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EKoston 30.08.2003 13:15

strafzettel!
 
Eine frage! Mein Freundin hat einen Strafzettel bekommen wegen Falschparken!
Sie ist auf der RechtenWienzeile 47 gestanden!
Auf dem Strafzettel steht aber Hamburgerstrasse 47!
Kann man dagegen irgendwie angehen das man das nicht zahlen muss oder ist das nur ein wunschtraum!

pc.net 30.08.2003 14:06

lt. stadtplan (beachte auch die hausnummern) gibt es keine hamburgerstrasse 47 - die situation ist dort etwas kompliziert ...

s'wird ihr nix übrigbleiben als zu zahlen ;)

maxb 30.08.2003 14:31

Zitat:

Original geschrieben von pc.net
- die situation ist dort etwas kompliziert ...
was soll daran kompliziert sein? die eine straße ist aus und die anderer fängt an :D ;)

pc.net 30.08.2003 14:35

nein ... die rechte wienzeile geht nicht wie erwartet gerade weiter, sondern entlang der wien und beim optischen gerade-aus heißt die straße auf einmal anders ... sozusagen ein optisches zwischenstück :verwirrt:

Phantomias 30.08.2003 19:38

fickäääään... :D

Oli 30.08.2003 20:44

Zitat:

Original geschrieben von Phantomias
fickäääään... :D
Ist bei Dir ein Relais hängengeblieben? Oder hast an "Notstand?" (diesen Kraftausdruck habe ich jetzt schon 10x gelesen, und nicht nur im Off-Topic)

Ciao Oliver

maxb 30.08.2003 20:57

Zitat:

Original geschrieben von Oli


Ist bei Dir ein Relais hängengeblieben? Oder hast an "Notstand?" (diesen Kraftausdruck habe ich jetzt schon 10x gelesen, und nicht nur im Off-Topic)

Ciao Oliver

wenn ich mir so seine letzten postings anschaue, dann glaub ich, er ist stockbesoffen :lol:

müllersq 30.08.2003 21:11

Den Tatort Hamburgerstraße 47 gibt es nicht.
Also: kein Tatort, keine Tat.
Also: nicht zahlen und die darauffolgende Anzeige beinspruchen.

maxb 30.08.2003 21:32

Zitat:

Original geschrieben von müllersq
Den Tatort Hamburgerstraße 47 gibt es nicht.
Also: kein Tatort, keine Tat.
Also: nicht zahlen und die darauffolgende Anzeige beinspruchen.

klar, da steht dann Rechte Wienzeile 47 drinnen und die Strafe wird erhöht :lol: ;)

Venkman 31.08.2003 05:38

Zitat:

Original geschrieben von Oli


Ist bei Dir ein Relais hängengeblieben? Oder hast an "Notstand?" (diesen Kraftausdruck habe ich jetzt schon 10x gelesen, und nicht nur im Off-Topic)

Ciao Oliver

i hob

Guru 31.08.2003 14:09

Zitat:

Original geschrieben von maxb


klar, da steht dann Rechte Wienzeile 47 drinnen und die Strafe wird erhöht :lol: ;)

So einfach geht das nicht für die Verwaltungsbehörde. Diese hat einen Tatbestand festgestellt, der nicht zutrifft. Demzufolge ist auch keine Verwaltungsübertretung begangen worden, da die Anzeige auf Grund eines falschen Sachverhaltes gemacht wurde. Ein Einspruch gegen die Anzeige wird daher mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgreich sein.
In der Zwischenzeit ist das wirkliche Delikt verjährt...

Guru

maxb 31.08.2003 14:20

Zitat:

Original geschrieben von Guru


So einfach geht das nicht für die Verwaltungsbehörde. Diese hat einen Tatbestand festgestellt, der nicht zutrifft. Demzufolge ist auch keine Verwaltungsübertretung begangen worden, da die Anzeige auf Grund eines falschen Sachverhaltes gemacht wurde. Ein Einspruch gegen die Anzeige wird daher mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgreich sein.
In der Zwischenzeit ist das wirkliche Delikt verjährt...

Guru

und wer gibt dir die Garantie, dass nicht schon die Anzeige mit der richtigen Adresse ausgestellt wird ;)

müllersq 31.08.2003 14:56

In Behördendingen gibts leider für nix eine Garantie.

maXTC 31.08.2003 15:35

Zitat:

Original geschrieben von maxb
und wer gibt dir die Garantie, dass nicht schon die Anzeige mit der richtigen Adresse ausgestellt wird ;)
ich denke die anzeige wird nach dem vorliegenden sachverhalt ausgestellt. glaubst wirklich, dass ein sesselfurzer die adresse überprüft?

kann ich mir nicht vorstellen, danach kann er/sie ja einspruch dagegen erheben.

dann wird wahrscheinlich die straße umbenannt. :D:lol:

Guru 31.08.2003 16:16

Zitat:

Original geschrieben von maxb


und wer gibt dir die Garantie, dass nicht schon die Anzeige mit der richtigen Adresse ausgestellt wird ;)

Weil dann zwischen dem Strafzettel und der Anzeige sich der Tatbestand geändert hätte - und das geht halt ned...

