich die Vertrags-SIM Karte grundsätzlich mit dem Netz des Betreibers verbunden ist - in welchem Gerät, das ist egal.

Es gilt das gleiche, wie bei Microsoft und so weiter, auch OEM Versionen dürfen grundsätzlich auch ohne Hardware verkauft werden.

Also auch ein Verkauf des Mobiltelefons vor Ende der Vertragslaufzeit ist möglich, wenn ein Ersatzgerät vorhanden ist.

maXTC 23.02.2004 23:41

warum soll die sim mit dem betreiber verbunden sein?

es ist doch meine sache, wann ich mein handy einschalte und wann nicht...

der vertrag kann nach der mindestlaufzeit zu den üblichen bedingungen gekündigt werden, fertig.

wenn man früher kündigen will, muss man eben einen betrag zahlen. (je nach handytyp unterschiedlich)

man kann sein handy jederzeit verkaufen, ein ersatzgerät braucht man nicht, wozu?

es gibt bei einigen tarifen einen mindestumsatz, der wird ohnehin abgebucht, ob man nun telefoniert oder nicht...

pc.net 23.02.2004 23:58

[off-topic]

1.) irgendwie hatten wir genau die gleiche diskussion vor ~3 wochen :rolleyes:

2.) warum fällt mir grad jetzt der witz mit dem cola-automaten ein? :confused:
Zitat:

Ein kürzlich geschiedenes Ehepaar steht vor Gericht, um das Sorgerecht für das Kind zu entscheiden.
Richter: "Nun sehr geehrte Dame, was haben Sie dazu zu sagen, weshalb sie das Sorgerecht bekommen sollten?"
Ex-Ehefrau: "Ja, wissen sie ... sollte nicht ich das Sorgerecht bekommen?! Weil ich war es ja die in den Wehnen lag und die ganzen Schmerzen hatte das Kind zu gebähren!"
Richter:"Nun gut und haben sie auch noch was dazu zu sagen sehr geehrter Herr?"
Ex-Ehemann: "Nun ja, ich seh das so ... wenn ich eine Münze in den Cola-Automaten einwerfe und die Cola-Dose kommt raus. ... wem gehört dann die Dose? Mir oder dem Automaten?"
[/off-topic]

kikakater 24.02.2004 09:45

Zitat:

Original geschrieben von maXTC
warum soll die sim mit dem betreiber verbunden sein?

Ehrgefühl ?

Es gibt in allem eine moralische Komponente, nur hört es da mit dem Diskutieren auf. Es wurde von mir geschrieben, damit hat es sich dann. Wer sich für angeblich so frei hält, tatsächlich aber sich unfrei macht, weil er sich über alles hinwegsetzt, der bereut es später oder vielleicht ist wirklich alles erlaubt, genau das glaube ich aber nicht

Kikakater

maXTC 24.02.2004 20:58

ich bin zumindest so frei, dass ich mein handy einschalte, wann es mir passt. ;)

colorado_rain 24.02.2004 21:04

und ich hab immer gedacht, die moralische komponente beim telefonieren liegt darin, dass man keine 0900-er nummern anruft :D

maXTC 25.02.2004 01:13

:lol:

terracop 25.02.2004 08:25

Laut ABGB bzw UHG ist das Entsperren des Handys während der Bindefrist verboten und strafbar.

Jedoch ist das alle eine Beweisfrage. Dein Handyprovider muss erstmal dein Handy in die Finger kriegen und sehen das es entsperrt ist.

Ist der Vertag ausgelaufen, kannst mit dem Handy machen was du willst.

Alex1 25.02.2004 08:40

Zitat:

Original geschrieben von terracop
Laut ABGB bzw UHG ist das Entsperren des Handys während der Bindefrist verboten und strafbar....
Ob das Entsperren von Handys im ABGB geregelt ist? Darf ich hier Zweifel anbringen?

Tarjan 25.02.2004 09:22

Vielleicht meint er auch nur die AGBs ;). Nur was hat das enteperren der Handys im UHG zu suchen? Ich will das Handy eh nicht kopieren ;).

pc.net 25.02.2004 09:29

@terracop
wenn du schon solche behauptungen aufstellst, dann solltest auch die entsprechenden §§ des 'Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches' (ABGB) und des 'Urkundenhinterlegungsgesetzes' (UHG) nennen ...

sofern das gerät bestimmungsgemäß verwendet und nicht mutwillig beschädigt wird kann deswegen keine gewährleistung ausgeschlossen werden ...
es könnte höchstens bei der freiwilligen garantie des mobiltelefon-herstellers eine entsprechende klausel vorhanden sein - dann dürfte aber auch keine neue firmware eingespielt werden, etc. ...

allerdings: mobiltelefonhersteller != mobilfunk-provider

achja: auch in den AGB von mobilkom, T-Mobile, one und telering gibt es keine entsprechende klausel (kann und darf es ja auch nicht geben) ...

