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Freeware bei ebay
Es ist mal wieder soweit. Noch ein Idiot der meint sich mit dem Verkauf von Freeware seine Internetgebühren zurückholen zu können.
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...category=21937 Ich habe ihm bereits geschrieben und er hat auch geantwortet, aber eher in einem rücksichtslosen Ton, nach dem Motto 'wilsst Du mir drohen, was geht dich das an?'. MK |
Das ist leider ein gekürzter Link.
Kannst du uns auch dne vollständigen geben, damit wir uns das auch mal anschauen können? Danke, Alex |
Es ist ja keine unberechtigte Frage, was das Außenstehende angeht.
Das Rechtsverhältnis Verkäufer – eBay hat Außenstehende nicht zu interessieren. (Wahrscheinlich verstößt der Verkäufer gegen die „CDR-Verkauf“ AGB-Klausel, aber selbst das ist nicht sicher, denn ob die Klausel wirklich Vertragsbestandteil in diesem konkreten Fall ist, ist für Außenstehende gar nicht wirklich zu erkennen.) Überhaupt sind die AGB kein Gesetz, und ein Verstöß dagegen wäre also keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit. Das Rechtsverhältnis Verkäufer – Rechteinhaber hat ebenfalls Außenstehende nicht zu interessieren. Überhaupt ist das rechtlich reichlich komplex: „Erschöpfungsgrundsatz“, „Schenkung unter Vorbehalt“... Das laute Schreien hier ist in meinen Augen eine verlogene Scheinheiligkeit... Die Rechtssituation ist unklar. Rechtlich gesehen geht es Außenstehende nichts an. Überhaupt wird hier ein Schadenseintritt kaum schlüssig zu begründen sein. Eine Blockwart-Mentalität finde ich persönlich vor diesem Hintergrund unangemessen. Ich sehe eher die Gefahr, dass sich selbsternannte FS-Moral-Apostel hier bei eBay lächerlich machen, auch wenn eBay natürlich artig solche Dinge löscht. |
Das Marc,
war einer der überflüssigsten Beiträge von Dir überhaupt. Für Anstand und anständiges verhalten einzutreten hat nichts mit "Blockwart-Mentalität" zu tun. Im Gegenteil, es zeugt von Zivilcourage, etwas, wasgerade in unserer Zeit immre weniger vokommt und viel häufiger gebraucht würde. Wirklich, bei solchen Beiträgen kann man wirklich sauer werden. |
Hallo
ich kann Martin nur unterstützen. Es kotzt mich wirklich an solche Beiträge wie den von Marc lesen zu müssen. Solche Winkeladvokaten gibt es leider viel zu viele die auch noch eine Rechtfertigung aus dem Ärmel schütteln für ihr erbärmliches Auftreten. Solche Leute würden ihre eigene Mutter für ein paar Euro verkaufen.:ms: Fritz |
Also, als freeware Repainter habe ich sehr wohl das Interesse den Verkauf meiner Arbeit zu unterbinden. Das hat mit Moral Aposoteln nichts zu tun.
Der Link ist im übrigen: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...category=21937 Leider hat der Verkäufer auf meine Mail dahingehend reagiert, dass er den screenshot von Dickson Chan's Lufthansa repaint der POSKY 747 durch einen screenshot des PSS A319 ersetzt hat. Fragt sichnur, wenn er PSS anbietet, warum sagt er das nicht? Dafür gibt's in der Regel viel bessere Auktionserträge. MK |
Tja,
da kann er Bilder wechseln wie er will, die Auktion verstößt trotz allem gegen die Bestimmungen von eBay. Es ist nicht gestattet, Software auf gebrannten CD´s anzubieten. Hier ist der entsprechende Passus aus den eBay-Richtlinien: http://pages.ebay.de/help/community/...tware.html#cdr ich habe eben den Anbieter entsprechend angeschrieben und ihn gebeten, die Auktion umgehend zu beenden. |
Ihr müßt es ja wirklich nötig haben. Alles kleine Hilfsheriffs.
