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Hussl 13.10.2003 21:47

Parken auf Sperrfläche
 
Hallo, ich habe heute eine Verständigung auf meiner Windschutzscheibe entdeckt. Ein Freund und Helfer hat mir doch glatt um 00:55 Uhr eine Anzeige geschrieben, da ich irgendwo versteckt auf einer Sperrfläche gestanden habe... Das war in einer Sackgasse wo halt ein Platzerl zum Umdrehen ist, behindert habe ich niemanden.
Hab mich mal kundig gemacht und rausgefunden, dass mich das 42 euronen kosten wird.
Daher meine Frage: hat vielleicht jemand das Büchlein von Josef Kleindienst "Nie mehr Strafe zahlen"? ;-) Vielleicht kann ich mir das Geld ja sparen!?

Greets
Hussl

pc.net 13.10.2003 21:54

http://www.amazon.de/exec/obidos/ASI...459972-2561645 ;)

Hussl 13.10.2003 21:58

ja, ich hab mir eh schon überlegt, das zu kaufen, aber wenn dann nichts drinnen steht und ich die strafe trotzdem zahlen muss, dann hab ich doppelt geblecht :D

pc.net 13.10.2003 22:00

das ist IMHO ja sinn der sache :hehe:

Hussl 13.10.2003 22:05

hmm, laut den kundenrezesionen auf amazon ist das buch sowieso zum vergessen... vielleicht schau ich morgen mal in einen buchladen und werd dort mal reinlesen... wieso gleich kaufen, wenn man nur einen kleinen tip haben will? :D

maXTC 13.10.2003 22:46

warum glaubst du heißt es "sperrfläche"? :D

Oli 14.10.2003 09:30

Das Buch kannst wirklich vergessen. Einzig wahrer Tipp ist seit August auch nicht mehr gültig: es gab eine Gesetzeslücke, wonach Geschwindigkeitsübertretungen in Ortsgebieten nicht als solche gelten, wenn die Ortstafeln nicht gesetzeskonform waren (z. B. mit Zusatztafeln wie www.adresse oder ä.).

Diese Lücke wurde jedoch vom Gesetzgeber im August beseitigt.

Ciao Oliver

-=[n0t mY daY]=- 14.10.2003 10:32

Zitat:

Original geschrieben von Oli
Das Buch kannst wirklich vergessen. Einzig wahrer Tipp ist seit August auch nicht mehr gültig: es gab eine Gesetzeslücke, wonach Geschwindigkeitsübertretungen in Ortsgebieten nicht als solche gelten, wenn die Ortstafeln nicht gesetzeskonform waren (z. B. mit Zusatztafeln wie www.adresse oder ä.).
hae? wie jetz?

frazzz 14.10.2003 10:43

@hussl


sei froh das du nicht abgeschleppt wurdest.

pc.net 14.10.2003 10:51

Zitat:

Original geschrieben von -=[n0t mY daY]=-
hae? wie jetz?
früher durfte bei einer ortstafel um gesetzeskonform zu sein keine zusatztafel angebracht sein ... jetzt is es erlaubt ... alles klar?

miezekatze 14.10.2003 10:52

hm naja falls du net weißt das ma auf einer SPERRfläche net parkn darf würd i da ratn numal in die fahrschule zu gehn =) anstatt ein dummes buch zu kaufn

valo 14.10.2003 10:55

Zitat:

Original geschrieben von klane
hm naja falls du net weißt das ma auf einer SPERRfläche net parkn darf würd i da ratn numal in die fahrschule zu gehn =) anstatt ein dummes buch zu kaufn
wenn immer nur dort geparkt werden würde, wo man parken darf, dann gäbe es einen extremen parkplatzmangel... ;):D

zed 14.10.2003 11:02

pech gehabt. einzahlen und das nächste mal wieder hinstellen ;)

man kann nicht immer ganz legal parken.

miezekatze 14.10.2003 11:04

komisch das das bei uns funktioniert...
schon blöd ha?

