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Sozialversicherungsrecht/Zivildienstrecht
Hallo!
Ich habe zwei Fragen an die Juristen unter euch, oder an die, die sich auskennen: 1. Ich bilde mir ein, einmal gelesen zu haben, dass, wenn man rezeptgebührenbefreit ist, man auch automatisch keinen Selbstbehalt für Brillen und Kontaktlinsen bezahlen muss. Kann das jemand bestätigen? 2. Was ist, wenn man in einem zweiten Land neben Österreich wehrpflichtig ist, in diesem Land gesetzlich bestimmt ist, dass man den Wehrdienst dort nicht ableisten muss, wenn man in einem anderen Land schon für eine bestimmte Dauer Wehrdienst geleistet hat, man aber in Österreich nicht Wehrdienst, sondern Zivildienst geleistet hat? Gibt es hier ein EU-Gesetz oder gar ein internationales Abkommen, welches definitiv besagt, dass Wehrdienst und der Ersatzdienst für den Wehrdienst vollkommen gleichwertig sind und keine Diskriminierung aufgrund der Ableistung der Ersatzdienstes anstatt des Wehrdienstes stattfinden darf? Oder regelt das jedes Land selbst, ob es den Zivildienst anerkennt oder nicht? Danke, Dimitris |
Re: Sozialversicherungsrecht/Zivildienstrecht
Zitat:
zu 1) keine ahnung zu 2) da das militärgesetz jeweils länderspezifisch ist denke ich, dass es da keine generelle eu-(anerkennungs)norm oder was in die richtung gibt. wahrscheinlich wird es aber bilaterale verträge geben. am besten bei der zuständigen botschaft erkundigen! |
Danke:)!
Dimitris |
ad 1.) Ja, wer aus sozialen Gründen von der Entrichtung der Rezeptgebühr befreit ist, ist auch von den Selbstbehalten bei Heilbehelfen befreit. Kontaktlinsen wird es aber nicht spielen, einfacher Sehbehelf, sprich Krankenkassenfassung.
ad 2.) Ist in zwischenstaatlichen Abkommen geregelt. Übereinkommen über die gegenseitige Anerkennung der Wehrpflicht. Es dürfte da aber Probleme geben, ob Zivildienst anerkannt wird. http://www.google.at/search?q=cache:...hl=de&ie=UTF-8 Grüsse leatherman |
ad 2)
Laut Innenministerium: Zitat:
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@m3: Ist leider nicht ganz richtig. Natürlich hast Du die Wahl zwischen Militär- und Zivildienst. Wenn Du aber in einem anderen Staat den Militärdienst abgeleistet hast, bedarf es eines Abkommens zwischen Österreich und diesem anderen Staat, wonach dieser Dienst anerkannt wird. Sonst ist es leider so, dass man nach Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft vor dem 35-ten Lebensjahr den Wehrdienst in Ö nochmals ableisten muss. Und wenn Du Dir den Link anschaust gab es da eine parlamentarische Anfrage, weil ein Doppelstaatsbürger (Ö und BRD), der in Deutschland den Zivildienst abgeleistet hat in Ö nochmals einberufen wurde, obwohl ein Abkommen besteht und anscheinend das Militär die Auslegung geändert hat, wonach die Ableistung des Zivildienstes in Deutschland auch unter das Abkommen fällt, und daher keine neuerliche Ableistung von Zivil- oder Wehrdienst in Ö erforderlich ist. Leider finde ich keine weiteren Verweise, aber da sollte sich bei Anfrage bei Militärkommando oder Botschaft des jeweiligen Landes oder Heeresministerium des jeweiligen Landes klären lassen.
Grüsse leatherman |
Zitat:
Bezüglich 2. werde ich mich an die Botschaft wenden. Danke:) Dimitris |
Frage noch einmal:): Wenn ich nicht die Botschaft, sondern eine österreichische Institution fragen möchte, ob ein zwischenstaatliches Abkommen besteht, an wen soll ich mich dann am Besten wenden? An das BM für äußere Angelegenheiten oder an das BM für Landesverteidigung? Oder an eine andere Institution?
Danke Dimitris |
Vermutlich ans Verteidigungsministerium >klick<
Wenn die nicht zuständig sein sollten, werden sie dir bestimmt bekannt geben wen du fragen musst. |
Zitat:
ansonsten botschaft des jeweiligen landes lg cin ps: hab selbst schon mal wegen einer solchen sache ebendort angefragt |
Zitat:
Dann ist es normal das die Kontaktlinsen voll erstattet werden. |
Zitat:
Dimitris |
das konsulat deiner nicht-österreichischen StAngehörigkeit fragen. idR musst du eine art befreiungsschein bekommen vom ausland, das bedeutet dann dass du mit der ableistung des wehr/zivil-dienstes in ö vom ausl. dienst befreit bist. hängt aber von den abkommen ab. manche ex-jugosl.staaten zb verlangen den dienst sonst verlierst die sta.
