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TheltAlpha 24.01.2004 15:37

Sozialversicherungsrecht/Zivildienstrecht
 
Hallo!

Ich habe zwei Fragen an die Juristen unter euch, oder an die, die sich auskennen:

1. Ich bilde mir ein, einmal gelesen zu haben, dass, wenn man rezeptgebührenbefreit ist, man auch automatisch keinen Selbstbehalt für Brillen und Kontaktlinsen bezahlen muss. Kann das jemand bestätigen?

2. Was ist, wenn man in einem zweiten Land neben Österreich wehrpflichtig ist, in diesem Land gesetzlich bestimmt ist, dass man den Wehrdienst dort nicht ableisten muss, wenn man in einem anderen Land schon für eine bestimmte Dauer Wehrdienst geleistet hat, man aber in Österreich nicht Wehrdienst, sondern Zivildienst geleistet hat? Gibt es hier ein EU-Gesetz oder gar ein internationales Abkommen, welches definitiv besagt, dass Wehrdienst und der Ersatzdienst für den Wehrdienst vollkommen gleichwertig sind und keine Diskriminierung aufgrund der Ableistung der Ersatzdienstes anstatt des Wehrdienstes stattfinden darf? Oder regelt das jedes Land selbst, ob es den Zivildienst anerkennt oder nicht?


Danke,
Dimitris

jayjay 24.01.2004 18:31

Re: Sozialversicherungsrecht/Zivildienstrecht
 
Zitat:

Original geschrieben von TheltAlpha
Hallo!

Ich habe zwei Fragen an die Juristen unter euch, oder an die, die sich auskennen:

1. Ich bilde mir ein, einmal gelesen zu haben, dass, wenn man rezeptgebührenbefreit ist, man auch automatisch keinen Selbstbehalt für Brillen und Kontaktlinsen bezahlen muss. Kann das jemand bestätigen?

2. Was ist, wenn man in einem zweiten Land neben Österreich wehrpflichtig ist, in diesem Land gesetzlich bestimmt ist, dass man den Wehrdienst dort nicht ableisten muss, wenn man in einem anderen Land schon für eine bestimmte Dauer Wehrdienst geleistet hat, man aber in Österreich nicht Wehrdienst, sondern Zivildienst geleistet hat? Gibt es hier ein EU-Gesetz oder gar ein internationales Abkommen, welches definitiv besagt, dass Wehrdienst und der Ersatzdienst für den Wehrdienst vollkommen gleichwertig sind und keine Diskriminierung aufgrund der Ableistung der Ersatzdienstes anstatt des Wehrdienstes stattfinden darf? Oder regelt das jedes Land selbst, ob es den Zivildienst anerkennt oder nicht?


Danke,
Dimitris


zu 1) keine ahnung

zu 2) da das militärgesetz jeweils länderspezifisch ist denke ich, dass es da keine generelle eu-(anerkennungs)norm oder was in die richtung gibt. wahrscheinlich wird es aber bilaterale verträge geben.
am besten bei der zuständigen botschaft erkundigen!

TheltAlpha 24.01.2004 23:27

Danke:)!

Dimitris

leatherman 25.01.2004 00:54

ad 1.) Ja, wer aus sozialen Gründen von der Entrichtung der Rezeptgebühr befreit ist, ist auch von den Selbstbehalten bei Heilbehelfen befreit. Kontaktlinsen wird es aber nicht spielen, einfacher Sehbehelf, sprich Krankenkassenfassung.

ad 2.) Ist in zwischenstaatlichen Abkommen geregelt. Übereinkommen über die gegenseitige Anerkennung der Wehrpflicht. Es dürfte da aber
Probleme geben, ob Zivildienst anerkannt wird.
http://www.google.at/search?q=cache:...hl=de&ie=UTF-8
Grüsse
leatherman

_m3 25.01.2004 03:11

ad 2)
Laut Innenministerium:
Zitat:

