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Hallo zusammen,
was haltet Ihr von folgendem Fall: Habe unlängst eine defekte Harddisk zu Birg geschickt. Das war eine Ibm, wo sie immer so betont haben, daß man dafür 3 Jahre Garantie bekommt. Nach fast zwei Monaten und zweimal nachfragen habe ich dann auch eine wiederinstandgesetzte gebrauchte Disk bekommen, die soweit funktioniert. Ich habe die Disk übrigens vor etwas mehr als einem halben Jahr gekauft, denn innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung hätte ich diesen Beitrag nicht bezahlen müssen. Und auf der Rechnung steht folgender Satz, der mich echt geärgert hat: Kunde ist mit Transport- inkl. Verpackungskosten zum Hersteller und der damit verbundenen Nachnahme-Sendung einverstanden. Natürlich bin ich nicht damit einverstanden, denn was kann ich denn dafür, daß die mir eine defekt Harddisk verkauft haben ? Es geht um fehlerhafte Bereiche, und im Forum hab ich mal gelesen, daß man bei einer modernen Ide-Disk keine fehlerhaften Bereiche mehr haben darf. Außerdem hat die Disk an bestimmten Stellen total laute Geräusche von sich gegeben, so wie bei einem Headcrash. Das war mir nur anfangs nicht klar. Jetzt möchte ich natürlich auch nicht ungerecht zum Birg sein. Deswegen meine Frage: Gibt es solche "Methoden" auch bei anderen Firmen ? Natürlich war ein anderer Grund dieses Beitrags auch, alle Leute zu warnen. Denn gesagt hat mir das niemand, nur daß ich 3 Jahre Garantie habe, hat der Verkäufer laut hinausposaunt. Weiters würde mich interessieren: Was haltet ihr davon ? [Diese Nachricht wurde von The_Lord_of_Midnight am 21. Juni 2000 editiert.] |
Na in Ordnung ist das auf keinen Fall. Das Mindeste wäre gewesen, wenn sie es dir vorher gesagt hätten. Das die Postgebühr weder IBM noch der Birg zahlen will ist auch klar.
Allerdings habe ich gehört (auch im Forum) und auch selbst erlebt, daß du bei einem defekten Teil einfach ein neues bekommst (nach einem Test versteht sich). Die Händler werden dann die gesammelten Teile zum Hersteller schicken, vielleicht sogar auf dessen Kosten. Also ich kann nur abschließend sagen, daß mir ein solches Vorgehen fremd ist und von einer Firma wie IBM absolut nicht erwartet hätte. |
war die ibm disk eine oem version? (d.h. nur im antistatiksackerl verkauft)
diese dinger haben im gegensatz zu den retail disks nur 6 mon garantie. aber trotzdem ist es eine frechheit, ohne nachfragen einfach einen beitrag zu verlangen. nochdazu für ein gebrauchtes gerät. |
Also, in Ordnung ist das nicht wirklich, da muß ich Dir recht geben - hast denen unterschrieben, daß Du mit der Übernahme der Transportkosten einverstanden bist??? Oder steht das in den allg. Geschäftsbedingungen von Birg (die eh keiner liest, ich weiß, schon - sind aber trotzdem bindend...)
Zu den fehlerahften Sektoren bei IDE-Disks: meines Wissens ist es so, daß moderne IDE-Disks einen Bereich "guter Sektoren" in Reserve haben, der einspringt, wenn defekte Sektoren festgestellt werden - das macht die Platte angeblich von selbst. Wenn dieser "Pool" ausgeschöpft ist, siehst Du die dann auftretenden Bad Sectors. Aber - ob die Platte dann kaputt ist oder nicht doch noch 2 Jahre hält, kann man nur ausprobieren... |
Hy Kosh,
das Transportkostenpauschale hat der Birg verlangt, nicht die Ibm. Ob die Birg das dann an Ibm weitergeben müssen, weiß ich natürlich nicht. Das mit dem Neuteil hängt davon ab. Wenn es innerhalb bestimmter Fristen ist und wenn das Teil lagernd ist. Taugt mir zwar nicht so, aber akzeptiere ich. Ja Benjy, ich habe eigentlich noch jede Disk nur im Plastiksachkerl gekauft, und das waren schon einige. Was wäre bei der Retail anders ? Das mit den 3 Jahren Garantie stimmt aber, denn das hat mir ja der Verkäufer explizit gesagt. Und ohne Garantie hätten die die Disk wohl kaum getauscht, bei diesem "besonderen" Kundenservice. Hallo Seeker, unterschrieben habe ich nichts, deswegen bin ich ja so hochgradig angefressen ! Und einverstanden bin ich natürlich auch nicht damit. Die Geschäftsbedingungen habe ich mir sehr wohl durchgelesen. Das tue ich eigentlich immer, bevor ich bei einer Firma einkaufe. Lad Dir mal die Birg-Preisliste herunter, da steht nichts zu dieser Kostenbeteiligung drin. [Diese Nachricht wurde von The_Lord_of_Midnight am 21. Juni 2000 editiert.] |
ich hab auch jede von mir gekaufte hd im sackerl bekommen. hat mir nie gefallen, wer weiß was mit der platte schon alles passiert ist.
