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-   -   Ein neuer Fall a la Meteodata... (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=113743)

Jack Ryan 29.10.2003 13:04

Ein neuer Fall a la Meteodata...
 
http://futurezone.orf.at/futurezone....6192&tmp=63502

Offenbar versucht da wieder jemand mit wildem um-sich-schlagen Kohle abzustauben...

Mal sehen, ob Guru schon wieder die Feder spitzt...:D

CISK 29.10.2003 13:09

Re: Ein neuer Fall a la Meteodata...
 
Zitat:

Original geschrieben von cäsium137,
spamen wir ihn einfach zu...

nowak@rechtsakademie.at (und auch per snail mail...) ;-)

gute idee

Oli 29.10.2003 15:23

Re: Re: Ein neuer Fall a la Meteodata...
 
Zitat:

Original geschrieben von CISK
gute idee
ich würde mit solchen Aufrufen vorsichtig sein - bewegt sich immerhin an der Grenze der Legalität. Und bei Rechtsanwälten - besonderns bei denen - erst recht Vorsicht!

Ciao Oliver

gaelic 29.10.2003 17:14

http://www.rechtsakademie.at/images/Nowak.jpg

so wie der aussieht, trau ich ihm noch mehr zu ;)

Alex1 30.10.2003 15:00

Hier gibt's ein paar Tipps dazu: http://www.electronic-business.at/news/786.html

frazzz 30.10.2003 16:33

...den legendären Freiherrn von Gravenreuth als Lieblingsfeind der User-Gruppen abzulösen... :rolleyes:

Dr. Acula 30.10.2003 18:18

irgendwie dürfte der typ im recht sein

http://www.i4j.at/news/aktuell52.htm

CISK 30.10.2003 21:03

Re: Re: Re: Ein neuer Fall a la Meteodata...
 
Zitat:

Original geschrieben von Oli
ich würde mit solchen Aufrufen vorsichtig sein - bewegt sich immerhin an der Grenze der Legalität. Und bei Rechtsanwälten - besonderns bei denen - erst recht Vorsicht!

Ciao Oliver

ich wasche meine hände in unschuld
ich hab nur meinung zu meinung eines anderen geäussert - das heisst doch nicht das ICH zu soetwas aufrufen würde . ich doch nie

maxb 31.10.2003 00:46

:lol:

@CISK
wo ist das posting von cäsium137 hinverschwunden?

Jack Ryan 31.10.2003 13:17

Die Sache entwickelt sich...

http://futurezone.orf.at/futurezone....6499&tmp=34488

...dubios, wie ich vermutet habe.

http://futurezone.orf.at/futurezone....6581&tmp=74077

mr.red 31.10.2003 14:14

einfach net beachten, wenn so ein wisch kommt, zustand abstellen und weiterleben.

Oli 31.10.2003 15:26

Wie mittlerweile auf futurezone berichtet wird, hat Hr. Novak versprochen, die geforderten 400 EUR nicht einzuklagen. Er wird jedoch in nächster Zeit überprüfen (lassen), ob inzwischen die Sites den E-Commerce-Bestimmungen entsprechen und behält sich dann weitere Abmahnungen vor.

Ciao Oliver

maXTC 31.10.2003 16:50

da wollte sich wohl wieder jemand wichtiger machen als er je sein wird... :lol:

ob man von dem herrn nun die kosten für werbung einklagen kann?

war ja auf orf.at zu finden... ;)

Tarjan 01.11.2003 10:43

Nur ganz verstehe ich den Rückzug von alleine nicht. Oder ist er draufgekommen, dass man ihn wegen der Abmahungen ebenfalls belangen könnte?

wol 01.11.2003 12:03

Vielleicht hat ihm die Rechtsanwaltkammer einen bösen Brief geschrieben. Als Rechtsanwalt hat man nämlich den guten Ruf des Berufsstandes zu wahren. (Falls das überhaupt möglich ist)Der Typ bringt ja seine Kollegen in Verruf, noch mehr als sie es eh schon sind.

Dr. Acula 01.11.2003 15:36

in germanien macht der scmäh auch die runde.
alle die keinen link zur WK haben werden abgemahnt.

Sloter 02.11.2003 20:45

Nur mit einem kleinen aber feinen Unterschied,
das es in Österreich keine Abmahnung wie in Deutschlang gibt.
Das Papierl ist also für A... und Friedrich :D

Sloter

reemrev 02.11.2003 21:32

zitiert aus www.i4j.at
"Wie soll man reagieren?
Auf jeden Fall sollte man den Missstand auf seiner Website in Ordnung bringen und die fehlenden Angaben rasch ergänzen. Die Rechnung kann man getrost vergessen. Das Aufforderungsschreiben sollte man sich aber zur Beweissicherung aufheben. Wenn nämlich Werico bei Nichtbezahlung tatsächlich eine Anzeige machen sollte, gehört die Sache vor den Staatsanwalt. Wir leben nämlich in einem Rechtsstaat und da kann man die Strafverfolgung getrost den Behörden überlassen. Wir brauchen keine Bürgerwehren, weder am Stadtplatz noch im Internet - und schon gar keine Weltverbesserer, die sich damit ein nettes Einkommen verschaffen. Das Risiko, dass Sie dann von einem der Firma Werico nahestehenden Dritten angezeigt werden, können Sie ruhig eingehen, wenn Sie gleichzeitig Ihre Website in Ordnung bringen. Zumindest das österreichische ECG ist nämlich nicht so streng, wie es zunächst aussieht.



Es wird nicht gleich gestraft
§ 27 E-Commerce-Gesetz (Tätige Reue) lautet:

§ 27. (1) Die Behörde kann einen Diensteanbieter, der die Verpflichtungen nach diesem Bundesgesetz verletzt, darauf hinweisen und ihm auftragen, den gesetzmäßigen Zustand innerhalb einer von ihr festgelegten angemessenen Frist herzustellen. Dabei hat sie ihn auf die mit einer solchen Aufforderung verbundenen Rechtsfolgen hinzuweisen.
(2) Ein Diensteanbieter ist wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 26 Abs. 1 nicht zu bestrafen, wenn er den gesetzmäßigen Zustand innerhalb der von der Behörde gesetzten Frist herstellt.

Dies bedeutet, dass von der Verwaltungsbehörde auch nach einer Anzeige, wenn es sich nicht um ganz krasse Verstöße handelt, in der Regel eine Aufforderung zur Beseitigung erfolgen wird. Im Gegensatz zu den Aufforderungen der Firma Werico haben diese Aufforderungen einen Vorteil: Sie kosten nichts! Daneben kann die Behörde bei geringem Verschulden und unbedeutenden Folgen gem. § 21 Verwaltungsstrafgesetz (VStG) überhaupt von der Verhängung einer Strafe absehen. Auch das sollten ein Gründe sein, die Rechnungen der Firma Werico nicht zu bezahlen."

Abmahnungen gibt es in Österreich auch, doch wie man sieht geht man hier damit vernünftiger um. Erst wenn's wirklich krass wird, dann....

Dr. Mabuse 04.11.2003 21:37

Wieso assoziiere ich Rechtsanwälte immer mit Strassenlaternen, Bäumen, Hanffasererzeugnissen ... ???


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