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Hallo
Als ich heute den schweizer Sprechfunk des Flughafen Zürich-Kloten lauschte, waren ziemlich viele Flugzeuge unterwegs. Zu einer der anfliegenden Maschine sagte der Controller des Towers: "make a long landing". Was bedeutet "long landing"? Vielleicht das man die Maschine bis zum Ende der Rwy ausrollen lässt? Gibt es auch "short landing"? Kann mir jemand weiterhelfen? Grüsse Albert |
Gerade in Zürich ist es notwendig, die Pisten so schnell wie möglich zu verlassen um den Verkehr der hinter einem kommt, Platz zu machen.
Hier ist zB bei der RWY 14 für nicht allzu große Flugzeuge ratsam, eher am ENDE BZW: NOCH WEITER IN DER TDZ zu landen, anschliesend schnell zum ersten HIghSpeed Abrollweg zu gelangen und die Piste klar zu machen. Wenn ich zu früh aufsetze, brauch ich länger bis ich am Taxiway bin. Es gibt auf der 14 keine frühere Möglichkeit zu verlassen. Also alles in allem: Später als gewohnt aufsetzen. Grüße |
Vielen Dank Leo,
werd's gleich im AS2 ausprobieren. |
Hallo Albert,
Was für ein Gerät benutzt du, um Sprechfunk abzuhören...Da ich in Uznach (Nähe Rapperswil) wohne, bin ich am Flughafen Zürich besonders interessiert. Viele Grüsse Jeff [Diese Nachricht wurde von Jeffrey am 21-04-2000 editiert.] |
Hallo Jeff
Ich benutze den IC-R2 vom Icom und bin sehr zufrieden damit. Ich wohne in Küsnacht (ZH) und kann damit sogar den Tower von Zürich-Kloten hören. Viele Grüsse Albert |
Hallo Leute,
ist es in der Schweiz erlaubt, Funksprüche, die nicht für Euch bestimmt sind, abzuhören und den Inhalt 'halböffentlich' kundzutun, so wie ihr es gemacht habt? Bei uns in Deutschland darf man das nicht, und ich kann mir gut vorstellen, dass das in der Schweiz auch verboten ist und natürlich auch unter Strafe steht. Stellt Euch mal vor, unter den Simmern ist ein Staatsanwalt! Der arme Kerl käme mit Sicherheit in Gewissensnöte, denn er muss ja tätig werden, wenn er davon erfährt. Gruß! Hans |
Ich glaub´ solche Radio Scanner sind in Österreich auch verboten (die Benützung zumindest). Es ist ja bekanntlich in Österreich alles grundsätzlich verboten was nicht ausdrücklich erlaubt wurde. http://www.flightxpress.de/ubb/wink.gif
In England z.B ist das Abhören von Flugfunk ein beliebtes und verbreitetes Hobby. Es gibt sogar Büchr für die Flugfunkfreunde dort. Ich hab´mir mal in Wien so ein englisches Buch gekauft (das ist ja erlaubt), es wurden darin nämlich sehr einfach und gut verständlich die Prinzipien des Luftfahrt Funks und der Ausdrucksweisen erläutert. Es gibt darin Beispiele für alle Arten von Freigaben, position reports, Erläuterungen zur Luftraumstruktur usw.... (Wen´s interssiert: es heisst "air traffic controll" 7. Auflage, Ian Allen Publishing. kostet etwa 9 Pfund als Paperback) Aber der Albert hat einen Vorteil, er wohnt in Küsnacht. Da haben Behördenvertreter traditionell nichts zu lachen (es gab da mal jemanden aus Österreich der wollte Hüte an Stangen grüßen lassen, der hat dort dann ganz schöne "Bröseln" bekommen. Was mußte er auch hinfahren, es führt ja nur ein Weg durch eine hohle Gasse dorthin....). http://www.flightxpress.de/ubb/wink.gif Spass beiseite, ich kann nicht glauben daß DAS eine Anzeige wert ist. Da soll sich die Polizei um wichtigere Dinge kümmern. (Es gibt ja traurigerweise genug Morde, Entführungen, Überfälle usw.) Es wurden mit dem "long Landing" ja keine strategischen Geheimnisse ins Forum gepostet. Viel Spass beim Simmen, Stefan Rausch http://www.flightxpress.de/ubb/smile.gif |
alle:
Es wäre mir neu, wenn Funk-Scanners in der Schweiz verboten wären. Alle hören alles ab.Am Wochenende sitzen jeweils Horden von Angefressenen am Pistenende von Zürich und hören die (im Prinzip doch recht langweiligen) Funkkanäle ab. Dies ist auch in der USA der Fall. Eine Zeitlang konnte man dort sogar den Funkverkehr des eigenen Flugzeuges auf einem der Kanäle des Bordunterhaltungssystems mithören. Für Eisenbahnfreunde wird in den USA ein Scanner sogar zum wichtigsten Werkzeug, denn so weiss man, ob und wann überhaupt irgendwann ein Zug auftaucht. Peter [Diese Nachricht wurde von Peter Gloor am 01-05-2000 editiert.] |
In Deutschland ist der Verkauf und Besitz solcher Funkscanner auch ERLAUBT. Es ist nur verboten, sie zu benutzen. Soviel zum Thema ausgreiftes Rechtssystem.
Grüße, Watsi [Diese Nachricht wurde von Watsi am 01-05-2000 editiert.] |
....Eine Zeitlang konnte man dort sogar den Funkverkehr des eigenen Flugzeuges auf einem der Kanäle des Bordunterhaltungssystems mithören.
Richtig, sowas habe ich bei United Airlines gelegentlich erlebt. (ich glaub das gabs bei der 757 und der A320) Es war mir schon wieder entfallen, aber man konnte den Sprechfunk mithören. Gruß Stefan http://www.flightxpress.de/ubb/smile.gif |
Hallo Zusammen
In der Schweiz ist der Erwerb von solchen Scannern frei erlaubt, aber deren Verwendung nur mit einer entsprechenden Konzession erlaubt, welche aber jedermann, für ein paar Franken jährlich, erteilt wird. Gruss: Hugo |
Hier ein Beitrag zum Thema "Funkscanner in Deutschland - WAS darf ich hören? (Nachzulesen bei www.funkscanner.de)
--------------------------------------------- Scanner - Urteil ! Quelle: Pressetext VTH-Verlag,Baden-Baden, übernommen aus: CB-Kurier Nr.2/98 ( auszugsweise) .NICHT auf Richtigkeit geprüft. -------------------------------------------------------------------------------- In der März(98) Ausgabe der Fachzeitschrift " Radio hören und Scannen" aus dem VTH-Verlag wird folgendes berichtet: Der verantwortliche Redakteur der Zeitschrift hat ende 1997 vor dem Amtsgericht Burgdorf / Hannover ein erstes Urteil gewonnen. In der aufsehenerregenden Begründung wurde zum ersten Mal klar definiert, was man mit einem Radio-Scanner hören darf! Nämlich ALLES, was NICHT verschlüsselt ist! Also auch: Polizeifunk, Flugfunk, Mobiltelefone, etc. (Aktenzeichen Az 4DS / 16JS 7932/97) In der Urteilsbegründung heisst es: Nach der derzeitigen Rechtslage ist es die Aufgabe des Herstellers einer Funkanlage, dafür zu sorgen, daß Nachrichten, die für die Funklage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden, indem das Gerät so hergestellt wird, daß der Empfang dieser Nachrichten technisch nicht möglich ist. Damit ist im Sinne des Abhörverbotes des Telekommunikationsgesetzes ALLES ÖFFENTLICH UND FREI HÖRBAR, was mit einem ganz normalen Radio-Scanner empfangen werden kann. Wer NICHT ABGEHÖRT WERDEN WILL MUß HINGEGEN SELBST FÜR SCHUTZ SORGEN. Beispielsweise durch eine Verschlüsselung. Und die muß sogar laufend dem Stand der Abhörtechnik angepasst werden! -------------------------------------------------------------------------------- |
Lieber Ölprinz,