schließe mich lord an, will auch wissen wie es bei retail ausschaut. spunz |
retail: sehr schöne schachtel, schrauben, ide kabel, handbuch, meistens sogar ein 5.25" einbaurahmen.
schau mal was auf der harddisk draufsteht. bei denen im sackerl steht irgenwo "oem" drauf. zumindest war es bei allen ibm, die ich bisher gekauft habe so. eine retailverpackung inclusive inhalt gibts z.b. hier zu sehen: http://www.storage.ibm.com/hardsoft/...ynow/index.htm ist leider nur ein kloanes büdl. |
Ich muß sagen, sowas hab ich noch nie bei einem Händler gesehen. Die bieten eigentlich alle nur die Plastiksackerl an. Damit bin ich auch zufrieden, denn ich hab eh schon genug Müll.
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Wie ist das eigentlich mit der gesetzlichen Gewährleistung bei verdeckten Mängeln ? Müssten da nicht andere Fristen gelten als die 6 Monate ? Ich habe den Konsumentenschutz vor ca 15 Jahren gelernt, da könnte sich schon was geändert haben.
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Mit den Plastiksackerln muß ich dir recht geben. Ich habe bie einen Fachhändler auch noch nie einen Retail-Karton einer Festplatte gesehen. Da liegen nur die Festplatten mit dem Sackerl im Regal.
Retail Packungen habe ich bis jetzt nur bei Media-Markt, Saturn und Conrad gesehen. Übrigens auf dem Sackerl von meiner Maxtor sthet nirgendwo etwas von wegen OEM. Weder auf dem Strichcode Pickerl, wo die ganzen Daten drauf sind, noch auf dem Sackerl selber. Ist es nicht so, daß wenn z.B. IBM od. Maxtor 3 Jahre Garantie versprechen, daß es denen egal sein muß in welchem Zustand (Retail/Sackerl)ich meine Platte gekauft habe? :confused: ------------------ ************************** "Errare humanum est" ************************** MfG, Authentic! |
hab jetzt selber nachgeschaut, bei mir steht gar nix oben.
spunz |
Nach meinem Wissensstand ist auch auf OEM-verpackte IBM-Festplatten eine Herstellergarantie von 36 Monaten. Allerdings gibt es einige Händler bzw. Großhändler die sich die Garantie von IBM rückkaufen lassen und dadurch erstens zwar einen günstigeren Einkaufspreis haben (der aber nicht unbedingt an den Kunden weitergegeben wird) aber zweitens eben seitens IBM nur eine sechsmonatige Garantie haben.
Zu den Versandkosten: Nach meinem Verständnis nach ist es so, daß während der gesetzlichen Gewährleistung (6 Monate auf mobile Güter) die Versandkosten zum bzw. vom Hersteller vom Verkäufer bzw. seinen Lieferanten getragen werden müssen. Nach der gesetzlichen Gewährleistung bieten die meisten Händler zwar einen Abwicklung des Garantiefalles an (!!! ACHTUNG: Kein MUSS !!!), dies aber nur unter der Bedingung, daß die anfallende Versandkosten vom Käufer übernommen werden müssen. |
Hy Ghostwriter,
Das mit den 6 Monaten ist mir klar, aber gilt das auch bei verdeckten Mängeln ? Ich bin mir sicher, daß es da Unterschiede gibt ? (zumindest hab ich das noch so gelernt). Ist das mit den Versandkosten also tatsächlich üblich und nicht nur auf Birg beschränkt ? Was mich wirklich sehr dabei stört: Ich habe mir schon sehr viele Geschäftsbedingungen durchgelesen, aber das habe ich noch kein einziges mal gesehen. [Diese Nachricht wurde von The_Lord_of_Midnight am 22. Juni 2000 editiert.] |
hallo lord!