Alex1 25.02.2004 09:32

Ich glaube, wir sind gerade Opfer einer Troll Attacke geworden :cool:

kikakater 25.02.2004 10:43

Lediglich die Vereitelung des Telefonierens durch quasi Providerwechsel ist strafbar, das Entsperren eines Vertragshandies - sogar innerhalb der Mindestvertragszeit - jedoch nicht, auch der Tausch von Handies ist nicht strafbar.

Alex1 25.02.2004 10:46

Zitat:

Vereitelung des Telefonierens durch quasi Providerwechsel
Blöde Frage: was ist das bzw. wie funktioniert das?

terracop 25.02.2004 11:23

Habe mich da in den Paragrafen vergriffen.

Aber das Handy entsperren, in der Bindefrist ist trotzdem strafbar.

Hier der Richtige § 126a-c nachzulesen hier

Zitat:

Wer ein Computerprogramm, das nach seiner besonderen Beschaffenheit ersichtlich zur Begehung eines widerrechtlichen Zugriffs auf ein Computersystem (§ 118a), einer Verletzung des Telekommunikationsgeheimnisses (§ 119), eines missbräuchlichen Abfangens von Daten (§ 119a), einer Datenbeschädigung (§ 126a) oder einer Störung der Funktionsfähigkeit eines Computersystems (§ 126b) geschaffen oder adaptiert worden ist, oder eine vergleichbare solche Vorrichtung oder ein Computerpasswort, einen Zugangscode oder vergleichbare Daten, die den Zugriff auf ein Computersystem oder einen Teil davon ermöglichen, mit dem Vorsatz herstellt, einführt, vertreibt, veräußert oder sonst zugänglich macht, dass sie zur Begehung einer der in Z 1 genannten strafbaren Handlungen gebraucht werden,ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

Und ein Handy ist rechtlich gesehen ein Computer.

Alex1 25.02.2004 11:34

Aha. Und worin liegt jetzt die strafbare Handlung?

terracop 25.02.2004 11:36

Ja wer lesen kann ist klar im Vorteil

Alex1 25.02.2004 11:38

Stimmt. Und wer zusammenhangslos zitiert, ist klar im Nachteil.

terracop 25.02.2004 11:41

Von zusammenhangslos kann nicht die Rede sein, so lautet eben der Paragraf 126c, siehe link - sags ja lesen !!!!!

pc.net 25.02.2004 11:44

naja, lies mal genau und interpretiere es genau ... IMHO findet dieser § keine anwendung auf das entsperren von mobiltelefonen
  1. hab ich als eigentümer eines mobiltelefons rechtlich JEDEN zugriff auf ebendieses
  2. verletze ich durch das entsperren nicht das telekommunikationsgeheimnis
  3. wird die funktionsfähigkeit des computersystems auch nicht erst herbeigeführt (es funktioniert ja schon)
  4. kann ich dadurch nicht daten missbräuchlich abfangen
  5. werden keine daten beschädigt
  6. werden passwörter und zuganscodes/-daten dadurch auch nicht ersichtlich

und wenn dieser § doch anwendbar wäre (was ich nicht glaube):
was stört mich das dann als anwender eines computerprogramms zum entsperren von mobiltelefonen? ich vertreibe dieses programm ja nicht :ms:

ps: dieser § ist eher auf programme wie clone-cd oder passwort-schnüffler anwendbar

Alex1 25.02.2004 11:46

Zitat:

Wer ein Computerprogramm ... herstellt, einführt, vertreibt, veräußert oder sonst zugänglich macht...
Dann bin ich offenbar zu dumm, den Zusammenhang zum Handyentsperren zu erkennen - bitte, erklär es mir.

Alex1 25.02.2004 11:48

@ pc.net: na geh, da hätte man so schön "diskutieren" können :rolleyes:

terracop 25.02.2004 11:50

Da der Simlock ist eben eine Sperre des Providers und diese wird eben widrrechtlich überwunden.

Alex1 25.02.2004 11:52

Bei einem Gerät, dessen Eigentümer ich bin, kann ich gar nichts widerrechtlich anstellen. Wenn ichs aus dem Fenster werfe, kann es dem Mobilfunkbetreiber auch egal sein.

terracop 25.02.2004 11:54

Doch, eben um einen anderen Provider zu benutzten.

So blöd es kling ist aber eine Tatsache.
Hatte schon genug solcher Fälle.

Alex1 25.02.2004 11:59

Du meinst also, wenn ich mein Handy entsperre, um einen anderen Mobilfunkanbieter zu nutzen, mach ich mich strafbar?
In welchen Zusammenhang steht das mit dem Vertrag, den ich mit dem ursprünglichen Betreiber habe? Beinhaltet der eine Exklusivitätsklausel?

terracop 25.02.2004 12:12

Die Benutzung der Software um solche Sperren zu überwinden ist strafbar.

Alex1 25.02.2004 12:22

Wo steht das? In dem von dir zitierten Text nicht.
Aber egal, es stimmt sowieso nicht ;)


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