Weil dann ein Einspruch noch viel höhere Chancen hat.

Guru

maxb 31.08.2003 17:47

Zitat:

Original geschrieben von maXTC
ich denke die anzeige wird nach dem vorliegenden sachverhalt ausgestellt. glaubst wirklich, dass ein sesselfurzer die adresse überprüft?

kann ich mir nicht vorstellen, danach kann er/sie ja einspruch dagegen erheben.

dann wird wahrscheinlich die straße umbenannt. :D:lol:

tja, vielleicht geht das ja automatisch ;)
aber ich hoffe nicht, das das überprüft wird.

Oli 31.08.2003 17:53

Guru hat recht. Eine Bekannte hatte mal eine Anonymverfügung erhalten, da Sie falsch links abgebogen sei.

Der Tatbestand war korrekt, jedoch nicht das angeführte Auto drauf: auf der Verfügung stand Mercedes A... silber, Sie fährt aber mit diesem Kennzeichen einen Audi A2. Der ÖAMTC Jurist hat zum Einspruch geraten und Sie hatte damit Erfolg.

Ciao Oliver

maxb 31.08.2003 17:55

Zitat:

Original geschrieben von Guru


Weil dann zwischen dem Strafzettel und der Anzeige sich der Tatbestand geändert hätte - und das geht halt ned...

Weil dann ein Einspruch noch viel höhere Chancen hat.

Guru

wenn das Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet wird, dann ist die Anonymverfügung und deren etwaigen formalen Fehler hinfällig, dann gilt nur mehr das was auf der Anzeige steht.

Das Auto hat vor der Hausnummer 47, geparkt, an einer Kreuzung wo sich der Straßenname ändert. In diesem Fall ist es aber für alle beteiligten offensichtlich, dass hier ein (geringfügiger Mangel?)des Ausstellers der Anonymverfügung vorliegt. Der Tatbestand des Falschparkens bleibt aber weiterhin unbestritten, warum soll es hierfür dann eine "Amnestie" geben?


mit welcher Begründung soll man da außerdem einen Einspruch erheben. das die Anonymverfügung einen falschen Tatort auswies? Man wird sich, sicher einsichtig zeigen und auf die korrekt augestellte Anzeige verweisen.


als ich würd's nicht wagen ;)

maxb 31.08.2003 17:58

Zitat:

Original geschrieben von Oli
Guru hat recht. Eine Bekannte hatte mal eine Anonymverfügung erhalten, da Sie falsch links abgebogen sei.

Der Tatbestand war korrekt, jedoch nicht das angeführte Auto drauf: auf der Verfügung stand Mercedes A... silber, Sie fährt aber mit diesem Kennzeichen einen Audi A2. Der ÖAMTC Jurist hat zum Einspruch geraten und Sie hatte damit Erfolg.

Ciao Oliver

naja, der Mangel ist aber schon etwas größer und kann im nachhinein nicht mehr ausgebessert werden (vielleicht war es ja wirklich ein Mercedes A...)

Im Gegensatz zur "Hamburgerstrasse 47", dort braucht sich das Organ ja nur hinstellen und sagen, aja, ist ja wieder die Wienzeile :o

Guru 31.08.2003 18:01

Zitat:

Original geschrieben von maxb


wenn das Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet wird, dann ist die Anonymverfügung und deren etwaigen formalen Fehler hinfällig, dann gilt nur mehr das was auf der Anzeige steht.

Das Auto hat vor der Hausnummer 47, geparkt, an einer Kreuzung wo sich der Straßenname ändert. In diesem Fall ist es aber für alle beteiligten offensichtlich, dass hier ein (geringfügiger Mangel?)des Ausstellers der Anonymverfügung vorliegt. Der Tatbestand des Falschparkens bleibt aber weiterhin unbestritten, warum soll es hierfür dann eine "Amnestie" geben?


mit welcher Begründung soll man da außerdem einen Einspruch erheben. das die Anonymverfügung einen falschen Tatort auswies? Man wird sich, sicher einsichtig zeigen und auf die korrekt augestellte Anzeige verweisen.


als ich würd's nicht Wagen ;)

Guru geht davon aus, dass bei der Anzeige das Gleiche draufsteht, wie am Strafzettel. Und nachdem das ja automatisiert abläuft (Computer sei Dank), wird dem auch so sein.
Die Tante emMA wird doch wegen eines nichtbezahlten Strafzettels nicht extra jedes Mal einen Parksheriff entsenden, sondern die Daten verwenden, die im System sind. Demzufolge kommt die Anzeige mit falscher Adresse - Fortsetzung siehe oben.

