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Online-Casino: Teilnahme erlaubt?
Diese Online-Casinos werden ja immer populärer. Soviel ich weiß, darf man als Österreicher ja nicht an ausländischen Gewinnspielen teilnehmen. Das gilt somit auch für Online-Casinos, oder? Beispielsweise www.casino-club.com, da steht der Server auf den Niederländischen Antillen.
Kennt sich von Euch jemand mit der Rechtslage aus? |
also wenn´s der casino-betreiber nicht ausdrücklich verbietet kannst du als österreicher natürlich daran teilnehmen.
lg woodz |
meines wissens hat das nix mit dem betreiber zu tun,
sondern ist es laut österr. gesetz verboten an ausländischen glücksspielen teilzunehmen, ja es ist sogar strafbar. http://www.aknoe.at/akpresse.nsf/0/3...9?OpenDocument ciao ciao |
Dachte ich mir doch. Andererseits - wenn ich jetzt nicht im Internet spiele, sondern nach Slowenien oder nach Las Vegas fahre und dort in einem Casino spiele, mache ich mich somit auch strafbar, oder???
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oh...
sorry für die falschinfo...da mach ich mich morgen schlau. lg woodz |
Der § 56 des österreichischen Glücksspielgesetz lautet in seiner derzeit gültigen Fassung:
"§ 56. (1) Verboten ist: 1. Das Entgegennehmen von Einsätzen für ausländische Glücksspiele im Inland; 2. die Zurverfügungstellung oder die Ermöglichung der Zurverfügungstellung von Möglichkeiten zur Teilnahme an ausländischen Glücksspielen aus dem Inland. (2) Der Verstoß gegen die in Abs. 1 enthaltenen Verbote wird bei vorsätzlicher Begehung mit einer Geldstrafe bis zu 300 000 S, ansonsten mit einer Geldstrafe bis zu 40 000 S geahndet. (3) Verboten ist auch die Teilnahme an ausländischen Glücksspielen, wenn die erforderlichen Einsätze vom Inland aus geleistet werden. Der Verstoß gegen dieses Verbot wird bei vorsätzlicher Begehung mit einer Geldstrafe bis zu 100 000 S, ansonsten mit einer Geldstrafe bis zu 20 000 S geahndet." (ohne Berücksichtigung der Novellen aufgrund des €). Daher: Spielen im Ausland erlaubt, wenn Einsatz auch im Ausland erfolgt. Spielen über Internet nur bei konzessionierter Spielbank, und das sind nur die Casinos Austria. Grüsse leatherman |
@hansolo
nein, du bist nur strafbar, wenn du den einsatz im inland leistest! wenn du ins ausland fährst und dort spielst, dürfte es kein problem darstellen. Zitat:
woodz edit: doppelt hält besser ;) |
Ah, vielen Dank für die Aufklärung! Hmm, heisst das jetzt wiederum, wenn ich beispielsweise nach Deutschland fahre und dort in einem Internet-Cafe online Casino spiele, ist das wieder erlaubt? :D
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gibt doch eh auch österreichische online casinos, sogar von bzw in zusammenarbeit mit den Casinos Austria :)
warum also in die ferne schweifen? :D |
Hmm, hast recht, beispielsweise www.win2day.at ... werd das mal ausprobieren :)
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HanSolo:
ja wenn du es so machen möchtest, würdest du dich dabei NICHT strafbar machen, da du ja den spieleinsatz dann nicht im inland leistest... ciao ciao |
Ich würde generell von den Online-Casionos abraten. Nicht unbedingt, weil es strafbar ist, aber vielmehr eine unsinnige Geldvernichtung.
Diese Casinos sind - weil privat und oft nicht kontrolliert - oft auf Gewinnmaximierung und auf abzocke optimiert. Wenn Du schon unbedingt spielen willst, dann gehe zu den Casinos Austria. Ciao Oliver |
Zitat:
Ich denke, daß man beispielsweise win2day.at schon vertrauen kann, da es von den Österreichischen Lotterien und den Casinos Austria betrieben wird. Windige ausländische Online-Casinos würd ich eh nie benutzen ... |
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bist du etwa ein counter?
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vereinfacht gesagt ist das einer, der beim blackjack die karten "zählt".
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Uh nein, das mach ich nicht. Ich hab bisher fast ausschließlich Roulette gespielt. Ist aber eine gute Anregung ... :D
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Hallo liebe Gemeinde,
Hab leider nur die Hälfte aller Postings gelesen, frage mich aber warum ich Spielaufforderung aus Deutschland bekomme wie z. B. Teilnahme an der NKL oder SKL? Das müsste ja auch nicht erlaubt sein ?! Wenn das strafbar ist/wäre, dann müsste man als Staat die jeweiligen Betreiber informieren, das dies in Österreich nicht legal ist. Da dies aber bisher nicht stattgefunden hat, denke ich dass auch die Online Casinospiele erlaubt sind. Es soll mir jemand dahinterkommen, dass ich bei einem verboteten Spiel teilgenommen habe. (was ich noch nicht getan habe, da ich sehr daran zweifle jemals was zu gewinnen:( ) |
Ganz abgesehen von alledem ... ist dieses Gesetz nicht völlig veraltet, in Zeiten eines vereinten Europa :confused:
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Naja, das Glücksspielmonopol gibt es ja trotz Eu immer noch.
Außerdem haben Casinobetreiber sehr hohe Auflagen (Stichwort Spielsucht). Jak |
Zitat:
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definitiv verboten.
nur: i-net ist rechtsfreier raum, auch wenn manche regierungen was anderes glauben. rep ö verklagt grandkaymans :roflmao: |
Zitat:
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In der Kronenzeitung anounciert regelmäßig
und ganzseitig WEWEWE:casino-club.com ! Da könnte man ja meinen, wenn die das dürfen dann darf Herr/Frau Österreicher auch dort spielen - warum auch nicht, wozu sonst die Werbung. Aaaaber dann ließt man in deren AGB (die man ja immer zuerst lesen sollte): §3 Der Spieler versteht die Standards und Gesetze hinsichtlich der Spiele in dem Rechtsgebiet, aus dem der Spieler sich einloggt. Der Spieler ist vollständig und uneingeschränkt zur Teilnahme an den Spielen berechtigt. Die Teilnahme des Spielers an den Spielen ist nicht durch eine staatliche Behörde in seinem Rechtsgebiet verboten. Also weisen die ja darauf hin, d.h. für Herrn u. Frau Österreicher Kronenzeitungleser der die Announce durch Kauf der Zeitung zwar mitfinanziert: Spielen darf er nicht, seine Deppensteuer darf er nur an den Österr. Staat abliefern der übrigens auch gerne mit seinem "Win2Day.at" wirbt Die Announce in der KZ ist also eine Seite für die er zwar bezahlt mit der er sich aber höchstens die Schuhe ausstopfen kann oder seinen Allerwertesten reinigen.. |
Zitat:
Und daher - Schluß jetzt (sagt die Vernunft, die Erfahrung anderer und meine Geldbörse ;) ) Ciao Oliver |
Zitat:
Und der Staat Österreich kann seinen Bewohnern durchaus sachen verbieten. @HanSolo Aber es geht auch um die Stimmung in einem Casino, und die gibts online halt eher nicht. Jak |
Zitat:
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