mit den versteckten mängel hast du vollkommen recht, die fallen mit sicherheit aus der garantiezeit (sprich gewährleistung) heraus. ist eigentlich egal um welches produkt, dienstleistung oder ähnliches sich handelt, es muss sich nur nachweisbar um einen beim verkauf, übernahme einer dienstleistung oder ähnlicher abschlüsse, latenten mangel handeln. will bei gott nicht aufklärend wirken, denn ich weiss im augenblick gar nicht auf welche zeit (glaub sogar 10 jahre) sich die frist einschränken läßt. eben deshalb hast du recht, geben tut sie es, die frage ist halt: ob es sich bei festplatten ohne konfrontation mit hersteller oder vertreiber durchführen lässt.zweiteren kann es ja 'wurscht' sein, die art aber wie die mit porto ja/nein umgeht ist äusserst bedenklich. das mit den versandkosten ist sicher nicht rechtens, würde mich interessieren, was auf dem übernahmeschein steht, den du sicher unterschreiben musstest, wenn nämlich da von versandkosten keine rede ist,´würde ich sie auch nicht bezahlen. nachnahme leider ausgenommen, aber auch da gäbe es sagen wir halt etwas langwierige möglichkeiten. gibt sicher kompetentere kollegen im forum, musste das aber nach lesen deines beitrages los werde. hat mich halt furchtbar aufgeregt.ob das daß wetter ist? trotzdem muss man sich deinen beitrag auf der zunge zergehen lassen. gute sache, und wird auch hoffentlich viele andere bei solchenen sachen vorsichtiger machen. herzlichen dank für den anstoss! Ps.: jetzt setz ich mich doch glatt hin, und lies nochmal das handelsrecht und abgb durch!!! ------------------ mfg karl s'glühlamperl ------------------ [Diese Nachricht wurde von Rundumadumleuchtn am 22. Juni 2000 editiert.] |
also!
habe, da ich auch eine garantiesache laufen habe, am übernahmeschein des händlers folgendes gelesen: Für die Einsendung der defekten Ware wird eine Pauschale von 90.- ATS eingehoben.Die Firma --- behält sich das Recht der Nachbelastung von Reparaturkosten, Versandspesen und sonstiger Kosten (insbesondere bei Fremdeingriff bzw. wenn die Garantievoraussetzungen entfallen sind). Weiters kann die Firma --- jederzeit, ohne Angabe von Gründen, die Einsendung des defekten Produktes ablehnen bzw. abbrechen. Auch verpflichtet sich die Firma --- in keiner Art und Weise Sicherungen von Datenträgerinhalten durchzuführen. Wir bestätigen hiermit die Übernahme oben genannter Artikel. also wenn ich mir das genau ausdeutsche, sind die porto sprich versandkosten vom kunden zu tragen. da hilft gar nichts, denn die normale gewährleistung ist ja davon nicht betroffen. ------------------ mfg karl s'glühlamperl ------------------ |
Was kann man aus dieser und ähnlichen Geschichten lernen? Kauf bei Händlern, die nicht wirklich kundenfreundlich sind einmal und nie wieder! Ich geh zu meinem Händler um die Ecke bzw. wenn der nichts taugt eben um 5 Ecken, der defekte Ware problemlos umtauscht . Keine Kostenbeteiligung, keine Versandkosten, keine komischen AGBs, keine faulen Tricks, kein blödes Rumreden.
Ausnahme: Wenn irgendein teures Teil wirklich um sehr viel mehr kostet, kommts schon mal vor , dass ich fremgehe. ------------------ MfG. wol ------------------------- Möge dein WCM immer rechtzeitig eintreffen! |
hallo wol!
