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-   -   72€ fur 29km/h zu schnell - Anonymverfuegung? (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=125801)

Prasman 19.02.2004 15:16

72€ fur 29km/h zu schnell - Anonymverfuegung?
 
Also bin eigentlich ein braver Autofahrer der immer die Geschwindigkeitsbegrenzungen einhaelt:ms:. - hab somit auch noch nie Strafe zahlen muessen.

HAb zu Weihnachten wohl irgentwo eine 100er begrenzung uebersehen und bin 129 gefahren - also 29 kmh zu schnell - heute kam die Strafverfuegung.

Jetzt meine Frage: Im schreiben steht zwar wann und wo und das auch ein Radarfoto vorhanden ist und bla bla. - Warum schicken die das Radarfoto nicht mit? Ich will das sehen!
Und warum steht als Kopfzeile Anonymverfuegung?

Dr. Duke 19.02.2004 15:30

Zitat:

Jetzt meine Frage: Im schreiben steht zwar wann und wo und das auch ein Radarfoto vorhanden ist und bla bla. - Warum schicken die das Radarfoto nicht mit? Ich will das sehen!
Und warum steht als Kopfzeile Anonymverfuegung?
Hi Prasman

Genau diese Frage wurde erst vor kurzen in Help-TV gestellt...... ÖAMTC sowie Volksanwalt brachten diese Thema vor.... Antwort: Lt. Gesetz ist es nicht Notwendig bei einer Geschwindigkeitsübertretung das Radarbild dem beschuldigten Lenker zu Senden. Erst nach einem Einspruch kannst Du Dir die Bilder ansehen, aber dann wird das ganze "Abenteuer" richtig teuer. Kurz gesagt.: "Abzocke" Gesetzlich gedeckt.
Mfg
Josef B.

frazzz 19.02.2004 15:30

du bist nicht 129 sondern mehr als 140 gefahren :D
(messtoleranz wird abgezogen)

radarfoto bekommt höchstens dein anwalt im ordentlichen verfahren im rahmen einer akteneinsicht zu sehen (in wien)...

anonymverfügung heißt das eine anzeige teurer kommt.:p

Prasman 19.02.2004 15:35

Nagut dann zahl ich mal gleich und erspar mir die sache...

Naja einmal erwischt es jeden:ms:

@frazz

du musst ja profi in der sache sein:D

Danke fuer eure infos!

frazzz 19.02.2004 15:36

Zitat:

Original geschrieben von Prasman

@frazz

du musst ja profi in der sache sein:D



seit mehr als 6 jahren nicht wegen schnellfahren gezahlt :p
(ich tob mich auf der rennstrecke aus :rolleyes: , öfters halt :D )

Dr. Duke 19.02.2004 16:11

Habe jetzt gesucht, ob ich zu diesem Thema beim ÖAMTC noch was finde. Bin fündig geworden. Guckst Du hier!

Mfg
Josef B.

pc.net 19.02.2004 16:26

anonymverfügung heißt, dass nicht gefragt wird WER gefahren ist, sondern automatisch die strafe an den fahrzeughalter geschickt wird ... somit wird auch keiner person ad personam die strafe zugeordnet ... es gibt aber auch keine möglichkeit zu beeinspruchen ...

erst wenn der fahrzeughalter die zahlungsfrist ablaufen läßt, wird im rahmen des ordentlichen verwaltungsstrafverfahrens eine lenkererhebung durchgeführt und es sind einspruchsmöglichkeiten vorgesehen ... bei abschluss des verfahrens wird dann der lenker persönlich mit dem delikt verbunden und der fahrzeughalter kommt ungeschoren davon (sofern nicht identisch) ... das kann oft ganz praktisch sein, wenn man schon viele vergehen begangen hat und einen wenigfahrer (bzw. unbescholtenen) vorschieben kann -> strafe niedriger :D ...

AFAIK ist die strafe beim ordentlichen verfahren nur um max. 20 % höher ... zumindest wars vor einigen jahren so - das kann sich inzwischen aber auch geändert haben :rolleyes: ...

Dr. Acula 19.02.2004 16:28

Zitat:

Original geschrieben von frazzz
du bist nicht 129 sondern mehr als 140 gefahren :D
(messtoleranz wird abgezogen)

radarfoto bekommt höchstens dein anwalt im ordentlichen verfahren im rahmen einer akteneinsicht zu sehen (in wien)...

anonymverfügung heißt das eine anzeige teurer kommt.:p

schwachsinn!
es gibt keinenmesstoleranz.
liegt im ermessen des beamten,bei sofortigen anhalten.
aber nicht bei anzeigen,anonymverfügung.
29km/h zuviel sind fast 30% ,sei froh das es net mehr ist ;)

frazzz 19.02.2004 16:32

@prassman: kannst bitte posten was genau bei den 129km/h steht?

zed 19.02.2004 16:32

die strafe passt laut strafenkatalog eh genau.