Im Verwaltungsstrafverfahren ist die Grundlage immer die Aussage des Anzeigers, der der Wahrheitspflicht unterliegt. Und nachdem sich die Wahrheit schwerlich ändern kann, darf auch die Grundlage nicht verändert werden....

Guru

Guru 31.08.2003 18:04

Übrigens braucht er ja nicht zu bestreiten, falsch geparkt zu haben. Er bestreitet ja nur, bei dieser Adresse falsch geparkt zu haben. Und einen leichten Mangel gibts im Verwaltungsstrafverfahren ned....

Guru

maxb 31.08.2003 18:09

Zitat:

Original geschrieben von Guru
Und einen leichten Mangel gibts im Verwaltungsstrafverfahren ned....

Guru

findest du? :D

http://members.blizznet.at/maxb/tippfehler.JPG

wie würdest dann das bezeichnen? :p

ich hab' damals einspruch erhoben wegen der strafhöhe, waren so 1000 ATS, man sieht's noch :lol:

Guru 31.08.2003 18:11

Der Beamte kann ned Deutsch... - oder die Beamtin ned maschinschreiben

der_morpheus1 31.08.2003 18:22

Zitat:

Original geschrieben von Guru
Der Beamte kann ned Deutsch... - oder die Beamtin ned maschinschreiben
auch bei der polizei wird gespart ;)
es wird wohl ein leihkraft hier tätig gewesen sein:D
mfg.morph:tux:

maxb 31.08.2003 18:26

Zitat:

Original geschrieben von Guru
Der Beamte kann ned Deutsch... - oder die Beamtin ned maschinschreiben
stimmt, ned tippen, die Begründung ist genauso lustig. :)
allerdings sehe ich gerade, das KZ für Kennzeichen ist ja richtig :o



zum Thema zurück. da es keine Hamburgerstrasse 47 gibt und an dieser Stelle die Verwechslungsgefahr zwischen Wienzeile und Hamburgerstrasse relativ groß ist, kann ich mir schon gut vorstellen, dass die Anzeige nach Befragung des Organs "richtiggestellt" wird.

ist halt meine Meinung, ich würd's nicht wagen. genauso nicht, wenn die uhrzeit nur 5-10min falsch ist.



btw - ich kann auch nicht tippen und ned deutsch :verwirrt:

maxb 31.08.2003 19:13

Zitat:

Original geschrieben von Guru
Übrigens braucht er ja nicht zu bestreiten, falsch geparkt zu haben. Er bestreitet ja nur, bei dieser Adresse falsch geparkt zu haben. Und einen leichten Mangel gibts im Verwaltungsstrafverfahren ned....

Guru

Zitat:

AVG §62

(4) Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende,
offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf
technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten
Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Bescheiden kann
die Behörde jederzeit von Amts wegen berichtigen.


hmmm, da hab ich noch zwei interessante VwGH Sprüche dazu gefunden

Zitat:

VwGH Erkenntnis Geschäftszahl 91/03/0043

Gegenstand der Berichtigung nach § 62 Abs 4 AVG können auch Tatort und Tatzeit sein
und

Zitat:

VwGH Erkenntnis Geschäftszahl 2401/63

Sind in einem Straferkenntnis wesentliche Merkmale des Tatbildes unrichtig bezeichnet worden (hier: Tatort und Tatobjekt), so liegt mangels Erkennbarkeit dieses Fehlers durch den Bestraften keine offenbar auf einem Versehen beruhende Unrichtigkeit vor, die einer Berichtigung auf Grund des § 62 Abs 4 AVG zugänglich wäre.
"so liegt mangels Erkennbarkeit dieses Fehlers durch den Bestraften keine offenbar auf einem Versehen beruhende Unrichtigkeit vor"

erkennbar war es zumindest, sonst wär's ja hier nicht gepostet worden. ein einspruch bleibt ein hazardspiel in diesem fall


;)

Guru 31.08.2003 20:31

No risk no fun :D

Guru

frazzz 31.08.2003 20:55

Zitat:

Original geschrieben von maXTC



dann wird wahrscheinlich die straße umbenannt. :D:lol:

so unrecht hast da gar ned, siehe verf***** fahrbahnschwellen und vorgeschriebene bodenfreiheit :motz:

pc.net 01.09.2003 08:27

Zitat:

Original geschrieben von Guru
No risk no fun :D

Guru

:lol::ja::roflmao:

Phantomias 01.09.2003 09:45

Zitat:

Original geschrieben von Oli
(diesen Kraftausdruck habe ich jetzt schon 10x gelesen, und nicht nur im Off-Topic)

Ciao Oliver

den Beitrag im On-Topic Bereich zeigst mir aber.. :p :D

seids froh daß i ned länger zhaus war, sonst hätte ich vielleicht jeden Off-Topic Thread zugemüllt.. :lol:

btw: sorry, aber am Samstag hielt ichs für witzig.. :D


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