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-   -   frage zu anonymverfügung (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=106008)

zed 19.08.2003 08:01

frage zu anonymverfügung
 
hi leute


wie das thema schon andeutet hätte ich eine frage zu einer anonymverfügung die vor einiger zeit bei mir eingetroffen ist.

geht nur um ein "parkvergehen" 32€ also nichts aufregendes. aber mir gehts ums prinzip dabei und ich will es eigentl. nicht zahlen :D

sache ist nämlich die, dass ich offensichtlich am neufelder see bei der tauchbasis von tauchsport-vienna angezeigt wurde weil ich neben einem grünstreifen "auf der fahrbahn" geparkt habe und so keine zwei fahrstreifen für den fliessenden verkehr frei wären.

für all die die die örtlichkeit nicht kennen: das ist eine kleine nebenstrasse am neufelder see (linke bahnzeile) ohne irgendwelche bodenmarkierungen. die ist auch weiters immer ziemlich zugeparkt da es kaum parkplätze gibt und die wochenendhausbesitzer schon mal so ziemlich alle regulären parkplätze zuparken.
so wie ich gestanden bin stehen jedes wochenende immer mind. 10 -15 fahrzeuge. grundsätzlich. die nächsten regulären parkplätze wären eigentl. nur die vom "hauptstrand" ein paar hundert meter weiter weg. der bahnhof ist ja auch nur eine notlösung ...

nun wären meine fragen an euch:

a) kann ich herausfinden wem ich die nette verfügung zu verdanken habe (privatperson oder kiberer)? - wobei ich kiberer nicht glaube

b) um welchen betrag bzw prozentsatz erhöht sich die strafe wenn ich einspruch dagegen erhebe und der nicht durchgeht?
(hab gehört 10%. das wärs mir wert)


wie gesagt es geht mir ums prinzip.

PuTzDi 19.08.2003 09:04

Hi!

Klingt recht strange die story! :confused: Ist das eine Vorrangstrasse?? Denn meines Wissens nach muss nur auf einer Vorangstrasse sprich etwa Hauptstrasse zwei Fahrspuren frei bleiben! Aber das gibts sicher wo im net!

Ausser es steht wo ein Parkverbot das is es auch klar oder fahrverbot etc.

Greets stef

pc.net 19.08.2003 09:38

Re: frage zu anonymverfügung
 
Zitat:

Original geschrieben von zed
a) kann ich herausfinden wem ich die nette verfügung zu verdanken habe (privatperson oder kiberer)? - wobei ich kiberer nicht glaube
naja, da wird schon ein amtsorgan vor ort gewesen sein ...
Zitat:

Original geschrieben von zed
b) um welchen betrag bzw prozentsatz erhöht sich die strafe wenn ich einspruch dagegen erhebe und der nicht durchgeht?
(hab gehört 10%. das wärs mir wert)

wenn die anonymverfügung nicht bezahlt wird (einzige möglichkeit, da keine rechtsmittel zulässig, verwaltungsstrafgesetz 1991. §49a), wird zuerst eine lenkererhebung durchgeführt und danach gegen die entsprechende person (bei ergebnislosigkeit der lenkererhebung der fahrzeughalter) eine anzeige erstattet ...

gegen diese anzeige sind rechtsmittel zulässig ... akteneinsicht ist hier möglich ;)

die höhe der zu erwartenden strafe läßt sich durch ein einfaches telefonat mit der zuständigen behörde feststellen ;) (sollte aber AFAIK auch nur 10 % über der anonymverfügung liegen) ...

zed 19.08.2003 09:41

@putzdi

nein das ist keine vorrang- oder hauptstrasse

das ist, meiner meinung nach, eine nebenstrasse am see.

es gibt auf der gegenüberliegenden strassenseite ca. 30 meter weiter vorne ein halten und parken verboten.

aber auf der strassenseite wo ich gestanden bin steht kein schild.