Seit 1975 können in Österreich männliche Staatsbürger statt des Wehrdienstes Zivildienst leisten. Grundlage dafür ist das Zivildienstgesetz 1974 bzw. nach Wiederverlautbarung das ZDG 1986.
D.h. sind Wehrdienst und Zivildienst "gleichgestellt", hast du eines davon abgeleistet, ist die Sache erledigt, egal wo. IMHO

leatherman 25.01.2004 14:14

@m3: Ist leider nicht ganz richtig. Natürlich hast Du die Wahl zwischen Militär- und Zivildienst. Wenn Du aber in einem anderen Staat den Militärdienst abgeleistet hast, bedarf es eines Abkommens zwischen Österreich und diesem anderen Staat, wonach dieser Dienst anerkannt wird. Sonst ist es leider so, dass man nach Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft vor dem 35-ten Lebensjahr den Wehrdienst in Ö nochmals ableisten muss. Und wenn Du Dir den Link anschaust gab es da eine parlamentarische Anfrage, weil ein Doppelstaatsbürger (Ö und BRD), der in Deutschland den Zivildienst abgeleistet hat in Ö nochmals einberufen wurde, obwohl ein Abkommen besteht und anscheinend das Militär die Auslegung geändert hat, wonach die Ableistung des Zivildienstes in Deutschland auch unter das Abkommen fällt, und daher keine neuerliche Ableistung von Zivil- oder Wehrdienst in Ö erforderlich ist. Leider finde ich keine weiteren Verweise, aber da sollte sich bei Anfrage bei Militärkommando oder Botschaft des jeweiligen Landes oder Heeresministerium des jeweiligen Landes klären lassen.
Grüsse
leatherman

TheltAlpha 25.01.2004 17:45

Zitat:

Original geschrieben von leatherman
ad 1.) Ja, wer aus sozialen Gründen von der Entrichtung der Rezeptgebühr befreit ist, ist auch von den Selbstbehalten bei Heilbehelfen befreit. Kontaktlinsen wird es aber nicht spielen, einfacher Sehbehelf, sprich Krankenkassenfassung.
Na ja, bisher konnte ich mir bei meinen Kontaktklinsen auch immer einen Zuschuss bewilligen lassen, bis jetzt immer 100 %, nur einen Selbsbehalt musste ich zahlen. Wahrscheinlich werde ich aber auch da jetzt befreit werden, wenn wieder ein Zuschuss bewilligt wird.

Bezüglich 2. werde ich mich an die Botschaft wenden.


Danke:)
Dimitris

TheltAlpha 09.09.2004 10:43

Frage noch einmal:): Wenn ich nicht die Botschaft, sondern eine österreichische Institution fragen möchte, ob ein zwischenstaatliches Abkommen besteht, an wen soll ich mich dann am Besten wenden? An das BM für äußere Angelegenheiten oder an das BM für Landesverteidigung? Oder an eine andere Institution?

Danke
Dimitris

Chesus 09.09.2004 10:59

Vermutlich ans Verteidigungsministerium >klick<
Wenn die nicht zuständig sein sollten, werden sie dir bestimmt bekannt geben wen du fragen musst.

Cindy 09.09.2004 11:15

Zitat:

Original geschrieben von TheltAlpha
Frage noch einmal:): Wenn ich nicht die Botschaft, sondern eine österreichische Institution fragen möchte, ob ein zwischenstaatliches Abkommen besteht, an wen soll ich mich dann am Besten wenden? An das BM für äußere Angelegenheiten oder an das BM für Landesverteidigung? Oder an eine andere Institution?

Danke
Dimitris

aussenministerium, die wissen wegen der verträge bescheid.
ansonsten botschaft des jeweiligen landes

lg
cin

ps: hab selbst schon mal wegen einer solchen sache ebendort angefragt

benz 09.09.2004 11:54

Zitat:

Original geschrieben von TheltAlpha
Na ja, bisher konnte ich mir bei meinen Kontaktklinsen auch immer einen Zuschuss bewilligen lassen, bis jetzt immer 100 %, nur einen Selbsbehalt musste ich zahlen. Wahrscheinlich werde ich aber auch da
Bist du zufälligerweise über der Dioptringrenze ?
Dann ist es normal das die Kontaktlinsen voll erstattet werden.

TheltAlpha 09.09.2004 12:00

Zitat:

Original geschrieben von benz
Bist du zufälligerweise über der Dioptringrenze ?
Dann ist es normal das die Kontaktlinsen voll erstattet werden.

Ich weiß nicht ganz genau, was die Grenze ist (habe dunkel 5 Dioptrien in Erinnerung). Ich habe jedenfalls 3,5 Dioptrien.

