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Max Mustermann 13.01.2004 22:35

Steuererklärung übers Netz
 
Habt ihr das schon gemacht?? Wollt es diese Jahr mal ausprobieren.. jedefalls muss man sich dort registrieren.. das hab ich auch gemacht, doch es setehn dann keine weiteren Informationen.. wie man z.B. seine zugangsdaten erhält.. email hgab ich auch keins bekommen?? Dauert das einfach, so wie es beim Staat je sein muss.. oder ist da etwas schief gelaufen??


Wieviele Jahre rückgängig kann man seine Steuern noch einfordern??

Cindy 13.01.2004 23:29

du bekommts an RsA Brief mit den zugangsdaten (steht aber eh auf der hp)

arbeitnehmerveranlagung 5 jahre

lg
cin

Max Mustermann 14.01.2004 00:51

ohh, das hab ich überlesen :eek: danke :)

walt30 14.01.2004 01:01

Hat da mal jemand bitte ne URL ? Dann werd ich auch mal einen Steuerausgleich machen obwohl wie üblich sehr sehr wenig dabei rausschauen wird.:heul:

pc.net 14.01.2004 07:38

https://finanzonline.bmf.gv.at/

TeeKiller 14.01.2004 08:24

Mich führt da eine Kleinigkeit sehr in Versuchung:

Unterm Punkt "Sonderausgaben" prangt einem so schön der Breitband-Internetzugang ab 1.Mai 2003 entgegen ;)

Soweit ich weiß gilt das ja nur für Neuanmeldungen, aber nachdem ja nur mehr stichprobenweiße kontrolliert wird *grübel*

Das sind immerhin 120-130€ mehr, außerdem ist es sowieso ein Witz, daß nur Neuzugänge abschreiben dürfen :motz:

P.S.: @MaxM Das geht alles sogar ungewohnt schnell, Steuerausgleich machen, vorher die Endsumme gegebenenfalls noch kontrollieren, abschicken und zumindest ich hab im letzten Jahr nach ca. 1 Woche das Geld am Konto gehabt...

Dafür bin ich heuer lt. BMF-Online 4 Monate bei der "Landwirtschaft Breitenlee" angestellt :lol: sehr interessant

pc.net 14.01.2004 08:49

die laufenden gebühren kann eh jeder absetzen ;) ...

Max Mustermann 14.01.2004 09:16

Ich habe in en letten 5 Jahren einmal den Steuerausgleich gemacht.. die andern male war ich immer zu faul.. ich weiß auch nicht mehr genau wann ich wo gejobt habe. Die haben das doch alles eh irgendwo registriert.. kann ich da wo mal nachschaun?

Cindy 14.01.2004 09:22

da besorgst dir am besten einen versicherungszeitennachweis vom hauptverband der sozialversicherungsträger, da steht alles drauf wann du wo gearbeitet hast. anforderung bei deiner krankenkasse.

lg
cin

TeeKiller 14.01.2004 09:55

Gerade bei Finanz-Online hat man ja auch für jedes Jahr die (offiziellen ;)) Arbeitgeber aufgelistet - aber Kontrolle ist natürlich besser

pc.net 14.01.2004 11:39

Zitat:

Original geschrieben von Cindy
da besorgst dir am besten einen versicherungszeitennachweis vom hauptverband der sozialversicherungsträger, da steht alles drauf wann du wo gearbeitet hast. anforderung bei deiner krankenkasse.

lg
cin

herst, mach den leuten nicht zusätzliche arbeit ...

wenn er nicht weiß, wo er gearbeitet hat, hat er halt pech gehabt :ms:

@Max Mustermann
;)

hewlett 14.01.2004 12:33

Also ich hab meinen Steuerausgleich voriges Jahr schon online gemacht, funkt alles super. Man sieht auch gleich die ganzen Arbeitegeber aufgelistet bei denen man gearbeitet hat, und was wirklich eine tolle Sache ist das man online schon eine ungefähre Summe sieht die einem dann ausbezahlt wird!

Oli 14.01.2004 18:10

Ich habe letztes Jahr erstmals den Steuerausgleich Online gemacht. Ist eine super Sache, da man sofort sieht, wieviel man zurückbekommt - außerdem wurde das Geld nach der Onlineerklärung innerhalb von 14 Tagen überwiesen (sonst hat es immer so 3 Monate gedauert).

Hier noch ein paar gute Tipps für Euch:

- Breitbandinternet kann man 2003 einmalig absetzen (Anmeldung sowie
lfd. Gebühren - gilt aber nur für Neuanschlüsse); schummeln würde
ich nicht, da schon tw. kontrolliert wird, und dann auch eine
Strafe fällig ist
- bestehende Internetanschlüsse kann man als Werbekosten dann
absetzen, wenn für Beruf benötigt. Dies gilt auch für Softare,
Hardware. Voraussetzung ist aber eine entsprechende Bestätigung
des Dienstgebers, der aber diese normalerweise immer stellt.
Achtung: wird der PC/Internet auch privat genutzt, dann muß man
% Verhältnis der beruflichen Nutzung geltend machen - und nicht
alles (glaubt sowieso keiner). In der Praxis gehen da schon bis
zu 60 % als Werbekosten.
- Lohnsteuerausgleich IMMER machen. Man kann die Veranlagung auch
bis zu 3 Jahre zurück nachholen, in berechtigten Fällen sogar
bis zu 5 Jahre.
Bei der Krankenkasse die Beschäftigungszeiten nachfragen (wenn
man nicht mehr weis) und diese in das Formular eintragen. Da der
Dienstgeber sowieso den Jahreslohnzettel an das FA senden muß,
können die dann den Ausgleich durchführen.

