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3d0d2e36 09.07.2003 19:31

gis gebühren entgehen
 
hallo,

man kann ja einen antennenanschluss ( am fernseher, radio,...) eigentlich totschalten bzw. verplomben.

gilt das als option um der orf vergewaltigung zu entgehen?
( sehe es nicht ein fuer einen 20 jahre alten fernseher auch noch zum abspielen meiner videos gebühren zu zahlen, noch dazu sooo viel)

achja, by the way: wie muesste das dann aussehen( bestätigung des elektrikers,....) um rechtlich gueltig zu sein?

fragen ueber fragen... aber danke im voraus

Dr. Acula 09.07.2003 19:37

nur den tv verplomben ist zuwenig.
wie schauts mit video,PC(tv-karte),Radio,sat(3sat) aus?

dann würde es keine probs geben.

aber warum soviel wind?

einfach abmelden od. nichtanmelden,und warten ob irgendwer kommen sollte.
bei mir war 30 jahre noch keiner da.

3d0d2e36 09.07.2003 19:41

hm....
 
bei mir war vor kurzem so ein heini, und dann anscheinend 2 tage spaeter noch ein zweiter der sein karterl hinterlassen hat...

von der technischen seite brauche ich den fernseher nur um vids abzuspielen, alles andere geht übern pc- dem gott des downloads sei dank

ausserdem lese ich viel und habe jede menge cds, also geht mir ohne fernseher und radio nix ab...

will mir halt nix streit mit den hanseln liefern sonst zuck ich aus :mad:

Dr. Acula 09.07.2003 19:44

Re: hm....
 
Zitat:

Original geschrieben von 3d0d2e36
bei mir war vor kurzem so ein heini, und dann anscheinend 2 tage spaeter noch ein zweiter der sein karterl hinterlassen hat...

von der technischen seite brauche ich den fernseher nur um vids abzuspielen, alles andere geht übern pc- dem gott des downloads sei dank

ausserdem lese ich viel und habe jede menge cds, also geht mir ohne fernseher und radio nix ab...

will mir halt nix streit mit den hanseln liefern sonst zuck ich aus :mad:

na dann steht ja nix im weg.

solange der fritzl nix am tv empfangen kann ist alles paletti.

3d0d2e36 09.07.2003 19:44

achja, unter "den fernseher zu verplomben" meinte ich alles zu schliessen was irgendwie unter "orf empfangsgeräte" fällt- also fernseher und radio in mein fall..

wenn das dann ok wäre, wo kann man sowas machen (wohne im.)?

Dr. Acula 09.07.2003 19:47

in jedem tv-reparatur laden.

Dr. Acula 09.07.2003 19:47

der soll dir den tv-tuner deaktivieren.denn dvd`s schaust eh über scart.

Gandalf 09.07.2003 21:20

kannst vergessen


"Fernsher verplomben"
Tja leider kannst nicht so mir nix dir nix den Tunerteil aus einem Fernseher ausbaun. Und ausbaun muesstes ihn ums sicher beweisen zu koennnen das du keine möglichkeit mehr hast Orf zu emfpangen.

Ansonst gilt das du fuer alles das die möglichkeit hat Orf zu empfangen gebühr zahlen musst. Daher theoretisch genügt schon ein Handradio, Videorekorder, TV-Karte, Autoradio,.....

Defakto kannst mir so ziemlich jeden wenn und aber kommen - ist ziemlich sinnlos - gebühr musst du so oder so zahlen.

zed 09.07.2003 21:27

Zitat:

Original geschrieben von Gandalf
Ansonst gilt das du fuer alles das die möglichkeit hat Orf zu empfangen gebühr zahlen musst. Daher theoretisch genügt schon ein Handradio, Videorekorder, TV-Karte, Autoradio,.....

das stimmt so nicht ganz:


ein handradio oder autoradio ist GIS befreit solange es NICHT in deine eigenen 4 wänden betrieben wird!

Dr. Acula 09.07.2003 21:31

Zitat:

Original geschrieben von zed



das stimmt so nicht ganz:


ein handradio oder autoradio ist GIS befreit solange es NICHT in deine eigenen 4 wänden betrieben wird!

falsch!
Portable-Geräte: Dort wo sie sich befinden, müssen sie gemeldet werden.

Gandalf 09.07.2003 21:38

Zitat:

Original geschrieben von zed



das stimmt so nicht ganz:


ein handradio oder autoradio ist GIS befreit solange es NICHT in deine eigenen 4 wänden betrieben wird!

Handradio kann stimmen

Autoradio kannst soweit ich weis - wannst schon einen gemeldeten Wohnsitzt hast - per zusatzlizen betreiben.

Wannst sonst nix hast muesstet auch wegen einem Autoradio Gebühr zahlen.

zed 09.07.2003 21:45

Zitat:

Original geschrieben von Herr Karl


falsch!
Portable-Geräte: Dort wo sie sich befinden, müssen sie gemeldet werden.

da liegst du aber leider falsch ;)
wenn du aber das autoradio z.b. in deiner wohnung betreibst ist gebühr fällig.

@gandalf auch du liegst leider nicht richtig ;)


auszug aus www.orf-gis.at:

--
Wer bezahlt was?


Eine einfache Antwort: Zahlen muss jeder, der eine Rundfunkempfangseinrichtung hat, also ein Gerät, mit dem Radio- und/oder Fernsehprogramme zu empfangen sind. Das ist richtig, aber nicht ganz genau. Zum Beispiel gibt es Befreiungen von der Rundfunkgebühr. Und Autoradios sind generell gebührenfrei.