Dimitris

mr.red 09.09.2004 12:46

das konsulat deiner nicht-österreichischen StAngehörigkeit fragen. idR musst du eine art befreiungsschein bekommen vom ausland, das bedeutet dann dass du mit der ableistung des wehr/zivil-dienstes in ö vom ausl. dienst befreit bist. hängt aber von den abkommen ab. manche ex-jugosl.staaten zb verlangen den dienst sonst verlierst die sta.

zed 09.09.2004 14:43

bei 3,5 Dioptrin zahlt die krankenkasse unter normalumständen keinen cent.

die dioptringrenzen sind allerdings von gkk zu gkk unterschiedlich.

Tamarah 09.09.2004 14:56

Kontaktlinsen werden auch unter anderen Umständen wie z.B. bei progressiver Myopie, verschiedenen Hautleiden (wenn das Tragen einer Brille dadurch nicht möglich ist) oder einem bestimmten Diotrienunterschied zwischen rechtem und linkem Auge von der Krankenkasse übernommen. Außerdem auch für bestimmte Berufsgruppen und bei Wechsel der Krankenkasse, wenn die vorherige Krankenkasse die Kosten der Kontaktlinsen ebenfalls übernommen hat.

TheltAlpha 09.09.2004 14:57

Zitat:

Original geschrieben von mr.red
das konsulat deiner nicht-österreichischen StAngehörigkeit fragen. idR musst du eine art befreiungsschein bekommen vom ausland, das bedeutet dann dass du mit der ableistung des wehr/zivil-dienstes in ö vom ausl. dienst befreit bist. hängt aber von den abkommen ab. manche ex-jugosl.staaten zb verlangen den dienst sonst verlierst die sta.
Es ist ja so, dass ich eh einen "Befreiungsschein" habe, mit dem ich mich sechs Monate pro Jahr in Griechenland aufhalten darf. Und zwar nicht aufgrund der Ableistung meines Zivildienstes in Österreich, sondern weil ich ständig im Ausland (also Österreich) wohne. Nun wollte ich aber eben wissen, ob ich eine dauerhafte Befreiung aufgrund der Ableistung meines Zivildienstes bekommen kann. Bei Ableistung des Militärdienstes in Österreich glaube ich wäre es möglich, nur Zivildienst wird eben nirgends erwähnt.
Zitat:

Original geschrieben von zed
bei 3,5 Dioptrin zahlt die krankenkasse unter normalumständen keinen cent.
Ich glaube, es hängt auch von der jährlichen Verschlechterung ab.

Dimitris

Tamarah 09.09.2004 15:15

Zitat:

Original geschrieben von TheltAlpha
Ich glaube, es hängt auch von der jährlichen Verschlechterung ab.
-> progressive Myopie

mr.red 09.09.2004 15:25

[quote][i]Original geschrieben von r Ableistung meines Zivildienstes bekommen kann. Bei Ableistung des Militärdienstes in Österreich glaube ich wäre es möglich, nur Zivildienst wird eben nirgends erwähnt.[quote]


und wenn du den dienst in ö abgeleistet hast, darfst auf immer nach griechenland. für frankreich isses zb so : wenn du ab 18 3 jahre in ö durchgehend gewohnt hast und wehrpflichtig bist dann bist in f frei, wird bei griechenland so ähnlich sein.

wehr oder zividienst is egal, das geht die griechen nix an. es kommt nur drauf an dass du deine staatsbürgerpflicht erfüllst. nebenbei wird dann das land in dem du gedient hast dasjenige sein dass du kontaktieren musst, wenn du irgendwo im ausland als geisel genommen wirst

;)

pc.net 09.09.2004 15:33

zwischenstaatliche vereinbarungen/übereinkommen/abkommen/verträge sind ebenso bundesrecht und somit im RIS zu finden ;)

mr.red 09.09.2004 15:42

net immer...

pc.net 09.09.2004 15:50

korrektur:
zwischenstaatliche vereinbarungen/übereinkommen/abkommen/verträge sind ebenso bundesrecht und sollten somit im RIS zu finden sein ;)

TheltAlpha 09.09.2004 17:29

Zitat:

Original geschrieben von mr.red
wird bei griechenland so ähnlich sein.
Griechenland ist Balkan, da läuft das alles etwas anders. ;)
Zitat:

Original geschrieben von mr.red
wehr oder zividienst is egal, das geht die griechen nix an.
Na ja, das Problem ist, dass Griechenland bis vor einigen Jahren keinen Zivildienst gekannt hat und die Gesetze diesbezüglich (Anerkennung von Wehr- und Zivildienst in anderen Staaten) m. W. n. noch nicht angepasst sind.