@pcnet
glaub ich irgendwie nicht. ausser der war neu. dort stehen IMMER einige. wenn da schon alle gezahlt hätten würd glaub ich keiner mehr dort stehen. zumindest nicht so viele *g*


ich würd einfach angeben dass ich dort nie war :D

pc.net 19.08.2003 10:05

Zitat:

Original geschrieben von zed
ich würd einfach angeben dass ich dort nie war :D
wird schwer werden, wenn fahrzeugtyp, farbe _und_ kennzeichen mit deinem kfz übereinstimmen ...

und wenn der lenker nicht feststellbar ist, ist IMMER der fahrzeughalter haftbar ;)

zed 19.08.2003 10:22

Zitat:

Original geschrieben von pc.net
wird schwer werden, wenn fahrzeugtyp, farbe _und_ kennzeichen mit deinem kfz übereinstimmen ...

und wenn der lenker nicht feststellbar ist, ist IMMER der fahrzeughalter haftbar ;)


drum würd ich ja gern wissen obs ein privater war :D

maxb 19.08.2003 11:19

Zitat:

Original geschrieben von zed



drum würd ich ja gern wissen obs ein privater war :D

bitte wie soll das funktionieren? glaubst du, da hat einer am gendamerieposten angerufen und gesagt " hearns, da steht einer blöd mit seinem auto auf der straße rum und ich komm nicht vorbei. ich geb ihnen mal gschwind seine nummer durch, zeigens den an" :D


außer dem steht auf jeder anonymverfügung die "straftat" oben. da steht ja nicht nur "wegen Falschparkens" oben, sonst wär's ja ein fake :lol:

poste mal den/die paragrafen die du übertreten hast :)

chrisne 19.08.2003 12:49

Zitat:

Original geschrieben von maxb
bitte wie soll das funktionieren? glaubst du, da hat einer am gendamerieposten angerufen und gesagt " hearns, da steht einer blöd mit seinem auto auf der straße rum und ich komm nicht vorbei. ich geb ihnen mal gschwind seine nummer durch, zeigens den an" :D

warum nicht ??? geht zwar ned über telefon, musst schon persönlich hin. aber du kannst als privat personen genaus eine anzeige machen.

hmmm. vielleicht verstehe ich auch gerade was falsch...

zed 19.08.2003 14:07

den paragraphen kann ich nachher posten muss erst nachsehen *g*

ob dort die police patrouliert *g*

strafzettel gabs ja auch keinen am auto, aber ist klar weil es gemeindegrund war.

sicher kannst als privater wen anzeigen. wies dann aber genau abläuft, ob die police nachschauen fahrt, weiss ich nicht :)

al T 19.08.2003 15:22

War neulich ziemlich dort in der nähe und wurde von meinem gastgeber gewarnt, dass ich an dieser stelle nicht parken soll, weil sie in letzter zeit dort oft aufschreiben.

zur anonymverfügung:
1) wann war das vergehen?
2) wenn du jetzt nichts machst, kommt es zu einem verfahren mit strafverfügung.
3) wann die kommt, erhebst du formlos einspruch und ersuchts um verlegung an deine wohnsitzbehörde.
4) wenn eine aufforderung zum begründen des einspruchs kommt schickst die begründung dass wer anderer gefahren ist
5) meist musst die person auch schon in diesem schreiben bekannt geben.

selbstverständlich musst du die gesetzten fristen bis zum maximum ausreizen.

wenn du es schaffst von punkt 1 bis 5 sechs monate die ermittlungen gegen die von dir genannte person zu verzögern gilt der delikt als verjährt.

kommt darauf an wie fix die zuständige bh ist. im raum der Bh mödling brauchst du z.b. da gar nicht erst anfangen, die sind sauschnell. in gf ist es mir so mal gelungen.

noch ein tipp: wenn du lügst bei deinen angaben, fahr rüber nach sopron und schick es von dort ab (poststempel) da man für falschangaben aus dem ausland nicht belang werden kann

maxb 19.08.2003 15:26

Zitat:

Original geschrieben von al T
noch ein tipp: wenn du lügst bei deinen angaben, fahr rüber nach sopron und schick es von dort ab (poststempel) da man für falschangaben aus dem ausland nicht belang werden kann
:lol: das ist wohl ein scherz?

maxb 19.08.2003 15:54

Zitat:

Original geschrieben von chrisne

warum nicht ??? geht zwar ned über telefon, musst schon persönlich hin. aber du kannst als privat personen genaus eine anzeige machen.

hmmm. vielleicht verstehe ich auch gerade was falsch...

geht theoretisch schon, aber gerade bei solchen delikten müssens dann selbst vorbeischauen, sonst steht irgendwann privataussage gegegen privataussage...

al T 19.08.2003 16:02

alle aussagen natürlich ohne gewähr. aber den tipp hat mir mal ein rechtsanwalt gegeben.

für delikte (zumindest dieser art) kannst in ö nicht belangt werden.