Hat man sehr wenig gearbeitet, bekommt man sogar eine Negativsteuer
retour. Dann zahlt es sich evtl. auch aus, vorhandene Sparbücher
etc. (wo KEst anfällt) mit zu deklarieren, da man dann die KEST
ebenfalls zurück erhält. Hier am Besten die Bank fragen.

- und ganz Wichtig: es könnte auch in speziellen Fällen zu einer
Nachzahlung kommen. Hier einfach nach Erhalt des Bescheides
Einspruch erheben und den Ausgleich zurückziehen. (AK hat
Musterbriefe dazu)

Sogesehen lohnt es sich immer, wir wollen ja dem Grasser nicht Geld schenken!!!

Ciao Oliver

Neo 16.01.2004 17:57

Ich würd das gern auch ein paar Jahre zurück machen, da ich in den letzten Jahren zu Faul war.

Jetzt aber mein Problem.

Wie bekomm ich raus für welches Jahr ichs schon gemacht hab und in welchem nicht?

Oli 17.01.2004 12:00

Ruf beim Finanzamt an. Die sind neuerdings (zumindest in OÖ) sehr freundlich und können Dir (bzw. müssen) entsprechend Auskunft geben.

Ciao Oliver

TeeKiller 17.01.2004 15:38

Hm, zumindest beim letzten Jahr würde Dir das Webinterface hinschreiben, wenn Du den Ausgleich bereits gemacht hast (und das Veranlagungsjahr nochmals eingibst).

Für den Zeitraum vor 2002 kann ich's nicht sagen.

frazzz 17.01.2004 15:48

kann man von einem registrierten account aus die veranlagung für andere personen machen?

TeeKiller 17.01.2004 20:44

Na des wär's ;)

Nicht wirklich, wird ja ein ganzen "Steuerkonto" online angelegt und jeder muß inkl. Authentifizierung bei der Anmeldung seine Benutzer-/Zugangsdaten anfordern.

frazzz 18.01.2004 14:22

grmmml

ich will mich dort ned registrieren, wenn eh schon einer in der familie dort angemeldet ist :motz:

Oli 18.01.2004 20:37

Zitat:

Original geschrieben von frazzz
grmmml

ich will mich dort ned registrieren, wenn eh schon einer in der familie dort angemeldet ist :motz:

Und warum nicht? Die Daten, die Du da angibst, sind dem FA sowieso schon bekannt. Allemal besser, als wenn es mit einem Account möglich wäre, Ausgleiche für andere Personen mitzumachen (weil da würde ich streiken)

Ciao Oliver

pc.net 19.01.2004 11:57

Zitat:

Original geschrieben von Oli
Und warum nicht? Die Daten, die Du da angibst, sind dem FA sowieso schon bekannt. Allemal besser, als wenn es mit einem Account möglich wäre, Ausgleiche für andere Personen mitzumachen (weil da würde ich streiken)

Ciao Oliver

:ja:

maxb 19.01.2004 23:38

Zitat:

Original geschrieben von Oli
- bestehende Internetanschlüsse kann man als Werbekosten dann
absetzen, wenn für Beruf benötigt. Dies gilt auch für Softare,
Hardware. Voraussetzung ist aber eine entsprechende Bestätigung
des Dienstgebers, der aber diese normalerweise immer stellt.
Achtung: wird der PC/Internet auch privat genutzt, dann muß man
% Verhältnis der beruflichen Nutzung geltend machen - und nicht
alles (glaubt sowieso keiner). In der Praxis gehen da schon bis
zu 60 % als Werbekosten.

Da bist du aber strenger als das Finanzamt ;)

Zitat:

Ohne besonderen Nachweis wird – wenn eine wesentliche Nutzung als Arbeitsmittel dem Grunde nach glaubhaft gemacht wird – ein Privatanteil von 40 % angenommen.
(Aus dem Steuerhandbuch)

TeeKiller 20.01.2004 08:21

Übrigens: Hab meinen Ausgleich am 14.1. online gemacht und gestern lag schon der Bescheid im Briefkasten, Überweisung die nächsten Tage...

...und ja, die Sache mit der Inetabschreibung hat sang- und klanglos funktioniert, wobei ich auch sagen muß, daß ich mich bei Problemen hätte dumm stellen können (kein Kommentar) und einen Nachweis der Firma vorgelegt hätte, daß ich das Inet beruflich brauche - wäre in etwa die gleiche Kohle gewesen, zwar nur anteilig, aber dafür die volle Summe und aufs ganze Jahr ;)


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