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Steuererklärung übers Netz
Habt ihr das schon gemacht?? Wollt es diese Jahr mal ausprobieren.. jedefalls muss man sich dort registrieren.. das hab ich auch gemacht, doch es setehn dann keine weiteren Informationen.. wie man z.B. seine zugangsdaten erhält.. email hgab ich auch keins bekommen?? Dauert das einfach, so wie es beim Staat je sein muss.. oder ist da etwas schief gelaufen??
Wieviele Jahre rückgängig kann man seine Steuern noch einfordern?? |
du bekommts an RsA Brief mit den zugangsdaten (steht aber eh auf der hp)
arbeitnehmerveranlagung 5 jahre lg cin |
ohh, das hab ich überlesen :eek: danke :)
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Hat da mal jemand bitte ne URL ? Dann werd ich auch mal einen Steuerausgleich machen obwohl wie üblich sehr sehr wenig dabei rausschauen wird.:heul:
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Mich führt da eine Kleinigkeit sehr in Versuchung:
Unterm Punkt "Sonderausgaben" prangt einem so schön der Breitband-Internetzugang ab 1.Mai 2003 entgegen ;) Soweit ich weiß gilt das ja nur für Neuanmeldungen, aber nachdem ja nur mehr stichprobenweiße kontrolliert wird *grübel* Das sind immerhin 120-130€ mehr, außerdem ist es sowieso ein Witz, daß nur Neuzugänge abschreiben dürfen :motz: P.S.: @MaxM Das geht alles sogar ungewohnt schnell, Steuerausgleich machen, vorher die Endsumme gegebenenfalls noch kontrollieren, abschicken und zumindest ich hab im letzten Jahr nach ca. 1 Woche das Geld am Konto gehabt... Dafür bin ich heuer lt. BMF-Online 4 Monate bei der "Landwirtschaft Breitenlee" angestellt :lol: sehr interessant |
die laufenden gebühren kann eh jeder absetzen ;) ...
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Ich habe in en letten 5 Jahren einmal den Steuerausgleich gemacht.. die andern male war ich immer zu faul.. ich weiß auch nicht mehr genau wann ich wo gejobt habe. Die haben das doch alles eh irgendwo registriert.. kann ich da wo mal nachschaun?
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da besorgst dir am besten einen versicherungszeitennachweis vom hauptverband der sozialversicherungsträger, da steht alles drauf wann du wo gearbeitet hast. anforderung bei deiner krankenkasse.
lg cin |
Gerade bei Finanz-Online hat man ja auch für jedes Jahr die (offiziellen ;)) Arbeitgeber aufgelistet - aber Kontrolle ist natürlich besser
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Zitat:
wenn er nicht weiß, wo er gearbeitet hat, hat er halt pech gehabt :ms: @Max Mustermann ;) |
Also ich hab meinen Steuerausgleich voriges Jahr schon online gemacht, funkt alles super. Man sieht auch gleich die ganzen Arbeitegeber aufgelistet bei denen man gearbeitet hat, und was wirklich eine tolle Sache ist das man online schon eine ungefähre Summe sieht die einem dann ausbezahlt wird!
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Ich habe letztes Jahr erstmals den Steuerausgleich Online gemacht. Ist eine super Sache, da man sofort sieht, wieviel man zurückbekommt - außerdem wurde das Geld nach der Onlineerklärung innerhalb von 14 Tagen überwiesen (sonst hat es immer so 3 Monate gedauert).
Hier noch ein paar gute Tipps für Euch: - Breitbandinternet kann man 2003 einmalig absetzen (Anmeldung sowie lfd. Gebühren - gilt aber nur für Neuanschlüsse); schummeln würde ich nicht, da schon tw. kontrolliert wird, und dann auch eine Strafe fällig ist - bestehende Internetanschlüsse kann man als Werbekosten dann absetzen, wenn für Beruf benötigt. Dies gilt auch für Softare, Hardware. Voraussetzung ist aber eine entsprechende Bestätigung des Dienstgebers, der aber diese normalerweise immer stellt. Achtung: wird der PC/Internet auch privat genutzt, dann muß man % Verhältnis der beruflichen Nutzung geltend machen - und nicht alles (glaubt sowieso keiner). In der Praxis gehen da schon bis zu 60 % als Werbekosten. - Lohnsteuerausgleich IMMER machen. Man kann die Veranlagung auch bis zu 3 Jahre zurück nachholen, in berechtigten Fällen sogar bis zu 5 Jahre. Bei der Krankenkasse die Beschäftigungszeiten nachfragen (wenn man nicht mehr weis) und diese in das Formular eintragen. Da der Dienstgeber sowieso den Jahreslohnzettel an das FA senden muß, können die dann den Ausgleich durchführen. Hat man sehr wenig gearbeitet, bekommt man sogar eine Negativsteuer retour. Dann zahlt es sich evtl. auch aus, vorhandene Sparbücher etc. (wo KEst anfällt) mit zu deklarieren, da man dann die KEST ebenfalls zurück erhält. Hier am Besten die Bank fragen. - und ganz Wichtig: es könnte auch in speziellen Fällen zu einer Nachzahlung kommen. Hier einfach nach Erhalt des Bescheides Einspruch erheben und den Ausgleich zurückziehen. (AK hat Musterbriefe dazu) Sogesehen lohnt es sich immer, wir wollen ja dem Grasser nicht Geld schenken!!! Ciao Oliver |
Ich würd das gern auch ein paar Jahre zurück machen, da ich in den letzten Jahren zu Faul war.
Jetzt aber mein Problem. Wie bekomm ich raus für welches Jahr ichs schon gemacht hab und in welchem nicht? |
Ruf beim Finanzamt an. Die sind neuerdings (zumindest in OÖ) sehr freundlich und können Dir (bzw. müssen) entsprechend Auskunft geben.
Ciao Oliver |
Hm, zumindest beim letzten Jahr würde Dir das Webinterface hinschreiben, wenn Du den Ausgleich bereits gemacht hast (und das Veranlagungsjahr nochmals eingibst).
Für den Zeitraum vor 2002 kann ich's nicht sagen. |
kann man von einem registrierten account aus die veranlagung für andere personen machen?
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Na des wär's ;)
Nicht wirklich, wird ja ein ganzen "Steuerkonto" online angelegt und jeder muß inkl. Authentifizierung bei der Anmeldung seine Benutzer-/Zugangsdaten anfordern. |
grmmml
ich will mich dort ned registrieren, wenn eh schon einer in der familie dort angemeldet ist :motz: |
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Ciao Oliver |
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Übrigens: Hab meinen Ausgleich am 14.1. online gemacht und gestern lag schon der Bescheid im Briefkasten, Überweisung die nächsten Tage...
...und ja, die Sache mit der Inetabschreibung hat sang- und klanglos funktioniert, wobei ich auch sagen muß, daß ich mich bei Problemen hätte dumm stellen können (kein Kommentar) und einen Nachweis der Firma vorgelegt hätte, daß ich das Inet beruflich brauche - wäre in etwa die gleiche Kohle gewesen, zwar nur anteilig, aber dafür die volle Summe und aufs ganze Jahr ;) |
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