Ich konnte Petzen schon in der Schulzeit nicht leiden. Das hat hier mit Zivilcourage überhaupt nix zu tun, sonst würde man nicht noch damit Öffentlichkeit suchen und auf das Lob warten. Leuten mit Zivilcourage ist es meist peinlich wenn sie mit der guten Tat in Verbindung gebracht werden... |
Jens,
haste was falsches gegessen heute??? :) . Was ist tue ist mir grundsätzlich nicht peinlich. Wenn dem so wäre würde ich es nicht machen. Zivilcourage ist, wenn man sich nicht hinter kleinlichen Ausreden oder fadenscheinigen Begründungen versteckt, sondern offen für korrektes Verhalten, für Rechtmässigkeit und für moralisch anständiges Verhalten eintritt. Begriffe wie "Petzen" oder "Blockwart-Mentailität" sind der recht armselige Ausdruck einer unsozialen Gesinnung. Von daher nötigen mir solche Beiträge nur ein mitleidiges Kopfschütteln ab. |
na ja,zumindest hat er darauf hingewiesen das es sich um frei downloadbare Freeware handelt.Trotzdem dürfen bei Ebay keine selbst gebrannten CDs verkauft werden.
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Martin, daß Schlimme ist meist nur, das die "Zimmersheriffmentalität" oft das einzige ist was von der Zivilcourage übrigbleibt. Am Rechner zu Hause ist es auch viel einfacher mal richtig aufzupaßen, als in irgendeiner Bahn wenn eine Oma Schwierigkeiten mit jungen Kerlen hat.
Ich glaube aber auch nicht das DU wegschaust. Davor ziehe ich den Hut und nicht vor solchem PillePalle. Wie gesagt, wem es hier nur um Recht und Ordnung geht, der hat es nicht nötig extra einen Ordner zu öffnen nach dem Motto "seht her..." So und nun werde ich mal was richtiges essen:D |
Zivilcourage ist gut, wenn die Oma vor der Sparkasse ausgeraubt wird.
Der Begriff Zivilcourage passt hier aber überhaupt nicht. Wenn jemand aber im Restaurant ein Bier weniger bezahlt als er getrunken hat (und eben damit ist das zivilrechtliche Verhältnis zwischen eBay und dem Versteigerer zu sehen) dann hat das nichts mit Zivilcourage zu tun, ihn anschließend beim Wirt zu verpetzen. Und sich dann anschließend vor den sonstigen Gästen der Kneipe auf den Stuhl zu stellen und den „Missetäter“ als Idioten zu beschimpfen und um Lob abzuholen, hat endgültig nichts mit „Zivilcourage“ zu tun. Abgesehen davon nimmt 1.) niemand Schaden und ist 2.) die Rechtslage unklar ( worin soll sich überhaupt dieses Angebot unterscheiden von unserer Leser-CD?) und 3.) war der Mensch ehrlich genug, deutlich darauf hinzuweisen, dass alles als Freeware im Netz verfügbar ist. |
Man kann aber auch übertreiben... Bei allem Respekt, bei eigentlich allem was den Flusi betrifft kann eigentlich von Zivilcourage nicht die Rede sein. Was ist denn trotzdem bitte daran falsch, wenn man sich für seine Urheberrechte einsetzt? Der Typ bietet schließlich die ganze LH Flotte für den Flusi an. Da ich viele Lufthansa Freeware Flieger bemalt habe, habe ich auch konkretes Interesse solches Verhalten zu unterbinden. Wir kennen uns ja eigentlich alle nur aus Readmes und Foren wie diesem. Da ist es doch wohl berechtigt hier auch um Unterstützung zu bitten. Wo sowieso dauernd Freeware Gruppen dicht machen oder ins Payware Lager abwandern kann ich überhaupt nicht verstehen, dass man solche Leute in Schutz nimmt und sich auch noch lächerlich macht über die, die sich beschweren. Wenn ihr keine Freeware Flieger wollt sagt das doch einfach und bleibt von avsim und flightsim etc. fern.
