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forenbetreiber geklagt
forenbetreiber abgemahnt mit klagsandrohung für von foren-usern gepostete inhalte :eek:
imho ned ganz richtig, trotzdem die frage, ob solche unanständigen anträge auch schon die wcm-verantwortlichen erreicht haben und ev. deshalb der depaten-club geschlossen ist? |
wo hast das her, hast zufällig einen link ?
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dabei ist noch zu sagen, das der ursprünglich inhaber der site diese abgegeben hat, nachdem ihm "aufforderung zu straftaten" (tachobilder, videos) zur last gelegt wurde :eek:
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ich hab ans bmi und an den bürgerservice ein mail geschrieben, wies ausschaut mit haftung für forenbetreiber. wenn hier der forenbetreiber für seine user haftet fände ich das eine frechheit!
dann müsste der orf eigentlich schon längst pleite sein, denn was dort zt. abgeht ist ja auch jenseits von gut und böse. oder in den foren von vol/vienna.at ... |
Zitat:
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nau des ist wider mal typisch. nur wegen einem tachobild? hat wahrscheinlich mehr als die erlaubte höst angezeigt. wenn dem so ist nau dann dürft es im tv ja auch keine sendungen mehr geben wost die polizei siehst wies einen temposünder hinterher jagen und da sieht man ja auch die geschwindigkeit.
ad rufschädigung, nau wenn das lokal an shit macht und jemand zeigt das her, was solls. anscheinend darf ma nicht mal mehr denken was man möchte. aber wie gesagt dafür müsste man noch mehr details wissen :( |
die flyer waren sicher jenseits von gut und böse, aber :cool:
meingott, das is das i-net, wenn nichtmal mehr da meinungsfreiheit gilt :rolleyes: bei der hütte könnte man ja u.u. den wahrheitsbeweiß antreten :hehe: |
ich glaube, dass das vielfach auch nur leere drohungen sind! wie soll denn der betreiber hier strafrechtlich haften?
dann müsste man jeden 3d-shooter wo man polizisten abknallen kann verbieten, nfs underground sowieso und strategiespiele sind ja auch rassistisch, wenn da amis gegen russen kämpfen. naja, ich bin echt (gerade wegen unserem "neuen debattierclub") gespannt. das mail hab ich übrigens eh schon vor deinem posting abgeschickt ;) wenn ich da keine antwort bekomme werd ich da mal anrufen bzw. auch mal an der uni nachfragen. meiner meinung nach gibt es hier noch gar kein gesetz - das ist eine grauzone. |
BP-Hatzer1
Rennleitung Hier etwas was ich gefunden habe: Zitat: (Host-)Service-Provider Zu den Leistungen eines (Host-)Service-Providers zählt beispielsweise das Zurverfügungstellen von Online-Speicherplatz zwecks Anlegen einer eigenen Homepage oder das Bereitstellen eines E-Mail-Accounts sowie zusätzlicher Netzwerkdienste wie Newsgroups, Suchmaschinen oder Foren. Als (Host-)Service-Provider, der keine Kenntnis vom rechtswidrigen Inhalt hat, haftet man nicht. Eine Haftung tritt jedoch dann ein, sobald vom rechtswidrigen Inhalt Kenntnis bzw. fahrlässige Unkenntnis besteht und keine Sperrung bzw. Entfernung der rechtswidrigen Inhalte erfolgt. Zitat: Haftung für fremde Inhalte nur bei Kenntnis: BGH, Urteil vom 23.9.2003, VI ZR 335/02 Eine Haftung des Diensteanbieters ist nach § 823 BGB in Verbindung mit § 5 des für dieses Verfahren geltenden Teledienstgesetzes (TDG) in der (alten) Fassung vom 22. Juli 1997 (BGBl. I 1870) für fremde Inhalte nur dann begründet, wenn er diese gekannt hat. Bei einer deliktischen Haftungsgrundlage muss grundsätzlich der Kläger alle Umstände darlegen und beweisen, aus denen sich die Verwirklichung der einzelnen Tatbestandsmerkmale ergibt. Zitat: Art. 13 und 14: Haftungsbefreiung für Caching und Hosting Ein Provider soll nicht haften, wenn er von einem Nutzer eingegebene Informationen speichert, vorausgesetzt, er hat keine tatsächliche Kenntnis von der rechtswidrigen Tätigkeit oder