-=[n0t mY daY]=- 14.10.2003 11:08

Zitat:

Original geschrieben von klane
komisch das das bei uns funktioniert...
schon blöd ha?

tulln is ja auch a einziger parkplatz, das sogenannte zentrum is da parkplatz und rumdum san lauta gschaeftln.
is auch gar net so bloed gmacht, parkplatzmangel herrscht da wenigstens kana und ma muss net mit 10 km/h durchkriechen weil ma sonst irgendwo aneckt wie in sbg oda sonstwo :mad:

@netti - danke fuer die erklaerung, hab mi jetzt net so ganz auskennt *g*
muessen ortstafal eigtl. links od. rechts stehen oda is des egal? i weiss nimma genau.. fuergewoehnlich haben verkehrszeichen ja auf da rechten fahrbanseite postiert zu sein

miezekatze 14.10.2003 11:23

ja i wohn hald nu in ana stadt und net auf ana strossn :roflmao:

pc.net 14.10.2003 11:26

§48 STVO
Zitat:

(1) Die Straßenverkehrszeichen (§§ 50, 52 und 53) sind als Schilder aus festem Material unter Bedachtnahme auf die Art der Straße und unter Berücksichtigung der auf ihr üblichen Verkehrsverhältnisse, namentlich der darauf üblichen Geschwindigkeit von Fahrzeugen, in einer solchen Art und Größe anzubringen, daß sie von den Lenkern herannahender Fahrzeuge leicht und rechzeitig erkannt werden können. Im Verlauf derselben Straße sind womöglich Straßenverkehrszeichen mit gleichen Abmessungen zu verwenden.

(1a) Abweichend von Abs. 1 können für Straßenverkehrszeichen auch optische (Glasfasertechnik) oder elektronische Anzeigevorrichtungen verwendet werden; in diesem Falle können die Straßenverkehrszeichen abweichend von den Abbildungen in den §§ 50 und 52 auch "farbumgekehrt" (der weiße Untergrund schwarz und die schwarzen Symbole sowie die schwarze Schrift weiß) dargestellt werden.

(2) Die Straßenverkehrszeichen sind auf der rechten Straßenseite oder oberhalb der Fahrbahn anzubringen, sofern sich aus diesem Bundesgesetz nichts anderes ergibt. Die zusätzliche Anbringung an anderen Stellen ist zulässig. Auf Autobahnen sind Gefahrenzeichen und Vorschriftszeichen auf beiden Seiten oder oberhalb der Fahrbahn anzubringen, ausgenommen auf Streckenteilen, die in der jeweiligen Fahrtrichtung nur einen Fahrstreifen aufweisen, oder in Gegenverkehrsbereichen.

(4) Auf einer Anbringunsvorrichtung für Straßenverkehrszeichen (wie Standssäulen, Rahmen, Träger u. dgl.) dürfen nicht mehr als zwei Straßenverkehrszeichen angebracht werden; dies gilt nicht für eine Kundmachung nach § 25 Abs. 2 oder § 44 Abs. 4 sowie für die Anbringung der Hinweiszeichen "Wegweiser" oder die Anbringung von Straßenverkehrszeichen, deren Inhalt miteinander in Zusammenhang steht.
§53 STVO
Zitat:

17a. "ORTSTAFEL"
Dieses Zeichen gibt den Namen eines Ortes an und ist jeweils am Beginn des verbauten Gebietes anzubringen. Ein Gebiet ist dann verbaut, wenn die örtliche Zusammengehörigkeit mehrerer Bauwerke leicht erkennbar ist.
Auf Autobahnen, ausgenommen am Ende einer Ausfahrtsstraße, darf dieses Zeichen nicht angebracht werden. Die Anbringung einer grünen Tafel mit der weißen Aufschrift "Erholungsdorf" - bei Orten, die berechtigt sind, die Bezeichnung Erholungsdorf zu führen - oder einer ähnlichen, die Gemeinde näher beschreibenden Tafel unterhalb der Ortstafel ist zulässig, wenn dadurch die leichte Erkennbarkeit der Ortstafel nicht beeinträchtigt und die Sicherheit des Verkehrs nicht gefährdet wird; eine solche Tafel darf die Ortstafel seitlich nicht überragen.