genauso ist es, habe den schein meines händlers, bin aber hundertproz. sicher daß er keine zores macht, und auch keine kosten verlangt. sind bei händlern halt so üblich und es kommt nur drauf an wie das vertrauen zu jenem ist!!! bei lord of t.m's händlerangabe kann ich's mir nur nur nicht vorstellen, das da irgend welches vertrauen aufkommen kann (schon allein: i bin i). gesetzlich scheint schon alles gedeckt, aber bin ich (noch) froh, daß ich mir's aussuchen kann! Ps.: mich freuts riesig, daß lord of the midnight diese thema angeschnitten hat, sgeht doch auch hier um die leichtgläubigkeit und nepp! ------------------ mfg karl s'glühlamperl ------------------ [Diese Nachricht wurde von Rundumadumleuchtn am 22. Juni 2000 editiert.] |
Hy rund...,
ich habe keinen Übernahmeschein unterschrieben. Das ganze ist über den Versandweg abgelaufen. Und das mit den Ös 300,-- habe ich erst erfahren, als ich die reparierte Gebraucht-Disk in Händen hatte. Das Vertrauen in die Birg habe ich wirklich schon langsam verloren. Das ungute in diesem Fall ist nur, daß die Mitarbeiter gar nicht allein an dem ganzen Schuld sind. Die haben dann eh gut gearbeitet, nachdem ich mich beschwert habe, seit einer Woche keine Antwort auf eine einfach Frage zur Garantieabwicklung zu bekommen :( Die Begründung für die Kostenbeteiligung war: "Dieser Betrag wurde von der Geschäftsleitung vorgeschrieben". Interessant wäre, welche Geschäftsführung das war. Die alte oder die Vobis-Geschäftsführung. Das wäre ja gleich ein "feiner" Einstieg, wo man sich beim Kunden "beliebt" macht, damit gleich die Fronten geklärt sind. Ich sag nur "Nein danke". Wenn beim Kundenservice gespart wird, bin ich sauer. Denn der Kundenservice war eigentlich der Grund warum ich fast von Anfang an Birg-Kunde war und fast alles von denen gekauft habe, auch wenn das eine oder andere Teil vielleicht ein paar Hunderter teurer war. [Diese Nachricht wurde von The_Lord_of_Midnight am 22. Juni 2000 editiert.] |
hi lord!
habe hier schon einmal gepostet daß ich ein birg schlüsselerlebnis hatte. das ist aber wie gesagt subjektiv, nur wenn sich solch ähnlich destruktive vorkommnisse häufen, dann wirds doch irgendwo fad. im übrigen war doch vobis ALS VOBIS auch nicht besser (ich kann mich noch gut an meine anfänge erinnern), zwar gut im kunden-einseifen, dann jedoch punkto service, support oder problemlösungen im REGEN stehen gelassen. so gesehen glaube ich nicht daß sich durch die techtelmechterei irgendetwas geändert hat. natürlich scheere ich nicht alle über einen kamm, aber ich suche mir sicher (wie wol es schon schrieb) einen händler zu dem ich nicht nur vertrauen habe, sondern der mir auch freundlich hilfe bei problemen gibt, mich freundlich berät (hoffentlich kompetent) und auch hin und wieder kulanz zeigt. ist letztendlich sein geschäft. das mit den 300 ösis, also ich weiß nicht, ich glaube ich würde mich mit händen und füssen wehren, so ich doch sicher bin mich nicht vertraglich dazu verpflichtet zu haben. na gut, werden sicher noch irgendwie davon von dir zu hören (lesen) bekommen. einstweilen schönen gruß. ------------------ mfg karl s'glühlamperl ------------------ |
Ich bin ein bißchen unsicher, weil ich auch schon an den Wcm Ombudsmann geschrieben hab. Der hat mir geantwortet, daß das mit den Ös 300,-- in Ordnung wäre. Ich fühl mich trotzdem übergangen. Ich denke, wenn das nirgendwo in den Reparaturbedingungen steht, ist es nicht in Ordnung (zumindest unmoralisch). Da kann ja jeder alles verlangen, wenn das so weitergeht. Da brauch ich keine Garantie mehr. Irgendwie stehe ich alleine da...
