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Chello steuerlich absetzbar??
Hab so eben den folgenden Link gefunden, und hätte nun eine Frage:
Hat das jemand schon probiert bzw. gemacht? Oder wie soll das funktionieren? Muss man da ein Gewerbe angemeldet haben damit das geht, oder nicht???:confused: |
soweit ich weiß.
kanns jeder (also z.b. studenten nicht :( ) |
Was jetzt dann? jeder oder nicht jeder!
Du wiedersprichst dich! |
neue regel hin oder her.
ein auch nur teilweise zu beruflichen zwecken genutzer privater internetanschluss ist seit 2002 als werbungskosten steuerlich absetzbar. Zitat:
ich werde heuer bei meiner Arbeitnehmerveranlagung 2002 einen angemessen kostenanteil als werbungskosten geltend machen. grüße maxb |
Zitat:
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nana, das ist die gesetzliche regelung und gilt natürlich für alle breitband internet provider :)
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Dann korrigiere ich:
Das klingt wie ein Lockangebot des Breitband-Internet-Provider-Kartells! Weil es sich ja - zumindest laut der chello-Seite - nur auf NEUE Verträge bezieht. Das heisst, die "Vorreiter", die schon früh auf Breitband umgestiegen sind, gehen leer aus, diejenigen, die das bisher verschlafen haben, werden nun zusätzlich motiviert (=> einen neuen Vertrag bei einem Provider abzuschliessen). |
stimmt nicht ganz. die idee ging ja von der regierung aus, um die anzahl der breitband internetanschlüsse in österreich zu erhöhen.
man kann aber die aktion auch als quersubvention für den branchenriesen und quasimonopolisten TA auslegen ;) |
also mit einer bestätigung des dienstgebers war das bisher schon steuerlich absetzbar ...
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Zitat:
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nojo, reinnehmen kann mans immer ... das schlimmste ist, dass es rausschmeisen ... oder sie übersehens und es hilft was *g*
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nachtrag:
außerdem - beim online-steuerausgleich brauchst eh keine belege :rolleyes:;) |
Zitat:
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Zitat:
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Zitat:
...ich werd' es aber trozdem manuell wie immer machen. vorsichtshalber ;) |
hallo
also zur vorangehnder wortmeldung (von der regierung) muss ich richtigstellen, dass das auch nicht von unserer regierung ausgeht sondern ein es ein anliegen der eu ist breitbandinternetanschlüsse zu forcieren. weiters ist zu beachten, dass es nicht in den freibetrag von werbungskosten oder sonstige freibeträge fällt sondern gesondert absetzbar ist. |
Zitat:
sorry, wollte schreiben, jeder der ein einkommen hat. |
naja is ja auch klar, wer keine steuern zahlen muss, wird auch keine zurückbekommen:D
negativsteuer gibts noch nicht in österreich (noch nicht) |
Ich habe aber gehört, daß unserer "Regierung" ein entscheidender Fehler unterlaufen ist:
In einem Absatz dieses Gesetzes wurde der Begriff "high-speed" vergessen. Somit ist es wieder interpretationssache. Ich habe leider keine Erfahrung inwiefern sich das in der Praxis auswirkt. |
meines wissens ist mit 250kbps die untergrenze festgelegt worden :o
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Ausgaben für die erstmalige herstellung eines internetzuganges mittels breitbandtechnik sind bis zu einem Betrag von maximal 50 € absetzbar, wenn die herstellung zwischen 1.5.2003 und 31.12.2004 erfolgt.
Wenn die herstellung des breitband-internetzuganges in diesem zeitraum erfolgt, sind auch die laufenden grundentgelte bis zu einem betrag von maximal 40 € monatlich als sonderausgabe absetzbar. voraussetzung ist, dass ein ständiger internetzugang gegeben ist und ein zeitunabhängiges, laufendes grundentgelt vereinbart wurde. Die absetzbarkeit der kosten für die herstellung des internetzuganges und die laufenden kosten wurden ausdrücklich auf breitbandtechnologie beschränkt. In diesem Sinne liegt breitbandtechnik nur dann vor, wenn eine physikalische downloadbreite von mindestens 256kbit/sek gegeben ist. Die breitband-technologie ist nicht an physische übertragungsmedien gebunden, sondern kann auch durch drahtlose netzwerke (wie wireless lan oder wireless local loop) genutzt werden. Die kosten für den internet-breitbandanschluss und die laufenden monatlichen kosten fallen nicht unter das sonderausgabenviertel und sind damit voll absetzbar; auch die einschleifregelung ist nicht anzuwenden. Internetanschluss und laufende gebühren sind auch dann abzugsfähig, wenn sie für einen nicht dauernd getrennt lebenden (ehe-)partner und für kinder geleistet werden. |
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