Tarjan 19.08.2003 16:14

Zitat:

Original geschrieben von PuTzDi
Ist das eine Vorrangstrasse?? Denn meines Wissens nach muss nur auf einer Vorangstrasse sprich etwa Hauptstrasse zwei Fahrspuren frei bleiben!
Und das ist falsch. Auf einer Strasse mit Gegenverkehr müssen zwei Fahrstreifen freibleiben, nur in einer Einbahnstrasse kann einer freibleiben.

valo 19.08.2003 16:28

gilt das für alle strassen/gassen? ich kenne da genug strassen/gassen die gegenverkehr haben aber nur 1 fahrstreifen haben und beideseitige parkflächen haben...

Tarjan 19.08.2003 16:30

Ist allgemeine Stvo. Markierte Parkbereiche, oder stehen da einfach Autos?

Tarjan 19.08.2003 16:40

Ein Auszug:

Parken ohne Verkehrsbehinderung

Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur ordnungsgemäß geparkt werden. Das bedeutet, das mindestens 2 Fahrstreifen frei bleiben müssen.

valo 19.08.2003 16:43

da stehen einfach die autos....

als beispiel hab ich genommen den bereich im 18. bez von gersthof an richtung pötzleinsdorf den schafberg hinauf in den hintergassen, so in der umgebung semmelweiß klinik.... bastiengasse oder erndtgasse, das sind gassen mit gegenverkehr aber auf beiden seiten wird geparkt und gestraft wird dort nirgends.... das is einfach so....

maXTC 19.08.2003 17:19

einzahlen und sonst nichts, wird nur teurer :D

Tarjan 19.08.2003 18:43

Zitat:

Original geschrieben von valo
da stehen einfach die autos....

als beispiel hab ich genommen den bereich im 18. bez von gersthof an richtung pötzleinsdorf den schafberg hinauf in den hintergassen, so in der umgebung semmelweiß klinik.... bastiengasse oder erndtgasse, das sind gassen mit gegenverkehr aber auf beiden seiten wird geparkt und gestraft wird dort nirgends.... das is einfach so....

Bei mir schauts genauso aus. Wo kein Kläger da kein Richter. Deswegen kommt auch die irrtünliche Meinung zustande es muss nur ein Fahrstreifen freibleiben.

maXTC 19.08.2003 19:45

ein fahrstreifen in jede richtung ;)

zed 19.08.2003 20:04

schade wird wohl nichts nutzen als zu zahlen :ms:

bezüglich vergehen:

"der lenker des unten bezeichneten fahrzeuges hat auf einer fahrbahn mit gegenverkehr, auf der nicht mind. zwei fahrstreifen für den fliessenden verkehr freigeblieben sind geparkt."

...

"dadurch hat der lenker folgende rechtsvorschrift verletzt: §24 abs.3 lit.d stvo 1960"

so schauts aus :D

PuTzDi 20.08.2003 09:05

Wie schauts aus wenn er sagt er hat nur kurz Angehalten sprich max 10 min gehalten??

zed 20.08.2003 09:38

steht leider zeitraum 09:00 - 09:30 drauf.

bin zwar sicher noch nicht um 9 dort gewesen sondern frühestens 09:10. aber is egal die 10 min gehn sich nicht wirklich aus :rolleyes:

zed 21.08.2003 15:40

heut is die nächste anonymverfügung kommen.

fürs gleiche vergehen einen tag später. nur leider hab ich da noch nicht gewusst dass des dort so is ;)

viell. kann man die ja überreden dass ich nur eines zahlen muss *g*

onoki 21.08.2003 17:52

Hab schon am 28.07 für zwei autos je 32.- bezahlt. ebenfalls am neufeldersee, aber auf der seestraße welche zum gemeindegebiet hornstein gehört. wir haben beide bürgermeister (neufeld & hornstein)angeschrieben und unseren unmut kund getan. reaktion aus neufeld, eh'klar, wir warens nicht es waren die bösen hornsteiner. der bgm. von hornstein gab selbst bei pers. vorsprache nicht zu, daß es sich hierbei um eine ungeheure geldbeschaffung handelt. im übrigen gab es zu diesem thema im bgl.kurier ich glaub vom 17.08. einen artikel in dem der neufelder bürgermeister abhilfe versprach.