Information, und vorausgesetzt, er ist sich in Bezug auf Schadenersatzansprüche auch keiner Tatsachen oder Umstände bewusst, aus denen die rechtswidrige Tätigkeit oder Information offensichtlich wird. Diese Haftungsfreistellung greift nur, wenn der Provider, sobald er Kenntnis von rechtswidrigen Informationen erlangt, sofort tätig wird, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren. E-Commerce-Gesetz: Zitat: § 18. (1) Die in den §§ 13 bis 17 genannten Diensteanbieter sind nicht verpflichtet, die von ihnen gespeicherten, übermittelten oder zugänglich gemachten Informationen allgemein zu überwachen oder von sich aus nach Umständen zu forschen, die auf rechtswidrige Tätigkeiten hinweisen. ...echter rennleiter mit eigener infohotline, wenns wer braucht :D |
ok, wenn man ein forum betreibt, so würde das nch den beschreibungen ja so und so nicht zutreffen. da ich stell ja noicht den "speicherplatz" etc. zur verfügung sondern der provider, webspace anbieter whatever.
oder seh ich das ein wenig zu einfach :rolleyes: |
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möcht doch wissen ob wcm-verantwortliche mit solchen *** schon konfrontiert wurden.
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naja, mir und dem wol wurde auch schon mal mit klage gedroht ... also von dem her. aber nicht vom wcm, sondern von irgendso ner tussi, die halt da auch mitdiskutiert hat (damals noch im debattierclub hier).
ich weiss nicht, aber ich bin einfach für absolute meinungsfreiheit - auch, wenn das sicher auch nachteile mit sich bringt. :rolleyes: worte tun zwar weh haben aber noch keinen umgebracht - dafür brauchts dann auch noch taten (und die können ja strafbar sein!). und worte und taten unterscheiden sich ja nur allzuoft. i lass mir mein maul ned verbieten :D |
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was soll das sein, "auf 7000€ verklagt"? -> schwachsinn |
also wenn ich daran denke was ich im ORsch forum schon so alles gepostet habe... :D
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und nein, ich bin kein _mörder_fanatiker_ :( aber wenn jemand über etwas oder jemanden eine andere meinung hat wie der rest, so finde ich sollte man dies auch ohne einschränkungen kommunizieren können. die betroffenen können ja ebenfalls ihre meinung da zu äussern. :cool: |
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ich seh das seit jeher so:
wem der inhalt einer website ned passt, der (die) braucht ned dorthin surfen... zwingt einen auch keiner z.b. news zu kaufen :D |
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@ frazz: dann mach deine seite ned öffentlich. sondern nur für registrierte member. die das auch sehen wollen. wenn du nur zufällig auf die seite kommst und da sind anstößige bilder, texte, videos und der gleichen und die sind nicht vor leuten geschützt die sie nicht sehen wollen dann ist dass imho nicht ok. wenn das in einem internen member berreich ist ist dass imho vollkommen egal. |
wennst so tief greifst:
puffs und pornokinos sind auch öffentlich zugänglich, frei zum irrtümlich reingeraten :rolleyes: |
so habe mich jetzt beim bmi und beim justizministerium erkundigt und eigentlich genau das erfahren wie ichs mir eh gedacht habe bzw. wie auch an der uni die meinung herrscht (unterscheidet sich ja sonst nur allzugern :D ):
strafrechtlich: fahrlässigkeitshaftung für forenbetreiber, aber nur dann, wenns ihm grad auffallen müsste, dass leute wiederholt (!!) und geradezu offensichtlich strafbares zeugs (wiederbetätigung usw.) posten. e-commerce gesetz: gilt nur für kommerziell, fällt also für die meisten privaten foren sowieso flach. (wcm wär da dran, www.debattierclub.at.tf nicht :D) im verwaltungsrecht gibts dazu auch nichts wirkliches (grauzone). zivilrechtlich halt bei urheberverletzung (eh klar)! |
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