Hier das Originalzitat für alle interessierten: Im Auftrag des WCM-Ombudsmannes muss ich Ihnen mitteilen, dass die Sache tatsächlich zu Recht passiert ist. Ja, Sie haben sogar Glück, dass die Garantiezusage über 3 Jahre gehalten hat. Sie haben doch nun wieder ein funktionierendes Exemplar, oder? Rechtlich sieht es so aus, dass Ihnen nach Ende der gesetzlichen Gewährleistungspflicht ja gar nichts mehr zusteht. Wenn also der Garantiegeber meint, den Schaden beheb' ich, den Transport zahlst du, ist dies fair. Auch wenn Sie - verständlicherweise - andere Meinung sind. mfg Peter Schrimpf [Diese Nachricht wurde von The_Lord_of_Midnight am 22. Juni 2000 editiert.] |
Ich weiss nicht wie der WCM Ombudsmann rechechiert hat, ich glaube halt nicht daß es korrekt ist, den überlege mal:
Die Ware ist ein Garantiefall, dann ist der Händler nicht unbedingt verpflichtet deine Ware an den Hersteller zu senden, sondern er wird dir sagen du mußt es selber schicken.in diesem Fall steht dir auch die möglichkeit einer Unfreien Sendung zu. Ich bin überzeugt daß wenn der Händler Rep-sachen an den(die)Hersteller sendet, es genau so macht.Daher auch dein sehr berechtigter (sogar für meinen begriff höflicher) ausdruck Unmoralisch. Ich finde es auf keinen Fall Korrekt, mit solchen Methoden (Garantieversprechen) Kunden zu Neppen! Es ist natürlich sehr schwer ohne schriftliche Bindung (Vertrag, Übernahmeschein etc.) etwas zu Unternehmen. Tut mir echt Leid für dich, aber ich glaube für viele die das lesen könnte es ein Ansporn zum Nachdenken, Durchlesen div.Verträge, überlegen bei wem usw. sein. Selbst ein Straßenbahnfahrschein ist ein Vertrag, bei dem leider die Bedingungen ganz woanders stehen. Ps.: nochwas, tu mir schwer mit meien fingern (bissi kaputt) werd wieder ohne shift schreiben ;-) ------------------ mfg karl s'glühlamperl ------------------ [Diese Nachricht wurde von Rundumadumleuchtn am 22. Juni 2000 editiert.] |
In den meisten Fällen ist es so das die Hersteller Reps. nur unfrei annehmen und rein rechtlich könnte es den Händlern komplett egal sein ob die HDD nach 6 Monaten defekt ist. Aber es kann jeder seine Sachen auch direkt zu den Hersteller schicken.
(Dauert wahrscheinlich genauso lang und ist meist teurer als wenn es über den Händler geht wo das Packerl dann wahrscheinlich auch transportversichert ist) mfg |
also ich hab heut mit meinem händler ein ziemlich ernstes gespräch geführt, bei dem folgendes herauskam:
1.) die versandspesen sind usus (bei allen händlern d.h. geschäftsüblich) 2.) die höhe variiert zwischen 90.- und 300> 3.) und jetzt kommts: so ziemlich allen hdd hersteller (seagate, quantum etc.) ist es egal von wem die platte eingeschickt wird, IBM nimmts absolut nur vom händler. es ist auch so, daß die 90.- ösis von den meisten (kleineren) händlern bisher mit den kunden keine zores brachten. die höheren versandspesen werden nur von grösseren firmen, mit der begründung des höheren verwaltungsaufwandes, verlangt. @LORD, so ist es leider, und ich glaube wir kommen aus dieser miesere nicht mehr raus. sollte mich aber nicht wundern, wenn jemand die idee hat zu kämpfen und damit einen präzedenzfall schafft. ------------------ mfg karl s'glühlamperl ------------------ [Diese Nachricht wurde von Rundumadumleuchtn am 23. Juni 2000 editiert.] |
Hi Mike,
ist eh Ok. Aber dann sollens die Garantie nicht so besonders betonen, wenns die Disk verkaufen. Hallo Rund..., Die Information mit den Ibm-Garantiebedingungen ist ein wichtiger Grund für mich, in Zukunft andere Disken zu kaufen. Früher war ich immer mit den Ibms sehr zufrieden und hab sie deswegen immer wieder verwendet. Mich tät nur interessieren, WO steht das ? Ich hab doch eh schon gesucht und kenn schon eine ganze Reihe von Garantiebedingungen, aber diese Klausel habe ich wirklich noch nie gesehen. Muß ich da extra zum Birg gehen und die detaillierten Geschäftsbedingungen verlangen ? Ich befürchte fast, daß die einfach sagen, so ist es und damit hat sichs. Und in Wahrheit steht das nirgends. Ich bin der Meinung, daß zu einem seriösen Geschäft gehört, daß man den Kunden VOR dem Kauf über die Bedingungen informiert. Und ich hab mir wirklich Mühe gegeben und auf der Homepage gelesen. [Diese Nachricht wurde von The_Lord_of_Midnight am 23. Juni 2000 editiert.] |
hallo lord
das hat mir mein händler gesagt, und dem vertrau ich ganz einfach. im übrigen vertrau ich auch trotzdem ibm-disks, denn in der menge wie ich sie brauche ist es mir 2x passiert, das dran etwas kaputt ging, und mein händler hat sie ganz einfach umgetauscht d.h. ich hatte bis vor kurzem (habe noch immer nicht meinen plex-brenner) mit keinen gewährleistungs-sachen zu tun. muss sagen mein händler ist mir gewährleistung genug!!! der brenner den ich oben erwähnt habe, ist wahrscheinlich aus einer bestimmten serie, bei der ist tatsächlich etwas schiefgegangen sodaß es etwas länger dauern wird. und kostet mich mit sicherheit nicht mehr als 90 ösis versandkosten! ------------------ mfg karl s'glühlamperl ------------------ [Diese Nachricht wurde von Rundumadumleuchtn am 24. Juni 2000 editiert.] |
Jetzt hast Du mich aber wirklich neugierig gemacht. Wie heißt denn nun der Händler ?
