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-   -   Chip-Tuning für VW Turbodiesel - Pro/Kontra (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=118198)

Theoden 09.12.2003 18:36

Chip-Tuning für VW Turbodiesel - Pro/Kontra
 
Ich, weiss es gab hier bereits einen Thread darüber, aber da gings durchwegs um neuere TDI Modelle.

Proband: VW Golf III Variant
1896ccm(1.9l) Turbodiesel mit 55kw/75Ps (Motornummer: AAZ606165 )

Der Kombi ist mit seinen 1170kg Eigengewicht eben nicht der flotteste, einfach viel zu träge...sehr lästig wenn man jeden Tag über 100km auf der B7 unterwegs ist und dabei zwangsläufig LKW's überholt :rolleyes:

Kennt also jemand ein(e) Forum/Plattform für Österreich um sich ein wenig schlauzumachen?

Direkte Vorschläge/Anregungen werde natürlich ebenfalls dankbar angenommen.

Zahlt sich Chiptuning bei diesem Auto/Motor überhaupt aus?

Welche Vor/Nachteile birgt das?

Muss Chiptuning in Ö typisiert werden?

Wenn nein, steigt die Versicherung im Fall des Falles nicht wegen Modifikationen aus?

Fragen über Fragen...

maXTC 09.12.2003 18:39

beim TDI zahlt es sich aus, beim TD meiner meinung nach nicht. der hat auch noch keinen ladeluftkühler, viel mehrleistung wird ein chip nicht bringen. (~7-12ps)

jede änderung am KFZ muss typisiert werden (ausser das anbauteil hat ein E-prüfzeichen).

mir ist kein fall bekannt, wo ein tuning chip typisiert wurde. vielleicht hat sich da schon was geändert, vor ein paar jahren wurde es abgelehnt.

und natürlich ist es gesetzteswirdig, wenn du mit mehr PS steuern am finanzminsterim vorbefährst. ;)

jayjay 09.12.2003 18:48

wieviel km hat denn das auto?

also bei über 100.000 würd ich die finger vom chip-tuning lassen ...


chiptuning muss typisiert werden, nur wirds momentan noch nicht allzu streng kontrolliert, deshalb lassens die wenigsten typisieren. solltest du einen unfall haben und die versicherung merkt was vom chip steigt sie dir mit garantie aus - dann hast du ein problem :rolleyes:

ich weiss aus eigener erfahrung (praktikum bei der generali), dass die versicherungen hier bald strenger vorgehen und genauer kontrollieren werden - bei der generali habens zb. gerade erst kürzlich hier speziell geräte angeschafft ...

also wenn, dann typisieren lassen - kostet dann aber auch mehr!

frazzz 09.12.2003 18:51

was willst bei 55kw chiptunen?

56kw?




:rolleyes:


die haftpflicht kann ned aussteigen, ausser der chip hat den unfall verursacht :heul:

wenn du mehr leistung brauchst tausch gegen tdi

Theoden 09.12.2003 18:58

186.000 km

Aber wenn die Versicherungen wirklich wegen einem Chip aussteigen, und die Leistungssteigerung bei dem Motor so gering ist,wirds wohl nichts.

Aber vielleicht postet jemand noch etwas optimistisches...:D

jayjay 09.12.2003 19:00

Zitat:

Original geschrieben von frazzz


die haftpflicht kann ned aussteigen, ausser der chip hat den unfall verursacht :heul:


da bist du aber falsch informiert.

chip = mehr leistung = bremsen unterdimensioniert = haftpflicht steigt aus! du kannst mir glauben, die versicherungen finden eine "ausrede", dass sie nicht zahlen müssen - und eine solche zu finden ist da ja wirklich nicht schwer ...

Theoden 09.12.2003 19:00

Zitat:

Original geschrieben von frazzz
was willst bei 55kw chiptunen?

56kw?


