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Fiddi 12.12.2003 15:59

Bekanntgabe von Betrügern!
 
Ich habe lange überlegt, ob ich das mache aber ich will ja, dass sich andere auch gegen diese Person(en) schützen können. Ich wollte schnell jemandem helfen, der ein Cockpit für eine Flugschule gebaut hat und habe einen Throttle geliefert. Bis heute ist kein Geld eingegangen und selbst die Flugschule geht nun gegen diesen Herrn gerichtlich vor. Ist es angebracht, den Namen zu nennen oder kann ich mir da selber Schaden.
Ich habe nicht gedacht, dass ich mich in diesem Menschen so täuschen kann. Ich hoffe, dass dies die Ausnahme war, denn eigentlich liefere ich nur gegen Vorkasse. Prompt hat das einer ausgenutzt.
Ich sage immer, mit mir kann man reden, nur ehrlich sollte man sein.

Andi

Mathew 13.12.2003 08:07

Hi Andi,

ja so was gibt es - ich bin seit 12 Jahren selbständig und erlebe so etwas mehrmals im Jahr (Tendenz mal wieder steigend...) - bei mir haben Leute schon Dinge bestellt, sich vor Ort anschliessen lassen - und nach der Rechnung, bzw Mahnung haben die noch die Frechheit besessen anzurufen und zusagen das sie kein Geld haben um - nicht mal genug um gepfändet zu werden...

Gegen so etwas kannst Du Dich nicht schützen - man will ja helfen - und wird dabei über den Tisch gezogen. Oder man bleibt knallhart...aber dann kann man sich irgendwann selbst nicht mehr leiden...

Das unfaire ist nur das die ehrlichen Anwender die Zeche mitbezahlen müssen...denn vom drauflegen kannst Du einfach nicht leben...

Ciao

Mathias

jjjanezic 13.12.2003 09:15

Eigentumsvorbehalt
 
Hallo Andreas,

alsoe es gäbe schon eine Mglkt.: verkaufe Deine Sachen immer unter Eigentumsvorbehalt. Dh, dass wenn der "Käufer" nicht zahlt, Du zumindest die Ware zurückverlangen kannst (auch gerichtlich im Rahmen einer Herausgabeklage).

Die von Euch beschriebene Situation ist schlichtweg ein Ausdruck einer schlechten gesamtwirtschaftlichen Situation, die sich im Rahmne meiner Kanzlei insoferne zeigt, als die Anzahl der Exekutionen (so heißt bei uns in Ö die Vollstreckung von Titeln) enorm ansteigt....

Mathew 13.12.2003 10:15

Hi Joachim,

hast Du eine Vorstellung davon wieviel das kostet einen "Titel" auf die Ware zu bekommen (trotz verlängertem Eigentumsvorbehalt) ?
Holt Andi den throttle einfach mal so zurück macht er sich strafbar wegen Diebstahl oder Hausfriedensbruch...

Als erstes muss Andi also einen Mahnbescheid beantragen - das kostet.

Dagegen kann der "Betrüger" ohne Gründe Einspruch einlegen - damit wird Andi gezwungen zu klagen - Dazu benötigst er einen teuren Rechtsanwalt - selbstverständlich wird aus dem Geschädigten jetzt der Täter - denn bis hierher hat Andi bereits mehr an Kosten zu bezahlen als das Teil wert ist...
Wenn Andi Glück hat bekommt er innerhalb eines Jahres einen Verhandlungstermin - meistens dauert es länger.
Der "Betrüger" erscheint nicht zum angesetzten Termin- na und ? - Andi zahlt trotzdem die Anreise seines Anwaltes - und die Prozessgebühren - schliesslich war der Richter ja anwesend....der Termin wird eben um 1/2 Jahr vertagt.
Und es kommen neue Gebühren....