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hab jetzt erst wieder aufgedreht (war unterwegs)also:Raisl Elektronik!
vorausschickend möchte ich dezidiert festhalten: bin weder verwandt, verbrüdert, verschwägert noch sonst irgendwie in dieser firma inkludiert, bin auch nicht angestellt, oder habe auch keinerlei vorteile anderen kunden gegenüber. bin halt nur, wie ich schon in einem früheren posting erwähnt habe, eine gute kunde. habe halt bei ihnen jeden ihrer möglichkeiten entsprechenden support. hoffe daß ich deine neugierde etwas befriedigen kann. im übrigen haben die brüder im WCM immer ein ganzseitiges inserat, daß aber wie bei fast allen anderen preislich nicht up to date ist. kleine episode am rand: war mal ein relativ kleines elektriker geschäft in aspern, das aber gut ins einkaufszentrum langobardenstraße (beim smz-ost)expandieren konnte. so genug der lobhudelei! ------------------ mfg karl s'glühlamperl ------------------ |
Jetzt muss ich auch noch meinen Senf dazugeben :)
Nach dem ich 2x beim Birg für Versandkosten gezahlt habe (CD, HD) habe ich beschlossen dort nie wieder was zu kaufen. Einmal (CD) war ich sogar extra in der Zentrale, wie man es am Telefon empfohlen hatte (ich glaube das war sogar noch innerhalb von den 6 Monaten, bin mir nimmer sicher) und trotzdem haben die mir (damals vor 2 Jahren noch 200,-) verrechnet :( Ich kann da nur zustimmen das Raisl ein recht gutes Service hat, Birg war eine riesige Entäuschung. ------------------ "Wo ein Wille ist, ist auch ein oder..." |
um mal auch was positives zu berichten:
habe sehr gute erfahrungen mit iomega gemacht und zwar mit dem click of death bei mienem ext. zip100 mail an iomega irland (über 8 monate nach ablauf der garantie - desshalb nicht über händler) ca. 1 woche später ist ein ersatzgerät eingetroffen und ich habe mein defektes gerät an iomega unfrei (hic!) zurückgeschickt. das ganze hat mich also keinen schilling (naja, ein bisschen online-zeit) gekostet. mfg Irv |
Genau was ich vermutet habe, ist eingetroffen. Die 300,-- Versandpauschale stehen gar nirgends. Zumindest wurde mir nicht genannt, wo das dokumentiert ist. Ich bin noch immer der Meinung, daß man gerade bei so heiklen Dingen wie Garantiereparturen nicht einfach so Gebühren aus dem Hut zaubern kann ! Das ist doch eine einseitige Änderung des Vertrages.
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Möchte auch noch was dazu sagen: die 6 monatige gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und vom händler gegenüber dem kunden abzudecken, längere herstellergarantien gehen dem händler allerdings eigentlich nichts an, da kann ihm egal sein, wie der kunde sich das mit dem hersteller ausmacht. ist halt eine frage des kundenservices...