17b. "ORTSENDE"
Dieses Zeichen ist auf der Rückseite des Zeichens "Ortstafel" anzubringen; dem Zeichen kann ein Hinweis auf die Entfernung bis zum nächsten Ort mit Verkehrsbedeutung beigefügt werden.

miezekatze 14.10.2003 11:30

ah hamma kopiern glernt? :lol:

-=[n0t mY daY]=- 14.10.2003 13:02

hm sofern i nix uebersehn hab sollten eigentlich auch ortstafeln rechts sein sofern nix verbaut is oda so - oda?

frazzz 14.10.2003 13:13

(2) Die Straßenverkehrszeichen sind oberhalb der Fahrbahn anzubringen,...


unterhalb der fahrbahn wäre ja auch ein bissi sinnlos :D

-=[n0t mY daY]=- 14.10.2003 13:34

Zitat:

Original geschrieben von frazzz
(2) Die Straßenverkehrszeichen sind oberhalb der Fahrbahn anzubringen,...


unterhalb der fahrbahn wäre ja auch ein bissi sinnlos :D

:roflmao: naja auf der fahrbahn waer a net grad zu empfehlen :D

miezekatze 14.10.2003 14:25

na sehr hohe inteligenz - strassnschilder könnten auf die strasse aufgemalt werdn :eek: :eek: :eek: für de schlaun :lol: :lol: :lol: :lol:

zed 14.10.2003 14:27

sag, gela: gibts von dir eigentl. auch mal sinnvolle postings ? :D

miezekatze 14.10.2003 14:54

ja wenn du lesen könntest würdest sie sogar sehn :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :eek:

miezekatze 14.10.2003 14:56

btw wenns schon um sinnvolle postings geht.. da hab i vo genug leutn vo da nu nix glesn was sinn hat und sinn ergibt =) also vorher auf sich selba schaun gö :D bevor man mit worten herumwirft :lol:

3DProphet 07.11.2003 21:51

klane dein Humor is voi genial :D

Moose 08.11.2003 13:33

Zitat:

Original geschrieben von 3DProphet
klane dein Humor is voi genial :D
Ich habe leider noch keinen gefunden. Aber, ich denk mir immer, don´t feed the trolls.

Prinzipiell gibts ja davon einen ganzen Haufen im Forum, aber es sind nur wenige die hier sind um zu provozieren.

Aber klane: Tipp, Du provozierst schön langsam nimmer, Deine Aussagen werden dümmlich.

Zitat:

Original geschrieben von klane
komisch das das bei uns funktioniert...
schon blöd ha?

ja i wohn hald nu in ana stadt und net auf ana strossn

ah hamma kopiern glernt?

na sehr hohe inteligenz - strassnschilder könnten auf die strasse aufgemalt werdn für de schlaun

btw wenns schon um sinnvolle postings geht.. da hab i vo genug leutn vo da nu nix glesn was sinn hat und sinn ergibt =) also vorher auf sich selba schaun gö bevor man mit worten herumwirft

Für Fans von der Ihr, ein Ausschnitt der letzten Postings.

Und der Dialekt ist echt ziemlich ranzig. Mag ja schon den Wiener Dialekt nicht wirklich, aber bei Dir paßt der Dialekt richtig zu Buffalos (schreibt man das so?), Techno & GTIs.

Wie gesagt, alles nur für Deine Fans zusammengefaßt :D

ruffy_mike 08.11.2003 16:02

:ms: aber gut :p


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