MK |
Marc,
Zivicourage beginnt nicht erst beim Raubüberfall, das geht im Kleinen los. Das Beispiel mit dem Bier ist sehr extrem, aber trotzdem halte ich es auch für zuässig. es geht um die Achtung vor der Leistung des anderen, egal, ob es dabei um ein Bier, Software, oder 100.000 geraubte Euros geht. Wenn man nicht klar und deutlich offen sagt, daß das Zusammenleben in einer Gemeinschaft es eben auch erfordert, daß man sich an die Regeln hält, dann handelt man egoistisch und nicht im Sinne der Gemeinschaft. Und für diese Werte einzutreten, auch wenn das nicht populär ist, das ist couragiert. Zitat:
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Das finde ich wieder sehr lustig. In fast jeder freeware Readme steht drinnen, dass die Verbreitung erwünscht ist. Jeder Freewareautor wünscht sich durch sein Machen vielleicht ein bisschen Ruhm, aber kein Geld. Nun stellt da jemand Freeware ( er zeichnet es auch als solche aus ) auf einer CD zusammen ( das heißt er hat es einmal gemacht ) und möchte die verkaufen. Und sofort schreien wieder die Freewareautoren los. Aber ihre "Ziele", Ruhm und das ohne Geld zu verdienen, sind erfüllt. Wenn die jetzt aufschreien was wollen die dann? Möchten die auch einen Teil des gewonnenen Geldes haben? Dann wären sie aber keine Freewareautoren mehr, weil sie ja dann mit ihrem Hobby Geld verdienen würden.
Verstehe ich irgendwie nicht.... PS: Bin selbst Freewareautor ( Texturendesigner vom Freeware A310 ), zähle mich aber nicht zur meckernden Meute. PSS: Will hier auf keinen Fall verallgemeinern. Ich denke wer gemeint ist ist allen klar. |
Zitat:
das ist aber doch genau der Punkt: Welche Regeln werden denn hier verletzt? Wenn der Versteigerer einzig den zwischen ihm und eBay bestehenden Vertrag (davon sind die AGB ein Teil) verletzt, dann interessiert das den Rest der Gesellschaft nicht. Also muss es andere Regeln geben. Da wir aber keine Paragraphen-Reiter sind, fragen wir noch weiter: Nicht nach den Regeln, sondern nach deren Sinn: Selbst wenn der Versteigerer Regeln verletzen würde (was ich mir persönlich aus urheberrechtlicher Sicht ziemlich schwierig zu beurteilen vorstelle), würde schlicht kein Schaden entstehen. Der Versteigerer hilft, etwas zu verteilen, was Designer eh der Community geschenkt haben. Dass er dabei vielleicht einen Gewinn erzielt, ist das so schlimm? Ich habe den Eindruck, dass hier nicht Zivilcourage, sondern der Missgunst die Triebfeder ist. Hier im Forum werden NoCD-Cracks für „ganz ok“ erklärt, und gleichzeitig so eine harmlose Auktion völlig kritisiert. Das erscheint mir heuchlerisch – denn von den NoCD Cracks profitiert jeder – nur eben von der Auktion nicht. Wo sind denn deine Bedenken in dem "No-CD-Crack" Ordner? |
Zitat:
Mir ist allerdings Deine gleichgültige Geisteshaltung zu diesem Thema noch von der DC-10 Diskussion in bester Erinnerung, und es ist äußerst bedauerlich, daß sich daran seitdem nichts geändert hat. Ich habe allerdings nicht die geringste Lust, diese Debatte nochmal zu führen, von daher wirst Du auf mich als Sparringspartner dabei verzichten müssen. |
Zitat:
Ich installierte den Crack, und siehe da, alles lief bestens. Und ich sag Dir meine Meinung dazu: mich schert der ganze juristische Kram einen feuchten Kehrricht, weil es da eine andere Seite noch gibt, nämlich jene, daß ich ehrlicher Käufer eine Software erwarb, die sich schlicht nicht nutzen ließ. Nenn´ es also "Notwehr" oder wie auch immer....... Mir Ottonormalverbraucher wäre es aus verschiedensten Gründen wesentlich lieber, würde eine gekaufte Software anstandslos ohne irgendwelche Tricks laufen, so isses leider halt mal nicht. Soviel mal zum "ganz okay Crack"..... @Master.... Zitat:
Ich weiß nicht, ob´s Dir gefallen würde, begänne ich nun mit dem Verkauf Deiner Arbeit, redlich ist es nicht, auch wenn ich Marc´s Einstellung mittrage, petzen sollte unterbleiben, Ausnahmen gibt´s freilich ....... Zitat:
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Anders bei großen Anbietern wie SSW. Die machen ja richtig Gewinn und Harald hat deshalb auch das Modell verkauft. Da ist es was Anderes und da finde ich es ok, dass er Geld dafür bekommt. |
Das Angebot ist beendet. Der Verkäufer hat diese Auktion vorzeitig beendet, da der Artikel zerstört wurde und daher nicht mehr verkauft werden kann.