3com zb gibt auf seine modems lebenslange garantie, wenn man da die sache dem händler übergibt, das er das organisiert, ist eine aufwandsentschädigung wohl nicht zuviel verlangt. man kann sich die mühe ja auch selbst machen und das defekte teil direkt dem hersteller schicken und sich mit ihm um die versandkosten streiten. zum fall mit den ibm hdd's : alle von mir bisher gesichteten ibm's waren oem's , da geht die garantieleistung von ibm auf den jeweiligen oem über, deshalb nimmt ibm die platten auch vom endkunden nicht direkt zurück. der oem muss aber natürlich nicht die gleichen garantien wie ibm weitergeben. zum fall birg: hatte schon 2 garantiereklamationen ( filiale graz ) und wurde immer korrekt auf die pauschale aufmerksam gemacht. da der austausch einmal sehr lange dauerte ( herstellerbedingt ) wurde auf die verrechnung derselben verzichtet. callas |
hi callas!
gut aufgeklärt thx! ohne lord vorgreifen zu wollen, gibt es bei ihm das prob daß er birg den gewährleistunsfall eingesandt hat, und er die höhe (300ösis) natürlich als überhöht findet. und genau um daß geht es (weil, wo steht daß, und wenn, dann wieviel kostenanteil bei birg).durch das senden an birg hatte er ja keine wie auch immer gearteten unterlagen in der hand ausser den postversandsabschnitt. so wies aussieht ist die birg-deklaration für vesandkostenanteil bei gewährleistungsfälle nicht ausreichend! na trotzdem, klare aussage von dir. ------------------ mfg karl s'glühlamperl ------------------ |
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">quote:</font><HR>Original erstellt von Rundumadumleuchtn:
so wies aussieht ist die birg-deklaration für vesandkostenanteil bei gewährleistungsfälle nicht ausreichend! <HR></BLOCKQUOTE> darum gehts ja, war kein gewährleistungsfall sondern eine garantiesache. man merke den kleinen, aber hier wichtigen unterschied ! |
Das mit dem Hinweis auf die Reparaturpauschale war eine wichtige und ganze wesentliche Information ! Aber warum sagt mir das keiner von Birg, daß es bei mir vergessen worden ist, wenn ich eh schon dreimal nachfrage ? Damit man nicht zugeben muß, einen Fehler gemacht zu haben ? Ich bin doch kein Unmensch, denn Fehler kann jeder machen. Man muß nur die Größe haben, das auch zuzugeben.
Ich hab übrigens von der oft geschmähten Arbeiterkammer eine Antwort zu diesem Thema bekommen, die mir kompetent und plausibel erscheint: ========================================== Die von Ihnen nunmehr angesprochene Garantie ist eine sogenannte Herstellergarantie. Diese unterliegt den Bedingungen des Herstellers. Allerdings ist bei dieser Garantie notwendig, dass Sie über eventuellen Kosten informiert werden. Einerseits kann eine derartige Information in den Bedingungen enthalten sein oder aber bei Übergabe des Gerätes beim Händler (bei Ausfolgung des Garantiescheines) wird über die Kostenbeteilugung Ihrerseits informiert. Sollte dies nicht geschehen sein bzw. in den Bedingungen keine Regelungen enthalten sein, so fehlt für die Geltendmachung der ATS 300,-- die Rechtsgrundlage. ======================================= Weitere Infos folgen. Genauso hätte ich es auch verstanden. Denn diese Regelung erscheint mir gerecht und fair zu sein. Und wenn man das vorher weiß, kann man sich darauf einstellen. [Diese Nachricht wurde von The_Lord_of_Midnight am 27. Juni 2000 editiert.] |
:) :) :) Geschafft !!! :) :) :)
Die Firma Birg hat auf die Kostenbeteiligung verzichtet. Es ist unglaublich. Wissen ist Macht ! Dieser Kompromiss war sehr vernünftig und fair. Es ist mir klar, daß das ein zweites mal nicht möglich sein wird, denn jetzt weiß ich über die Garantiepauschale ja bescheid. Also ist das leider auch kein Präzedenzfall. Aber jeder, der über solche Gebühren nicht informiert worden ist, kann sich zumindest auf die Rechtslage berufen und sollte damit auch im Recht sein, wenn er die Bezahlung verweigert. Und das ist doch schon was, oder ? Die 300,-- mehr oder weniger machen das Kraut zwar nicht fett, aber es ist einfach Balsam auf die "geschundene" Seele. |
tadellose sache!
mit anderen worten möglicherweise wie bei nre ein forum analytiker (hi);-))), und das vielleicht beim birg? ------------------ mfg karl s'glühlamperl ------------------ |
hallo LOM!