Weil ich davon keine Ahnung hab, erstelle ich auch einen Thread. ;)

frazzz 09.12.2003 19:02

Zitat:

Original geschrieben von jayjay
da bist du aber falsch informiert.

chip = mehr leistung = bremsen unterdimensioniert = haftpflicht steigt aus! du kannst mir glauben, die versicherungen finden eine "ausrede", dass sie nicht zahlen müssen - und eine solche zu finden ist da ja wirklich nicht schwer ...

da hilft keine ausrede, das sagt das gesetz.
da muss der versicherer schon nachweisen, das der chip den unfall verursacht hat und der halter grob fahrlässig gehandelt hat.

jayjay 09.12.2003 19:02

Zitat:

Original geschrieben von Theoden
186.000 km

also bei dem km-stand würd ich mir über ein chip-tuning wirklich mehr keine gedanken machen ...

jayjay 09.12.2003 19:08

Zitat:

Original geschrieben von frazzz
da hilft keine ausrede, das sagt das gesetz.
da muss der versicherer schon nachweisen, das der chip den unfall verursacht hat und der halter grob fahrlässig gehandelt hat.

chip-tuning und zb. die bremsen nicht auf die gewonnene leistung anpassen ist bereits grob fahrlässig. und wer bitte passt schon seine bremsen aufs chip-tuning an?

aber das wird dir deine versicherung gerne bestätigen ;)

frazzz 09.12.2003 19:08

Zitat:

Original geschrieben von Theoden
Weil ich davon keine Ahnung hab, erstelle ich auch einen Thread. ;)
war ja kein angriff :D

jeder seriöse tuner wird dir bestätigen, das mehr als 10-15% mehr leistung standfest auf einem serienmotor mittels chiptuning nicht möglich sind.

also in deinem fall realistische 62 kw, die du nicht wirklich spürst.



z.b. öttinger gibt 10 mehr-ps mittels llk u.a. änderungen um teures geld.


imho ist der ümstieg auf einen tdi der bessere schritt.

frazzz 09.12.2003 19:13

Zitat:

Original geschrieben von jayjay
chip-tuning und zb. die bremsen nicht auf die gewonnene leistung anpassen ist bereits grob fahrlässig. und wer bitte passt schon seine bremsen aufs chip-tuning an?

aber das wird dir deine versicherung gerne bestätigen ;)


also wenn deine bremsen 10% mehrleistung nicht verkraften, wirf dein auto weg, und zwar ganz weit weg.

weil, ein vollbeladenes auto bergab wird wohl die bremsen mehr fordern als 2 km/h mehr Vmax die du eh nicht fahren darfst.

Theoden 09.12.2003 19:13

Ein Motorwechsel ist aber viel zu aufwendig...und vermutlich viel zu teuer. Und müsste wieder typisiert werden. Und da hätt ich dann gern auch eine bessere Bremsanlage. Also kann ich das ganze wohl abschreiben.

:heul:

frazzz 09.12.2003 19:15

Zitat:

Original geschrieben von Theoden
Ein Motorwechsel ist aber viel zu aufwendig...und vermutlich viel zu teuer. Und müsste wieder typisiert werden. Und da hätt ich dann gern auch eine bessere Bremsanlage. Also kann ich das ganze wohl abschreiben.

:heul:


äähem, ich meinte das auto wechseln, nicht den motor. ;)


tuning benötigt ein vernünftige basis und ist ein fass ohne boden.

beim chip bleibt es ja nicht. damit der chip vernünftig funktioniert kommt zumindest ein luftfilter und ein sportauspuff dazu.

danach änderungen am ansaugtrakt, andere einspritzdüsen....




im endeffekt ist dann ein stärkerer gebrauchtwagen, selbes bj etwa, der günstiger weg zu mehr ps.

und ganz legal auch noch dazu.










...ein 110ps-tdi macht dann schonwieder sinn beim chippen :hehe:

jayjay 09.12.2003 19:21

Zitat:

Original geschrieben von frazzz
also wenn deine bremsen 10% mehrleistung nicht verkraften, wirf dein auto weg, und zwar ganz weit weg.

weil, ein vollbeladenes auto bergab wird wohl die bremsen mehr fordern als 2 km/h mehr Vmax die du eh nicht fahren darfst.


keine angst, mein auto (bremsen) würds schon aushalten - und mir reichen meine ps, wenn ich mehr will kauf ich ein ps-stärkeres auto ;)

ich weiss ja selber, dass es nicht immer ganz logisch ist, aber es gibt gutachten die anderes besagen, die versicherungen werden da strenger - und ich würds nicht draufankommen lassen ...
habe zb. selber einen fall erlebt, wo die versicherung wegen einer modifizierten beleuchtung (breitere reifen hatte der glaub auch noch - beides nicht typisiert!) ausgestiegen ist - auch nicht unbedingt logisch ... :rolleyes:

ausserdem: gibts überhaupt tuner, die bei 180.000km noch einen chip einbauen? :confused:

renew 09.12.2003 19:22

Die Geschichte mit dem nicht typisierten "Zubehör" und dem Versicherungsschutz würd mich auch interessieren.