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Neeee, haaaalt. Ich muss da nochmal was vom Marc wissen ;)
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RUHE!-ES NERVT!!!!!
:mad2:
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Naja ich finde es eigentlich gar nicht so schlimm das eine Freeware CD "verkauft" wird. Man bedenke es gibt auch noch Leute hier die sich mit 56k Modems quälen müssen und vom Prinzip her ist es nichts anderes als das was Flightxpress macht.
Flightxpress verschickt auch CD's mit Freeware zum Umkostenbeitrag von glaube ich 5€. Was vieleicht nicht so ganz in Ordnung ist, das er das ganze als Auktion laufen hat. Zu einem Festpreis von sagen wir mal 4-8€ würde ich mir das alles gefallen lassen, denn mit diesem Betrag würde er gerade seine Zeit und Materialpreis decken. Ich weiß das andere anders denken, aber ich seh die sache nicht so eng. Happy Landings Sebastian |
@masterofdisaster: Könntest Du mir evtl. den A 310 oder A 343 re-painten???
@all: Wen der Typ ein Bild vom PSS Airbus reinsetzt, aber sagt es sei alles Freeware. Da drängt sich mir die Frage: Seit wann ist der PSS Airbus Freeware??? Hab ich da etwas verpasst??? Weiter Drängt sich mir der Verdacht auf, dass er einen gewissen Cousin Kxzxx hat, wo er sih das Zeug runterzieht und es dann gecrackt verkauft. Das ist doch Illegal!!! Regards. -STEFAN-SUNKING- |
Ich schreibe hier noch einmal etwas, da hier teilweise recht lesenswerte Ansätze vorhanden sind und ja auch noch einige Fragen offen sind.