(bei der Anrede denke ich an Karl May, aber der Ölprinz ist wohl doch nicht so lieb gewesen, wenn ich mich richtig erinnere) das kann doch nicht wahr sein, habe ich mir beim Lesen Deines Beitrags gedacht, denn das steht sehr im Widerspruch zu dem, was ich in meinen Fachzeitschriften (Amateurfunk) bisher gelesen habe. Also habe ich gleich mal unter www.funkscanner.de nachgelesen und tatsächlich, man findet dort diesen Urteilstext. Aber, unter Rechtliches/Scannerurteil Feb.99 findet man auch diesen Text: "Der Tatbestand des "Abhörens" liege dann vor, "wenn ein Sender eingestellt wird, obwohl dem Empfänger bekannt ist, daß auf dieser Frequenz Nachrichten übertragen werden, die nicht für ihn persönlich, die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind. Der bloße Suchlauf, der zur Auffindung eines nicht für die Allgemeinheit bestimmten Senders führt, ist zunächst unbeabsichtigter Empfang im Sinne des Paragraphen 86 TKG. Erst das weitere Anhören nach Erkennen dieser Eigenschaft begründet strafbares Abhören, insbesondere dann, wenn es aufgrund der Fixierung des Senders auf dem Empfangsgerät erfolgt." Ich empfehle daher den Simmern, weder die Tatsache des Empfangs noch den Inhalt von Flugfunksendungen anderen mitzuteilen, bis ein Gericht entscheidet, dass Flugfunknachrichten öffentlich sind, wie Rundfunk, Amateurfunk und CB-Funk. Viele Grüße! Hans |
Hey,
wenn euer Billig-Radio eine so schlechte Kanaltrennung hat, dass die Flieger mit ihren unheimlich starken Sendern so da reinhauen können, dann redet einfach nicht öffentlich drüber! Jedenfalls nicht, solange es in Deitschland keine "vernünftigen" Gesetze dazu gibt... Ist doch alles interpretierbar. http://www.flightxpress.de/ubb/wink.gif Cliff |
Na Gott sei Dank kann man in Österreich diese Dinger nicht kaufen.
Die Leute fahren also in die BRD oder Holland oder USA... und kaufen sie dort. Was wahrscheinlich in allen Gesetzen drinsteht ist, dass du egal wie, nie Gespräche welche nicht für dich oder die Öffentlichkeit gedacht sind, abhören darfst. Und schon gar nicht ohne dem Wissen der betroffenen. Weder per Fernmikrofon oder Bespitzelung. Stichwort "Lauschangriff" Der polizeifunk sollte jedoch unangetastet bleiben; Hier handelt es sich um eine Einrichtung zum Schutze der Bevölkerung; FÜR Gauner ist das ja ein gefundenes Fressen. Eine verschlüsselung würde dem sicher kurzfristig Abhilfe schaffen. Der Flugfunk ist da was ganz anderes. Hier ist nichts geheim und alle Leute auf einer Frequenz hören was da gequatscht wird. Nicht wirklich aufregend. Geheimnisse oder Intimitäten sind hier ausgeschlossen. Blosses Scannen wird niemanden stören. Ausser vielleicht uli mayr aus akte99 oder wie der Mensch auch hieß. "Flugsims gehören ja verboten!!!" Transceiver sollen auschliesslich nur an Personen ausgehändigt werden, welche damit unmittelbar beruflich zu tun haben. Sie bergen eine gefahr für geistig verwirrte Personen, dazwischen zu funken. Sprich am Flugfunk falsche Anweisungen zu geben oder ähnliches. Dieses gehört stark verurteilt und ist unentschuldbar. Solche Terrorfunkakte sind leider in Deutschland öfter angesagt und werden mit entsprechenden Notams an die Piloten weitergeleitet um event. Missverst. zu erkennen. Eine falsche Landing Clearance kann bei bes. Wetterbedingungen aber auch bei schönem Wetter fatale Auswirkungen haben. Mit einem Scanner kan man aber absolut nichts anstellen. Also: Listen, but shut up! Grüße |
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leo, <<e bergen eine gefahr für geistig verwirrte Personen, dazwischen zu funken. Sprich am Flugfunk falsche Anweisungen zu geben oder ähnliches.<< Auch wenn verboten: Ein Kollege arbeitete mal bei der Funkpolizei, deren Aufgabe ist, Sünder mittels Peilgeräten auf die Pelle zu rücken. Er berichtete von haarsträubenden Fällen, in denen Amateurfunker sich in den Flugfunk einmischen konnten.... Peter |
Was ich sagte...