heut wars so weit: um 12:08 hab ich ne mail von meinem händler bekommen, mein plex sei aus der rep. zurück, und obwohl lt. vertrag 90.- versandpauschale vereinbart waren, hab ich (dreimal darfst du raten (spass)) nichts bezahlt. in diesem fall hab ich meinen händler einen 100erter für die kaffeekasse spendiert. kommt doch freude auf, oder? mein plex wurde übrigens nicht repariert, sondern auf ein neues getauscht ;-))) ! das sei nicht sarkastisch oder in irgendeiner weise auf dich gemünzt, meiner meinung nach könnten sich manche (viele) händler ein scherzerl davon abschneiden! das ist KUNDENDIENST par excellence! ------------------ mfg karl s'glühlamperl ------------------ |
Ich hatte einmal eine IBM DFRS SCSI-Platte, die hat schon nach 1,5 Jahren den Geist aufgegeben. Garantie gab's keine, mir wurde gesagt, es wäre eine Platte, die aus Ausschußteilen zusammengesetzt wurde - und da gäb's keine Garantie, hat immerhin im 96iger Jahr 9000 Ösis gekostet, vergleichbare 4,5 Gigabyteplatten waren damals aber wirklich etwas teurer.
Seitdem frage ich bei jeder Platte die ich neu erwerbe explizit wegen der Garantie nach, das hat mir genügt, mein einziges selbstgeschnittenes Video war drauf :-(( |
hallo lord,
hab mal bei birg einen monitor gekauft (panasonic, 15 zoll). bild war unscharf. waren damals ATS 5000,--. vor ort garantie. habe zwei mal tauschen lassen. noch immer unscharf. auch vor-ort-servicefirma hat gesagt, diese monitore sind mist. bei birg angerufen: umstieg auf anderen monitor kostet 500 "bearbeitungsgebühr". sehr geärgert. orf-helpredaktion angerufen und erzählt: die sagen - frechheit, blödsinn. geschäftsführer birg angerufen - war patzig. hab ihm gesagt, er wird sich halt im radio oder fernsehen wiederfinden - siehe da: innerhalb iner sekunde plötzlich furchtbar freundlich. noch ein garantietausch vereinbart, vor ort. wieder unscharf. ende der geschichte: geld zurück. mühsam, aber zielführend. seit damals lass ich mir nix mehr gefallen!!! ciao cb |
hallo leute,
´ne kurze einführung in garantieleistungen: reparaturen innerhalb der garantie sind grundsätzlich kostenfrei. weder bearbeitungs- noch transportkosten dürfen an den kunden weitergegeben werden. das gilt vor allem bei artikeln, die auf grund ihres defektes vom hersteller ausgetauscht oder repariert wurden. die kaufware muss jedoch schlicftlich mit einer garantie ausgewiesen sein, und der vorfall muss sich innerhalb der garantie ereignen. sollte birg also die platte mit 3 jahren garantie ausgewiesen haben, ist die transportpauschale von birg rechtswiedrig. nur bauteile, die unrechtmäßig zur reparatur gebracht wurden (nicht defekt, nicht bei dem händler gekauft, ect.) dürfen mit einer kostenpauschale belegt werden. in deutschland hat der endkunde jedoch sogar noch mehr narrenfreiheit. da darf dem kunden gar nichts berechnet werden. birg selbst, und alle anderen händler auch, haben normalerweise das recht, defekte ware zu lasten des herstellers einzuschicken. das wird nur aus gentlement-like-gründen nicht gemacht, jedoch für 90 schilling schicke ich einige platten nach ibm. noch was zu ibm oem´s: es gab und gibt bei ibm nur in ausnahmefällen weniger als 3 jahre (ide) oder 5 jahre (scsi) garantie. die ausnahmen sind folgende: refurb-drives=reparierte hdd´s, die haben 1 jahr garantie. und dann noch diese unsäglichen minderwertigen ´scsi-platten, die von ibm ohne eigenes logo aus minderwertigen materialien zusammengeschustert waren, die gibt es aber seit langem nicht mehr. an lord: geh nach birg, verlange die transportkosten zurück. sollten die sich weigern, geh zu ´nem anwalt (wir wollen ja, das birg für ihre "dummheit" zahlt) und klag die. mfg, randalica [Diese Nachricht wurde von randalica am 10. Juli 2000 editiert.] |
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