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LeComte 18.10.2003 17:13

Virtual Drive und FS 2004
 
Hallo -

hab bislang den FS 2002 über VirtualDrive verwendet, das ging problemlos. Hab mir nun die 2004-Version zugelegt, und siehe da, die Verwendung von VirtualDrive dafür geht nicht mehr. Man muß tatsächlich die Original-CD #4 im realen CD-Drive stecken haben, sonst läuft nix.

Gibts da einen workaround? Irgendwelche Vorschläge?

KaffDad 18.10.2003 18:32

Moin Moin !

Wenn Du weiter mit virtuellen Laufwerken arbeiten willst, dann benötigst Du eine Software, die auch den Kopierschutz SafeDisc Version 2.90.40 verarbeiten kann.
Ansonsten helfen sogenannte NoCD-Patches, such mal hier im Forum danach, da findest Du weitere Antworten bzw. www.google.de hilft immer.

CU

Stephan

willihurtig 19.10.2003 11:15

virt. driv.
 
servus

funktioniert, verwende es auch.

virt. cd erstellen geht mit jedem kop. progi in der letzten version.



willihurtig :rolleyes: :cool:

LeComte 19.10.2003 16:48

hab die neueste VirtualDrive Version: das Kopieren der vierten FS 2004-CD dauert über __zwei__ Stunden.

Mach ich da was falsch? Oder ist das einfach so?

jensxxl 20.10.2003 18:32

Hier kannst du dich über SafeDisc & Co. informieren, und eventuelle Kopiermethoden erfahren.

LeComte 20.10.2003 23:05

Danke für den Hinweis. Ich hab die Seite angesehen und gelernt.

Allgemeine Bemerkung:
Letztlich stellte sich heraus, daß ich etwa 6 Stunden Zeit brauchen würde, um die vierte CD des FS 2004 zu kopieren.

Ich finde das eine Schweinerei sondergleichen: ich will diese Kopie als virtuelle CD verwenden, für mich und ganz alleine für mich als den Besitzer und Eigner der CD, unternehme also nichts, das auch nur in den Geruch krimineller Aktivitäten kommen würde - und dieser Versuch wird mir von Microsoft unmöglich gemacht.

Ich halte das für einen untragbaren Zustand, der unbedingt bekämpft gehört - und werde meine zwei cent dazu beitragen, daß dies auch geschieht, indem ich dieses Vorgehen von MS ad absurdum führe.

Allmählich verstehe ich, was so viele Leute dazu bringt, Kopierschutz etc zu umgehen (das war nicht immer so); die sind vielleicht schon früher als ich drauf gekommen, was hier wirklich läuft.

jensxxl 21.10.2003 10:09

Na ganz so ist es auch nicht.
Umgekehrte Situation: Du produzierst ein wirklich gutes Programm - nennen wir es mal den "LeComte Simulator 200X". Du hast enorme Arbeit in dieses Projekt investiert, es handelt sich bereits um die neunte Version, und dein Programm ist in der Szene enorm angesehen und wird als einer der realistischsten Simulatoren die es gibt bezeichnet. Auch bietest du das Produkt zu einem vergleichsweise günstigen Preis an (wenn man bedenkt, was es leistet).
Selbstverständlich hast du deine wahre Freude daran, wenn es zahlreiche User gibt, die das Programm aufgrund deiner "Großzügigkeit" (weil du keinen Kopierschutz integrierst) einfach kopieren, obwohl sie nicht rechtmäßige Eigentümer sind.
Natürlich gibt es mindestens genauso viele Anwender, die dein Produkt legal erworben haben und sich eine Sicherheitskopie anfertigen wollen. Aber denen kannst du ja bei einem eventuellen Schaden eine Ersatz- CD zukommen lassen, gell?

KaffDad 21.10.2003 10:52

Moin Moin !