Dann kommen die Fragen des Richters - WARUM hat Andie denn den throttle überhaupt verkauft ?
Hat Andie eine schriftliche Bestellung ?
Stimmt die Adresse in der Rechnung auch 100 % - oder gibt es vielleicht einen kleinen Formfehler ???

Irgendwann bekommt Andi dann vielleicht sogar mal Recht - in der Regel kommt es zu einem Vergleich.

Das heisst Andi zahlt seine Gerichtskosten, seine Anwaltskosten und hat Anspruch auf seinen throttle der mittlerweile über 1 Jahr alt ist - damit kann er jetzt einen - teurern - Gerichstvollzieher auf die Reise schicken. Doch der "Betrüger" hat eben kein Geld...der throttle ist verkauft - weg...

Der Betrüger darf mittlerweile sogar ganz offiziell Konkurs anmelden - auch als Privatmensch...und ist dann sogar im Recht....

Der Andi ist in jedem Fall der "Dumme" - ob Recht oder nicht - er kann nur noch auf das Gute im Menschen hoffen.

So viel zum Thema Deutsche "Recht"sprechung....traurig - aber wahr...

Und das ist noch harmlos...ich erlebe es wirklich immer wieder

Bengel 13.12.2003 11:15

Dies ist der zivilrechtliche Teil, aber Du kannst auch strafrechtlich vorgehen, dies geht schneller und hat für den Betroffenen weitere unangenehmen Konsequenzen.

Zivilrechtlich kannst Du, sobald Du einen rechtskräftigen, pfändbaren Titel hast, auch einen Haftbefehl beantragen, dem regelmäßig stattgegeben wird. Steht der Gerichtsvollzieher mit Polizei zur Verhaftung vor dem Haus, erkennt auch der hartnäckigste Schuldner, daß er es zu weit getrieben hat, so er nicht von großer krimineller Energie getrieben ist.

Fiddi 13.12.2003 15:32

Ja, ich sehe das auch so, dass ich der Dumme bin. Wenn ich evtl. die Kosten für einen Anwalt und das Drumherum rechne und den Kosten des Throttles gegenüberstelle, wird das in keinem Verhältnis stehen. Eigentumsvorbehalt ist ja recht, nur wenn ich versuche bei besagtem Herrn anzurufen und nur kommt:"Kein Anschluß unter dieser Nummer", dann denke ich stimmt die angegebene Adresse auch nicht und er hat sich aus dem Staub gemacht.
Wenigstens gibt es ein positives, die Flugschule hat den Throttle erhalten und im Einsatz.
Ok, da werde ich jetzt damit leben müssen.

Andi

Tristar der echte 13.12.2003 16:59

Hi Fiddi

Ich würde dem die Albaner oder die Russenmafia ins Haus schicken.
Kostet dich vielleicht nochmal 1 bis 200 Euro, aber dafur bekommt der einen gewaltigen Denkzettel, und macht das nicht wieder. Sicher!!!
In unsrem Scheiss- Rechtssystem, bekommen immer die falschen recht.
Da muß man zu solch drastischen Mitteln greifen, um wenigstens moralische Genugtuung zu erlangen.
So würde ich das machen. Und dabei hätte ich keine Skrupel
Tde

Rolf 13.12.2003 18:38

Das ist kein Zeichen von einer gesamtwirschaftlich schlechten Situation wie Joachim es ausdrückt sondern von einem Verhalten höchster Charakterschwäche, um es mal vornehm auszudrücken. Man könnte auch sagen: Von kriminellem Verhalten. Was da im Moment so an Zahlungsmoral abläuft, speziell Handwerkern gegenüber spottet jeder Beschreibung aber scheinbar ist das so eine Art Kavaliersdelikt und wird vom Gesetzgeber auch nicht entsprechend hart bestraft.
Gruß
Rolf

aprico 13.12.2003 21:24

hi andi.
wenn man so etwas liest dann stimmt das einen schon sehr traurig und nachdenklich.ich denke aber, der weg geht nur über die schadensbegrenzung:
geld gegen ware.lieber einen auftrag weniger ,aber dafür keinen aufwand mit unserem rechtssystem.unsere rechtssprechung ist wie eine wundertüte für kinder .
MAN WEISS NIE WAS DABEI RAUSKOMMT.

