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Dr. Acula 06.09.2003 18:40

Rechnung per email
 
was gilt als zustelldatum?
das blose versenden,das öffnen?
wann muss man sie lesen? was ist wenn man auf urlaub ist/war?

12sold hat mir mahnung geschickt,aber ich hatte einfach keine mails abgerufen in den letzten 2 monaten .

wer weiss genaueres?

==C6== 06.09.2003 18:43

nehem an das zustelldatum oder sendedatum , wann du es anschaust ist dein problem
postrechnungen gelten auch ab poststempel und nicht wann du den brief liest :lol: :lol:
ausserdem gibt es bei jeder rechnung ein fälligkeitsdatum, wenn du das nicht einhltst bist selber schuld.

Lord Frederik 06.09.2003 18:52

schau doch mal in die 12sold Allgemeinen Geschäftsbedingungen. beim regististieren hast du der verrechnungsart zugestimmt. auch auf deiner my auctionsseite kannst du immer den offenen kontostand samt überfällig ect. einsehen.

Dr. Acula 06.09.2003 19:10

Zitat:

Original geschrieben von ==C6==
nehem an das zustelldatum oder sendedatum , wann du es anschaust ist dein problem
postrechnungen gelten auch ab poststempel und nicht wann du den brief liest :lol: :lol:
ausserdem gibt es bei jeder rechnung ein fälligkeitsdatum, wenn du das nicht einhltst bist selber schuld.

stimmt,aber da ist ja per post,also hab ichs bekommen.
wenn ich im urlaub bin,dann später.

aber per mail?

Woodz 06.09.2003 19:35

e-mails gelten als zugestellt, wenn sie unter normalen umständen im postfach des empfängers abgerufen werden können.

nur weil du das mail nicht abbrufts, kannst du dich nicht darauf berufen nix gelesen zu haben.

lg
woodz

frazzz 06.09.2003 19:39

zählen mails ohne eindeutige und fälschungssichere signatur überhaupt rechtlich irgendwas?

Woodz 06.09.2003 20:27

die signatur ist ja nur ein ersatz für die eigenhändige unterschrift.

und ich glaube eine mahnung unterliegt ja keinen besonderen formvorschriften, wie eigenhändige unterschrift.
:confused:

also man kann in österreich durchaus rechtlich relevante erklärungen per mail verschicken.

die beweisführung in der praxis (dass das mail am server des empfängers angekommen ist) ist natürlich wie immer eine andere geschichte.

lg
woodz

==C6== 06.09.2003 20:39

glaube mit lesebestätigung gelten sie sogar wie ein blauer brief oder wie eingeschrieben , habe das mal wo gelesen, obs stimt???

frazzz 06.09.2003 20:51

Zitat:

Original geschrieben von ==C6==
glaube mit lesebestätigung gelten sie sogar wie ein blauer brief oder wie eingeschrieben , habe das mal wo gelesen, obs stimt???
versendest du lesebestätigungen?

schichtleiter 06.09.2003 20:57

Zitat:

Original geschrieben von frazzz


versendest du lesebestätigungen?

:lol: wenn jemand eine lesebestätigung anfordert, kommt bei mir die mail unglesen in müllkübel :ms:

_m3 06.09.2003 21:42

Zitat:

§ 12. Elektronische Vertragserklärungen, andere rechtlich erhebliche elektronische Erklärungen und elektronische Empfangsbestätigungen gelten als zugegangen, wenn sie die Partei, für die sie bestimmt sind, unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann. Diese Regelung kann nicht zum Nachteil von Verbrauchern abbedungen werden.
152. Bundesgesetz, mit dem bestimmte rechtliche Aspekte des elektronischen Geschäfts- und Rechtsverkehrs geregelt (E-Commerce-Gesetz - ECG) und das Signaturgesetz sowie die Zivilprozessordnung geändert werden
http://www.vibe.at/misc/ecg_final.html#par.17

Flink 08.09.2003 09:28

Eine Email kann heutzutage nur dann als zugestellt gelten, wenn du eine Bestätigungsemail zurückgesendet hast. Alles andere wäre rechtlich nicht haltbar.
Es ist 1. möglich, dass eine Email nicht zugestellt wurde, insbesondere deshalb, weil viele Provider Spam-Filter einsetzen.
2. Darf angesichts von soviel Spam-Emails keiner mehr erwarten, dass seine Emails auch gelesen werden.

Bezahle also die Mahngebühr nicht, sondern überweise den normalen Rechnungsbetrag.

Woodz 08.09.2003 18:21

@flink

eine bestätigung des mailerhalts ist rechtlich nicht notwendig.
das es mit bestätigung besser zu beweisen ist, ist eine andere sache-

wann ein mail zugestellt gilt wurde oben von _m3 schon zitiert.



zu pkt 1.
wenn du in du bei vertragsabschluss zustimmst auch rechnungen per mail zu erhalten, dann werden "fehler" auf seiten des empfangsservers dir zugerechnet.

zu pkt 2
das gleiche wie oben.
wenn du zustimmst, kannst du dich nicht mehr ausreden, dass du ja deine mails nicht liest.

lg
woodz


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