Danke jedenfalls:)
Dimitris

mr.red 09.09.2004 18:07

das ist imho eben nicht das problem, es geht nur darum dass er die staatsbürgerpflicht erfüllt. und die definiert jeder staat selbern. die österreicher wären ziemlich beleidigt wenn die griechen sich anmaßen würden österr zivildienst zu beurteilen, ob er ihren vorstellungen entspricht.(wenn die griechen das tun würden, würd der paras net reichen, der zivildienst schon;) )

LZ 10.09.2004 01:51

wie geht das 2 Staatsbürgerschaften haben? Oder woraus leitet sich sonst die Wehrpflicht ab?

robert

mr.red 10.09.2004 02:02

2 StA haben is selten, weil eben solche probleme net sein sollen und wegen den sachen wie geiselnahme, steuern usw usw. aber es gibt/gab immer wieder zeiten/zustände mit/ohne staatsverträgen wo sich 2 StA ausgehn, zb geboren irgendwann 70er, papa grieche, mama österreicherin. oder österreicherin gebärt in usa.

zed 10.09.2004 08:48

Zitat:

Original geschrieben von TheltAlpha
Ich glaube, es hängt auch von der jährlichen Verschlechterung ab.
siehe postings von Tamarah.
allerdings muss soweit ich weiss diese jährliche verschlechterung über 1 diop. betragen.
der unterschied zw rechtem und linkem auge muss auch wirklich heftig ausfallen damit du die linsen aus diesem grund kriegst.

ansonsten wennst über der grenze bist, kannst dir alle 2 jahre neue linsen holen.

pong 10.09.2004 08:49

Meine Güte gehts doch zum Heer, watschelts 7 1/2 Monat im Gemüse mit euerer 4kg Freundin und ihr habts hinter euch

pong

ps: ab 8 Dioptrin trägt die GKK die Kosten für Kontaktlinsen auf jedenfall zum großteil

TheltAlpha 10.09.2004 09:42

Zitat:

Original geschrieben von LZ
wie geht das 2 Staatsbürgerschaften haben? Oder woraus leitet sich sonst die Wehrpflicht ab?

robert

Zitat:

Original geschrieben von mr.red
2 StA haben is selten, weil eben solche probleme net sein sollen und wegen den sachen wie geiselnahme, steuern usw usw. aber es gibt/gab immer wieder zeiten/zustände mit/ohne staatsverträgen wo sich 2 StA ausgehn, zb geboren irgendwann 70er, papa grieche, mama österreicherin. oder österreicherin gebärt in usa.
Na ja, österreichischer Staatsbürger bin ich sowieso, weil ich in Österreich geboren und aufgewachsen an und dort lebe. Und bezüglich griechischer Staatsbürgerschaft darf ich die griechische Botschaft in Deutschland zitieren (http://www.griechische-botschaft.de/...TSREGISTER.htm):
Zitat:

Es muss gleichzeitig klargestellt werden, zur Vermeidung falscher Einschätzungen und Eindrücke, dass alle die einen griechischen Vater bzw. eine griechische Mutter haben, mit der Geburt die griechische Staatsangehörigkeit (Nationalität) erlangen, unabhängig davon, ob sie es wünschen oder gleichzeitig bzw. später die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes erwerben.
Zitat:

Original geschrieben von pong
Meine Güte gehts doch zum Heer, watschelts 7 1/2 Monat im Gemüse mit euerer 4kg Freundin und ihr habts hinter euch
Das Problem ist, dass ich nicht die sprachlichen Fähigkeiten besitze, um in Griechenland Wehrdienst ableisten zu können.

Dimitris

pong 10.09.2004 10:04

Wegen sprachlich: Ich hatte auch einen im Zimmer (türkischer Abstammung) welcher weder deutsch schreiben, geschweige denn lesen konnte (wir haben ihm gemeinsam seinen "Krankengeschichtenzettel" vorgelesen und ausgefüllt)

Aber wie wäre es nun wenn du dich wirklich fachkundig beim Aussenministerium erkundigst, denn ich würde mich mehr auf einen Zuständigen Beamten als auf eine - wahrscheinlich stark veraltete - Homepage verlassen

pong

mr.red 10.09.2004 19:42

ob du in ö geboren bist is für die ö StA wurscht


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