Eben wie leicht/schwer kann da die Versicherung auf ihre Versicherungsleistung verzichten?

Und wegen 10% Mehrleistung kann die Bremsanlage sicher net unterdimensioniert sein - soviel könnte evt. schon die Leistungsstreuung der Motoren ausmachen....

frazzz 09.12.2003 19:30

unterscheide kasko und haftpflicht.



haftpflicht muß immer bezahlen, kann sich aber aus genau angeführten gründen regressieren (geld vom versicherten zurückfordern).


das bedeutet aber meist klage bei gericht, da keiner freiwillig zahlen wird, der ned bsoffen war.

somit beweislast beim kläger (versicherer).


die kasko kann schon bei obligenheitsverletzung (verstoß gegen vetragsbedingungen) aussteigen.

ruffy_mike 09.12.2003 19:41

Ich glaube nicht, dass du viel mehr aus dem Auto rausholen kannst. Wobei, wenn der Variant wirklich < 1200 kg hat, ist er eh ein Leichtgewicht! Aber zu wenig PS sind's trotzdem, damit ordentlich Druck dahinter ist.

Das mit den unterdimensionierten Bremsen halte ich für nicht sehr standfest, weil der Chip das Auto in der Regel nicht wirklich viel schneller macht (er hebt bestenfalls die elektronisch! begrenzte Vmax auf), sondern bringt einfach ein höheres Drehmoment. Das beste Beispiel ist der 1,9er JTD von meinem Dad, der reisst nach dem Chiptuning nun wirklich mehr an.

Aber wie frazzz schon geschrieben hat, das Auto muss mal von Haus aus Tunig-"würdig" sein, dass sich sowas lohnt!

jayjay 09.12.2003 19:43

werde mich morgen mal genauer bei meiner versicherung erkundigen.

mir wurde sowohl im praktikum bei der generali, als auch von meiner versicherung (vlv) was anderes gesagt.

bei meinem autohändler (porsche dornbirn) haben sie mir das ganze auch anders erklärt ... drum war/bin ich mir da eigentlich ziemlich sicher, dass zwar der haftpflicht-versicherer zuerst zahlen muss, dann aber das geld relativ problemlos (wenn nötig halt über den rechtsweg) wieder zurückfordern kann, sollten am fahrzeug gewichtige nicht typisierte modifizierungen (nachweislich!) vorgenommen worden sein.
soweit sind wir uns ja glaub einig, oder?
die frage ist jetz halt ob chip-tuning ein gewichtiger eingriff ist - und meines wissens eben schon (werde mich aber erkundigen, interessiert mich jetzt selber!).
fakt ist auch, dass die versicherungen geldnot haben und sich drum um jeden cent streiten werden - deshalb hier auch die geplante strengere vorgehensweise gegen nicht-typisiertes chip-tuning.

bei besagtem fall (andere beleuchtung und breitreifen, vielleicht auch sonst noch was) weiss ich das sogar sicher (haftpflicht ausgestiegen!), weil ich da überall "dabei" war - da ist die versicherung prompt ausgestiegen und ein bmw-fahrer aus einem anderen kulturkreis durfte kräftig zurückzahlen (und wird auch heute und länger noch dran sein) ...

frazzz 09.12.2003 19:47

Zitat:

Original geschrieben von jayjay
drum war/bin ich mir da eigentlich ziemlich sicher, dass zwar der haftpflicht-versicherer zuerst zahlen muss, dann aber das geld relativ problemlos (wenn nötig halt über den rechtsweg) wieder zurückfordern kann, sollten am fahrzeug gewichtige nicht typisierte modifizierungen (nachweislich!) vorgenommen worden sein.
soweit sind wir uns ja glaub einig, oder?


nein, da sind wir uns nicht einig.


nur wenn diese änderungen ursächlich am unfall schuld sind.

also, zb, der chip den motor auf vollgas stellt und es deswegen zum unfall kommt und der versicherer nachweisen kann, das nicht der fahrer vollgas gegeben hat :eek:

PowerPoldi 09.12.2003 19:52

Da ich nicht weiß ob Du eher ein Stangler oder im Drehzahlkeller Herumnudler bist; für letzteren hätt ich einen einfachen TIP:

Mal auf der Autobahn etliche km im Drehzahlbereich von 3000-4000 upm fahren, das putzt jede Rußablagerungen raus.

frazzz 09.12.2003 20:00

Zitat:

Original geschrieben von PowerPoldi
Da ich nicht weiß ob Du eher ein Stangler oder im Drehzahlkeller Herumnudler bist; für letzteren hätt ich einen einfachen TIP:

Mal auf der Autobahn etliche km im Drehzahlbereich von 3000-4000 upm fahren, das putzt jede Rußablagerungen raus.



http://www.wcm.at/forum/images/icons/icon14.gif


und noch 5 liter super+ dazu tanken :D

jayjay 09.12.2003 20:02

Zitat:

Original geschrieben von frazzz


also, zb, der chip den motor auf vollgas stellt und es deswegen zum unfall kommt und der versicherer nachweisen kann, das nicht der fahrer vollgas gegeben hat :eek:


bei sowas wäre der chip-hersteller (bzw. bei mangelhaftem einbau die werkstatt) zivilrechtlich haftbar.

deiner theorie zufolge könnte dann ja jeder an seinem auto rumbasteln wies ihm grad taugt? :rolleyes:

die frage ist jetzt halt was ist "ursächlich" - wenn ein auto schneller beschleunigt (=chiptuning) und deshalb (wegen der höheren erreichten geschwindkeit) im konkreten fall einen längeren bremsweg hat und statt mit 30km/h mit 50km/h in ein anderes reindonnert, dann ist das chip-tuning für die 20km/h mehr "ursächlich" - 3km/h mehr reichen da sicher - und, wer fahrt nicht 3km/h zu schnell ... und schon hat die versicherung gewonnen ...

alles eine frage der interpretation. der versicherer wird selbstverständlich behaupten, dass chip-tuning gerade deswegen typisiert werden muss um eventuell daraus entstehende schäden miteinzukalkulieren. :rolleyes:

also ich würds nicht draufankommen lassen ...


edit: hab jetzt gerade meinen versicherungs-fuzzi angerufen und der hat mir das so bestätigt. kann mir auch schwer vorstellen, dass die versicherungen da unterschiedlich agieren :confused: :confused: :rolleyes:

frazzz 09.12.2003 20:06

Zitat:

Original geschrieben von jayjay
bei sowas wäre der chip-hersteller (bzw. bei mangelhaftem einbau die werkstatt) zivilrechtlich haftbar.

deiner theorie zufolge könnte dann ja jeder an seinem auto rumbasteln wies ihm grad taugt? :rolleyes:

die frage ist jetzt halt was ist "ursächlich" - wenn ein auto schneller beschleunigt (=chiptuning) und deshalb (wegen der höheren erreichten geschwindkeit) im konkreten fall einen längeren bremsweg hat und statt mit 30km/h mit 50km/h in ein anderes reindonnert, dann ist das chip-tuning für die 20km/h mehr "ursächlich" - 3km/h mehr reichen da sicher - und, wer fahrt nicht 3km/h zu schnell ... und schon hat die versicherung gewonnen ...

alles eine frage der interpretation. der versicherer wird selbstverständlich behaupten, dass chip-tuning gerade deswegen typisiert werden muss um eventuell daraus entstehende schäden miteinzukalkulieren. :rolleyes:

also ich würds nicht draufankommen lassen ...


edit: hab jetzt gerade meinen versicherungs-fuzzi angerufen und der hat mir das so bestätigt. kann mir auch schwer vorstellen, dass die versicherungen da unterschiedlich agieren :confused: :confused: :rolleyes:


jeder wie er meint.

ich lass mich auf sowas gar nicht ein, bei meinen autos ist alles typisiert, es gibt sogar ein bremsgutachten :p


btw: was ein versicherer behauptet ist mir völlig egal.
das sind eben nur behauptungen, die bewiesen werden müssen.
die erfahrung macht mich in diesem punkt sicher...

Theoden 09.12.2003 20:07

Zitat:

Original geschrieben von powerpoldi
Da ich nicht weiß ob Du eher ein Stangler oder im Drehzahlkeller Herumnudler bist; für letzteren hätt ich einen einfachen TIP:

Mal auf der Autobahn etliche km im Drehzahlbereich von 3000-4000 upm fahren, das putzt jede Rußablagerungen raus.