Zitat:
Hallo Alfred, wenn jemand dir etwas „unter Auflage schenkt“, dann bedeutet dies nicht zwingend, dass das in der subjektiven Auflage steckende Verlangen auch einer objektiven Rechtsposition entspricht. Folgendes Beispiel: Opa meint es gut und malt dem 18-jährigem Enkel das Bild „Röhrender Hirsch am Wildbach in Öl“. Freudig verschenkt Opa als Urheber das Bild an den Enkel, freilich unter gewissen Auflagen: Er muss das Bild ehren, darf es nicht übermalen, und verkauft will Opa es erst recht nicht sehen. Der Enkel findet das Werk einfach nur peinlich. Deshalb stellt er es bei eBay ein. Ein Dorfnachbar registriert den Vorgang im Internet, kennt die Hintergründe um Opas Auflagen und regt sich auf. Er benachrichtigt das ganze Dorf und beleidigt den Enkel öffentlich als „Idioten“. Ganz sicher missachtet der Enkel hier die Wünsche und Forderungen des Opas. Aber verletzt diese Missachtung von Opas „Auflagen“ allgemeine und rechtlich geschützte Werte der Gesellschaft? Oder ist das einfach die Privatangelegenheit von Opa und Enkel? Verletzt die undankbare Versteigerung des Bildes etwa Opas Urheberrechte? Ist es ein Zeichen von Zivilcourage, den „flegelhaften“ Enkel öffentlich anzuklagen und zu beleidigen? Oder ist das eine Einmischung in das private Verhältnis zwischen Opa und Enkel? Verlangen wie die von „Opa“ sind nur dann rechtliche relevant, wenn sie dingliche und nicht lediglich schuldrechtliche Wirkung inter partes haben, keine formularmäßigen Veräußerungsverbote darstellen, und sich einzig auf die Erstverbreitung beschränken. Dies im Einzelfall zu beurteilen, ist reichlich schwierig und selbst bei den Gerichten umstritten. Allgemein ist die Rechtsprechung recht restriktiv, was die Zulässigkeit solcher Auflagen betrifft. Wirkt als Ergebnis die Klausel nicht dinglich, also gegenüber jedermann, sondern nur schuldrechtlich zwischen den Parteien, so ist sie eben urheberrechtlich ohne Bedeutung. Damit dann zu der moralischen Wertung und dem Anspruch an die Zivilcourage: Eine Frau betrügt ihren Ehemann. Jemand bekommt dies mit, informiert empört das ganze Dorf und beschimpft die Frau als „Schlampe“. Darauf angesprochen begründet dieser „Informant“ sein Verhalten mit Zivilcourage: „Regeln des menschlichen Miteinanders müssen beachtet werden“. Freilich galt für beide Ehepartner die Regel, einander treu zu sein. Aber... Dieses Beispiel macht deutlich, dass Zivilcourage dort nicht hingehört, wo es um private Verhältnisse zwischen zwei Personen geht, die keine Wirkung gegenüber „jedermann“ haben. Überhaupt ist die gesamte Situation rechtlich ziemlich kompliziert: Was Posky anbietet ist aus verschiedenen Gründen rechtlich schon keine Freeware – wie ist es rechtlich überhaupt zu beurteilen? Haben umbemalte Texturen als „Repaint“ überhaupt die erforderliche Schöpfungshöhe? Ist der Versuch des Verkaufs (es kam ja nicht über diesen Versuch hinaus) überhaupt vorwerfbar? Ist der Betrag von ~2 Euro (da stand das Gebot m.W.) nicht noch ein zulässiger Unkostenbetrag? Mir persönlich fällt da eine eigene Meinung recht schwer. Es wirkt dann so auf mich (vielleicht liege ich ja auch bloß falsch und tue hier anderen Forumsteilnehmern Unrecht), als ob hier Leute, die der Vorgang eigentlich nichts angeht, einfach eine Sau durchs Dorf treiben wollen. Das ist ja nicht sooo schlimm, aber man muss ja man mit offenen und konstruktiven Argumenten darüber reden können. Das habe ich hiermit versucht. Zitat:
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Marc,
