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Rechnung per email
was gilt als zustelldatum?
das blose versenden,das öffnen? wann muss man sie lesen? was ist wenn man auf urlaub ist/war? 12sold hat mir mahnung geschickt,aber ich hatte einfach keine mails abgerufen in den letzten 2 monaten . wer weiss genaueres? |
nehem an das zustelldatum oder sendedatum , wann du es anschaust ist dein problem
postrechnungen gelten auch ab poststempel und nicht wann du den brief liest :lol: :lol: ausserdem gibt es bei jeder rechnung ein fälligkeitsdatum, wenn du das nicht einhltst bist selber schuld. |
schau doch mal in die 12sold Allgemeinen Geschäftsbedingungen. beim regististieren hast du der verrechnungsart zugestimmt. auch auf deiner my auctionsseite kannst du immer den offenen kontostand samt überfällig ect. einsehen.
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Zitat:
wenn ich im urlaub bin,dann später. aber per mail? |
e-mails gelten als zugestellt, wenn sie unter normalen umständen im postfach des empfängers abgerufen werden können.
nur weil du das mail nicht abbrufts, kannst du dich nicht darauf berufen nix gelesen zu haben. lg woodz |
zählen mails ohne eindeutige und fälschungssichere signatur überhaupt rechtlich irgendwas?
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die signatur ist ja nur ein ersatz für die eigenhändige unterschrift.
und ich glaube eine mahnung unterliegt ja keinen besonderen formvorschriften, wie eigenhändige unterschrift. :confused: also man kann in österreich durchaus rechtlich relevante erklärungen per mail verschicken. die beweisführung in der praxis (dass das mail am server des empfängers angekommen ist) ist natürlich wie immer eine andere geschichte. lg woodz |
glaube mit lesebestätigung gelten sie sogar wie ein blauer brief oder wie eingeschrieben , habe das mal wo gelesen, obs stimt???
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Zitat:
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Zitat:
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Zitat:
http://www.vibe.at/misc/ecg_final.html#par.17 |
Eine Email kann heutzutage nur dann als zugestellt gelten, wenn du eine Bestätigungsemail zurückgesendet hast. Alles andere wäre rechtlich nicht haltbar.
Es ist 1. möglich, dass eine Email nicht zugestellt wurde, insbesondere deshalb, weil viele Provider Spam-Filter einsetzen. 2. Darf angesichts von soviel Spam-Emails keiner mehr erwarten, dass seine Emails auch gelesen werden. Bezahle also die Mahngebühr nicht, sondern überweise den normalen Rechnungsbetrag. |
@flink
eine bestätigung des mailerhalts ist rechtlich nicht notwendig. das es mit bestätigung besser zu beweisen ist, ist eine andere sache- wann ein mail zugestellt gilt wurde oben von _m3 schon zitiert. zu pkt 1. wenn du in du bei vertragsabschluss zustimmst auch rechnungen per mail zu erhalten, dann werden "fehler" auf seiten des empfangsservers dir zugerechnet. zu pkt 2 das gleiche wie oben. wenn du zustimmst, kannst du dich nicht mehr ausreden, dass du ja deine mails nicht liest. lg woodz |
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