ich bin seit 13 jahren selbstständig und weiss wovon ich spreche.
hake es als lehrgeld ab und weiter positiv nach vorne schauen.
mein motto ist, die zufriedenheit meiner kunden ist meine motivation.trotzdem bezahlt wird vorher.
gruss horst

jjjanezic 14.12.2003 11:13

Hallo Leute,

ohne hier jetzt eine rechtspolitische Diskussion anzetteln zu wollen, aber gewissen Meldungen hier möchte ich doch schon sehr entschieden entgegen treten:

1. Das Strafrecht ist (und kann es auch nicht sein) nicht die Abhilfe für nicht funktionierenden zivilrechtlichen Rechtsschutz.

2. Halte ich Ratschläge, wie die "Albaner" (oder sonst wen) auf den Plan zu rufen, erstens für fremdenfeindlich (falls Du es noch nicht bemerkt haben solltest: es gibt auch nicht kriminelle Ausländer und die sind rein statistisch sogar in der Mehrheit) und zweitens für rechtspolitisch extrem fragwürdig. Schon mal was von Selbsthilfeverbot gehört?

3. Wenn bei Euch in der BRD das mit dem Mahnbescheid praktisch so abläuft, dann entspricht dies nicht den Verhältnissen in Ö. Bei uns werden (aus meiner juristischen Praxis geschätzt) 90% aller Zahlungsbefehle (so heißen bei uns die Mahnbescheide) rechtskräftig, werden also nicht beeinsprucht. Dann hast Du zumindest für 30 Jahre einen Titel (Ö). Die Kosten hiefür sind verschwindend (bei uns orientieren sich die Kosten am Streitwert und dieser ist bei einem Throttle ja nicht wirklich exorbitant).

4. Wenn Du (Mathew) meinen Artikel genau liest, stellst Du fest, dass bei einer Herausgabeklage aufgrund eines Eigentumsvorbehaltes kein Mahnverfahren möglich ist.

5. Es ist doch ein Ausdruck schlechter gesamtwirtschaftlicher Lage. Die EU führt regelmäßig Untersuchungen durch über die Zahlungsmoral in den einzelnen Mitgliedsstaaten. Aus diesen Studien ist eindeutig ein positiver tradeoff zwischen diesen beiden Größen ablesbar. Bei einer Verbesserung der allgemeinen Wirtschaftslage ist auch wieder eine Verbesserung der Zahlungsmoral zu erwarten.

6. Auch ich bin selbständig und auch ich mache immer wieder solche Erfahrungen. Daher auch meine Meinung: lieber mehr Zeit mit dem Flusi verbringen als nachher dem Geld nachlaufen. ;-))
Aber de Frage war ja, was man tun kann. Und das habe ich versucht aufzuzeigen....

Schönen Sonntag

Atze 14.12.2003 11:49

Hallo Leute.

Für unseren Fiddi tut dies sehr doll leit, aber wass kann er da groß machen. "Nachbarschaftshilfe" von den Russen oder Albanern geht leider nicht, aber ich habe eine Internetadresse für dich, villeicht nützt sie dir.

www.russisch-inkassso.de


mfg, Atze.

Hendrik 17.12.2003 14:15

Hallo Andi,

das ist schlichtweg eine "Sauerei" (entschuldigt den Ausdruck).
Da macht sich jemand die Mühe und bastelt so ein geniales Teil, schließt es u.U. auch noch an - Und was ist???

Leider gibt es ja scheinbar kaum eine einfache und kostengünstige Möglichkeit solche Leute dranzukriegen :motz:

Daher würde ich in Zukunft vielleicht auf Vorkasse bestehen. Solange das Geld nicht da ist, gibts auch keine Ware.

