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gewährleistung bei neuwagen.
man hat da ja auch 2 jahre.
wie schauts da mit kilometer aus? wenn ich in 2 jahren 100000 fahre,gilt das auch? |
hallo, ich weiß nicht ob das für neuwägen auch gilt, aber gewährleistung ist nur 6 monate (gesetzlich) alles was über diese zeit geht ist dann garantie (freiwillig)
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ok,aber jeder wirbt ja jetzt mit 2 jahren garantie.
wie schauts da mit kilometerobergrenze aus? |
1. Gewährleistung:
Die Gewährleistung für Neufahrzeuge wurde von bisher 6 Monaten auf mindestens 2 Jahre angehoben. Zeigt sich innerhalb dieser Zeit ein Mangel, steht dem Händler ein Nachbesserungsrecht zu. Gelingt auch nach zweimaliger Nachbesserung die Fehlerbeseitigung nicht, kann der Käufer den Kaufvertrag zurück abwickeln oder den Preis mindern. Das Gewährleistungsrecht darf nicht mit der Garantie verwechselt werden, die viele Händler beim Kauf eines Fahrzeuges gewähren. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers und hat andere rechtliche Konsequenzen als das Gewährleistungsrecht. |
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Zitat:
das mit den 6 monaten läuft nur so ab, daß da eine beweislastumkehr stattfindet, also handy funzt nach 4 monaten nicht, man geht daher davon aus, daß der mangel schon bei der übergabe bestanden hat, also keine "scherereien", der hersteller/händler müßte dir nachweisen, daß du's auf den boden ghaut hast; wenns nach 10 monaten nicht mehr funzt, müsstest du theoretisch nachweisen, daß der mangel schon bei der übergabe vorhanden war, also wenn sich im inneren irgendwelche drähte gelöst haben, ists sicher nciht deine schuld und du hast wieder ansprüche... edit: hmm, naja wenn ichs mir so durchdenk, ist das bei autos eigentlich genauso, nur daß es halt nach 100000km verschleiß gibt, wofürs natürlich keine gewährleistung gibt, denn gewährleistung gibts nur für mängel, die bei der übergabe vorhanden waren... |
Zitat:
das wäre interessant. fahre im jahr zw. 50-60000 km. da wäre die gewährleistung ja ein echter hammer. |
wenn da nichts von KM steht, werden die egal sein.
in den ersten 2 jahren wird sowieso nichts defekt... :D garantie?! vw, bmw und mercedes gaben bisher 1 jahr garantie ohne km begrenzung, div. reiskocher 3 jahre oder 100tkm. oder? |
Um Gewährleistung zu bekommen muss der Mangel aber schon beim Kauf vorhanden gewesen sein.
(Im Unterschied zur freiwilligen Herstellergarantie) |
Zitat:
oba garantie kann auch ein herstellerversprechen sein, siehe wd, 3 jahre auf jb, 5 jahre auf raptor :D wobei 5 jahre 1200000 stunden entsprechen sollen, soviel zu den km :D |
Zitat:
egal, ich kenn mich da nicht aus... ich rufe an und schreib ein mail an den betreffenden händler, meist bekomme ich dann ein mail vom anwalt, gefährliche drohung und so... dann schreib ich dem händler, dass ich einen kleinen bericht auf diemucha.at poste und dann wird der schaden behoben :lol: warum einfach, wenn's umständlich auch geht... :D |
Das Problem ist, dass Verschleißteile wohl ausgenommen sind von der Gewährleistung (natürlich dürfen dir nicht nach 200 km die Bremsscheiben kaputtgehen...).
Wenn beim Auto nach 120tkm innerhalb von 1 1/2 Jahren der Zahnriemen zu tauschen ist, wirst dir schwer tun mit Gewährleistungsansprüchen ;) |
Garantie - Gewährleistung macht IMHO keinen Unterschied aus. Nicht bei einem Händler oder Importeur der den Kundendienst noch als Dienst am Kunden versteht.
Auf was gibt es Garantie? Teile die bei der Produktion bzw. Montage defekt waren bzw. "schlecht" eingebaut wurden. Kupplungsscheibe falsch eingebaut? Defekt nach 1000 km? Egal, die ist ja nicht verschlissen durch Verschleiß, sondern durch einen Montagefehler getötet worden. Also: Garantie. Kupplung runter nach 1000 km? Verglast und ausgerissen. Das gehört dir, selbst nach 2 Tagen nach Übernahme. Kauf dir nächstesmal eine Automatik. Und so wird es bei den anderen Bauteilen auch sein. Kannst du was dafür, oder das Werk? Wurde der Wagen immer brav zum Service gefahren? Etc... Ruf nicht beim Händler an, sondern beim Importeur. Verlang' die Garantieabteilung, zur Not den Kundendienst. Wenn du ein gebrauchtes Auto gekauft hast, dann schaut es mit 2 Jahren eher traurig aus. Die haben nur 6 Monate! get |
Zitat:
allerdings tritt nach 6 monaten eine beweislastumkehr ein, d.h. der käufer muss beweisen, dass der schaden schon beim kauf vorhanden war. so oder so ähnlich habe ich das in erinnerung. |
meines wissens ist das von hersteller zu hersteller verschieden - es gibt auch marken, die zb. 3jahre oder 100.000km garantie geben (wo du dann bei mängeln nichts bezahlen musst).
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Zitat:
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