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-   -   Chello steuerlich absetzbar?? (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=104923)

Dane 08.08.2003 16:30

Chello steuerlich absetzbar??
 
Hab so eben den folgenden Link gefunden, und hätte nun eine Frage:
Hat das jemand schon probiert bzw. gemacht?
Oder wie soll das funktionieren?
Muss man da ein Gewerbe angemeldet haben damit das geht, oder nicht???:confused:

gaelic 08.08.2003 16:52

soweit ich weiß.

kanns jeder (also z.b. studenten nicht :( )

Dane 08.08.2003 17:15

Was jetzt dann? jeder oder nicht jeder!
Du wiedersprichst dich!

maxb 08.08.2003 17:16

neue regel hin oder her.

ein auch nur teilweise zu beruflichen zwecken genutzer privater internetanschluss ist seit 2002 als werbungskosten steuerlich absetzbar.

Zitat:

Internet Rz 367

Die Kosten für eine beruflich veranlasste
Verwendung eines Internetanschlusses
sind entsprechend der beruflichen
Nutzung absetzbar. Sofern eine
Abgrenzung nicht möglich ist, hat eine
Aufteilung im Schätzungswege zu
erfolgen. Als anteilige berufliche Kosten
sind die Providergebühr sowie die
Leitungskosten (Online-Gebühren) oder
die Kosten für Pauschalabrechnungen
(z. B. Paketlösung für Internetzugang,
Telefongebühr) abzugsfähig. Aufwendungen
für beruflich veranlasste
spezielle Anwendungsbereiche (z. B.
Gebühr für die Benützung des
Rechtsinformationssystems) sind zur
Gänze absetzbar.
http://www.bmf.gv.at/service/publika...n/steuerbu.pdf

ich werde heuer bei meiner Arbeitnehmerveranlagung 2002 einen angemessen kostenanteil als werbungskosten geltend machen.

grüße
maxb

ruffy_mike 08.08.2003 17:53

Zitat:

Voraussetzung dafür, dass Sie die steuerliche Absetzbarkeit von chello Breitband Internet in Anspruch nehmen können, ist eine erstmalige Herstellung des chello Breitband Internet-Anschlusses nach dem 30. April 2003. Diese Aktion ist befristet und gilt für den Zeitraum von 1. Mai 2003 bis 31. Dezember 2004.
Das klingt eher nach einem Lockangebot von chello :confused: :( :mad:

maxb 08.08.2003 18:31

nana, das ist die gesetzliche regelung und gilt natürlich für alle breitband internet provider :)

ruffy_mike 08.08.2003 19:38

Dann korrigiere ich:

Das klingt wie ein Lockangebot des Breitband-Internet-Provider-Kartells! Weil es sich ja - zumindest laut der chello-Seite - nur auf NEUE Verträge bezieht. Das heisst, die "Vorreiter", die schon früh auf Breitband umgestiegen sind, gehen leer aus, diejenigen, die das bisher verschlafen haben, werden nun zusätzlich motiviert (=> einen neuen Vertrag bei einem Provider abzuschliessen).

maxb 08.08.2003 19:47

stimmt nicht ganz. die idee ging ja von der regierung aus, um die anzahl der breitband internetanschlüsse in österreich zu erhöhen.

man kann aber die aktion auch als quersubvention für den branchenriesen und quasimonopolisten TA auslegen ;)

pc.net 08.08.2003 20:05

also mit einer bestätigung des dienstgebers war das bisher schon steuerlich absetzbar ...

maxb 08.08.2003 20:11

Zitat:

Original geschrieben von pc.net
also mit einer bestätigung des dienstgebers war das bisher schon steuerlich absetzbar ...
naja, ich wollt's schon 2001 reinnehmen, aber laut steuerhandbuch 2001 waren online gebühren damals noch nicht als werbungskosten für arbeitnehmer zugelassen :rolleyes:

pc.net 08.08.2003 20:13

nojo, reinnehmen kann mans immer ... das schlimmste ist, dass es rausschmeisen ... oder sie übersehens und es hilft was *g*

pc.net 08.08.2003 20:13

nachtrag:
außerdem - beim online-steuerausgleich brauchst eh keine belege :rolleyes:;)

maxb 08.08.2003 20:15

Zitat:

Original geschrieben von pc.net
nachtrag:
außerdem - beim online-steuerausgleich brauchst eh keine belege :rolleyes:;)

hat ein kollege vor 2 monaten gemacht. jetzt hat er einen brief bekommen, dass sie alle belege sehen wollen :lol:

pc.net 08.08.2003 20:23

Zitat:

Original geschrieben von maxb
hat ein kollege vor 2 monaten gemacht. jetzt hat er einen brief bekommen, dass sie alle belege sehen wollen :lol:
entweder waren die beträge gegenüber den vorherigen steuerausgleichen unrealistisch ;):rolleyes: oder er hat einfach pech gehabt und wird jetzt einer stichproben-revision unterzogen :D

maxb 08.08.2003 20:29

Zitat:

Original geschrieben von pc.net
entweder waren die beträge gegenüber den vorherigen steuerausgleichen unrealistisch ;):rolleyes: oder er hat einfach pech gehabt und wird jetzt einer stichproben-revision unterzogen :D
ersteres trifft eher zu, da es einmalige sehr hohe fortbildungskosten waren.

...ich werd' es aber trozdem manuell wie immer machen.
vorsichtshalber ;)

W4tl 08.08.2003 22:30

hallo

also zur vorangehnder wortmeldung (von der regierung) muss ich richtigstellen, dass das auch nicht von unserer regierung ausgeht sondern ein es ein anliegen der eu ist breitbandinternetanschlüsse zu forcieren.

weiters ist zu beachten, dass es nicht in den freibetrag von werbungskosten oder sonstige freibeträge fällt sondern gesondert absetzbar ist.

gaelic 08.08.2003 22:36

Zitat:

Original geschrieben von Dane
Was jetzt dann? jeder oder nicht jeder!
Du wiedersprichst dich!


sorry, wollte schreiben, jeder der ein einkommen hat.

W4tl 08.08.2003 22:52

naja is ja auch klar, wer keine steuern zahlen muss, wird auch keine zurückbekommen:D

negativsteuer gibts noch nicht in österreich (noch nicht)

JetStreamer 10.08.2003 02:44

Ich habe aber gehört, daß unserer "Regierung" ein entscheidender Fehler unterlaufen ist:

In einem Absatz dieses Gesetzes wurde der Begriff "high-speed" vergessen. Somit ist es wieder interpretationssache.

Ich habe leider keine Erfahrung inwiefern sich das in der Praxis auswirkt.

maxb 10.08.2003 10:30

meines wissens ist mit 250kbps die untergrenze festgelegt worden :o

colorado_rain 10.08.2003 10:50

Ausgaben für die erstmalige herstellung eines internetzuganges mittels breitbandtechnik sind bis zu einem Betrag von maximal 50 € absetzbar, wenn die herstellung zwischen 1.5.2003 und 31.12.2004 erfolgt.

Wenn die herstellung des breitband-internetzuganges in diesem zeitraum erfolgt, sind auch die laufenden grundentgelte bis zu einem betrag von maximal 40 € monatlich als sonderausgabe absetzbar. voraussetzung ist, dass ein ständiger internetzugang gegeben ist und ein zeitunabhängiges, laufendes grundentgelt vereinbart wurde.

Die absetzbarkeit der kosten für die herstellung des internetzuganges und die laufenden kosten wurden ausdrücklich auf breitbandtechnologie beschränkt. In diesem Sinne liegt breitbandtechnik nur dann vor, wenn eine physikalische downloadbreite von mindestens 256kbit/sek gegeben ist. Die breitband-technologie ist nicht an physische übertragungsmedien gebunden, sondern kann auch durch drahtlose netzwerke (wie wireless lan oder wireless local loop) genutzt werden.

Die kosten für den internet-breitbandanschluss und die laufenden monatlichen kosten fallen nicht unter das sonderausgabenviertel und sind damit voll absetzbar; auch die einschleifregelung ist nicht anzuwenden. Internetanschluss und laufende gebühren sind auch dann abzugsfähig, wenn sie für einen nicht dauernd getrennt lebenden (ehe-)partner und für kinder geleistet werden.


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