Mit einem blossem scanner kannst du da nichts machen. Weiss nicht warum die so verpöhnt sind. |
Nur mal so zur allg. Aufklärung:
Verboten ist die Nutzung dieser Kanäle. Und Nutzung bedeutet auch Eigenfunk, d.h. Sprechen auf diesen Frequenzen. Das reine Abhören ist, wie oben geschildert, weder in der BRD noch anderen Nachbarländern verboten. Hier tritt die, für alle Funkstellen geltende, Eigenschutzregelung in Kraft. Steht unter anderem im Prüfungshandbuch für Funksprechverkehr, aktuelle Ausgabe. Desweiteren möchte ich anmerken, wie auch schon in einer FlightXPress Ausgabe geschildert (ich glaube es war Nr.2, Bericht über Ulrich Meyer und SAT1), das es sicherlich möglich ist, den Flugfunkverkehr zu stören, ebenso wie falsche Anweisungen als "Tower" zu geben - man braucht nur ein Sendegerät, das stark genug ist, wie man sie z.B. in den USA beziehen kann, und schon geht´s http://www.flightxpress.de/ubb/frown.gif ABER, und das ist der (gute) Haken http://www.flightxpress.de/ubb/smile.gif daran: Jede Anweisung (auch wenn es eine absichtlich falsche ist) des Controllers muß vom PIC oder CO wiederholt werden. Spätestens dann merkt der "echte" Controller, das eine Anweisung wiederholt wird, die er gar nicht gegeben hat. Somit wird diese Situation vermieden, die auf eine falsche Anweisung geflogen würde. Also lauschen und Schnauze halten - sonst kommt der Peilwagen. Kleine Anekdote am Schluß: In Zürich soll es vorgekommen sein, daß eine Lufthansa-Crew über die normale Frequenz zu Zürich-Ground eine Menübestellung durchgegeben hat (ein normalerweise alltägliches Verfahren, da viele Flight-Catering-Services, wie auch die Sky Chefs, in Funkverbindung mit den Flügen stehen, um Sonderwünsche etc. frühzeitig abzuklären), die so abwegig war, das sich wohl in Zürich jemand an die Funksicherheit gewendet hat, um einen eventuellen Schwarz-Funker zu melden. Was die Piloten bestellt hatten, weiß ich leider nicht... http://www.flightxpress.de/ubb/smile.gif Gruß, Michael Marx |
Hallo Leute,
nun muss ich mich doch in die Diskussion einmischen ! Schließlich geht es um die Ehre der Funker ;-) Als lizenzierter Amateurfunker (callsign DL6SED) muss ich mich etwas wehren, was die aussage anbelangt, dass Amateurfunker in den Flugverkehr eingegriffen haben. Richtig ist, dass man theoretisch den Flugfunk stören kann. Es gibt Sendegeräte, die für uns frei käuflich sind, wo die Geräte die gleichen Frequenzen aufweisen wie der Flugfunk. Aber die wenigsten haben so ein gerät, da AM (Amplitudenmodulation)hier nicht üblich ist, sondern überwiegend FM (frequenzmoduliert) oder SSB (single side band) bzw. cw (continius wave = morsen). Man braucht auch keine übermäsige Leistung, um theoretisch zu stören, da reichen 25 Watt aus. Mit Richtantenne sogar noch weniger. Nochmals: Funkgeräte (sog. UKW-Funkgeräte) fangen mit dem Frequenzband mit 140.000Mhz an, in