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handy entsperren......legal?
wie siehts da aus...
kann ich das ohne schlechtes gewissen machen!?!? immerhin macht das ja eh jedes handygeschäft! da verdienen die betreiber ja auch nix! bitte um antworten von leute die wirklich den durchblick bei der sache haben. möchte mich ned strafbar machen.... |
Re: handy entsperren......legal?
Zitat:
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alle melden sich....
selbst wennst schreiben würdest... zB: bitte NUR user PRRonto antworten, würden sämtliche leute antworten geben *gg* aber des passt scho, FORUM ist FORUM! i denk ma, wennst eh scho auf jeder homepage die codes zum UNlocken findest, dann kanns nimmer sooo illegal sein.....!? |
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Zitat:
und dann dass: Zitat:
Weil die Diskussion auf den Seiten 1 und 3 kann er ned ernsthaft gemeint haben. |
Wenn Du das Entsperren gewerbsmäßig machst, betreibst Du eh einen Handyshop. Niemand kann Dir ein schlechtes Gewissen einreden, Dir ein Datenkabel zu kaufen und das Telefon zu entsperren. So wie Nachbarschaftshilfe in gewissem - ganz engem - Rahmen erlaubt ist, ist auch das Entsperren eines Mobiltelefons ein Vorgang, den niemand einer Person verbieten kann.
Es ist ein Vertrag auf 12 Monate abgeschlossen worden, und der muss - inklusive Telefonieren über das Handynetz des Betreibers - eingehalten werden. Das Entsperren ist jedoch nicht verbietbar, und selbst wenn es verboten wird, ist dagegen anzugehen, es jedoch nicht zu umgehen, in der Zeit des Verbots. |
danke snowman,
aber der thread sagt nix zu 100% aus... und i möcht ned in konflikt mit dem gesetz kommen!? :p auserdem will ja nicht nur mein handy, sondern vielleicht auch eines für einen freund oder einen bekannten aufmachen!! |
nun gut, man kriegt das handy ja nicht geschenkt (auch wenns manchmal angebote für 0,-- euro handies gibt).
vielmehr muss man ja einen vertrag abschließen und man bindet sich für 12 monate oder auch mehr an den mobilfunkbetreiber. wenn man den vertrag vorzeitig löst, muss man den vollen handypreis nachzahlen. allein daraus ist schon ersichtlich, dass man das handy gekauft hat, da ja dem handy eine entsprechende gegenleistung gegenüber steht. Kunde: kriegt günstig ein sim-locked-handy, verpflichtet sich 12 monate dabeizubleiben. Mobilfunkbetreiber: gibt ein sim-locked-handy günstig her, hat 12 monate lang einen zahlenden kunden. dadurch, das man das man das handy gekauft hat, kann man damit machen was man will: damit telefonieren, gegen die wand schmeissen, den sim-lock aufheben. man macht sich nicht strafbar, wenn man den sim-lock aufhebt, weil man mit seinem eigentum machen kann, was man will (solange man nicht andere damit schädigt). es steht auch in keinen AGBs drinnen, dass man das nicht dürfte. |
Ich fass es nicht, es ist genau das eingetreten, was erwartet wurde.
Also bitte, ich bin mit den 2 Vorpostern einer Meinung, auch für mich sind Eurer Ausführungen logisch, nachvollziehbar und mit meinem Gewissen vereinbar. Aber (bitte ned böse sein wenn ich mich täusche) es hört sich bei Euch beiden immer noch verdammt nach "selbst zusammengereimt" an. Wie gesagt vielleicht täusch ich mich aber überzeugt hat mich noch keiner. |
Zitat:
ich verlass mich auf dich ;) naja, wo kein kläger...... mille grazie |
Handy entsperren ist legal! D. h. entsperrst Du Dein Handy selbst - und dies ist ja Dein Eigentum, auch bei Bindungsfristen - hast Du nichts zu befürchten.
Natürlich gehen evtl. Garantieansprüche verloren, wenn durch das Entsperren was kaputtgeht. Machst Du es gewerbsmäßig, ist ein Gewerbeschein von Nöten - ist aber auch legal! Ciao Oliver |
Oli hat vollkommen recht: Das Handy gehört dir - du kannst es aufschrauben, in die Badewanne werfen, daran herumlöten, und es entsperren. Solange Du das aufsperren nicht gewerbsmässig betreibst (ich weiss ja nicht, wieviele Freunde du hast), kann dir niemand etwas anhaben. Garantie hast Du dann eben keine drauf.
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Es ist auch Handyswapping (SIM Kartentausch) möglich, aber grundsätzlich gilt, daß innerhalb der Mindestvertragsdauer der Vertrag erfüllbar sein muss, sprich die Vertrags-SIM Karte grundsätzlich mit dem Netz des Betreibers verbunden ist - in welchem Gerät, das ist egal.
Es gilt das gleiche, wie bei Microsoft und so weiter, auch OEM Versionen dürfen grundsätzlich auch ohne Hardware verkauft werden. Also auch ein Verkauf des Mobiltelefons vor Ende der Vertragslaufzeit ist möglich, wenn ein Ersatzgerät vorhanden ist. |
warum soll die sim mit dem betreiber verbunden sein?