das Beispiel vom Opa passt nicht, weil der Opa ja das Bild und verschenkt und damit auch das Urheberrecht bzw. Verwertungsrecht übergeht. Wenn aber ein Freeware-Autor Software verbreitet, bleibt das Urheberrecht und Verwertungsrecht bei ihm, mit dem ausdrücklichen Hinweis auf ein Verkaufsverbot erwächst unter Umständen bei Weiterverkauf sogar eine strafrechtliche Komponente. Auch wenn ich mit Dir bezüglich "Auflage steckende Verlangen auch einer objektiven Rechtsposition entspricht." einer Meinung bin. Das Urheberrecht aber deckt einen völlig anderen Sachverhalt ab, nämlich die wirtschaftliche Verwertung geistigen Eigentums, und genau darum geht es bei dem Freeware-Verkauf. Du kannst Bücher kaufen und verschenken, soviel Du willst, aber die Rechte bleiben immer beim Autor. Zitat:
Entschiedenes NEIN! Wenn Eltern ihre Kinder schlagen, ein Außenstehender von Kindesmißbrauch weiß, MUSS er sich sogar einmischen. Nicht nur, daß es die oft zitierten Reglen der Gemeinschaft verlangen, auch rechtlich werden beim "wegsehen" zumindest ein, oft sogar mehrere Straftatbestände berührt. Hier ist ja auch erst mal keine "Wirkung nach außen", mir tut´s nicht weh. Man kann also nicht pauschal sagen, Außenstehende haben sich nicht einzumischen, hängt immer vom Einzelfall ab. Dein Einlaß des Versuchs ist dahigehend zu beantworten, daß regelmäßig auch der Versuch eines Straftatbestandes strafbar ist. Allerdings geht es beim Freeware-Verkauf in erster Linie um Zivilrecht, nicht um Strafrecht. Auch das Urheberrecht ist erst mal zivilrecht (Schadenersatz, Unterlassung, etc). |
Zitat:
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Es geht im Urheberrecht um wesentlich mehr, als um wirtschaftliche Verwertung: Vervielfältigungsrecht, Verbreitungsrecht, Nutzungsrecht, Übertragung von Nutzungsrechten, Bearbeitungsrecht... Auch deckt das Urheberrecht damit wesentlich mehr ab als das US-Copyright. Deshalb ist Copyright auch nicht gleich Urheberrecht. Ich bleibe dabei: Das Beispiel passt genau. Opa schenkt ein Bild als Werk mit Auflagen, der Repainter schenkt ein digitales Bild als Werk mit Auflagen. Entscheidend ist der Charakter der Auflagen – und die sind eben privater Natur und nicht vom UrhG geschützt. Zitat:
Beim Opa-Enkel-Fall ging es deshalb Außenstehende nichts an, weil überhaupt keine Gesetze verletzt wurden, sondern nur private Verabredungen / Verträge. Bei den misshandelten Kindern werden aber Gesetze verletzt. Das ist ja genau das Kriterium, was ich für die Zivilcourage anführen wollte: Es verlässt den privaten Rahmen und verletzt öffentliche Gesetze. Darauf möchte ich ja die ganze Zeit hinaus. Vielleicht habe ich das gerade nicht gut rübergebracht. Zitat:
Ansonsten: Eine schöne sachliche Diskussion mit dir. :) |
Das Urheberrecht bleibt keineswegs zwangsweise beim "Urheber".
Schenkt Kishon mir ein Buch, so hat er mir eben nur ein Buch geschenkt. Er blebt weiterhin Rechteinhaber. Er kann aber auch, weil er dem frechsten aller Bengel künftige Investitionen in FLugsimulatoren sichern will, mir ausdrücklich ein Buch komplett inklusive aller Rechte schenken. Ab dann bin ich "Urheber" im Sinne des Urheberrechts, alle Verwertungsrechte liegen bei mir. So ist Michel Jackson Inhaber sämtlicher Rechte an Elvis Presley (oder war es zumindest, kann sein daß er wieder verkauft hat). Wenn ein Freeware-Autor als Rechteinhaber den ausdrücklichen Verkauf untersagt, so meine ich, kann man dies nicht einfach als "bedeutungslose Auflage" wegwischen. Er stellt ja Software zum Gebrauch zur Verfügung, nicht aber zur wirtschaftlichen Verwertung. Zu den Beispielen: irgendwie gehen Beispiele immer ein wenig am Thema vorbei, geht mir bei den Meinigen nicht anders, da gebe ich Dir recht. Zum Versuch: klar hast Du Recht, Versuch ist nicht generell strafbar. Aber er ist auch nicht generell frei von Strafe, und dies wollte ich eigentlich ausdrücken. Zuletzt noch zur Einmischung: also generell und überhaupt stehe ich schon voll auf Deiner Linie, man sollte sich wirklich nicht überall einmischen. Die Grenze zur Denunziation ist nämlich schwer erkennbar und schnell überschritten, häufig sind die Motive der Einmischenden sowieso nicht ehrbar. |
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