@jensxxl Das mit dem Austausch von beschädigten Datenträgern macht Microsoft auch wirklich sehr schnell. Innerhalb von einer Woche, wenn die Post schnell ist.

Ich finde Kopierschutz insoweit erträglich, wenn ich nicht in meinem Gebrauch eingeschränkt werde. Deshalb kaufe ich mir auch keine Musik-CDs mehr (oder nur noch vereinzelt), da die sogenannten Un-CDs nicht bei mir im Auto-CD-Player laufen. Und kopieren darf ich mir diese CDs nach dem neuen Urheberrechtsgesetz auch nicht, denn dann umgehe ich einen Audio-Kopierschutz. Bei Software ist es gottseidank noch nicht soweit, hoffen wir einfach mal das beste.

Wer kann sich eigentlich noch an den Kopierschutz erinnern, als es noch keine CDs in der Spieleindustrie gab ? Suche Wort 4 in Zeile 16 auf Seite 28 im Handbuch. Auch nicht besser... ;)

CU

Stephan

JK 21.10.2003 13:10

@KaffDad
Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern.
Ist ja auch noch nicht solange her.
Oder woher hast Du die GAP? :D Die verwenden das heute noch.
Zumindest bei den Patch Versionen für FS2002.
Greetings JK

LeComte 21.10.2003 16:11

Zu jensxxl:
glaub es oder nicht: ich habe - als Projektleiter - die erfolgreichste und verkaufteste CD-ROM auf meinem Sachgebiet produziert, weiß also, worum es geht bei Urheberrechten: meine Ansicht: Raubkopien sind facts of life; damit mußt leben; und, wie man sieht, kann ein noch so guter Kopierschutz zumeist eh nix helfen.

willihurtig 21.10.2003 19:27

vir. drive
 
servus

schick dir tipp

willihurtig@gmx.at

:lol:

LeComte 23.06.2004 21:24

Die Lösung
 
es is zwar schon eine ganze Weile her, daß ich die Frage gepostet habe, aber dennoch: ich hab die Lösung selbst gefunden:
http://www.simviation.com/files/1misc/FS2004NoCD.zip

Rudy F 23.06.2004 23:18

Hi Alle,

womit sich wieder einmal die prinzipielle Frage ergibt:

WENN ich tatsächlich im Besitz der CD#4 bin UND jetzt FS2004NoCD verwende, handle ich tatsächlich gegen die Rechtslage?

Die Rechtslage müsste mir doch eigentlich zugestehen, mein CD-Laufwerk nicht unnötig zu strapazieren, oder?

MS verkauft ja nicht mit dem Hinweis: "Dieses Produkt kann Ihr Laufwerk durch oftmaligen Gebrauch mehr als andere Produkte gefährden! Sie haben das zu akzeptieren oder vom Verkauf zurückzutreten"

Klingt lustig, nicht? IST ES ABER NICHT!

Dass hier keinerlei Schadensersatzansprüche mangels Schaden für MS einklagbar sind, ist ja wohl klar.
Bin aber überzeugt, dass trotz des o.a. Links weiter Tausende von CD#4 dahinrattern werden. Zur Freude der Laufwerksindustrie und aus Uninformiertheit der User über die rechtlich kaum relevante Grauzone samt ihrer vermutlichen Uneinklagbarkeit.

Somit ist auch das Posten dieses Links m.E. keine den Poster gefährdene Handlung, da das ja nicht indirekt zum Gesetzesverstoß mit Schadensfolgen auffordert, sondern im Gegenteil den Link-Verwender sogar vor (Laufwerks-)Schaden schützen kann.

Hoffe, dass hier einmal Recht und Gerechtigkeit übereinstimmen, was ja bekanntermaßen nicht immer der Fall ist.

LeComte 24.06.2004 10:23

Natürlich hab ich mir überlegt, ob ich was Illegales tu mit dem Posten des links.