übertretung >25km/h <= 30km/h auf freiland/autobahn:

anonymverfügung: 65 - 72 €
organmandat: 36 €


nachzulesen beim ÖAMTC

Prasman 19.02.2004 16:48

Zitat:

Original geschrieben von frazzz
@prassman: kannst bitte posten was genau bei den 129km/h steht?
leider nein! Ich wohne in England - die Strafe ging an meine alte wohnadresse in Oesterreich (meine Eltern).

Ich kann ja noch mal nachfragen! Was sollte da denn stehen?

frazzz 19.02.2004 16:53

Zitat:

Original geschrieben von Prasman
leider nein! Ich wohne in England - die Strafe ging an meine alte wohnadresse in Oesterreich (meine Eltern).

Ich kann ja noch mal nachfragen! Was sollte da denn stehen?


najo sowas wie: um mindestens 29km/h, gemessen, abzgl. messtoleranz

so irgendwas.


is oba ned so wichtig, dafür extra nachzufragen :D


der hr.karl soll glauben was er will, mia doch wuascht :hehe:

Dr. Acula 19.02.2004 18:05

Zitat:

Original geschrieben von frazzz



der hr.karl soll glauben was er will, mia doch wuascht :hehe:

mich freut das du immer so gscheit bist.
zeig mir bitte den gesetzestext wo das drin steht.

wie gross ist eigentlich die toleranz von der du sprichst?

aber was red ich,bmw-fahrer sind doch eh die grössten wappler :D

ruffy_mike 19.02.2004 19:03

Ich hab vor kurzem 65 Euronen geblecht (Wechselstrecke ist halt meine Lieblingsautobahn :rolleyes: ), auf jeden Fall ist da sehr wohl was gestanden auf dem Erlagschein - bzw. auf dem Begleitschreiben - von "abzügl. Messtoleranz"

Dr. Acula 19.02.2004 19:32

Zitat:

Original geschrieben von ruffy_mike
Ich hab vor kurzem 65 Euronen geblecht (Wechselstrecke ist halt meine Lieblingsautobahn :rolleyes: ), auf jeden Fall ist da sehr wohl was gestanden auf dem Erlagschein - bzw. auf dem Begleitschreiben - von "abzügl. Messtoleranz"
kann sein,aber bei "Beamtenmessung".nicht aber von geeichten Radarboxen,Radarpistolen,etc.

Aber es gibt kein Gesetz das dies regelt.

Moose 19.02.2004 19:33

Ich dachte bis jetzt auch immer 10% Meßtoleranz ...

maXTC 19.02.2004 19:43

ja, (bis) 10% bei div. messgeräten und radarboxen... bei der section control gibt es diese toleranz nicht mehr, dort werden nur ein paar km/h toleriert... bei 80 zahlt man (glaube ich) ab 83...

maXTC 19.02.2004 19:49

http://www.oeamtc.at/index.php?type=...nu_active=0352



Messeinstellung
Die Section Control ist auf eine Toleranz von 3 km/h bzw. ab 100 km/h auf 3 Prozent eingestellt.

http://www.oeamtc.at/netautor/pages/...g/1103906.html

Henry 19.02.2004 20:01

Hab heute auch so ein nettes Briefchen bekommen.
Am 31.1.04 statt 50km/h 61km/h gerast :eek:

Ist zwar Ortsgebiet - ich weis - aber weit und breit nur Felder (Oberlaa).
Na da habe ich wohl diesen automatischen Paßfotoautomaten auf vier Rädern übersehen der da wohl am Strassenrand so unscheinbar stand.

Fazit: € 42,-- Expresszuschlag! Was soll´s.

-=[n0t mY daY]=- 19.02.2004 20:08

hab vor kurzem eine anonymverfuegung grigt das ich anscheinend gegen die vorgeschriebene fahrtrichtung und ueber a sperrflaeche gfahrn bin, was ich nie tan hab.. 86€
scheiss kiwara, solln lernen kennzeichen zu lesen :motz:

was mich wundert war das ich anscheinend am 11.1. da gfahrn bin und am 12.1. war die anonymverfuegung schon da :eek:

Moose 19.02.2004 20:16

Zitat:

Original geschrieben von -=[n0t mY daY]=-
hab vor kurzem eine anonymverfuegung grigt das ich anscheinend gegen die vorgeschriebene fahrtrichtung und ueber a sperrflaeche gfahrn bin, was ich nie tan hab.. 86€
scheiss kiwara, solln lernen kennzeichen zu lesen :motz:

was mich wundert war das ich anscheinend am 11.1. da gfahrn bin und am 12.1. war die anonymverfuegung schon da :eek:

Naja, ich würd mich dann halt aufregen?