Nein, ich dreh ihn eigentlich immer bis 4.000 aus..sonst geht ja überhaupt nix weiter. :rolleyes:
Das mag bei einem Diesel nicht sehr sinnvoll sein, aber noch langsamer beschleunigen pack ich nicht.

jayjay 09.12.2003 20:10

Zitat:

Original geschrieben von frazzz
jeder wie er meint.

ich lass mich auf sowas gar nicht ein, bei meinen autos ist alles typisiert, es gibt sogar ein bremsgutachten :p


dann hast ja nichts zu befürchten ;)

trotzdem würde mich interessieren, wieso du alles typisieren hast lassen (kostet ja ned wenig), wenn man es deiner meinung nach gar nicht müsste? :rolleyes:

wenn man bedenkt, dass in diesem forum auch kinder mit führerschein mitlesen/schreiben (siehe "109 im ortsgebiet") finde ich es fahrlässig ;), wenn man die glauben lässt, dass man modifikationen am auto nicht typisieren muss bzw. dass versicherungsmässig nicht viel passieren kann. :rolleyes:

frazzz 09.12.2003 20:16

Zitat:

Original geschrieben von jayjay
dann hast ja nichts zu befürchten ;)

trotzdem würde mich interessieren, wieso du alles typisieren hast lassen (kostet ja ned wenig), wenn man es deiner meinung nach gar nicht müsste? :rolleyes:

wenn man bedenkt, dass in diesem forum auch kinder mit führerschein mitlesen/schreiben (siehe "109 im ortsgebiet") finde ich es fahrlässig ;), wenn man die glauben lässt, dass man modifikationen am auto nicht typisieren muss. :rolleyes:

zitier ich mich halt selbst, wennst weiter oben nicht lesen magst:

tuning benötigt ein vernünftige basis und ist ein fass ohne boden.

beim chip bleibt es ja nicht. damit der chip vernünftig funktioniert kommt zumindest ein luftfilter und ein sportauspuff dazu.

danach änderungen am ansaugtrakt, andere einspritzdüsen....




im endeffekt ist dann ein stärkerer gebrauchtwagen, selbes bj etwa, der günstigere weg zu mehr ps.

und ganz legal auch noch dazu.


----





moral aus der geschicht:
einen chip allein, den typisier ich nicht :hehe:

ruffy_mike 09.12.2003 20:23

Zitat:

Original geschrieben von jayjay
wenn man bedenkt, dass in diesem forum auch kinder mit führerschein mitlesen/schreiben (siehe "109 im ortsgebiet") finde ich es fahrlässig ;), wenn man die glauben lässt, dass man modifikationen am auto nicht typisieren muss bzw. dass versicherungsmässig nicht viel passieren kann. :rolleyes:
:lol:

Ich hoffe, dass dieser Thread jetzt nicht bald geschlossen wird - aber stimmt! Wir haben im Forum ja einen PS-Experten :D

frazzz 09.12.2003 20:26

Zitat:

Original geschrieben von ruffy_mike
:lol:

Wir haben im Forum ja einen PS-Experten :D


einen?


ein ganzes team :lol:



btw: verantwortung für den ichfürchtmichimdunklen & co übernehme ich sicher nicht. sind ja alles vollmündige erwachsene :rolleyes:

frazzz 09.12.2003 20:35

@jayjay:

ich hab aber jetzt das umgekehrte problem:

ich hab was typisiert, was jetzt nicht am auto ist.
was ist wenn ich jetzt einen unfall habe?
kann sich der haftpflicht-versicherer abputzen?

renew 09.12.2003 20:39

Die Gschicht mit den Breitreifen würd mich etwas näher interessieren....
Was ist da passiert, dass die Versicherung ihre Leistung wegen breiterer Reifen zurück verlangt?

Wie viel waren die breiter als die Originalbereifung?
Was ist wenn man eine "Herstellerfreigabe" vom Fahrzeughersteller für diese Reifenbreite hat (sprich, der Fahrzeughersteller sagt diese Reifendimension macht auf diesem Fahrzeug keine probleme blablabla) - ohne dass es bei der Landesregierung etc. typisiert wird?
Außerdem verbessert sich in den meisten fällen ja die Fahreigenschaften mit breiteren Reifen - sicher wenn man bei 150 und starkem Regenfall auf der Autobahn ins Aquaplaning kommt würd ich schon sagen, dass die Reifen einen "ursächlichen" Zusammenhang mit dem Unfall haben - aber sonst (z.b. Bremsen im Trockenen....)