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bei 3,5 Dioptrin zahlt die krankenkasse unter normalumständen keinen cent.
die dioptringrenzen sind allerdings von gkk zu gkk unterschiedlich. |
Kontaktlinsen werden auch unter anderen Umständen wie z.B. bei progressiver Myopie, verschiedenen Hautleiden (wenn das Tragen einer Brille dadurch nicht möglich ist) oder einem bestimmten Diotrienunterschied zwischen rechtem und linkem Auge von der Krankenkasse übernommen. Außerdem auch für bestimmte Berufsgruppen und bei Wechsel der Krankenkasse, wenn die vorherige Krankenkasse die Kosten der Kontaktlinsen ebenfalls übernommen hat.
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Zitat:
Zitat:
Dimitris |
Zitat:
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[quote][i]Original geschrieben von r Ableistung meines Zivildienstes bekommen kann. Bei Ableistung des Militärdienstes in Österreich glaube ich wäre es möglich, nur Zivildienst wird eben nirgends erwähnt.[quote]
und wenn du den dienst in ö abgeleistet hast, darfst auf immer nach griechenland. für frankreich isses zb so : wenn du ab 18 3 jahre in ö durchgehend gewohnt hast und wehrpflichtig bist dann bist in f frei, wird bei griechenland so ähnlich sein. wehr oder zividienst is egal, das geht die griechen nix an. es kommt nur drauf an dass du deine staatsbürgerpflicht erfüllst. nebenbei wird dann das land in dem du gedient hast dasjenige sein dass du kontaktieren musst, wenn du irgendwo im ausland als geisel genommen wirst ;) |
zwischenstaatliche vereinbarungen/übereinkommen/abkommen/verträge sind ebenso bundesrecht und somit im RIS zu finden ;)
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net immer...
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korrektur:
zwischenstaatliche vereinbarungen/übereinkommen/abkommen/verträge sind ebenso bundesrecht und sollten somit im RIS zu finden sein ;) |
Zitat:
Zitat:
Danke jedenfalls:) Dimitris |
das ist imho eben nicht das problem, es geht nur darum dass er die staatsbürgerpflicht erfüllt. und die definiert jeder staat selbern. die österreicher wären ziemlich beleidigt wenn die griechen sich anmaßen würden österr zivildienst zu beurteilen, ob er ihren vorstellungen entspricht.(wenn die griechen das tun würden, würd der paras net reichen, der zivildienst schon;) )
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wie geht das 2 Staatsbürgerschaften haben? Oder woraus leitet sich sonst die Wehrpflicht ab?
robert |
2 StA haben is selten, weil eben solche probleme net sein sollen und wegen den sachen wie geiselnahme, steuern usw usw. aber es gibt/gab immer wieder zeiten/zustände mit/ohne staatsverträgen wo sich 2 StA ausgehn, zb geboren irgendwann 70er, papa grieche, mama österreicherin. oder österreicherin gebärt in usa.
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Zitat:
allerdings muss soweit ich weiss diese jährliche verschlechterung über 1 diop. betragen. der unterschied zw rechtem und linkem auge muss auch wirklich heftig ausfallen damit du die linsen aus diesem grund kriegst. ansonsten wennst über der grenze bist, kannst dir alle 2 jahre neue linsen holen. |
Meine Güte gehts doch zum Heer, watschelts 7 1/2 Monat im Gemüse mit euerer 4kg Freundin und ihr habts hinter euch
pong ps: ab 8 Dioptrin trägt die GKK die Kosten für Kontaktlinsen auf jedenfall zum großteil |
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Dimitris |
Wegen sprachlich: Ich hatte auch einen im Zimmer (türkischer Abstammung) welcher weder deutsch schreiben, geschweige denn lesen konnte (wir haben ihm gemeinsam seinen "Krankengeschichtenzettel" vorgelesen und ausgefüllt)
Aber wie wäre es nun wenn du dich wirklich fachkundig beim Aussenministerium erkundigst, denn ich würde mich mehr auf einen Zuständigen Beamten als auf eine - wahrscheinlich stark veraltete - Homepage verlassen pong |
ob du in ö geboren bist is für die ö StA wurscht
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