Ich hab aber die Software ganz legal gekauft - und der Richter, der von dieser Situation ausgehend, mir etwas anhaben will, ist noch nicht geboren.

jensxxl 24.06.2004 10:45

§§ 53 und 69d UrhG erlauben das Erstellen von Sicherheitskopien zum privaten Gebrauch.

Allerdings verbietet § 108b die Verwendung von Maßnahmen die den Kopierschutz umgehen. Solche noCD- Tools sind hier in Deutschland also definitiv verboten, und der Anwender solcher Tools macht sich strafbar, zumahl § 53 sowieso nur noch auf dem Papier besteht und der Gesetzgeber wohl keinen Mut hatte, ihn ganz zu entfernen.

Die entsprechenden Paragraphen kann sich jeder bei bundesregierung.de selbst durchlesen.

Die Rechtslage gesteht dir mitnichten zu, dein Laufwerk nicht unnötig zu strapazieren. Wie sehr es beansprucht wird, interessiert den Gesetzgebeer etwa so viel, als wenn in China ein Fahrrad umfällt. Wenn du ein Laufwerk willst das lange hält, dann kauf dir eben kein billiges. Darüber hinaus bezweifel ich, dass irgendein Laufwerk schon kaputt gegangen ist, weil CD4 benutzt wird.

Das Posten des Links ist selbstverständlich keine strafbare Handlung, da ja nur auf das Vorhandensein einer illegalen Methode hingewiesen wird. Und dagegen gibt es kein Gesetz. Man kann es damit vergleichen, dass ich zu jemandem sage "Da drüben steht ein Porsche. Der ist nicht abgeschlossen und der Schlüssel steckt auch. Man kann ihn also problemlos stehlen." Dieser Hinweis ist noch lange nicht verboten. Wenn mein Gegenüber daraufhin in den Porsche einsteigt, damit wegfährt und ihn deshalb stiehlt, dann ist das illegal, aber das ist sein Problem und nicht meins.

Rudy F 24.06.2004 12:12

Hi alle,

Klarstellung: die folgenden Zeilen sollen ausdrücklich niemanden zu widerrechtlichem Verhalten laut §§... verleiten!

Mein Schlüsselzitat war:
Zitat:

WENN ich tatsächlich im Besitz der CD#4 bin UND jetzt FS2004NoCD verwende, handle ich tatsächlich gegen die Rechtslage?
Das eigentlich ganz Einfache an der Causa ist der Begriff RECHTSLAGE:

Rechtslage kann sich im optimalsten Fall eindeutig durch wenige §§ beschreiben lassen.
Die Erfahrung zeigt aber immer mehr, das solitäre §§-Zitierungen NICHT dem GESAMT-Bild der Rechtslage - selbige Gott und einsichtiger Richter sei Dank oft ident mit dem "Gesunden Menschenverstand" - entsprechen.

Die seitens der "Solitär-§§-Zitierer" freudig ausgeübte Macht beruht überwiegend auf der Unwissenheit derer, auf die Zwang ausgeübt werden soll!

Generationen von Rechtsanwälten leben von diesen Gesetzes-"Unschärfen" und natürlich auch die Richter, wenn nicht eine außergerichtliche Einigung erreicht wird.

Klartext: Ein Unternehmen, das einen ohnedies CD-Besitzerwegen Verwendung einer "Laufwerks-bereinigten" Teilsoftware OHNE JEDE SCHADENSFOLGEN - im Gegenteil, erspart das ja MS den Ersatz einer nicht mehr lauffähigen CD - einen Prozess anhängen würde, könnte sich sogar ein Strafverfahren wegen "Fahrlässiger Inanspruchnahme eines Gerichtes" und/oder "Böswilliger Behinderung des Ordentlichen Rechtsbetriebes" einhandeln.

Vom (weiteren?)Image-Verlust durch einen Bagatellewert-Unterlassungsklage abgesehen.