Vielleicht kannst mir ja dazu was erzählen, würd mich ziemlich interessieren... ;)

jayjay 09.12.2003 20:41

Zitat:

Original geschrieben von frazzz
@jayjay:

ich hab aber jetzt das umgekehrte problem:

ich hab was typisiert, was jetzt nicht am auto ist.
was ist wenn ich jetzt einen unfall habe?
kann sich der haftpflicht-versicherer abputzen?


wenn du den chip rausgenommen hast - und die stärkeren bremsen drinnengelassen hast wohl eher nicht ...

wenn du aber den chip drinnen gelassen hast - und wieder schwächere bremsen reingebaut hast :D hast wieder das selbe problem wie oben.

denk ich mir mal ...

frazzz 09.12.2003 20:46

quote:
--------------------------------------------------------------------------------
Original geschrieben von frazzz
@jayjay:

ich hab aber jetzt das umgekehrte problem:

ich hab was typisiert, was jetzt nicht am auto ist.
was ist wenn ich jetzt einen unfall habe?
kann sich der haftpflicht-versicherer abputzen?
--------------------------------------------------------------------------------



Zitat:

Original geschrieben von jayjay
wenn du den chip rausgenommen hast - und die stärkeren bremsen drinnengelassen hast wohl eher nicht ...

wenn du aber den chip drinnen gelassen hast - und wieder schwächere bremsen reingebaut hast :D hast wieder das selbe problem wie oben.

denk ich mir mal ...

ganz anders:

die spoilerlippe vom evo-modell fehlt

a.) ist sie nicht lieferbar

b.) komme ich mit der evospoilerei auf unter 9cm, geschweige denn, ich kann die jetzt vorgeschriebenen 11cm bodenfreiheit einhalten.

c.) möcht ich nicht ständig zur ma46 pilgern, obwohl die evo-teile seit 1988 typisiert sind, inklusive 7,0cm bodenfreiheit

d.) erklär das einem unverständigen rennleiter oder ma46-beamten.

e.) was soll ich mich da um behauptungen irgenwelcher verischerer kümmern?

jayjay 09.12.2003 20:49

Zitat:

Original geschrieben von LLR
Die Gschicht mit den Breitreifen würd mich etwas näher interessieren....
Was ist da passiert, dass die Versicherung ihre Leistung wegen breiterer Reifen zurück verlangt?

Wie viel waren die breiter als die Originalbereifung?
Was ist wenn man eine "Herstellerfreigabe" vom Fahrzeughersteller für diese Reifenbreite hat (sprich, der Fahrzeughersteller sagt diese Reifendimension macht auf diesem Fahrzeug keine probleme blablabla) - ohne dass es bei der Landesregierung etc. typisiert wird?
Außerdem verbessert sich in den meisten fällen ja die Fahreigenschaften mit breiteren Reifen - sicher wenn man bei 150 und starkem Regenfall auf der Autobahn ins Aquaplaning kommt würd ich schon sagen, dass die Reifen einen "ursächlichen" Zusammenhang mit dem Unfall haben - aber sonst (z.b. Bremsen im Trockenen....)

Vielleicht kannst mir ja dazu was erzählen, würd mich ziemlich interessieren... ;)


da war schon mehr als nur breitreifen ... musste damals mitfahren und durfte fotos machen :D
auf jeden fall sind die reifen "herausgestanden" (über die radkästen) und dann hatte er auch noch blaue lichter eingebaut (wollte wohl einen auf xenon-licht machen :D ).
das ganze war damals ein auffahrunfall mitten in dornbirn stadt bei nacht (ich habe das auto dann mit dem versicherer am schrottplatz besichtigt).
die versicherung ist aufgrund der beleuchtung und der breitreifen (beides wäre gar nicht zu typisieren gewesen!!) ausgestiegen.

frazzz 09.12.2003 20:53

Zitat:

Original geschrieben von jayjay
da war schon mehr als nur breitreifen ... musste damals mitfahren und durfte fotos machen :D
auf jeden fall sind die reifen "herausgestanden" (über die radkästen) und dann hatte er auch noch blaue lichter eingebaut (wollte wohl einen auf xenon-licht machen :D ).
das ganze war damals ein auffahrunfall mitten in dornbirn stadt bei nacht (ich habe das auto dann mit dem versicherer am schrottplatz besichtigt).
die versicherung ist aufgrund der beleuchtung und der breitreifen (beides wäre gar nicht zu typisieren gewesen!!) ausgestiegen.

es geht wohl um den auffahrenden?

haben die reifen den bremsweg verlängert?
wohl kaum, wenn nicht auf schnee oder 5cm h²o.

konnte er aufgrund der beleuchtung das fahrzeug erst später erkennen oder wurde durch sie die reaktionszeit verlängert?