zur strafe kann ich nur sagen bezahlen, weil rechtlich gesehen sind die im vorteil(STVO). die anonymverfügung hat mich insofern geärgert weil die ä....e sich nicht einmal die arbeit machen und strafzettel ausstellen.

gruß ein abgezockter

maXTC 21.08.2003 17:58

Zitat:

Original geschrieben von PuTzDi
Wie schauts aus wenn er sagt er hat nur kurz Angehalten sprich max 10 min gehalten??
ist auch egal, weil das halten verboten ist.

glaube ich zumindest. :D

zed 24.08.2003 18:56

ich finds aufm see auf alle fälle eine sauerei und abzocke. immerhin lassen die besucher (auch ich :)) genug geld "am see". und dafür wird man auch noch bestraft. sollen entweder dafür sorgen dass es genug parkplätze gibt oder toleraner sein.

aber laut meinem vater sind die in neufeld schon immer etwas "genau" um es vorsichtig auszudrücken...

maxb 24.08.2003 21:42

Zitat:

Original geschrieben von zed
heut is die nächste anonymverfügung kommen.

fürs gleiche vergehen einen tag später. nur leider hab ich da noch nicht gewusst dass des dort so is ;)

viell. kann man die ja überreden dass ich nur eines zahlen muss *g*

:lol:

shit happens ;)
naja, die paragrafen sind wohl klar genug ;)

maXTC 24.08.2003 21:44

du kannst ja aus rache mal in den see machen :lol:

maxb 24.08.2003 21:47

Zitat:

Original geschrieben von valo
da stehen einfach die autos....

als beispiel hab ich genommen den bereich im 18. bez von gersthof an richtung pötzleinsdorf den schafberg hinauf in den hintergassen, so in der umgebung semmelweiß klinik.... bastiengasse oder erndtgasse, das sind gassen mit gegenverkehr aber auf beiden seiten wird geparkt und gestraft wird dort nirgends.... das is einfach so....

:lol:

das ist mir früher auch immer aufgefallen, als ich gschwind vom 19 in den 17 über schleichwege fahren wollt. da hieß es gschwind in den einspurigen schlauch einfahren, bevor es der auf der anderen seite tat. :D besonders lustig war's immer wenn zwei frauen in die einspurig befahrbaren strassen gleichzeitig einfuhren. denn keine wollte(konnte) ausweichen (=einparken) :lol:

maxb 24.08.2003 21:49

Zitat:

Original geschrieben von zed
steht leider zeitraum 09:00 - 09:30 drauf.

bin zwar sicher noch nicht um 9 dort gewesen sondern frühestens 09:10. aber is egal die 10 min gehn sich nicht wirklich aus :rolleyes:

wennst jemand findest der einen eid schwörst, dass du um 0900 nicht dortwarst, dann würd' ich die sache anfechten. dann wird die anzeige auf 0910 ausgebessert, du zahlst zwar das doppelte, hast aber zumindest einmal recht bekommen ;)

zed 25.08.2003 07:52

Zitat:

Original geschrieben von maxb


wennst jemand findest der einen eid schwörst, dass du um 0900 nicht dortwarst, dann würd' ich die sache anfechten. dann wird die anzeige auf 0910 ausgebessert, du zahlst zwar das doppelte, hast aber zumindest einmal recht bekommen ;)


najo mei freundin könnts beeiden ;) aber ob die als unbefangen gilt *gg*

schade dass ich den kassazettel nicht mehr hab ;)

najo eine hab ich eh schon gezahlt. die zweite lass i ma wieder maximal zeit. denn um mein geld brauchens ned zinsen auf der bank a no kassieren :D

btw... @onoki
ich glaub ich muss auch einen brief an den sehr geehrten bgm von neufeld an der leitha schreiben. verdient haben sie sichs inzwischen.

@maxct
hmm. um 64€ könnt ich schon in den see sch****** find ich :)


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