Leider müssen darunter auch die ehrlichen Leute leiden, denen das wie fehlendes Vertrauen gegenüber Ihrer Person vorkommt, aber wenn man einmal die bittere Erfahrung gemacht hat, bleibt einem wohl keine Wahl!?

Als einziger Trost bleibt Dir immerhin, dass es der Throttle an die vorgesehene Stelle geschafft hat und dort seinen Zweck erfüllt (Auch wenn dies ein schwacher Trost ist).



Viele Grüße,
Hendrik

Fiddi 17.12.2003 19:47

Leider muß ich erwähnen, dass da noch jemand aus dem Forum ist und seine Ware nicht bezahlt. Bei einem Betrag von € 38,80 habe ich keine Vorkasse gemacht. Der Käufer hat mir bestätigt, dass die Ware in der Schweiz angekommen ist und hat nach über einem Monat immer noch nicht bezahlt. Wegen so einem kleinen Betrag, das ist traurig. Es kann ja auch sein, dass ich jemand zu unrecht beschuldige, auch bei einer Überweisung kann mal ein Fehler passieren. Aber nachdem sich die Person auch nach mehrmals geschriebenen Mails nicht bei mir meldet, wird da schon was Wahres dran sein. Auch ein Aufruf hier über das Forum hat nichts genützt.
Und wie schon Hendrik geschrieben hat, die ehrlichen Leute müssen darunter leiden. Ich verstehe nun die Firmen, welche ihre Waren nur noch per Vorkasse oder Nachnahme ausliefert. Ok, wenn Leute meinen dies so auszunützen, kommt eben von mir die Gegenreaktion.

Andi

A320-Swiss 17.12.2003 20:35

Hallo Leute


Mit dem aus der Schweiz meint er mich.
Habe Dir jetzt auch nee Mail gesendet Andi, wo ich Dir geschrieben habe das da was bei der überweisung nicht geklappt hat, und ich Morgen persönlich auf der Bank die überweisung machen werde.
Zudem hatte ich in den letzte 2-3 Wochen genügend stress unter anderem auch mit der HP die ja Offline war, dadurch bekam ich auch gar keine Mails die an @homecockpit gesendet wurden.


Schönen Abend noch

Gruss Daniel

Nils 18.12.2003 08:38

Hallo,

grundsätzlich ist die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes sinnvoll, wobei ich zugeben muss, dass die Vollstreckung einer Herausgabeklage oft daran scheitert, dass der Käufer die Ware weggegeben hat. Die Strafrechtliche Sanktion hilft dir im zweifel wenig. Um eine Verurteilung wegen Betruges zu erreichen, müsste das Gericht zur Überzeugung gelangen, dass der Käufer vorsätzlich gehandelt hat. Dies nicht einfach nachzuweisen,es sei denn, derjenige hat beispielsweise bereits eine EV abgegeben oder er ist wegen dieser Bestellungen bereits bekannt.

Eine interessante Alternative ist ein Insolvenzantrag. Bei 38 € sicher nicht einfach, den Eröffnungsgrund glaubhaft zu machen, aber bei mehreren hundert € schon.

Das Insolvnezverfahren führt bei Privatleuten zwar regelmäßig nicht dazu, dass die Sache herausgeben wird, aber so ein Verfahren ist für den Betroffenen sehr unangenehm. Will er das Verfahren abwenden, muss er den Antragsteller zur Rücknahme bewegen. Dies erfolgt in der Praxis durch Zahlung der Verbindlichkeit. Das Verfahren wird zu selten angewandt, weil eine Vielzahl der Juristen keine Kenntnisse über das Insorecht haben. Die Krankenkassen fahren damit in der Regel gut.

Ein Haftbefehl lässt sich in der Praxis nicht einfach realisieren. Der Erlass ist ehr selten. Ein Vorführbefehl wird wesentlich ofter erlassen, wenn überhaupt.

Nils


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