*bussi*

maXTC 09.12.2003 20:54

einen diesel zu tunen ist ohnehin eine beleidigung für den sport :D;)

frazzz 09.12.2003 20:56

Zitat:

Original geschrieben von maXTC
einen diesel zu tunen, ist ohnehin eine beleidigung für den sport :D;)

frechheit :D


http://www.gtrc.de/bilder/intro.jpg

ruffy_mike 09.12.2003 20:57

Google sagt dazu folgendes:

Kurze allgemeine Info

ADAC-Bericht

Hier wird's interessant:

http://www.lkwrecht.de/Fuehrerschein...hip-Tuning.htm

Ich zitiere mal die versicherungsrelevante Stelle:

Zitat:

Der Tatbestand des § 23 VVG ist insoweit nur verwirklicht, wenn der Versicherungsnehmer die Gefahrenlage durch eigenes Eingreifen ändert. Dies ist zweifelsfrei gegeben, wenn der Versicherungsnehmer die Tuningmaßnahme selbst durchgeführt hat und anschließend in Kenntnis dieses Umstandes das Fahrzeug auch benutzt.
Für eine Leistungsfreiheit des Versicherers gemäß §§ 25 Abs. 1 i. V. m. 23 Abs. 1 VVG ist es schließlich erforderlich, dass die Gefahrerhöhung kausal für den Eintritt des Versicherungsfalls war.
Dies ergibt sich aus § 25 Abs. 3 VVG, wonach die Verpflichtung des Versicherers zur Leistung bestehen bleibt, wenn die Erhöhung der Gefahr keinen Einfluss auf den Eintritt des Versicherungsfalls und auf den Umfang der Leistung des Versicherers gehabt hat. Dies führt in der Praxis regelmäßig dazu, dass im Schadensfall mit außergewöhnlich hohem Aufwand untersucht wird, ob aufgrund eines Chip-Tunings eine Gefahrerhöhung erfolgte.


I. d. R. stellt ein im laufenden Versicherungsverhältnis vorgenommenes Chip-Tuning in Gestalt eines entsprechenden Eingriffs eine Gefahrerhöhung dar, die den Versicherer nach § 24 Abs. 1 VVG zur fristlosen Kündigung des Versicherungsverhältnisses berechtigt und die gemäß § 25 Absatz 1 VVG zur Leistungsfreiheit des Versicherers führt, sofern sie für den Eintritt des Versicherungsfalls kausal war. Die Leistungsfreiheit des Versicherers bei Gefahrerhöhung ist dabei auf höchstens 10000 DM beschränkt.
Edit: Ist natürlich deutsches Recht, wird aber ziemlich ähnlich in Österreich gelten. Sprich: Kausalitätsprinzip, der Fall wird sicher genauestens untersucht, und am Ende findet die Versicherung irgendeinen Grund, um auszusteigen (zB Plastikhandschuhe fehlten im Erste-Hilfe-Koffer :lol: )

frazzz 09.12.2003 20:59

Für eine Leistungsfreiheit des Versicherers gemäß §§ 25 Abs. 1 i. V. m. 23 Abs. 1 VVG ist es schließlich erforderlich, dass die Gefahrerhöhung kausal für den Eintritt des Versicherungsfalls war.




das gilt auch bei uns...

Dr. Acula 09.12.2003 21:00

Zitat:

Original geschrieben von maXTC


mir ist kein fall bekannt, wo ein tuning chip typisiert wurde. vielleicht hat sich da schon was geändert, vor ein paar jahren wurde es abgelehnt.


eh klar.
weil du dann abgaswerte neu messen lassen müsstest,etc.

und versicherung solltest dus schon melden,obwohl ein nichttypisiertes KFZ versichern zu lassen,eigentlich ein widerspruch in sich ist.
bei einem unfall hast zwar die versicherung net betrogen,aber die steigt aus weil dein KFZ net typisiert war ;)


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