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Radargerät S6 bei leoben
hallo allerseits!
ich hätte eine frage an alle von euch die in der nähe von leoben wohnen: ich hab eine radarstrafe bekommen, weil ich angeblich auf der S6 bei leoben (km 86,625) statt mit 130 mit 145 km/h unterwegs war. der witz daran: ich war noch nie in meinem leben in diesem gebiet der steiermark. im netten brief steht drinnen, dass dies mit einem "messgerät" festgestellt wurde - in der auflistung des BMI´s unter http://www.bmi.gv.at/verkehrsangeleg...steiermark.asp hab ich aber kein fixgerät in diesem bereich der s6 gefunden. weiß jemand von euch, ob dort überhaupt eines steht. wenn nicht hoff ich nämlich, dass es auch ein foto gibt das beweist, dass es ein anderes kfz war das sie geblitzdingst haben... wenn es nämlich nur auf der beobachtung eines polizisten beruht sollt ich irgendwie beweisen können, dass ich an diesem tag nicht dort war. oder müssen die es beweisen? was wiegt da mehr - meine aussage oder die der polizisten? grüße andi |
So viel ich weiß, musst dann du mit ein paar Zeugen (wie viele es sein müssen weiß ich leider nicht) beweisen, dass du nicht dort warst.
Aber wenns net auf der Liste is, dann wirds wohl ein mobiles Radar gewesen sein. (nur mal meine Vermutung) |
super... jetzt sollt man noch wissen mit wen man im juni dieses jahres unterwegs war. *grübel*
machen die mobilen geräte wenigstens fotos? |
Zitat:
mfg LOD |
ich hab jetzt mal ein mail hingeschickt - das reicht als einspruch - jetzt wird ein sogenanntes ordentliches verfahren eingeleitet.
leider steht im brief nur die autonummer (die würde stimmen) - keine farbe, kein autotyp, nichts. ist aber ein blödes gefühl das ganze: zuerst die anonymverfügung mit 35 teuro strafe - gut - steht drauf anrufen bringt nichts - man muß die zahlungsfrist verstreichen lassen - dann erst gehts weiter. ok - nun die strafverfügung - 50 euro (oder bei uneinbringlichkeit 24 stunden knast - sicher auch a lösung..) dann gleich drauf der einspruch - nun einleitung es verfahrens. im hintergrund immer wieder nachdenken ob man eh wirklich nicht dort war, was hat man gemacht an dem abend. echt a schaß. zum glück a samstag - da is die chance groß dass i am herrenabend war. *weitergrübel* und des ganze wegen lächerlichen angeblichen 15 km/h zuviel... |
Zitat:
uje :( na ich wünsch da mal glück dasst nix blechen musst ;) mfg LOD |
Es kann doch wohl kein Problem sein eine handvoll Freunde zu Zeugen zu machen oder ?
Wie Exekutive hat manchmal wirklich einen knick in der Optik. 1992 bekamm ich von der Wr.Polizei eine Anonymverfügung wonach ich mit meinen Fahrzeug über eine rote Ampel gefahren sein soll. Der Haken an der sache war leider der das das Fahrzeug samt Kennzeichen zu diesen Zeitpunkt schon 2 Wochen abgemeldet war. |
Was genau ist eigentlich mit Anonymverfügung gemeint?
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Zitat:
Die Anonymverfügung wird an den Zulassungsbesitzer für Delikte ausgestellt, bei denen die Ausforschung des Täters (also des Lenkers) unterbleiben kann, weil es sich um eine relativ geringfügige Übertretung gehandelt hat. Bezahlt man binnen 4 Wochen ab Ausstellung mit dem Originalzahlschein ist die Angelegenheit erledigt. Wird die Anonymverfügung nicht bezahlt, kommt es zu einem sogenannten "ordentlichen" Verwaltungsstrafverfahren, in dem der Lenker ausgeforscht, bestraft und auch registriert wird. Die Anonymverfügungskataloge der einzelnen Behörden unterscheiden sich leicht voneinander. Bundeseinheitliche Strafsätze gibt es daher derzeit nicht. Die im Straßenverkehrsbereich verhängten Strafen reichen bis zu 72 Euro |
da wird nicht festgestellt wer gefahren ist, sonder der zulasusngsbesitzer bekommt eine rechnung
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Anzeigen/Verwaltungsstrafen -
Anonymverfügung Die Anonymverfügung ist eine Strafe, die einer Person zuzustellen ist, von der die Behörde mit Grund annehmen kann, dass sie den Täter einer Verwaltungsübertretung kennt oder leicht feststellen kann. Dies ist z.B. ein Zulassungsbesitzer eines Personenkraftwagens. Die Höhe einer Geldstrafe ist im Falle der Anonymverfügung mit € 220,-- begrenzt. Voraussetzung für die Erlassung einer Anonymverfügung ist die dienstliche Wahrnehmung der Tat durch ein Organ der öffentlichen Aufsicht oder die Feststellung der Tat durch eine automatische Überwachung (zB. Radarbox). Gegen die Anonymverfügung besteht kein Rechtsmittel. Die Anonymverfügung wird gegenstandslos, wenn nicht binnen 4 Wochen nach ihrer Ausfertigung die Einzahlung des Strafbetrages erfolgt. Wenn die Anonymverfügung nicht bezahlt wird, leitet die Behörde grundsätzlich das ordentliche Verfahren ein. Von besonderer Bedeutung ist noch, dass Anonymverfügungen in amtlichen Auskünften nicht erwähnt werden dürfen. |
Zitat:
unsere beamten sind nicht so schnell. :mad: genau das dachte ich auch :D musste mich aba von so einer amtstussi belehren lassen, das sei eine eingabe, kein einspruch, auch wenn eindeutig einspruch draufstehet :rolleyes: hab mal ihre cheffes deswegen kontaktiert, antwort fehlt noch |
@kansas: auf der s6 bei leoben steht nirgendst ein radarkastel, schon gar nicht wo 130kmh erlaubt ist.
ich hab in den letzten jahren 3 anonymverfügungen wegen schnellfahrens bekommen, immer auf strassen wo ich noch nie unterwegs war. das habe ich in meine einsprüche geschrieben und empfohlen das radarfoto nocheimal genau zu betrachten. danach habe ich nix mehr bekommen, in allen 3 fällen. radarfotos werden angeblich maschinell bearbeitet, die ocr erkennung der kennzeichen scheint nicht die beste zu sein. eine freundin von mir soll mal mit ihrem golf mit 80 durchs ortsgebiet gebrettert sein, am angeforderten radarfoto war dann ein sattelschlepper zu sehen. :lol: |
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