Außerdem gibt es einen Unterschied für Privathaushalte und Unternehmen/Institutionen:

Privathaushalte

zahlen nur eine Rundfunkgebühr, unabhängig von der Zahl der Rundfunkempfangseinrichtungen. Also: Selbst wenn Sie in jedem Zimmer einen Fernsehapparat oder ein Radio oder beides haben, Sie zahlen nur eine Gebühr. Wenn Sie aber einen Zweithaushalt haben, also z.B. eine Ferienwohnung, ein Wochenendhaus oder eine zweite Wohnung, dann besteht dafür ebenfalls Melde- und Gebührenpflicht. Für das Fernsehgerät oder Radio im Schrebergarten oder im Landhaus muss deshalb ein zweites Mal gezahlt werden.

Unternehmen und Institutionen

müssen für die ersten zehn Empfangseinrichtungen an einem Standort eine Gebühr zahlen, und dann für jeweils bis zu zehn weitere Geräte eine weitere Gebühr. Also, wenn in einem Bürogebäude zehn Fernsehgeräte stehen, dann ist dafür eine Gebühr zu zahlen. Sind es zwischen elf und 20 Geräte, wird eine zweite Gebühr fällig, bis zu 30 eine dritte usw.

Es gibt aber Ausnahmen:

Wer zu einer der folgenden Gruppen gehört bezahlt nur ein Mal, egal wie viele Geräte sich am Standort befinden:
Betriebsstätten eines Rundfunkunternehmers und eines zur Herstellung, zum Vertrieb, zur Vermietung oder zur Reparatur von Rundfunkempfangseinrichtungen befugten Gewerbetreibenden für Zwecke der Ausübung eines Gewerbes (z.B. Elektrohändler)
Unterrichtsräume einer öffentlichen oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schule
Amtsräume einer Bezirksverwaltungsbehörde, einer Polizei- oder einer Gendarmeriedienststelle
Betriebsstätten der Gastronomie sowie Gästezimmer gewerblicher Beherbergungsbetriebe (z.B. Hotels) und Privatzimmervermieter
Lehrlingsheime, Heime für ältere Menschen und Anstalten für die Rehabilitation oder Pflege von Behinderten
Ein wichtiger Hinweis:

Die Entrichtung von Kabel-, Satelliten-, Pay-TV-, AKM- oder sonstigen Gebühren ersetzt nicht die Rundfunkgebühr!
--

glaubts ma wos :D

3d0d2e36 09.07.2003 22:27

fragen wir einmal anders:

ich hab in meiner wohnung 1 x fernseher aus dem jahre dicke milch der als einzige daseinsberechtigung hat, video kassetten abzuspielen.

dazu habe ich noch eine anlage die einzig als verstärker für meine soundkarte dient.

wie kann ich vermeiden dafür orf zu zahlen ( tuner ist seit 5 jahren tot, antennen hab ich keine, sat schuessel detto, kein kabel).

ich seh es halt dafuer nicht ein zu zahlen- nutze eben genau 0 % des orf und gedenke genauso viel zu zahlen ( 20 € is halt für nix scho happig)


kann ich das mit verplomben loesen oder nicht? ( wenn nein schmeiss ich den alten krempl weg und tu das radio aus der anlage raus ;)

Memphis 09.07.2003 22:51

Die Antwort wird so sein: Kannst mit deinen geräten orf in irgendeiner form wahrnehmen/empfangen:D ? Wenn ja mußt du pecken, wenn nein, dann nicht.

maXTC 09.07.2003 23:18

Zitat:

Original geschrieben von zed
Und Autoradios sind generell gebührenfrei.
das stimmt schon... nur früher musste man eine zusatzbewilligung im auto mitführen (aber da warst du wahrscheinlich noch nicht auf der welt. ;)).

das wurde irgendwann in den 90ern aufgehoben.

Karl 09.07.2003 23:54

@zed!
Für den Zweitwohnsitz brauchte man aber früher keine zweite Rundfunkberechtigung wenn man Portablegeräte benutzte.

Gibt es das nicht mehr?

Karl 10.07.2003 00:26

Habe mich inzwischen auch auf der ORF Site schlau gemacht. Das ist aber arg mit den portable Geräten.

Theoretisch brauchst jetzt sogar für den Fernseher im Wohnwagen auch eine zweite Bewilligung.

Das ist aber eine ganz schöne, indirekte, Gebührenerhöhung.

Memphis 10.07.2003 01:03

Zitat:

Original geschrieben von maXTC
das stimmt schon... nur früher musste man eine zusatzbewilligung im auto mitführen (aber da warst du wahrscheinlich noch nicht auf der welt. ;)).

das wurde irgendwann in den 90ern aufgehoben.

Kann mich auch noch dunkel an die zeiten erinnern..:D

Gandalf 10.07.2003 01:04

hmmm stiummt das mitm autoradio

muss aber erst vor ein paar Jahren geändert worden sein - den ich hab noch so einen wisch fuers Auto :)

ruffy_mike 11.07.2003 00:50

Wenn die GIS-Heinis vorbeikommen, hilft nur noch die Hannibal Smith Methode! http://www.wu-wien.ac.at/usr/h01d/h0...nattermaxe.gif

Für sonstige Tips & Tricks am besten den endlos-Thread über GIS-Gebühren hier angucken!

zed 11.07.2003 20:47

Zitat:

Original geschrieben von Gandalf

muss aber erst vor ein paar Jahren geändert worden sein - den ich hab noch so einen wisch fuers Auto :)


du hast ja auch einen 2er golf, oder? :D

joy 11.07.2003 21:34

würde vorschlagen tuner verplomben und wenn der videorekorder an tuner hat dort den antenneneingang auch verplomben lassen.


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