FM. Flugfunk beginnt bei 108.000 Mhz, in AM. Scanner verfügen meistens über ein sehr grosses Spektrum, sind aber dadurch auf manchen QRG´s (=Frequenzen) etwas taub. scanner können nur empfangen, und nicht senden !!! Ja, es gibt natürlich auch schwarze Schafe unter den Amateurfunkern. Klaro, bzw. leider. Die riskieren aber nicht nur ihre Lizenz, sondern auch u.U. eine Gefängnistrafe, wenn sie erwischt werden. Man kann solche Störer recht leicht orten, dazu bedarf es nur 2 anderer station mit Richtantennen, die fast jeder Funker hat. Und schwuppdiewupp ist er geortet ! Fakt ist, dass ein sog. schwarzfunker den Flugverkehr gestört hat und auch andere Funkerverärgert hat. Er hatte dazu das callsign eines lizenzierten Funkers missbraucht. Und so kam man ihm auf die Schliche. http://www.flightxpress.de/ubb/mad.gif Lange Rede, kurzer Sinn: zum Thema Flugfunk gibt es ein Buch aus dem Siebelverlag "Flugfunk" wo auch die rechtliche Lage erläutert wird. Das Abhören ist insofern nicht strafbar, so lange dessen Inhalt nicht an Dritte weitergegeben wird oder der Inhalt der Sendung für andere Zwecke missbraucht wird. Abhören von sog. BOS Funkstationen (wie Polizei, Feuerwehr, etc) sind strafbar und werden polizeirechtlich verfolgt. Darunter fällt auch der Militärflugfunk auf 200 - 400 Mhz. Ich will hier nicht belehren, sondern nur ein paar Infos weitergeben http://www.flightxpress.de/ubb/eek.gif . Interessant ist auch der Flugfunk auf Kurzwelle. Da sind airliners zu hören, die z.B. aus der Karibik mit ihrer homebase in Düsseldorf Kontakt aufnehmen, weil es z.B. keine Ko...tüten mehr gibt ;-) Nur als Beispiel http://www.flightxpress.de/ubb/biggrin.gif Wer mehr Infos will, kann mit mir Kontakt aufnehmen: 145.425 Mhz FM, JN49PD http://www.flightxpress.de/ubb/biggrin.gif oder gerne, wenn´s halt sein muss, via mail Roger ?? vy 73 es 55 de DL6SED, QTH JN49PD, DOK P06 oder, für meine Flusifreunde: Jürgen |
Hallo Jürgen!
.-. .- .-. Gruß Rolf |
Hallo Leute
Ihr habt natürlich völlig recht: In der Schweiz ist es nicht verboten den Sprechfunk der Luftfahrt abzuhören. Allerdings ist es verboten andere Leute darüber zu informieren oder mithören zu lassen. Ich denke, dass ich mit dem Begriff "long landing" keine "Geheimnisse der Luftfahrt" veröffentlichte. Trotzdem werde ich es in der Zukunft lassen, hier im Forum Fragen zum Sprechfunk zu stellen. Gruss Albert |
Hallo Albert,
das ist auch nicht der richtige Weg. Offene Fragen solltest Du schon ansprechen, meine ich, denn es gibt im Forum bestimmt neben Dir einiger Leser, die da auch eine Wissenslücke haben. Unterlasse es einfach, öffentlich kundzutun, woher du den Text hast. Das reicht schon. Gruß Hans |
Hi Rolf !!
--.- .-. ...- ..--.. Ja, lassen´s wir´s dabei, sonst werden die anderen neidisch ;-) 73 de DL6SED Jürgen aus dem Schwabenland |
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