es ist doch meine sache, wann ich mein handy einschalte und wann nicht... der vertrag kann nach der mindestlaufzeit zu den üblichen bedingungen gekündigt werden, fertig. wenn man früher kündigen will, muss man eben einen betrag zahlen. (je nach handytyp unterschiedlich) man kann sein handy jederzeit verkaufen, ein ersatzgerät braucht man nicht, wozu? es gibt bei einigen tarifen einen mindestumsatz, der wird ohnehin abgebucht, ob man nun telefoniert oder nicht... |
[off-topic]
1.) irgendwie hatten wir genau die gleiche diskussion vor ~3 wochen :rolleyes: 2.) warum fällt mir grad jetzt der witz mit dem cola-automaten ein? :confused: Zitat:
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Zitat:
Es gibt in allem eine moralische Komponente, nur hört es da mit dem Diskutieren auf. Es wurde von mir geschrieben, damit hat es sich dann. Wer sich für angeblich so frei hält, tatsächlich aber sich unfrei macht, weil er sich über alles hinwegsetzt, der bereut es später oder vielleicht ist wirklich alles erlaubt, genau das glaube ich aber nicht Kikakater |
ich bin zumindest so frei, dass ich mein handy einschalte, wann es mir passt. ;)
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und ich hab immer gedacht, die moralische komponente beim telefonieren liegt darin, dass man keine 0900-er nummern anruft :D
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:lol:
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Laut ABGB bzw UHG ist das Entsperren des Handys während der Bindefrist verboten und strafbar.
Jedoch ist das alle eine Beweisfrage. Dein Handyprovider muss erstmal dein Handy in die Finger kriegen und sehen das es entsperrt ist. Ist der Vertag ausgelaufen, kannst mit dem Handy machen was du willst. |
Zitat:
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Vielleicht meint er auch nur die AGBs ;). Nur was hat das enteperren der Handys im UHG zu suchen? Ich will das Handy eh nicht kopieren ;).
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@terracop
wenn du schon solche behauptungen aufstellst, dann solltest auch die entsprechenden §§ des 'Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches' (ABGB) und des 'Urkundenhinterlegungsgesetzes' (UHG) nennen ... sofern das gerät bestimmungsgemäß verwendet und nicht mutwillig beschädigt wird kann deswegen keine gewährleistung ausgeschlossen werden ... es könnte höchstens bei der freiwilligen garantie des mobiltelefon-herstellers eine entsprechende klausel vorhanden sein - dann dürfte aber auch keine neue firmware eingespielt werden, etc. ... allerdings: mobiltelefonhersteller != mobilfunk-provider achja: auch in den AGB von mobilkom, T-Mobile, one und telering gibt es keine entsprechende klausel (kann und darf es ja auch nicht geben) ... |
Ich glaube, wir sind gerade Opfer einer Troll Attacke geworden :cool:
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Lediglich die Vereitelung des Telefonierens durch quasi Providerwechsel ist strafbar, das Entsperren eines Vertragshandies - sogar innerhalb der Mindestvertragszeit - jedoch nicht, auch der Tausch von Handies ist nicht strafbar.
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Zitat:
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Habe mich da in den Paragrafen vergriffen.
Aber das Handy entsperren, in der Bindefrist ist trotzdem strafbar. Hier der Richtige § 126a-c nachzulesen hier Zitat: Wer ein Computerprogramm, das nach seiner besonderen Beschaffenheit ersichtlich zur Begehung eines widerrechtlichen Zugriffs auf ein Computersystem (§ 118a), einer Verletzung des Telekommunikationsgeheimnisses (§ 119), eines missbräuchlichen Abfangens von Daten (§ 119a), einer Datenbeschädigung (§ 126a) oder einer Störung der Funktionsfähigkeit eines Computersystems (§ 126b) geschaffen oder adaptiert worden ist, oder eine vergleichbare solche Vorrichtung oder ein Computerpasswort, einen Zugangscode oder vergleichbare Daten, die den Zugriff auf ein Computersystem oder einen Teil davon ermöglichen, mit dem Vorsatz herstellt, einführt, vertreibt, veräußert oder sonst zugänglich macht, dass sie zur Begehung einer der in Z 1 genannten strafbaren Handlungen gebraucht werden,ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. Und ein Handy ist rechtlich gesehen ein Computer. |
Aha. Und worin liegt jetzt die strafbare Handlung?
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Ja wer lesen kann ist klar im Vorteil
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Stimmt. Und wer zusammenhangslos zitiert, ist klar im Nachteil.
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Von zusammenhangslos kann nicht die Rede sein, so lautet eben der Paragraf 126c, siehe link - sags ja lesen !!!!!
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naja, lies mal genau und interpretiere es genau ... IMHO findet dieser § keine anwendung auf das entsperren von mobiltelefonen
und wenn dieser § doch anwendbar wäre (was ich nicht glaube): was stört mich das dann als anwender eines computerprogramms zum entsperren von mobiltelefonen? ich vertreibe dieses programm ja nicht :ms: ps: dieser § ist eher auf programme wie clone-cd oder passwort-schnüffler anwendbar |
Zitat:
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@ pc.net: na geh, da hätte man so schön "diskutieren" können :rolleyes:
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Da der Simlock ist eben eine Sperre des Providers und diese wird eben widrrechtlich überwunden.
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Bei einem Gerät, dessen Eigentümer ich bin, kann ich gar nichts widerrechtlich anstellen. Wenn ichs aus dem Fenster werfe, kann es dem Mobilfunkbetreiber auch egal sein.
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Doch, eben um einen anderen Provider zu benutzten.
So blöd es kling ist aber eine Tatsache. Hatte schon genug solcher Fälle. |
Du meinst also, wenn ich mein Handy entsperre, um einen anderen Mobilfunkanbieter zu nutzen, mach ich mich strafbar?
In welchen Zusammenhang steht das mit dem Vertrag, den ich mit dem ursprünglichen Betreiber habe? Beinhaltet der eine Exklusivitätsklausel? |
Die Benutzung der Software um solche Sperren zu überwinden ist strafbar.
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Wo steht das? In dem von dir zitierten Text nicht.
Aber egal, es stimmt sowieso nicht ;) |
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