Henry 19.02.2004 20:17

Zitat:

Original geschrieben von -=[n0t mY daY]=-

was mich wundert war das ich anscheinend am 11.1. da gfahrn bin und am 12.1. war die anonymverfuegung schon da :eek:

Das ist ja schneller als die Porzelei erlaubt.

Quasi- wenn ich heute die Anonymverfügung erhalte, darf ich morgen schneller fahren. :lol:

EDV Zeitalter eben :)

-=[n0t mY daY]=- 19.02.2004 20:20

Zitat:

Original geschrieben von Moose
Naja, ich würd mich dann halt aufregen?
verfahren lauft eh ;)

jetzt kommts drauf an, wenn de kiwara des auto als meines schon auf die strafe gschriebn ham dann hab i keine chance, wenn net dann wirds aufgehoben.
wenns draufsteht dann weiss i jedenfalls das getuerkt is - weil ich zu dem zeitpunkt 50km weiter weg in meinem bettchen geschlummert hab...

bin schon mehr als gespannt

frazzz 19.02.2004 20:41

oiso simma uns einig :D

messtoleranz gibz, üblicherweise zwischen 5-7% laser und 10% radar und anscheinend auch ein paar promille bei section-control :D


danke, wapler :lol: nebstbei is da m3 mein 2. bis 3. wagen...

tom? :eek:

Stona 19.02.2004 20:59

Zitat:

Original geschrieben von frazzz



danke, wapler :lol: nebstbei is da m3 mein 2. bis 3. wagen...

ich dachte die hätten ausgschissen bei dir?;)

frazzz 19.02.2004 21:01

Zitat:

Original geschrieben von Stona
ich dachte die hätten ausgschissen bei dir?;)
bei mir schon :p
die neuen, zumindest

nur meine mir zugehörige verbietet mir den verkauf vom tweety (m3) :lol:

sie liebt ihn halt mehr als (m)ich :eek: :D

Stona 19.02.2004 21:10

na geh, von einem 3er compact darfst dir halt auch nix bsonderes erwarten, und alles andere fährt sich nicht schecht...

was bleibt ist die umstrittene optik....

frazzz 19.02.2004 21:15

wenn ich nur vom 3er compact reden würde :rolleyes:

da gabs auch 3er limo, 540er,...ollas oa*** :motz:

seit dem e36 geht die qualität richtung 0 :mad:

Stona 19.02.2004 21:25

na der e39 war auch supa, da kommt der e60 ned ran :rolleyes:

utakurt 19.02.2004 22:55

Ich kann jedem nur die Warner POI für ein allfälliges PDA Navigationssystem empfehlen - hat mir (ich hab es 2 MOnate) gut schon 7-8 Strafzettel erspart (speziell, als ich in OÖ rumgekurft bin)!

Die POI (Points of inteessts) werden tagtäglich von armen Kreaturen , die gelöhnt haben, aktualisiert!

http://www.pocketnavigation.de/artic..._95/5.6.0.html

ruffy_mike 20.02.2004 13:31

Zitat:

Original geschrieben von Stona
na der e39 war auch supa, da kommt der e60 ned ran :rolleyes:
:eek: Ich sag nur M5 (E39) in schwarz *lechz*

frazzz 21.02.2004 23:16

Zitat:

Original geschrieben von Herr Karl
schwachsinn!
es gibt keinenmesstoleranz.




Es gibt festgelegte Strafsätze. Und für diese Übertretung (13 km/h) sind bei einer Anonymverfügung 42 Euro vorgesehen. Dieser Betrag kann von uns weder verringert noch erhöht werden. Grundsätzlich wurdest du ja mit 88 km/h gemessen, aber es erfolgten 5 km/h Abzug entsprechend der Eich- und Meßbestimmungen.



zitat von

http://dbmaster.gzserver.net/album/c...scaled_800.jpg


:lol:

fredl 22.02.2004 00:13

Zitat:

Original geschrieben von Herr Karl
kann sein,aber bei "Beamtenmessung".nicht aber von geeichten Radarboxen,Radarpistolen,etc.

Aber es gibt kein Gesetz das dies regelt.

ich zitiere aus meiner letzten anonymverfügung (ich habs gestern eingezahlt):
Zitat:

1. die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Meßtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. (§20 Abs. 2 STVO).
Des war bei einer Radarbox.
Hat übrigens 29€ kostet:) und ausserdem is mei frau gfahren:mad:


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