Hi LeComte:
Zitat:

Ich hab aber die Software ganz legal gekauft - und der Richter, der von dieser Situation ausgehend, mir etwas anhaben will, ist noch nicht geboren.
Völlig klar und ich gehe noch weiter:

Einen Richter, der so ******(Sternchen von mir)ist, sich da überhaupt involvieren zu lassen, kann es mangels Studiums-Abschlussfähigkeit gar nicht geben.
:D Vermute ich mal optimistisch :D

Hi Jens;
Zitat:

Darüber hinaus bezweifel ich, dass irgendein Laufwerk schon kaputt gegangen ist, weil CD4 benutzt wird.
Ich liebe Optimisten! Na, da werden die der NoCD-Verwender eben noch länger leben :D

Zitat:

.....Man kann ihn also problemlos stehlen." Dieser Hinweis ist noch lange nicht verboten. Wenn mein Gegenüber daraufhinin den Porsche einsteigt, damit wegfährt und ihn deshalb stiehlt, dann ist das illegal, aber das ist sein Problem und nicht meins.
Unterhalte Dich darüber mal mit einem Rechtsgelehrten, Du wirst Dich wundern! Stichworte: Beihilfe zu einer strafbaren Handlung etc.etc. insbesondere Geleisterter Vorschub zu einer....

Wir stehen alle mit einem Fuß im Gefängnis, wenn es streng nach solitären §§ geht!
Mit dem anderen im Grab. Und mit dem dritten tragen wir das Geld zum Finanzamt, :D:D

Nebenbei: Die echten Cracker lachen sich ohnedies einen Ast, wenn sie das lesen. DIE haben nämlich die FS9CD#4 ohndies nicht in ihren Besitz. Im Unterschied zu uns Angsthasen. Me and my Pooca Harvey.

Grüße, Rudy

Rudy F 04.07.2004 16:52

Jetzt Juli 2004 dazu veröffentlicht gefunden:
 
Hi Alle,

gerade aktuell dazu in der PC-Praxis 8/04, Seite 48 gefunden:

Spalte "Info: Kopieren - das ist noch erlaubt"

.....Aus diesem Grund bietet die Webseite www.euro-copyrights.org,Unterseite FAQs die Antworten ......Einige Beispiele:
.
.
.
Ist es erlaubt, einen No-CD-Crack einzusetzen .....wenn man das Produkt rechtmäßig erworben hat?

Die Gerichte in den USA haben auch solche Mechanismen als geschützte techn. Maßnahme angesehen......Überträgt man die Entscheidung der amerikanischen Gerichte auf diese Situation, dürfte sich der Einsatz eines NO-Cd-Cracks als rechtwidrige Umgehung einer techn. Schutzmaßnahme darstellen. Das ist verboten. Eine Entscheidung eines deutschen Gerichtes liegt dazu aber noch nicht vor. Das Gleiche gilt übrigens auch für Emulationssoftware wie beispielsweise Virtual CD.
.
. und noch einiges Weiteres zu Kopierthema.

Sicherheitshalber: Die o.a. copyrights-Website lehnt jede Haftung für ihre Zitate ab; logischweise schließe ich mich diesem Haftungsausschluss an.

Mein Kommentar: Na also! Vorauseilender Gehorsam gegenüber ausländischem Recht wäre ja wohl ziemlich absurd, nicht?
Besonders wenn kein realer Schaden vorliegt.

Ich kenne einen österreichischen Klageversuch, der mangels tatsächlichen beachtenswerten Schadens vom Richter sofort niedergeschlagen wurde.

Und wie schon erwähnt, ist im österr. Recht die Eröffnung eines Verfahrens aus reinem Mutwillen oder Prinzipreiterei - wie immer die zuständige §§ genau lauten, sogar mir Strafe bedroht.
Zum Schutze der Leistungsfähigkeit und Verfügbarkeit der Gerichte und des Rechtssystems vor "Zumüllen" mit Bagatelleverfahren.


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